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   VGH Bayern, 27.12.1985 - 22 B 81 A.117   

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VGH Bayern, 27.12.1985 - 22 B 81 A.117 (https://dejure.org/1985,4066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.12.1985 - 22 B 81 A.117 (https://dejure.org/1985,4066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Dezember 1985 - 22 B 81 A.117 (https://dejure.org/1985,4066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1564
  • NVwZ 1986, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG München, 18.12.2018 - M 16 S 18.5013

    Verpflichtung zur Dienstbereitschaft der Apotheken

    Sie sind damit nicht auf den Apotheker persönlich, sondern auf die einzelne Apotheke und den jeweiligen Inhaber der Apotheke bezogen (vgl. BayVGH, U.v. 27.12.1985 - 22 B 81 A.117 - NJW 1986, 1564/1565; VG Würzburg, B.v. 20.1.2005 - W 8 S 05.23 - juris Rn. 7; Cyran/Rotta, ApBetrO, Stand: Januar 2018, § 23 Rn. 64).

    Dazu führt sie zu Recht auch sinngemäß aus, dass Regelungen zur Dienstbereitschaft ihrer Natur nach Veränderungen der zu Grunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden können und müssen; dies ist dem mit dem Berufsrecht vertrauten Apotheker auch erkennbar (vgl. BayVGH, U.v. 27.12.1985 - 22 B 81 A.117 - NJW 1986, 1564/1566).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 3 Kart 15/10

    Zulässigkeit der zeitlichen Befristung der Genehmigung eines Investitionsbudgets;

    Denn auch der Widerrufsvorbehalt schafft keine Widerrufsmöglichkeit nach Willkür, sondern besteht nur, wenn und soweit der Widerruf zur Wahrung der Belange erforderlich ist, die durch das Gesetz, das die Behörde zum Erlass des unter Widerrufsvorbehalt gestellten Verwaltungsakts ermächtigt, geschützt sind (VGH München, NJW 1986, 1564, 1566; OVG Magdeburg, Beschluss vom 09.04.2010, Az. 2 L 94/09, BeckRS 2010, 48743; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 36 RN 28; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 36 RN 79).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 11 M 931/99

    Kriterien für die Regelung der Dienstbereitschaft; Antragsbefugnis; Apotheken

    Wegen dieser gesetzessystematischen Verknüpfung zwischen § 4 LadSchG und § 23 ApothBetrO ist die Anordnung nach § 4 Abs. 2 LadSchG trotz ihres systematischen Standortes kein ausschließliches ladenschlussrechtliches, sondern in gleichem Maße auch ein apothekenrechtliches Regelungsinstrument (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen VGH München, Urt. v. 27.12.1985 - 22 B 81 A.117 -, NJW 1986, 1564 ff.).

    Daraus folgt, dass nach dem Gesetz die aus dieser ständigen Dienstbereitschaft folgenden Belastungen grundsätzlich als zumutbar angesehen werden (vgl. ebenso VGH München, Urt. v. 27.12.1985 - 22 B 81 A 117 -, NJW 1986, 1564).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1992 - 3 S 2223/91

    Widerruf einer Baugenehmigung aufgrund Widerrufsvorbehaltes - Leichtfraktion aus

    Vorliegend ist der Widerruf bereits deshalb ermächtigungsgemäß und sachgerecht, weil die Klägerin im Zeitpunkt des Widerrufs keinen Anspruch auf die Genehmigung des Lagerplatzes hatte (vgl. VGH Kassel, Urteil v. 26.4.1989, NVwZ 1989, 165; VGH München, Urteil v. 27.12.1985 NJW 1986, 1564, 1566).
  • VG Stuttgart, 15.09.2009 - 13 K 1166/09

    Sondernutzungserlaubnis für Warenpräsentation

    Deshalb muss der Widerruf von sachlichen Gründen getragen sein, die sich am gesetzlichen Schutzzweck orientieren müssen (vgl. VGH München, NJW 1986, 1564).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2010 - 2 L 94/09

