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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86   

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https://dejure.org/1986,844
OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,844)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,844)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 (https://dejure.org/1986,844)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 240
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Bevor endgültige Maßnahmen ergriffen würden, müsse nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst geklärt werden, ob weniger einschneidende Anordnungen, durch die geklärt würde, ob tatsächlich eine Gefahr vorliege, nicht ausreichten (BVerwGE 39, 190).
  • BVerwG, 21.09.1981 - 1 A 15.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 1 B 7.85

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 1 B 41.85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Diese Frage wird wohl allgemein bejaht, wobei aber stets betont wird, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei, der es regelmäßig nur zulasse, dem vermeintlichen Störer die Duldung behördlicher Ermittlungsmaßnahmen aufzugeben (vgl. Drews / Wacke / Vogel / Martens aaO, Bd. II S. 110; Götz aaO S. 62; VGH Bad.-Württ. Urteil vom 13. Februar 1985, DÖV 1985, 687).
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86
    Dies hat der Senat wiederholt in vergleichbaren Fällen im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1973, DVBl 1974, 287; OVG, Rh-Pf Urteil vom 10. Juli 1980 - 1 A 202/78 - Urteil vom 27. Mai 1982 - 1 A 15/81 - Beschluß vom 12. März 1985 - 1 B 7/85 - sowie Beschluß vom 30. August 1985 - 1 B 41/85 -).
  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seiner Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1991 - 1 A 10297/89

    Zur Abgrenzung zwischen Amtsermittlung und gegenüber einem Verantwortlichen

    Danach kann die Untere Wasserbehörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich der Wasserwirtschaft polizeiliche Verfügungen erlassen, und zwar unabhängig davon, ob die festgestellte Wasserverseuchung auf einem wasserrechtlichen Benutzungstatbestand beruht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. Beschluss vom 25. März 1986 1 B 14/86 - m.w.N., insbesondere unter Bezugnahme auf BVerwG DVBl. 1974, 297).

    Dies hat der Senat bereits in seinem, den Beteiligten bekannten Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 (= NVwZ 1987, 214) ausgeführt.

    Denn dieser Konkurs ist nicht durch die Beitreibung der im Rahmen der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten, die bis heute wegen des Gerichtsbeschlusses vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 - noch nicht fällig geworden sind, eingetreten.

  • VG Mainz, 16.11.2018 - 3 L 1099/18

    Betriebsuntersagung wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

    Insoweit gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seiner Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Verfügung erhobenen Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
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