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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84   

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BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84 (https://dejure.org/1986,470)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1986 - 7 C 51.84 (https://dejure.org/1986,470)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1986 - 7 C 51.84 (https://dejure.org/1986,470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des Widerspruchsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 215
  • DVBl 1987, 238
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.1983 - 7 B 28.83

    Rückforderung zu Unrecht gewährter Verbilligungsbeträge bei unrichtigen Angaben

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84
    Nach der Rechtsprechung des Senats soll § 7 GVLwG zusammen mit den übrigen Vorschriften der §§ 4 bis 9 GVLwG mißbräuchliche Inanspruchnahmen verhindern; dieser Gesetzeszweck läßt es nicht zu, daß sich ein Subventionsempfänger, der die Behörde durch Vorlage falscher Lieferbescheinigungen getäuscht hat, der hierfür vorgesehenen Sanktion unter Berufung auf die gesetzliche Aufbewahrungsfrist entziehen kann (vgl. Beschluß des Senats vom 30. Juni 1983 - BVerwG 7 B 28.83 - ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84
    Ob § 11 GVLwG die Berufung auf Vertrauensschutz schlechthin ausschließt, was der Senat in der vorerwähnten Entscheidung angenommen, das Bundesverfassungsgericht aber in bezug auf das Ausweisentziehungsverfahren nach § 18 des Bundesvertriebenengesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich angesehen hat (vgl. BVerfGE 59, 128/152), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84
    Zutreffend hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß eine "reformatio in peius" im Widerspruchsverfahren nicht generell ausgeschlossen ist; ihre Zulässigkeit folgt zwar nicht schon aus den §§ 68 ff., 73 VwGO, sondern richtet sich vielmehr nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrecht einschließlich seiner Zuständigkeitsvorschriften (vgl. Urteil vom 12. November 1976 - BVerwG 4 C 34.75 - <BVerwGE 51, 310/313 f.>; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - <BVerwGE 65, 313/319>).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 60.78

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verbilligungsbeträgen - Nachweispflichten

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84
    Diese Vorschrift geht als Sonderregelung den allgemeinen Vorschriften der §§ 48, 49 VwVfG NW vor und verpflichtet die Behörde ohne jeden Ermessenspielraum, zu Unrecht gewährte Verbilligungsbeträge zurückzufordern (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.78 <BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]/5 f.>).
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84
    Zutreffend hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, daß eine "reformatio in peius" im Widerspruchsverfahren nicht generell ausgeschlossen ist; ihre Zulässigkeit folgt zwar nicht schon aus den §§ 68 ff., 73 VwGO, sondern richtet sich vielmehr nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrecht einschließlich seiner Zuständigkeitsvorschriften (vgl. Urteil vom 12. November 1976 - BVerwG 4 C 34.75 - <BVerwGE 51, 310/313 f.>; Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - <BVerwGE 65, 313/319>).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Ob der Widerspruchsbehörde eine erstmalige materielle Regelung des Rechtsverhältnisses zu Lasten des Widerspruchsführers aufgrund einer Einschränkung ihrer grundsätzlich umfassenden Kontroll- und Ersetzungsbefugnis verwehrt ist, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht einschließlich seiner Zuständigkeitsvorschriften (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 83 S. 55 zur reformatio in peius).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) enthält die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - anders als die Abgabenordnung (AO; vgl § 367 Abs. 2 S 2 AO) - keine Regelung über die Verböserung der Rechtsstellung des Widerspruchsführers im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren (BVerwGE 51, 310, 313 ff; 65, 313, 319; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) FamRZ 1986, 399; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1987, 215 f [VerfGH Bayern 21.11.1986 - Vf VII 5/85] = DVBl 1987, 238 f; ebenso für das SGG: BSGE 53, 284, 286 = SozR 5550 § 15 Nr. 1 = SGb 1984, S 115 m Anm Luke; BSG - Urteil vom 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 - unveröffentlicht).