    Fortsetzungsfeststellung im Rahmen des Berufungsverfahrens; Dienstbereitschaft

    Auch wenn ihr darin zu folgen sein sollte, dass wegen des Zusammenspiels von § 23 Abs. 1 ApBetrO mit § 4 Abs. 2 LadSchlG, der nicht als eine allein ladenschlussrechtliche, sondern auch apothekenrechtliche Regelung angesehen wurde (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.12.1985 - 22 B 81 A.117 -, NJW 1986, 1564 [1565]; Cyran/Rotta, ApBetrO, § 23 RdNr. 10, Stand: Januar 2005), § 23 Abs. 1 ApBetrO in Sachsen-Anhalt nicht mehr anwendbar ist und der Beklagte eine Anordnung über die Dienstbereitschaft der Apotheken in Sachsen-Anhalt nicht mehr treffen durfte, weil § 4 Nr. 1 LÖffZeitG LSA zwar die "Einrichtung" einer Dienstbereitschaft voraussetzt, im Gegensatz zu § 4 Abs. 2 LadSchlG aber keine Ermächtigung zum Erlass einer Schließungsanordnung für einen Teil der Apotheken enthält und auch die Richtlinie der Beklagten vom 09.11.1996 keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellt, würde dies die Rechtmäßigkeit der Versagung einer Befreiung nicht in Frage stellen.
  • VG Freiburg, 08.07.2002 - 4 K 251/02

    Apotheke; Notdienstregelung; Sofortvollzug; Begründung; Interessenabwägung

    Die nach § 4 Abs. 2 LadSchlG erlassene Bereitschaftsdienstanordnung ist nach herrschender Ansicht ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung in der Gestalt einer Allgemeinverfügung (vgl. BVerwG, Urt. v .16.02.1989, NJW 1990, 787; v. 14.12.1989, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11; Bay. VGH, Urt. v. 27.12.1985, NJW 1986, 1564).
  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 K 09.02321

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen

    Deshalb muss der Widerruf von sachlichen Gründen getragen sein, die sich am gesetzlichen Schutzzweck orientieren müssen (vgl. BayVGH, NJW 1986, 1564).
  • VG Berlin, 13.03.2012 - 3 K 1161.10

    Widerruf der staatlichen Anerkennung einer privaten Hochschule

    Ausgehend davon, dass in der rechtsstaatlichen Verfassungsordnung des Grundgesetzes jedes Ermessen nur "pflichtgemäßes" Ermessen ist, durfte der Beklagte von dem ihm nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwVfG eröffneten Ermessen nur in einer dem Zweck dieser Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch machen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 6. November 1989 - 10 S 2516/89 -, NVwZ 1990, 482 und VGH München, Urteil vom 27. Dezember 1985 - 22 B 81 A.117, NJW 1986, 1564, 1566), d.h. nur in strenger Bindung an die Ziele des Gesetzes in dessen Vollzug gehandelt wurde.
  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 S 09.02422

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen;Besondere örtliche Gefahr gemäß § 45 Abs. 9

    Deshalb muss der Widerruf von sachlichen Gründen getragen sein, die sich am gesetzlichen Schutzzweck orientieren müssen (vgl. BayVGH, NJW 1986, 1564).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1985 - 6 A 66/84   

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https://dejure.org/1985,2125
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1985 - 6 A 66/84 (https://dejure.org/1985,2125)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.1985 - 6 A 66/84 (https://dejure.org/1985,2125)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 (https://dejure.org/1985,2125)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 581
  • DVBl 1985, 1247
  • DVBl 1985, 1248
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Die Einverständniserklärung gemäß § 123 Abs. 2 BRRG stellt jedoch keinen solchen Verwaltungsakt dar (a.A. OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 - DVBl 1985, 1247 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    Auch ist in solchen Fällen der aufnehmende Dienstherr zum Versetzungszeitpunkt, also zu dem Zeitpunkt, in dem das Beamtenverhältnis des versetzten Beamten mit ihm fortgesetzt wird, was aus seiner Sicht einer Ernennung angenähert ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, NVwZ 1986, 581), mit der Versetzung einverstanden und nimmt deren Vollzug hin, so dass die Belange seiner durch die Versetzung betroffenen Personalhoheit gewahrt sind (vgl. dazu auch den Regierungsentwurf zum Beamtenrechtsrahmengesetz, BT-Drs. II 1549 S. 60).

