Rechtsprechung
VG Kassel, 19.02.1986 - I/3 E 1253/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FernmO § 5 Abs. 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermessensentscheidung; Post; Wirtschaftliche Folge; Rufnummer-Änderung
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2453
- NVwZ 1986, 866 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 27.05.1987 - 7 B 130.87
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ermessensausübung …
Auch aus dem Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel (NJW 1986, 2453) ergibt sich für eine grundsätzliche Bedeutung nichts.
Rechtsprechung
BDiszG, 24.01.1985 - IX Bk 12/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 866
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09
Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren …
Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl. - OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LB 55/17
Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen …
Materiell liegt eine Zuständigkeitsverschiebung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979 - 2 C 10/78 -, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985 - IX Bk 12/84 -, NVwZ 1986, 866 (867); Thür. - OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09
Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private …
Jedoch bedarf es auch für ein generelles Mandat, das - wie hier -einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.06.1979, 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.01.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, S. 866 [867]; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG…, Beschluss vom 27.02.2006, 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, S. 16 [17]).
- VG Köln, 24.05.2011 - 14 K 1092/10
Erlass eines Abwassergebührenbescheides durch die BELKAW GmbH als juristische …
- VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002
Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des …
Für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.1.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, 866;… OVG Weimar, a.a.O.; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.2.2006 - 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, 16). - VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
Entwässerungsgebühren
Für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.1.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, 866;… OVG Weimar, a.a.O.; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.2.2006 - 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, 16). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.1998 - 2 L 204/98
Probebeamter, Entlassung, gesundheitliche Eignung, Beteiligung der …
Die Rechtsfigur des Mandats ist im Verwaltungsrecht anerkannt (vgl. BDiszG, Beschluß vom 24.01.1985 - IX Bk 12/84 -, NVwZ 1986, 866 mwN.;… Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG , 5. Auflage Rdn. 30 mwN.). - VGH Hessen, 12.09.1995 - 1 TG 2200/95
Sachliche Zuständigkeit des Präsidenten der Deutschen Bundesbank für Auswahl und …
Die alleinige Zuständigkeit für die Ernennung von Beamten des höheren Dienstes und damit auch zur Personalauswahlentscheidung liegt jedoch nach § 31 Abs. 2 Satz 1 BBankG beim Präsidenten, der diese Befugnis nach der ausdrücklichen Regelung in § 31 Abs. 2 Satz 2 BBankG nur hinsichtlich der Beamten des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes auf die Präsidenten der Landeszentralbanken übertragen kann (vgl. dazu BDiszG, Beschluß vom 24. Januar 1985, NVwZ 1986, 866 = DÖV 1985, 450).
Rechtsprechung
VG Braunschweig, 09.01.1986 - 4 A 292/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,12110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2270
- NVwZ 1986, 866 (Ls.)