    Ein Recht der Widerspruchsbehörde zum Selbsteintritt, wie es früher gefordert wurde, ist nicht erforderlich (BVerwG NVwZ 1987, 215 f [VerfGH Bayern 21.11.1986 - Vf VII 5/85] = DVBl 1987, 238 f, m Anm Osterloh in JuS 1987, 833).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Freilich wertet die Rechtsprechung einen gewillkürten Parteiwechsel als Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - NVwZ 1987, 215 und vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - NJW 1988, 1228).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Ob der Widerspruchsbehörde eine erstmalige materielle Regelung des Rechtsverhältnisses zu Lasten des Widerspruchsführers aufgrund einer Einschränkung ihrer grundsätzlich umfassenden Kontroll- und Ersetzungsbefugnis verwehrt ist, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht einschließlich seiner Zuständigkeitsvorschriften (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 83 S. 55 zur reformatio in peius).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Ob der Widerspruchsbehörde eine erstmalige materielle Regelung des Rechtsverhältnisses zu Lasten des Widerspruchsführers aufgrund einer Einschränkung ihrer grundsätzlich umfassenden Kontroll- und Ersetzungsbefugnis verwehrt ist, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht einschließlich seiner Zuständigkeitsvorschriften (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 83 S. 55 zur reformatio in peius).
  • OVG Thüringen, 21.07.2010 - 4 KO 173/08

    Bekanntmachung von Satzungen in einer von zwei vorgeschriebenen Zeitungen, bei

    Sie richtet sich vielmehr nach dem jeweils anzuwendenden Bundes- oder Landesrecht einschließlich der Zuständigkeitsregelungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.1997, 8 B 37/97, Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 86 m. w. N.; Urteil vom 29.8.1986, 7 C 51/84, NVwZ-RR 1987, 215; Dolde in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner (Hrsg), VwGO, § 68 Rn 48 m. w. N.).

    Als ausreichende Grundlage einer Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde zur reformatio in peius wird es weiter angesehen, wenn die Widerspruchsbehörde ein Selbsteintrittsrecht hat oder zumindest als Fachaufsichtsbehörde der Ausgangsbehörde gegenüber weisungsbefugt ist (BVerwG, Urteil vom 29.08.1986, 7 C 51/84, NVwZ 1987, 215; Urteil vom 27.11.1958, III C 275.57, BVerwGE 8, 45 f.; VGH BW, Urteil vom 19.01.2001, 8 S 2121/00, NVwZ-RR 2002, 3; Pietzner/Ronellenfitsch, a. a. O., § 40 Rn 25; Dolde, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., Rn 51 m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 5 K 4/14

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Der Senat geht gleichwohl davon aus, dass es für die Beurteilung der UVP-Pflichtigkeit eines Vorhabens auf den Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung ankommen dürfe, denn die UVP-Pflichtigkeit betrifft die Durchführung des Verwaltungsverfahrens als solches und keine materiell-rechtlichen Anforderungen, für die auf den Zeitpunkt der (Dritt-)Widerspruchsentscheidung abzustellen wäre (siehe zur Zulässigkeit einer "reformatio in peius" im Widerspruchsverfahren nach materiellem Recht auch BVerwG, Urt. v. 29.08.1986 - 7 C 51/84 -, DVBl. 1987, 238).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

    a) Deren Zulässigkeit ergibt sich allerdings nicht bereits aus der Verwaltungsgerichtsordnung; vielmehr ist nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden materiellen Bundes- oder Landesrechts zu entscheiden, ob eine Verböserung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zulässig ist (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 83, Beschluss vom 17. Juni 1996 - BVerwG 1 B 100.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 64; vgl. bereits Urteil vom 23. Mai 1962 - BVerwG 5 C 73.61 - BVerwGE 14, 175 = Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 1 sowie den Überblick bei Pietzner-Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 10. Aufl., § 40 m.w.N.).

