Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1986 - 9 A 134/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5436
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1986 - 9 A 134/84 (https://dejure.org/1986,5436)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.06.1986 - 9 A 134/84 (https://dejure.org/1986,5436)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - 9 A 134/84 (https://dejure.org/1986,5436)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 1048
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

    Mit der Beitragsfestsetzung trifft die Behörde eine - zwar nur belastende (a. A. wohl der historische Gesetzgeber: vgl. LT-Drs. 1/2843 Begründung S. 4 "auch begünstigenden Charakter"), aber doch verbindliche - Entscheidung sowohl über die Beitragserhebung als auch über die Beitragshöhe (so auch für das dortige Landesrecht: NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 1986, NVwZ 1986, 1048, 1049).

    Eine solche Änderung setzt indes - wie ausgeführt - eine Änderungsbefugnis voraus (ebenso für das dortige [insoweit vergleichbare] Landesrecht auch: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 30. Juli 1985, KStZ 1986, 16; NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 1986 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1989 - 2 S 425/87

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde bei Abrechnungsfehler

    Der Klägerin mußten sich auch keine Zweifel an der Richtigkeit der dargestellten Rechtsprechung zur Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen aufdrängen, zumal da die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte stand (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.2.1982, AS 17, 223; OVG Lüneburg, Beschluß vom 6.3.1984, KStZ 1984, 117; Urteil vom 25.6.1986, NVwZ 1986, 1048 = KStZ 1987, 13).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 115/89
    Den Bedenken, ob die angefochtene Heranziehung der Kläger nicht auch eine Aufhebung des Heranziehungsbescheides vom 23. Juni 1976 einschließt und deshalb gegen § 11 Abs. 4 b NKA G in der bis 31. August 1985 geltende Fassung i. V. m. § 173 Abs. 1 AO verstößt, braucht daher nicht weiter nachgegangen zu werden (vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 25.6.1986 - 9 A 134/84 -, KStZ 1987, 13)., Auch die Frage, ob der Abwasserbeitrag nach dem Vollgeschoßmaßstab ohne Differenzierung für alle Gebietsarten erhoben werden darf, braucht nicht beantwortet zu werden.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 9/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3546
OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 9/85 (https://dejure.org/1985,3546)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.12.1985 - 10 C 9/85 (https://dejure.org/1985,3546)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Dezember 1985 - 10 C 9/85 (https://dejure.org/1985,3546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 1048
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09

    Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VG Koblenz, 09.12.2008 - 1 K 922/08

    Der befangene Pächter

    Denn nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteile vom 14. November 1984 - 10 C 43/83 - sowie vom 02. Dezember 1985 - 10 C 9/85 -, NVwZ 1986, S. 1048) könne ein Sonderinteresse bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes nur dann angenommen werden, wenn das Ratsmitglied als Grundstückseigentümer betroffen sei.

    In diesem Zusammenhang ist allgemein anerkannt, dass die Eigentümer von im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gelegenen Grundstücken von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung des Bebauungsplanes ausgeschlossen sind, da sich die Festsetzungen des Bebauungsplanes unmittelbar rechtsgestaltend auf die materiell-rechtliche Bebaubarkeit bzw. die Nutzbarkeit der im Plangebiet gelegenen Grundstücke auswirken (vgl. im Einzelnen OVG RheinlandPfalz, NVwZ 1986, 1048 zu § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1998 - 1 C 10789/97

    Befangenheit bei Beratung eines Bebauungsplan auch nach Verkauf eines Grundstücks

    Zwar war das Ratsmitglied im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht mehr Eigentümer des im Plangebiet und am westlichen Ende der von den Antragstellern angegriffenen Erschließungsstraße gelegenen Grundstücks Plan-Nr. 13/3 (zum Mitwirkungsverbot für Ratsmitglieder, die Grundstückseigentümer im Bereich eines künftigen Bebauungsplans sind, beim Satzungsbeschluß vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 02. Dezember 1985, NVwZ 1986, 1048 und vom 13. Juni 1995, AS 25, 161, 164 = Die Gemeindeverwaltung 1995 Rdnr. 540; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Februar 1979, BRS 35 Nr. 21).

    Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beschlußfassung ein individuelles Sonderinteresse des Ratsmitglieds an der Entscheidung angenommen werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Dezember 1985, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 18/89

    Erschließung; Bebauungsplan; Grundstück; Nutzung; Ausweisung; Gehrecht;

    Eine Ausnahme davon kann bei einer besonderen Konstellation gegeben sein, etwa dann, wenn außerhalb liegende, aber angrenzende Grundstücke zu denen im Plangebiet in einer derart engen Beziehung stehen, daß sich die qualitative Veränderung der im Plangebiet gelegenen Grundstücke unmittelbar auf die Nutzungsqualität auch der angrenzenden Grundstücke auswirkt (vgl. Urteile des Senats vom 21. August 1985 - 10 C 50/84 - und vom 02. Dezember 1985 - 10 C 9/85 -).
  • OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten;

    Hiervon ausgehend besteht in Literatur und Rechtsprechung soweit ersichtlich Einigkeit darüber, dass ein Gemeinderatsmitglied von der Mitwirkung an einem Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgeschlossen ist, wenn er selbst oder eine ihm nahe stehende Person Eigentümer von Grundstücken im künftigen Plangebiet ist (vgl. zum Beispiel Gern, a.a.O., Rdnr. 522; Wohlfarth, Kommunalrecht 1995, 132; OVG Münster, Urteil vom 20.02.1979, BRS 35 Nr. 21; OVG Koblenz, Urteil vom 02.12.1985, NVwZ 1986, 1048).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde;

    Ein solcher liegt nicht vor bei einem Interesse, das noch nicht rechtlich verfestigt ist (vgl. Galette/Laux, GO, § 22 Erl 6 a; Schneider/Jordan, Hessische GO, § 25 Erl 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.12.1985, NVwZ 1986, S. 1048: Grundeigentum oder grundstücksgleiche Rechte).
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