    1995, 186; Kathke, ZBR 1999, 325, 331, m.w.N.; a.A. noch Urteil des Senats vom18.08.1981 - 4 S 2240/80 - zu § 123 BRRG; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.; zum Meinungsstand vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 22.08.1996, Schütz BeamtR ES/A II 4.1 Nr. 19; offengelassen in BVerwGE 75, 133).

    Die Revision wird nach §§ 127 Nr. 1 BRRG, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und im Hinblick auf die Rechtsnatur des Einverständnisses nach § 123 Abs. 2 Satz 1 BRRG wegen Abweichung zu der Entscheidung des OVG Münster vom 28.05.1985, NVwZ 1986, 581, zugelassen.

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Da es sich um die Übernahme in den Dienst eines anderen Landes handelt, haben die Vorinstanzen mit Recht die Grundsätze herangezogen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. auch BayVGH, Beschluß vom 23. Oktober 1980 - Nr. 179 III 78 - sowie OVG NW, Urteil vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 - <DVBl. 1985, 1248>).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Da es sich im Falle einer Abordnung um die vorübergehende, im Falle einer Versetzung um die endgültige Übernahme in den Dienst eines anderen Landes handelt, sind jeweils die Grundsätze heranzuziehen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. für Fälle der Versetzung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 23.9.2004, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 28.5.1985 - 6 A 66/84 -, DVBl. 1985, 1247; Bay. VGH, Beschluss vom 6.12.2004 - 3 CE 04.2651 -, juris).

    Diese Voraussetzung hat der Beigeladene - wie schon ausgeführt wurde - zu beachten (vgl. für Fälle der Versetzung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 23.9.2004, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 28.5.1985, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 6.12.2004, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

    Über dieses Einverständnis hat der aufnehmende Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, BVerwGE 75, 133, 135; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, NVwZ 1986, 581, 582 zur insoweit vergleichbaren Versetzung nach § 123 BRRG).

    Hinsichtlich der Versetzung eines Beamten in ein anderes Bundesland gemäß § 123 BRRG, die ebenfalls vom abgebenden Dienstherrn im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt wird, ohne dass die maßgeblichen Kriterien für die Erteilung bzw. Verweigerung des Einverständnisses benannt werden, wird die Auffassung vertreten, dass insoweit dieselben Grundsätze heranzuziehen sind, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.10.1980, BayVBl. 1981, 47; OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, DÖD 2002, 260, 261, und Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.).

    Dazu dürfte auch zählen, dass der Dienstherr bei der Erteilung bzw. der Verweigerung des Einverständnisses nicht zum Nachteil des Beamten vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 Abs. 1 LBG) abweicht (OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 23.10.1980, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 69/19

    Antrag auf länderübergreifende Versetzung eines Beamten im Wege einer

    Da es sich im Falle einer Versetzung indes um die endgültige Übernahme in den Dienst eines anderen Landes handelt, sind jeweils die Grundsätze heranzuziehen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris, Rdnr.17; OVG Münster, Urteil vom 28.05.1985 - 6 A 66/84 - juris, Leitsatz 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - 2 C 33.84 -, BVerwGE 75, 133, 135; Bayerischer VGH, Urteil vom 7. Dezember 1988 - 3 B 88.01184 -, juris MWRE 111088915; OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 -, OVGE 38, 96.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 36.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Die Einverständniserklärung gemäß § 123 Abs. 2 BRRG stellt jedoch keinen solchen Verwaltungsakt dar (a.A. OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 - DVBl 1985, 1247 f.).
  • VGH Bayern, 05.05.2003 - 3 B 98.1548

