Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.12.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83   

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BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83 (https://dejure.org/1986,332)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1986 - 4 C 10.83 (https://dejure.org/1986,332)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1986 - 4 C 10.83 (https://dejure.org/1986,332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 646
  • DVBl 1986, 685
  • DÖV 1986, 802
  • BauR 1986, 305
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Deswegen bildet allein die Festsetzung der Erschließungsanlage im Bebauungsplan den Maßstab für die Beurteilung, ob die Erschließung eines Grundstücks derart gesichert ist, daß mit der Herstellung der Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Gebrauchsabnahme des Bauwerks gerechnet werden kann (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - [Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8]).

    Auch ein Bebauungsplan kann zur Verdichtung der Erschließungspflicht "beitragen", wenn bestimmte weitere Umstände hinzutreten (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - [a.a.O. unter Hinweis auf das schon zitierte Urteil vom 4. Oktober 1974 und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 33, 265]).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Im vorliegenden Fall sind auch keine Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag erhoben worden, die etwa zu einer Verdichtung der Erschließungspflicht führen könnten (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - (BVerwGE 64, 186 [189]) = DVBl 1982, 540).

    Allerdings hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem bereits zitierten Urteil vom 28. Oktober 1981 (a.a.O.) und in seinem Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - (Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 = DVBl 1985, 623 ) ausgeführt, auch der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans könne zu einer Verdichtung der Erschließungspflicht führen, wenn er "bei einer erschließungsunwilligen Gemeinde die Wirkung einer Veränderungssperre habe und dies nicht auf unbegrenzte Dauer entschädigungslos hingenommen werden könne"; die Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans seien "nur scheinbar eine Vergünstigung, in Wahrheit dagegen deshalb eine Belastung, weil mit ihnen vorgegebene Rechtspositionen - etwa aus § 34 oder § 35 BBauG - gesperrt, nicht aber zugleich die im Plan festgesetzte neue Rechtsposition wahrhaft gewährt werde".

  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Daß deshalb, weil diese Voraussetzungen nicht vorliegen, erst recht kein den Bebauungsplan überwindendes Gewohnheitsrecht entstanden sein kann, liegt auf der Hand (vgl. dazu Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG 4 C 87.65 - [BVerwGE 26, 282]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung der Stichstraße bezieht, haben sich nämlich nicht dergestalt verändert, daß der gegenwärtige Zustand es auf unabsehbare Zeit ausschließen würde, diese Festsetzung zu verwirklichen, und damit einem in die Fortgeltung dieser Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit zu nehmen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - [BVerwGE 54, 5], Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 54.81 - [ZfBR 1985, 87 {89}]).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Allerdings hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem bereits zitierten Urteil vom 28. Oktober 1981 (a.a.O.) und in seinem Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - (Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 = DVBl 1985, 623 ) ausgeführt, auch der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans könne zu einer Verdichtung der Erschließungspflicht führen, wenn er "bei einer erschließungsunwilligen Gemeinde die Wirkung einer Veränderungssperre habe und dies nicht auf unbegrenzte Dauer entschädigungslos hingenommen werden könne"; die Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans seien "nur scheinbar eine Vergünstigung, in Wahrheit dagegen deshalb eine Belastung, weil mit ihnen vorgegebene Rechtspositionen - etwa aus § 34 oder § 35 BBauG - gesperrt, nicht aber zugleich die im Plan festgesetzte neue Rechtsposition wahrhaft gewährt werde".
  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81