    Ficht nämlich der Kläger - wie hier - den Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, in vollem Umfang an, beschränkt er sich also nicht auf die Verböserung als solche, bleibt die Ausgangsbehörde der richtige Beklagte (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.1996 - 1 B 100.96

    Gewerberecht: Erweiterte Gewerbeuntersagung durch Widerspruchsbehörde

    Diese Vorschriften stellen die kompetenzrechtliche Grundlage zur Verfügung, wenn Landesrecht die zur Entscheidung über den Widerspruch zuständige Behörde auch zur Verböserung ermächtigt, wie es hier nach den Ausführungen des Berufungsgerichts der Fall ist (vgl. Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - Buchholz 451.55 Nr. 83 = NVwZ 1987, 215 [VerfGH Bayern 21.11.1986 - Vf VII 5/85]).
  • SG Aachen, 28.06.2016 - S 18 SB 114/16
    Die Anfechtung nur des Widerspruchsbescheides stellt gegenüber der vollen Anfechtung ein Minus dar, kein aliud (s. BVerwG, Urteil vom 29. August 1986 - 7 C 51/84 -, Rn. 11, juris = DVBl 1987, 238; VGH München, NJW 1978, 443; vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 SB 14/97 R -, SozR 3-1300 § 24 Nr. 14, Rn. 20).

    Für diese Fälle gilt § 78 Abs. 2 VwGO nicht und die Ausgangsbehörde bzw. deren Rechtsträger bleibt der richtige Beklagte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1986 - 7 C 51/84 -, Rn. 11, juris = DVBl 1987, 238; OVG NRW, Urteil vom Februar - 4 A 1243/83; VGH München, NJW 1978, 443; VGH München, BayVBl 1981, 470; 1983, 530; Theuersbacher, BayVBl 1978, 19; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 78, Rn. 12 [soweit dies z.T. im Rahmen der Beschränkung im Berufungsverfahren ausgeführt wird, ergeben sich für eine Beschränkung in erster Instanz keine dogmatischen Unterschiede]; a. A. Meissner, in: Schoch/ Schneider/Bier, VwGO Band I, Stand 10/2015, § 78, Rn. 44).

    Zudem würde eine gegenteilige Auffassung - wenig überzeugend - dazu führen, dass eine Beschränkung des Aufhebungsbegehrens auf den verbösernden Teil des Widerspruchsbescheides im Revisionsverfahren nicht mehr möglich wäre, weil der damit verbundene (gewillkürte) Wechsel des Beklagten eine in der Revisionsinstanz gemäß § 168 S. 1 SGG unzulässige Klageänderung darstellen würde (s. BVerwG, Urteil vom 29. August 1986 - 7 C 51/84 -, Rn. 11, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 8 S 2121/00

    Verböserung im Widerspruchsverfahren - vorherige Anhörung

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - 5 K 2929/08

    Aufenthaltsverbotsverfügung gegenüber einem Problemfan (Hooligan)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10038/91

    Widerspruchsbescheid; Beschwer des Widerspruchsführers; Vorverfahren; Vorliegen

  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

  • VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18

    Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11

    Immissionsschutzrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2017 - 3 M 240/17

    Bindungswirkung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Ersetzung eines

  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 331/10

    Erlass eines Gebührenbescheides durch einen privaten Verwaltungshelfer, Heilung,

  • VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5537

    Erschließungsbeitragsrecht; Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren;

  • VG München, 31.05.2011 - M 2 K 10.5173

    Erschließungsbeitragsrecht; Reformatio in peius im Widerspruchsverfahren;

  • BVerwG, 05.03.1997 - 8 B 37.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeiträge, Reformatio in peius im Vorverfahren,

  • VGH Bayern, 11.02.2009 - 20 CS 08.3419

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 4164/96

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Unmöglichkeit der Feststellung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2019 - 3 M 153/19

