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   BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85   

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BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85 (https://dejure.org/1987,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 2 C 4.85 (https://dejure.org/1987,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 2 C 4.85 (https://dejure.org/1987,1012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 1082
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.84 - (ZBR 1985, 200 = DÖV 1985, 873; vgl. auch BVerwGE 71, 77 ) rechtsgrundsätzlich entschieden.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein offensichtlicher Mangel im Sinne der genannten Vorschriften nur gegeben, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. BVerwGE 71, 77 ).

    Ob hier wegen Verletzung der Anzeigepflicht ein Schadensersatzanspruch des Beklagten gegen den Kläger (in Höhe der dadurch - schuldhaft - verursachten Zuvielzahlung) gemäß § 94 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (Schleswig-Holstein) gegeben ist, bedarf keiner Prüfung (vgl. hierzu auch BVerwGE 71, 77 sowie Urteil vom 29. August 1977 - BVerwG 6 C 68.72 -

  • BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86

    Anspruch auf Ortszuschlag - Entscheidung nach § 40 Abs. 7 Satz 4 des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
    Eine solche gemäß § 40 Abs. 7 Satz 4 BBesG mögliche Entscheidung ist demzufolge auch keine tatbestandliche Voraussetzung für eine Kürzung des Ortszuschlages und eine Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 29.86 -).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
    Der Beamte ist insbesondere gehalten, sich bei Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - mit weiteren Nachweisen; insoweit in BVerwGE 66, 251 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 4.82

    Öffentlich-rechtlich - Religionsgesellschaft - Sonstiger Arbeitgeber - Besoldung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
    Eine solche gemäß § 40 Abs. 7 Satz 4 BBesG mögliche Entscheidung ist demzufolge auch keine tatbestandliche Voraussetzung für eine Kürzung des Ortszuschlages und eine Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 29.86 -).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Begriff der Sorgfaltsverletzung Bereiche umfaßt, die der einer Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung zuzurechnen sind, vom Revisionsgericht aber zu prüfen ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. hierzu Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - mit weiteren Nachweisen), läßt die rechtliche Beurteilung des hier zu entscheidenden Falles durch das Oberverwaltungsgericht revisionsrechtlich erhebliche Fehler nicht erkennen.
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
    Dies hat der erkennende Senat im Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.84 - (ZBR 1985, 200 = DÖV 1985, 873; vgl. auch BVerwGE 71, 77 ) rechtsgrundsätzlich entschieden.
  • BVerwG, 29.08.1977 - VI C 68.72

    Schadenersatz eines Beamten gegenüber seinem Dienstherrn auf Grund von

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
    Ob hier wegen Verletzung der Anzeigepflicht ein Schadensersatzanspruch des Beklagten gegen den Kläger (in Höhe der dadurch - schuldhaft - verursachten Zuvielzahlung) gemäß § 94 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (Schleswig-Holstein) gegeben ist, bedarf keiner Prüfung (vgl. hierzu auch BVerwGE 71, 77 sowie Urteil vom 29. August 1977 - BVerwG 6 C 68.72 -
  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 12 und BVerwG 2 C 9.85, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13 mit weiteren Nachweisen).

    Vom Revisionsgericht ist jedoch zu prüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 und BVerwG 2 C 9.85 -, a.a.O.).

    Auch der Umstand, daß bei Erfüllung der Anzeigepflicht der Mangel des rechtlichen Grundes hätte offensichtlich werden und eine Überzahlung unter Umständen ganz oder teilweise hätte vermieden werden können, führt für sich allein nicht zur verschärften Haftung des Klägers gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG in Verbindung mit § 819 Abs. 1 BGB (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 -, a.a.O.).

    Dieser Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von dem, der dem Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - (a.a.O.) zugrunde lag.

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Für die Beurteilung, ob der Beamte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht gelassen hat, ist auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers (z. B. Vor- und Ausbildung, dienstliche Tätigkeit) zur Prüfung der ihm zuerkannten Beträge abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, a. a. O., Rn. 22; Urteil vom 27.1.1987 - BVerwG 2 C 4.85 -, juris Rn. 20; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 1 A 2375/12

    Rückforderung von Bezügen; Sicherheitszulage; kinderbezogener Anteil im

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987 - 2 C 4.85 -, NVwZ 1987, 1082 = juris, Rn. 19 (zum damaligen vergleichbaren § 40 Abs. 7 Satz 3 BBesG); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Februar 1991 - 4 S 1744/90 -, ZBR 1991, 251 = juris, Rn. 35; VG Ansbach, Urteil vom 21. Juni 2006 - AN 15 K 04.00414 -, juris, Rn. 29.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 1990 - 6 C 41.88 -, ZBR 1991, 246 = juris, Rn. 17, und vom 27. Januar 1987 - 2 C 4.85 -, NVwZ 1987, 1082 = juris, Rn. 20; OVG NRW, Urteil vom 26. August 1999 - 12 A 3370/97 -, juris, Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Februar 1991 - 4 S 1744/90 -, ZBR 1991, 251 = juris, Rn. 37.

  • VGH Hessen, 17.03.1993 - 1 UE 2773/87

    Rückforderung überzahlter Bezüge/Ortszuschläge - verschärfte Haftung des Beamten

    Wegen der verhältnismäßig geringen Höhe der jeweiligen monatlichen Überzahlung von ca. 65, 00 DM ist zwar davon auszugehen, daß der Kläger diesen Betrag für seine Lebensführung verbraucht hat mit der Folge, daß er tatsächlich nicht mehr bereichert ist (vgl. Nr. 12.2.12.2 BBesG VwV zu § 12 BBesG sowie BVerwG, Urteil vom 27.1.1987, NVwZ 1987, 1082).