    "Zwingende" bzw. "dringende" als Voraussetzungen für die Aufstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung der Stichstraße bezieht, haben sich nämlich nicht dergestalt verändert, daß der gegenwärtige Zustand es auf unabsehbare Zeit ausschließen würde, diese Festsetzung zu verwirklichen, und damit einem in die Fortgeltung dieser Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit zu nehmen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - [BVerwGE 54, 5], Urteil vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 4 C 54.81 - [ZfBR 1985, 87 {89}]).
  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Auch ein Bebauungsplan kann zur Verdichtung der Erschließungspflicht "beitragen", wenn bestimmte weitere Umstände hinzutreten (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - [a.a.O. unter Hinweis auf das schon zitierte Urteil vom 4. Oktober 1974 und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 33, 265]).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Dies kann jedoch offenbleiben, weil sich eine Erschließungspflicht der Beklagten nicht in dem Sinne verdichtet hat, daß sie die Stichstraße schon hätte herstellen müssen oder aber jetzt herstellen müßte: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung eine Verdichtung der Erschließungspflicht z.B. in Fällen bejaht, in denen die Gemeinde Baugenehmigungen erteilt oder "einvernehmlich an der Baugenehmigung mitgewirkt" hatte (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 59.72 - [Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11]; Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 73.73 - [Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52]).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83
    Dies kann jedoch offenbleiben, weil sich eine Erschließungspflicht der Beklagten nicht in dem Sinne verdichtet hat, daß sie die Stichstraße schon hätte herstellen müssen oder aber jetzt herstellen müßte: Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung eine Verdichtung der Erschließungspflicht z.B. in Fällen bejaht, in denen die Gemeinde Baugenehmigungen erteilt oder "einvernehmlich an der Baugenehmigung mitgewirkt" hatte (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 59.72 - [Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11]; Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 73.73 - [Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52]).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Beizupflichten ist dem Ansatz, für den sich der Verwaltungsgerichtshof zutreffend auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft (siehe zum Folgenden die Urteile vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11 S. 20, vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 8 f., vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 28, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 27 f., vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 [BVerwG 28.10.1981 - 8 C 4/81] , vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 21, vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 138 f., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 6, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84] , vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86] und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 <169, 171 [BVerwG 03.05.1991 - 8 C 77/89]und 173>; Beschlüsse vom 2. Februar 1978 - BVerwG 4 B 122.77 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 16 S. 7 und vom 8. Mai 1991 - BVerwG 8 B 38.91 - S. 5 ): § 123 Abs. 3 BauGB zieht (ebenso wie die ihm vorangegangene Regelung in § 123 Abs. 4 BBauG) mit seiner Absage an das Bestehen von Ansprüchen auf Erschließung nur die Konsequenz daraus, daß es nach § 123 Abs. 1 BauGB/BBauG an einer (hinreichend substantiierten) Pflicht fehlt, der ein Anspruch korrespondieren könnte.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Die Sicherung der Erschließung i. S. von § 30 I BauGB bezieht sich auf die im Bebauungsplan festgesetzte Erschließungsanlage.(wie Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Erschließung eines Grundstücks dann nicht im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB gesichert, wenn sie in einem qualifizierten Bebauungsplan in bestimmter Weise festgesetzt und mit ihrer Herstellung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (vgl. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 = DVBl 1986, 685 = NVwZ 1986, 646 = BauR 1986, 305 = ZfBR 1986, 183).

    Auch der Gesichtspunkt der "Verdichtung" der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - a.a.O.; Urteil vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 34; Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) greift hier nicht zugunsten des Klägers durch.

  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Den Maßstab für die nach dieser Vorschrift erforderliche Beurteilung, ob die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, bildet allein die Festsetzung der straßenmäßigen Erschließung im Bebauungsplan (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 6, vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30 S. 42 und vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 7).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1986 - 4 C 10.83   

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließung - Bebauungsplan - Gemeinde - Erschließungsanlagen - Erschließungsvarianten - Planmäßige Erschließung - Festsetzungen - Sicherung der Erschließung - Ingebrauchnahme des Bauwerks - Befreiung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 30

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 646
  • DVBl 1986, 685
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1989 - 5 S 3379/88

    Garage außerhalb überbaubarer Grundstücksfläche; Zufahrt über Fußweg

    Die Erschließung eines Bauvorhabens ist gesichert, wenn davon auszugehen ist, daß im Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauwerks die erforderlichen Erschließungsanlagen in einem benutzbaren Zustand vorhanden sein werden und ihre Benutzung auch rechtlich zulässig sein wird (BVerwG, Urt.v. 10.9.1976 -- IV C 5.76 -- NJW 1977, 405; Urt.v. 30.8.1985 -- 4 C 48.81 -- NVwZ 1986, 38; Urt.v. 21.12.1986 -- 4 C 10.83 -- NVwZ 1986, 646).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 202/05

    Zur Beurteilung eines im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gelegenen

    Es handelt sich dabei um das Erfordernis der planmäßigen Erschließung mit der (auch) der Zweck verfolgt wird, zu einer insgesamt geordneten städtebaulichen Entwicklung beizutragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 7.91 -, NVwZ 1994, 281 u. v. 21.12.1986 - 4 C 10.83 -, NVwZ 1986, 646; Ernst/Zinkhahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Stand: Mai 2007, § 30 Rdnr. 41, 46).
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