    Auslegung eines Bescheides der Widerspruchsbehörde, mit dem der Ausgangsbescheid

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15

    Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität;

  • OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03

    Enstehung einer Gebührenschuld in einem Verfahren; Kostentragung von

  • BVerwG, 26.03.1997 - 8 B 239.96

    Befugnis der Wehrbereichsverwaltung als Widerspruchsbehörde zur nachteiligen

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85

    Rückforderung der Gasölverbilligung - Vertrauensschutz - Herstellung von

  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 11596/18

    Verböserung eines Verwaltungsaktes im Widerspruchsverfahren

  • VGH Bayern, 16.05.1991 - 12 B 90.842
  • VG Saarlouis, 18.09.2009 - 10 K 660/08

    Darlegungslast und zum Darlegungsumfang bei behauptetem unbewussten Drogenkonsum

  • VG Saarlouis, 17.06.2020 - 6 K 1147/18

    Zur Rechtmäßigkeit der Heranziehung für Kosten für vollzugspolizeiliche Maßnahmen

  • OVG Sachsen, 04.02.2019 - 3 D 87/18

    Reformatio in peius; Widerspruchsbescheid; Anhörung

  • VG Halle, 11.07.2018 - 1 B 138/18

    Maßnahmen gegenüber Tierhaltern zum Schutz vor der Geflügelpest

  • VG Hamburg, 30.04.2015 - 10 E 2183/15

    Ablehnung eines Eilantrags auf weitere Speicherung von Daten entgegen der

  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 333/07

    Anforderung der Kosten einer im Wege des sofortigen Vollzuges vorgenommenen

  • VG Leipzig, 07.01.2015 - 4 K 635/13

    Rechtsmittel des Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die

  • OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 D 33/22

    Prozesskostenhilfe; tierschutzrechtliche Anordnung; kein Rechtschutzinteresse an

  • VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 278/03

    (Beginn der Dreijahresfrist bei Rückforderung nach

  • VG Leipzig, 28.04.1994 - 1 K 727/93

    Anforderungen an die Anhörung im Falle der Verböserung (reformatio-in-peius);

  • VG Saarlouis, 25.04.2019 - 6 K 1404/17

    Heranziehung zur Zahlung von Gebühren und Kosten für vollzugspolizeiliche

  • BVerwG, 29.12.1992 - 5 B 1.92

    Gestaltungsbefugnis der Länder nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

  • VG Köln, 29.04.2003 - 14 K 7858/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Nutzung einer Abfalltonne zur

  • SG Oldenburg, 12.04.2007 - S 21 AY 1/07
  • VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3563
VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85 (https://dejure.org/1986,3563)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.1986 - 3-VII-85 (https://dejure.org/1986,3563)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - 3-VII-85 (https://dejure.org/1986,3563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehrpläne, Rahmenpläne - Gebärdensprache an Gehörlosenschulen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 215 (Ls.)
  • DÖV 1987, 406
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Das Elternrecht gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlaß von Rechtsvorschriften zur Bestimmung von Unterrichtsinhalten (vgl. auch VerfGH 38, 16/23; BVerfGE 45, 400/415 . Das gilt jedenfalls dann, wenn Stundentafeln wie hier nach sachlich vertretbaren Gesichtspunkten erlassen worden sind. Auch im Bereich der Erziehung und der Ausbildung gehörloser und schwerhöriger Kinder ist es außerdem schon faktisch unmöglich, allen Elternwünschen Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfGE 41, 29/50 ; 47, 46/76 ).

    Unterrichtsinhalte, Differenzierungen oder fehlende Differenzierungen könnten nur dann gegen Art. 128 Abs. 1 BV verstoßen, wenn solche Regelungen oder Unterlassungen den Gleichheitssatz oder sonstige Verfassungsnormen verletzen (vgl. VerfGH 38, 16/27).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Kraft seiner Schulaufsicht (Art. 130 Abs. 1 BV) kann der Staat Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele inhaltlich festlegen (vgl. VerfGH 33, 33/40 ff. ; 34, 14/24 ; 35, 90/95 f.; BVerfGE 34, 165/182 f. ; 45, 400/415 f. ; 47, 46/71 ff.).