    Der Beamte oder Soldat ist insbesondere gehalten, sich bei Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen bei der auszahlenden Kasse oder anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1987, NVwZ 1987, 1082; vgl. auch Senatsurteil vom 17.12.1980 - I OE 133/78).

    Auch der Umstand, daß bei Erfüllung der Anzeigepflicht der Mangel des rechtlichen Grundes hätte offensichtlich werden und eine Überzahlung unter Umständen ganz oder teilweise hätte vermieden werden können, führt für sich allein nicht zur verschärften Haftung des Klägers gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i. V. m. § 819 Abs. 1 BGB (so BVerwG, Urteil vom 28.6.1990, NVwZ-RR 1990, 622; BVerwG, Urteil vom 27.1.1987, NVwZ 1987, 1082).

    Ein Schadensersatzanspruch kann aber nur dann gerichtlich überprüft werden, wenn sich die Behörde bereits in den angefochtenen Bescheiden auf einen solchen Anspruch berufen hat (BVerwG, Urteil vom 27.1.1987, NVwZ 1987, 1082, 1083).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe

    Als offensichtlich ist der Mangel des rechtlichen Grundes einer Zahlung dann anzusehen, wenn der Empfänger der Leistung ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat, wobei es hinsichtlich des Erkennen-müssens auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 14/81 - sowie Urteil vom 21.01.1987 - 2 C 4/85 - jeweils juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13.09.2011 - 5 LA 62/10 -).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung von Bezügen gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG dann offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer acht gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ; vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - mit weiteren Nachweisen und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - <DÖD 1987, 133 = ZBR 1987, 281>; Beschluß vom 15. Januar 1986 - BVerwG 2 B 84.84 - ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 A 5.03

    Rückforderung von überzahlten Dienstbezügen; Ungekürzte Weiterzahlung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 BVerwG 2 C 4.85 Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 12 und BVerwG 2 C 9.85 Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13; vom 28. Juni 1990 BVerwG 6 C 41.88 Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17).
  • VG Osnabrück, 23.11.2009 - 9 A 5/09

    Besoldungsmitteilung; Dienstvergehen; Überprüfung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 4.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 12; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1987, - BVerwG 2 C 9.85 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1990, - BVerwG 6 C 41.88 -, Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Da sowohl die Feststellung der Schadensverursachung als auch die des Verschuldens, jeweils Bereiche umfassen, die der einer Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts zuzurechnen sind, vom Revisionsgericht aber zu prüfen wäre, ob das Berufungsgericht diese Rechtsbegriffe zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - mit Hinweis auf das Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ), ist mangels einer vom Berufungsgericht vorgenommenen verbindlichen tatsächlichen und rechtlichen Würdigung eine - wenn auch nur beschränkte - revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich, ob ein Schaden verursacht worden ist und der Kläger schuldhaft gehandelt hat.
  • BVerwG, 23.06.1994 - 2 B 77.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestimmungen über

    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - (Buchholz 240 § 12 Nr. 12) ab, bleibt ohne Erfolg.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung, die vom Dienstherrn zurückgefordert wird, offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - und - BVerwG 2 C 9.85 - ).

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 13.09.1989 - 2 B 114.89
  • VG Gelsenkirchen, 23.03.2010 - 12 K 1165/06

    Beamter, Rückforderung, Familienzuschlag, Öffentlicher Dienst, Ehegatte, Kenntnis

  • VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 06.03284

    Kinderbezogener Familienzuschlag der Stufe 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 2317/16

    Offensichtlichkeit der Fehlerhaftigkeit von Besoldungsmitteilungen hinsichtlich

  • VG Göttingen, 29.11.1996 - 3 B 3172/96

    Rechtsschutz gegen eine mit Sofortvollzug versehene Rückforderung von

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 5.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • OVG Saarland, 01.09.2014 - 1 A 494/13

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge bei Nichtanzeige der erfolgreichen

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91

    Anspruch eines Soldaten auf Ortszuschlag - Rückforderung überzahlter Dienstbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 1 A 1729/19

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen; Behandlung des

  • VG Köln, 19.03.2008 - 27 K 972/07

    Rücknahme einer Beihilfegewährung wegen unvollständiger Angaben zu der Frage

  • BVerwG, 28.07.1988 - 6 B 45.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • VG Saarlouis, 21.02.2013 - 2 K 238/11

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge

  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 87.92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Rahmen der

  • BVerwG, 30.01.1989 - 2 B 49.88

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

  • BVerwG, 09.05.1989 - 2 B 44.89

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 B 167.88

    Offensichtlichkeit des Mangels eines rechtlichen Grundes für die Zahlung von

  • BVerwG, 11.01.1988 - 2 B 50.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Offensichtlichkeit des

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 B 14.91

    Pflicht des Beamten zur Überprüfung der ihm mitgeteilten Besoldung -

  • BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 100.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Verletzung

  • BVerwG, 18.04.1988 - 2 B 74.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 37/00

    Rückforderung überzahlter Beihilfeleistungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 12 A 2998/97
  • BVerwG, 28.12.1992 - 2 B 206.92

    Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Überzahlung von Dienstbezügen -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1992 - 2 A 11642/91
  • BVerwG, 29.06.1989 - 6 B 2.89

    Außerachtlassen der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt im besonderen Maße -

  • VG München, 30.04.2014 - M 21 K 12.4010

    Rückforderung von Dienstbezügen

  • VG Magdeburg, 21.05.2003 - 8 A 127/02
  • VG München, 11.02.1992 - M 5 K 91.2371

    Schadensersatzpflicht eines Polizeibeamten hinsichtlich einer Überzahlung beim

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