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   VGH Hessen, 01.04.1985 - 2 TH 1805/84   

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VGH Hessen, 01.04.1985 - 2 TH 1805/84 (https://dejure.org/1985,1051)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.04.1985 - 2 TH 1805/84 (https://dejure.org/1985,1051)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. April 1985 - 2 TH 1805/84 (https://dejure.org/1985,1051)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwaltungsprozeßrecht: Sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses; Schienenverkehrsrecht: Planungskompetenz, Richtwerte für Verkehrslärm

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 78
  • NVwZ 1986, 668
  • DÖV 1985, 927
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Sie wird von der Rechtsprechung nicht nur des Berufungsgerichts, sondern auch anderer Instanzgerichte geteilt (vgl. etwa Hessischer VGH, Beschluß vom 1. April 1985 - 2 TH 1805/84 - <DÖV 1985, 927> mit abl. Anm. von Schenke, DÖV 1986, 190; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 1987 - 20 A 2342/84 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 1987 - 5 S 1765/86 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Februar 1984 - 7 A 72/83 -).

    Da dem Gesetzgeber bei der Novellierung des § 36 Abs. 4 BBahnG angesichts des herkömmlichen Verwaltungsaufbaues der Deutschen Bundesbahn bekannt sein mußte, daß nur wenige Dienststellen (im wesentlichen wohl nur die Bundesbahndirektionen) von ihrer Ausstattung und Funktion her als Planfeststellungsbehörden in Betracht kommen (vgl. Teil III der bei Inkrafttreten des § 36 Abs. 4 BBahnG noch maßgeblichen Verwaltungsordnung vom 9. März 1953, Die Bundesbahn 1953, 313 sowie §§ 13 und 14 der Verwaltungsordnung vom 13. Mai 1982, VkBl. S. 218), war der Kreis der berechtigten Stellen hinreichend geschlossen und auch zu übersehen (Hessischer VGH, Beschluß vom 1. April 1985 - 2 TH 1805/84 - DÖV 1985, 927 ).

    Damit ist die notwendige Anpassung gewährleistet (ebenso Hessischer VGH, Beschluß vom 1. April 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Diese Annahme wurde durch mehrere Lärmwirkungsstudien aus den Jahren 1978 bis 1986 bestätigt (vgl. dazu HessVGH, NVwZ 1986, S. 668 ; OVG Bremen, NVwZ-RR 1993, S. 468 [OVG Bremen 19.01.1993 - 1 BA 11/92]; Möhler/Schuemer/Knall/Schuemer-Kohrs, Vergleich der Lästigkeit von Schienen- und Straßenverkehrslärm, ZfL 1986, S. 132 ; Schuemer/Schuemer-Kohrs, Lästigkeit von Schienenverkehrslärm im Vergleich zu anderen Lärmquellen, ZfL 1991, S. 1 ff.; Hauck, Lästigkeitsunterschied zwischen den Geräuschen des Straßenverkehrs und des Schienenverkehrs, ZfL 1991, S. 162 ff.; Heimerl, Beurteilung des Schienenverkehrs unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten, ETR 1992, S. 485 ).
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 3757/89

    Interessenabwägung bei Bahnstrom-Freileitung im Innenstadtgebiet

    Der durch die Planung einer neuen Anlage der Deutschen Bundesbahn betroffene Anlieger kann auch ohne unmittelbare Inanspruchnahme seines Grundeigentums geltend machen, durch den Planfeststellungsbeschluß nach § 36 BbG in seinem subjektiven Recht auf gerechte Abwägung seiner Belange verletzt zu sein, wenn von der Anlage Immissionen auf sein Grundstück ausgehen können, die nicht von vornherein als abwägungsunerheblich einzustufen sind (vgl. Senatsbeschluß vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 1986, S. 668 ff.).

    Indem die Planfeststellungsbehörde mit detaillierten und ersichtlich auf den vorliegenden Planungsfall zielenden Erwägungen die Notwendigkeit der möglichst raschen Errichtung der streitigen Bahnstrom-Freileitung aus dem gewichtigen -- in der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 1. April 1985, NVwZ 1986, S. 668, 671) bereits anerkannten und auch von der Antragstellerin nicht bestrittenen -- Allgemeininteresse daran ableitet, daß der öffentliche Personennahverkehr sobald wie möglich durch die Inbetriebnahme des S-Bahn-Abschnitts zwischen der K. und dem Bahnhof ...-Süd verbessert wird, widerlegt sie zugleich die Annahme, sie habe sich einer in Hessen für die meisten sogenannten Großprojekte neuerdings angeblich entwickelten Praxis der "Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses" von aufschiebender Wirkung und sofortiger Vollziehung einfach angeschlossen.

    Speziell hinsichtlich der möglichst baldigen Inbetriebnahme des weitgehend unterirdisch geführten Erweiterungsabschnitts der S-Bahn R. zwischen den Bahnhöfen K. und ...-Süd hat der Senat bereits vor annähernd fünf Jahren ein dringendes und gewichtiges Allgemeininteresse im Sinne eines tragfähigen Sofortvollzugsinteresses anerkannt (Beschluß vom 1. April 1985, a.a.O.).