    Aufgabe des Staates ist es, unter Berücksichtigung der Bildungsforschung bildungspolitische Entscheidungen zu treffen und im Rahmen der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten ein Bildungssystem bereitzustellen, das der Bildungsfähigkeit der Schüler soweit wie möglich gerecht wird (vgl. auch BVerfGE 34, 165/184 . Der Staat hat dabei auch mit den Eltern zusammenzuwirken (vgl. VerfGH 34, 14/24 ; 35, 90/95 f.; BVerfGE 47, 46/72 . Ihm kommt im Bereich der schulischen Erziehung und Ausbildung eine Ausgleichsfunktion zu, in der er der Vielfalt der Auffassungen im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat soweit wie möglich Rechnung tragen muß (vgl. Maunz in Maunz/Dürig, GG, RdNr. RdNr. 27 d, 27 e zu Art. 6 und 21 m zu Art. 7 GG).

  • VerfGH Bayern, 17.10.1985 - 7-VII-84
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Ein Anspruch auf Erlaß einer bestimmten Rechtsvorschrift kann sich ausnahmsweise nur dann ergeben, wenn ein ausdrücklicher Auftrag der Verfassung besteht, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen umgrenzt, oder wenn der Normgeber einen Sachverhalt gleichheitswidrig ungeregelt gelassen hat und eine dem Gleichheitssatz genügende Regelung nur in einem ganz bestimmten Sinn ausfallen könnte (vgl. z. B. VerfGH 18, 43/47 ff.; 18, 79/83; 24, 57/67; 33, 1/4 f.; VerfGH BayVBl 1986, 108/110; Meder, RdNr. 4 zu Art. 70 m.w. N.).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Schwerwiegende, den Kern der menschlichen Persönlichkeit treffende Beeinträchtigungen verletzen Art. 100 BV (vgl. VerfGH 28, 24/39 ; 32, 156/159 ; 34, 14/26 ; BVerfGE 9, 167/171; 30, 1/27).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Das Elternrecht gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlaß von Rechtsvorschriften zur Bestimmung von Unterrichtsinhalten (vgl. auch VerfGH 38, 16/23; BVerfGE 45, 400/415 . Das gilt jedenfalls dann, wenn Stundentafeln wie hier nach sachlich vertretbaren Gesichtspunkten erlassen worden sind. Auch im Bereich der Erziehung und der Ausbildung gehörloser und schwerhöriger Kinder ist es außerdem schon faktisch unmöglich, allen Elternwünschen Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfGE 41, 29/50 ; 47, 46/76 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Schwerwiegende, den Kern der menschlichen Persönlichkeit treffende Beeinträchtigungen verletzen Art. 100 BV (vgl. VerfGH 28, 24/39 ; 32, 156/159 ; 34, 14/26 ; BVerfGE 9, 167/171; 30, 1/27).
  • VerfGH Bayern, 27.03.1980 - 4-VII-79
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Kraft seiner Schulaufsicht (Art. 130 Abs. 1 BV) kann der Staat Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele inhaltlich festlegen (vgl. VerfGH 33, 33/40 ff. ; 34, 14/24 ; 35, 90/95 f.; BVerfGE 34, 165/182 f. ; 45, 400/415 f. ; 47, 46/71 ff.).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Das Elternrecht gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlaß von Rechtsvorschriften zur Bestimmung von Unterrichtsinhalten (vgl. auch VerfGH 38, 16/23; BVerfGE 45, 400/415 . Das gilt jedenfalls dann, wenn Stundentafeln wie hier nach sachlich vertretbaren Gesichtspunkten erlassen worden sind. Auch im Bereich der Erziehung und der Ausbildung gehörloser und schwerhöriger Kinder ist es außerdem schon faktisch unmöglich, allen Elternwünschen Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfGE 41, 29/50 ; 47, 46/76 ).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Aufgabe des Staates ist es, unter Berücksichtigung der Bildungsforschung bildungspolitische Entscheidungen zu treffen und im Rahmen der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten ein Bildungssystem bereitzustellen, das der Bildungsfähigkeit der Schüler soweit wie möglich gerecht wird (vgl. auch BVerfGE 34, 165/184 . Der Staat hat dabei auch mit den Eltern zusammenzuwirken (vgl. VerfGH 34, 14/24 ; 35, 90/95 f.; BVerfGE 47, 46/72 . Ihm kommt im Bereich der schulischen Erziehung und Ausbildung eine Ausgleichsfunktion zu, in der er der Vielfalt der Auffassungen im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat soweit wie möglich Rechnung tragen muß (vgl. Maunz in Maunz/Dürig, GG, RdNr. RdNr. 27 d, 27 e zu Art. 6 und 21 m zu Art. 7 GG).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2006 - 2-VII-05

