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   VGH Bayern, 13.05.1985 - 7 C 85 A.634   

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https://dejure.org/1985,3155
VGH Bayern, 13.05.1985 - 7 C 85 A.634 (https://dejure.org/1985,3155)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.1985 - 7 C 85 A.634 (https://dejure.org/1985,3155)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 7 C 85 A.634 (https://dejure.org/1985,3155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VergabeVZVS §§ 35 ff; VwGO § 99 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 599
  • DVBl 1985, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 19, 179 ; 117, 8 ; BVerwG, NVwZ 1994, S. 72 ; OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ; BayVGH, NVwZ 1985, S. 599 ; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 99 Rn. 17).
  • BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98

    Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 19, 179 ; 117, 8 ; BVerwG, NVwZ 1994, S. 72 ; OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ; BayVGH, NVwZ 1985, S. 599 ; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 99 Rn. 17).
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