    Beamtenrecht, "Rücknahme" der Erklärung des Einverständnisses des aufnehmenden

    Bei der rechtlichen Beurteilung der Erklärung der Rücknahme des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherrn bei einer länderübergreifenden Versetzung nach § 123 BRRG (als "actus contrarius" zur Erklärung des Einverständnisses) sind weder - unter dem Gesichtspunkt, dass das Einverständnis als Verwaltungsakt betrachtet wird (so z.B. OVG Münster v. 28.5.1985, NVwZ 1986, 581 ff) - wie seitens des Beklagten im streitbefangenen Bescheid vom 26. Januar 1998 geschehen, die Bestimmungen über die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gemäß Art. 48 BayVwVfG zugrundezulegen, noch - unter Würdigung der Einverständniserklärung bzw. ihrer Rücknahme als öffentlich-rechtliche Willenserklärung (so z.B. VGH Baden-Württemberg vom 5.5.1987, VBlBW 1988, 151 ff; Fürst, GKÖD, Rn. 30 zu § 26 BBG) - die Regelungen über die Anfechtung wegen eines Willensmangels nach BGB (hier: § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung) heranzuziehen.
  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20

    Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose

    Zur Rechtsqualität des Einverständnisses bei der dienstherrenübergreifenden Versetzung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 37.03 -, juris Rn. 18 ff. ausgeführt: ... Die Einverständniserklärung gemäß § 123 Abs. 2 BRRG stellt jedoch keinen solchen Verwaltungsakt dar (a.A. OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1985 - 6 A 66/84 - DVBl 1985, 1247 f.).
  • OVG Hamburg, 11.06.1991 - Bf VI 82/90

    Pflegesatzfestsetzung; Schiedsstelle; Genehmigung; Anfechtbarkeit einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.1986 - 5 A 12/85

    Mitbestimmungsrecht des Bezirkspersonalrates bei der Versetzung von Lehrern aus

  • VG Arnsberg, 29.10.2002 - 8 L 1844/02

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Zulassung eines Angebots auf Abgabe von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.1995 - 2 S 437/94

    Dienstrecht, Abordnung

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1985 - 16 A 2362/84   

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https://dejure.org/1985,3873
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1985 - 16 A 2362/84 (https://dejure.org/1985,3873)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.1985 - 16 A 2362/84 (https://dejure.org/1985,3873)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - 16 A 2362/84 (https://dejure.org/1985,3873)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1511
  • NVwZ 1986, 581 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 11.05.1988 - 1 R 416/85

    Rückforderung von gewährten BAföG-Zahlungen; Vorrang der BAföG-Regelungen bei

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  • BVerwG, 30.09.1986 - 5 B 101.85

    Rechtsmittel

    Die Grundsätze des § 45 Abs. 4 SGB X sind deshalb nicht anwendbar (so zutreffend OVG Münster, Urteil vom 9. Juli 1985 - 16 A 2362/84 - NJW 1986 S. 1511; Humborg in Rothe/Blanke, BAföG 4. Aufl. Stand 1986, § 20 Rn. 20.2; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 1984, § 20 Anm. 2 c).
  • VG Saarlouis, 07.05.2015 - 3 K 770/14

    Rückforderung von Förderungsleistungen; Anrechnung von Elterneinkommen und

    Die Nichtanwendbarkeit des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergibt sich abgesehen davon auch daraus, dass der Vorbehaltsbescheid nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nur eine vorläufige Regelung trifft, so dass der späteren abschließenden Entscheidung über das endgültige Behalten der Inhalt der andersartigen Zwischenentscheidung nicht entgegensteht.(Rothe/Blanke, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.07.1985 - 16 A 2362/84 -, FamRZ 1086, 304 oder juris).
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