    Einführung des achtjährigen Gymnasiums

    Dazu steht ihm ein ent­sprechend weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung (vgl. VerfGH 39, 87/92; BVerwG vom 22.10.1981 = Buchholz 421 Nr. 76).

    El­tern (und auch Schüler) haben deshalb grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Staat die Schule ihren Vorstellungen entsprechend orga­nisiert und Stundentafeln, Stundenpläne oder Unterrichtszeiten nach ihren Wünschen gestaltet (vgl. VerfGH 39, 87/95; 47, 276/293 ff.).

    Aus dem Grundrecht des elterlichen Erzie­hungsrechts nach Art. 126 Abs. 1 Satz 1 BV können daher Abwehransprüche gegen Organisationsakte des Staates nur hergeleitet wer­den, wenn diese eine nicht mehr hinnehmbare Belastung für Eltern oder Schüler bedeuten (vgl. VerfGH 39, 87/95; 47, 276/293 ff.;   BVerfG vom 6.12.1972 = BVerfGE 34, 165/182; BVerfG vom 22.6.1977 = BVerfGE 45, 400/415, 417; BayVGH vom 21.12.1989 = BayVBl 1990, 244/245).

    Solche fachspezifischen Überlegungen können aus verfassungsrechtlicher Sicht nur beanstandet werden, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt sachlich vertretbar sind (vgl. VerfGH vom 21.10.1986 = VerfGH 39, 87/93, 95).

    Im Hinblick auf den er­heblichen fachlichen Beurteilungsspielraum, über den der Verordnungsgeber bei der Bewertung des Unterrichtsstoffs für das G 8 und dessen Umsetzung in konkrete Stundentafeln verfügt (vgl. VerfGH 39, 87/92 ff.), genügt es nicht, dem ge­genteilige Wertungen gegenüberzustellen, selbst wenn letztere auf wissen­schaft­lich-fachlichen Äußerungen beruhen sollten.

    Im Übrigen enthalten sie in erheblichem Umfang fachdidaktische Beurteilungsspielräume, die einer rechtlichen Prüfung nur sehr eingeschränkt zugänglich sind (vgl. VerfGH 39, 87/94 f.).