    Den hinsichtlich der Planfeststellungsbefugnis der Antragsgegnerin (§ 36 Abs. 4 BbG) geäußerten verfassungsrechtlichen Einwänden ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 1. April 1985 (NVwZ 1986, S. 668 f.) im einzelnen entgegengetreten.

  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90

    Bahnstrom-Freileitung und gemeindliche Antragsbefugnis im Eilverfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, NVwZ 1986, S. 668, 671, und zuletzt vom 21. Juni 1989 -- 2 R 768/89 --, DVBl. 1990 S. 122, nur Leitsätze) hält die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses einer gerichtlichen Überprüfung stand, wenn die für den Plan sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern darüber hinaus auch dessen sofortige Verwirklichung zu rechtfertigen.

    Speziell hinsichtlich der möglichst baldigen Inbetriebnahme des weitgehend unterirdisch geführten Erweiterungsabschnitts der S-Bahn R. zwischen den Bahnhöfen K. und F. ... hat der Senat bereits vor annähernd fünf Jahren ein dringendes und gewichtiges Allgemeininteresse im Sinne eines tragfähigen Sofortvollzugsinteresses anerkannt (Beschluß vom 1. April 1985, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1514/87

    Lärmschutzmaßnahmen: kein Planergänzungsanspruch bei vor dem Inkrafttreten der

    Die Beschwerde der Kläger hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 -- (NVwZ 86, 668 = NuR 86, 30 = DÖV 85, 927) zurückgewiesen.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die das Eilverfahren betreffende Gerichtsakte 2 TH 1805/84 und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (8 Ordner) Bezug genommen; diese waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

    Diese rechtliche Beurteilung wird von der hierzu veröffentlichten Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. etwa VGH Kassel, DÖV 1985, 927; Bayer. VGH, UPR 1986, 147 = BayVBl. 1986, 241) geteilt.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2006 - 11 ME 52/06

    Voraussetzungen für den Anspruch eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins auf

    Demgegenüber hat die Rechtsprechung hinsichtlich der angesprochenen Doppelfunktion der früheren Bundesbahn im Planfeststellungsverfahren als Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde eine Verletzung von Verfassungsrecht und einfachem Recht verneint (BVerfG, Beschl. v. 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87 -, BayVBl. 1988, 268; BVerwG, Beschl. v. 09.04.1987 - 4 B 73.87 -, NVwZ 1987, 886; Hess. VGH, Beschl. v. 01.04.1985 - 2 TH 1805/84 -, DÖV 1985, 927).
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 468/86
    Darüber hinaus liegt eine enteignungsgleiche Lärmbeeinträchtigung erst vor, wenn die Belastung - über die Grenze des § 17 Abs. 4 FStrG hinaus - schwer und unerträglich ist, was in einem Wohngebiet erst in Betracht kommt, wenn Mittelungspegel von 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht überschritten wenden (vgl. zu der enteignungsrechtlichen Opfergrenze den Beschluß des Senats vom 1. April 1985, NVwZ 86, 668, 670).
  • VGH Hessen, 21.06.1989 - 2 R 768/89

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluß für Autobahnabschnitt

    Deshalb hält der Senat auch in Anbetracht der vom Antragsteller insoweit erhobenen Einwände an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß die Anordnung des Sofortvollzugs eines Planfeststellungsbeschlusses nicht zu beanstanden ist, wenn die für den Plan sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern darüber hinaus auch dessen sofortige Verwirklichung zu rechtfertigen (Senatsbeschlüsse vom 1. April 1985 -- 2 TH 1805/84 --, NVwZ 1986, 668, 671; vom 7. Januar 1986 -- 2 R 1730/85 --; vom 5. Mai 1987 -- 2 TH 475/86 -- und vom 11. Juli 1988 -- 2 TH 740/88 --, insoweit nicht abgedruckt in NVwZ 1988, 1040).
  • VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88

    Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur

    Der Senat geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses gerechtfertigt ist, wenn die für die Planung sprechenden Belange nach Gewicht und Dringlichkeit geeignet sind, nicht nur das Vorhaben selbst, sondern auch seine sofortige Verwirklichung zu tragen (vgl. B. v. 1.  April 1985 - 2 TH 1805/84 - und 8. Juni 1988 - 2 R 2402/87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1987 - 5 S 1765/86

    Planfeststellung durch Bundesbahndirektion

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1327/86
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 469/86
  • VG Düsseldorf, 09.09.2020 - 29 L 1111/20
  • VGH Hessen, 29.04.1986 - 2 UE 757/84
  • VGH Hessen, 07.01.1986 - 2 UE 2855/84
  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1430/86
  • VGH Hessen, 20.04.1990 - 2 R 3132/89

    Einfluß einer geänderten Kommunalen Verkehrskonzeption auf einen

  • VG Darmstadt, 29.11.1990 - II/3 E 530/87

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Hessischen Ministers für

  • VG Gießen, 10.12.1998 - 5 E 1139/98

    PASSIVLEGITIMATION; LEISTUNGSBESCHEID; SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT; DELEGATION;

  • VG Gießen, 10.12.1998 - 5 E 1070/97

    Festsetzung eines Nutzungsentgelts; Kompetenzüberschreitung von Behörden

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