  • VerfGH Bayern, 22.03.2021 - 23-VII-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen verschiedene Vorschriften der Zwölften Bayerischen

    Dieser Verfassungsauftrag, der den Gesetz- und Verordnungsgeber unmittelbar bindet, schreibt aber weder das Unterrichtsangebot noch die anzuwendenden Lehrmethoden im Einzelnen vor (VerfGH vom 21.10.1986, VerfGHE 39, 87/92).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Er ist aber nicht verpflichtet, ein Angebot aller nur denkbaren Schulformen und Unterrichtsinhalte zur Verfügung zu stellen (VerfGH vom 21.10.1986 = VerfGH 39, 87/95), sodass jedermann die ihm entsprechende Ausbildung erhalten kann (VerfGH vom 27.2.1985 = VerfGH 38, 16/27).
  • VerfGH Bayern, 05.03.2020 - 13-VII-18

    Erfolglose Popularklage gegen die Genehmigungsbedürftigkeit von von Erhebungen an

    Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist dem Staat grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet (VerfGH vom 21.10.1986 VerfGHE 39, 87/92; vom 17.5.2006 VerfGHE 59, 63/69), in dessen Rahmen der Gesetzgeber zu Typisierungen und Generalisierungen befugt ist (VerfGH vom 2.7.1998 VerfGHE 51, 109/114 f.; Geis in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 130 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.12.1989 - 7 CE 89.3102
    Dieser staatliche Gestaltungsbereich ist der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen, auch die Grundrechte der Schüler stehen unter diesem Vorbehalt (vgl. BVerfGE 34, 165/182; 41, 165; 45, 400/415, 417; BayVerfGH 39, 87/95; BVerwG Buchholz 421 Nr. 71; BayVGH BayVBl 1982, 211/212; VGH Bad.-Württ. DÖV 1984, 389) .

    Eine solche nicht mehr hinzunehmende Beeinträchtigung könnte insbesondere unter der Voraussetzung anzunehmen sein, daß die schulorganisatorische Maßnahme nach den einschlägigen Vorschriften des Schulorganisationsrecht eindeutig rechtswidrig oder nicht durch sachlich vertretbare Gründe gerechtfertigt und damit ermessensfehlerhaft oder sogar willkürlich wäre (vgl. BayVerfGH 39, 87/95; BayVGH BayVBl 1982, 211/212).

  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188

    Integrationshelfer für behinderte Kinder in einer Förderschule, keine

    Vielmehr besteht im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots lediglich ein Anspruch auf Teilhabe an den vorhandenen Bildungseinrichtungen, die der Staat im Rahmen des organisatorisch und finanziell Möglichen bereitzustellen hat (vgl. VerfGH 39, 87, 95; 28, 99, 102).
  • VGH Bayern, 05.08.1992 - 7 CE 92.1896
    Ebenso wie der Staat Ausbildungsziele und Unterrichtsinhalte grundsätzlich unabhängig vom Elternrecht festlegen kann (vgl. z. B. VerfGH 39, 87/95 m. w. Nachw.), kann er im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Anforderungen für das Durchlaufen der jeweiligen Ausbildungsgänge festlegen.
  • VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568

    Zum Aufnahmeanspruch eines behinderten Schülers in die allgemeine Grundschule in

    Auch kann es nicht Aufgabe der Gerichte sein, anstelle des Parlaments in der Fachpädagogik umstrittene Fragen zu entscheiden (vgl. VerfGH 39, 87/93).
  • VGH Bayern, 09.07.1997 - 7 B 97.1185
    Auch kann es nicht Aufgabe der Gerichte sein, anstelle des Parlaments in der Fachpädagogik umstrittene Fragen zu entscheiden (vgl. VerfGH 39, 87/93).
  • VGH Bayern, 06.07.1995 - 7 CE 95.1686
    Dieser staatliche Gestaltungsbereich ist der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen, auch die Grundrechte der Schüler stehen unter diesem Vorbehalt (vgl. BVerfGE 34 , 165/182; 41, 165; 45, 400/415, 417; BayVerfGH 39, 87, 95; BVerwG Buchholz 421 Nr. 71; BayVGH BayVBl. 1982 211/212; VGH Bad.-Württ. DÖV 1984, 389).
  • VG Augsburg, 11.12.2008 - Au 3 E 08.1614

    Festlegung von Unterrichtszeiten; Schulorganisationsmaßnahme; Elternrechte;

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