Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.12.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85   

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https://dejure.org/1987,1336
BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85 (https://dejure.org/1987,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1987 - 1 C 15.85 (https://dejure.org/1987,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1987 - 1 C 15.85 (https://dejure.org/1987,1336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 70
  • NJW 1987, 1899 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 494
  • DVBl 1987, 688
  • DÖV 1987, 539
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 1987 - 1 C 15.85 -, juris Rn. 15, und vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 -, juris Rn. 26.
  • BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

    Diese Voraussetzungen lagen hier im für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten über den Antrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1987 - 1 C 15.85 - BVerwGE 77, 70 ; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht VwGO, Stand Juli 2020, § 113 Rn. 152) nicht vor.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Der Veranstalter müßte insbesondere eine Prüfung nach landesrechtlichem Sperrzeitrecht (vgl. GaststättensperrzeitVO von Rheinland-Pfalz) und Immissionsschutzrecht (vgl. etwa LärmSchutzVO RhPf) hinnehmen und eine Ablehnung des Antrags gewärtigen, falls die Öffnungszeiten mit den entsprechenden Bestimmungen nicht vereinbar sind (BVerwG NVwZ 1987, 494; vgl. auch Friauf/Wagner, GewO § 69 a Rdn. 12-19).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1963
BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85 (https://dejure.org/1986,1963)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1986 - 4 A 1.85 (https://dejure.org/1986,1963)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 4 A 1.85 (https://dejure.org/1986,1963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des Feuerschutzes für verkehrsbehindernde Brände auf den Seewasserstraßen und den Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen - Geographisches Erscheinungsbild einer Flussmündung - Örtlicher ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Bundeswasserstraßengesetz § 35 Abs. 2, § 1 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 210
  • NVwZ 1987, 494 (Ls.)
  • DÖV 1987, 868
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 A 1.78

    Mündungstrichter einer Bundeswasserstraße - Nutzungsbefugnisse des Landes -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85
    Die binnenwärtige Grenze des Mündungstrichters der Elbe verläuft oberhalb von Brunsbüttel (im Anschluß an BVerwGE 64, 29).

    Auch der erkennende Senat hat sich bei der Bestimmung der Grenzen eines Mündungstrichters vorwiegend an dem äußeren Bild der Flußmündung orientiert und die binnenwärtige Grenze des Mündungstrichters der Weser als durch die Stelle gekennzeichnet gesehen, von der an die bis dahin etwa parallel verlaufenden Ufer des Flusses sich trichterförmig zur offenen See hin erweitern (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 A 1.78 - BVerwGE 64, 29).

    Ähnlich hat der Senat sich übrigens bereits in seinem o.a. Urteil vom 21. August 1981 (a.a.O. S. 32) zur historischen Auslegung des Begriffs "Mündungstrichter" geäußert.

  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 147/83

    Erwerb des Eigentums an Teilen einer zur Errichtung eines Hafens in Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85
    Diese Auffassung ist im Grimmershörn-Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Dezember 1984 - III ZR 147/83 - (BGHZ 93, 113 [BGH 06.12.1984 - III ZR 147/83]) bestätigt worden.
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 64/75

    Eigentumsverhältnisse an der Weser

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85
    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil zu den Hafenanlagen von Brake/Unterweser vom 29. September 1977 - III ZR 64/75 - (BGHZ 69, 284) ausgeführt, daß der Mündungstrichter nicht so weit reiche, wie sich Ebbe und Flut auf die Binnenwasserstraße auswirkten.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Vielmehr kommt im Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn eine sinnvolle Grundstücksnutzung nicht mehr möglich und das Grundstück daher für den Eigentümer insgesamt wertlos geworden ist, auf Antrag des Eigentümers auch eine Entschädigung in Form der Übernahme des Grundstücks in Betracht (vgl. BVerwGE 61, 295 (305) [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 4/78]; 75, 214 (259 f. [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]); 77, 295 (298); 87, 332 (383); Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 1.90 - a.a.O.).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß solche Mängel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; Beschlüsse vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - und vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 -).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes nicht entspricht und - im Hinblick darauf, daß privates Eigentum in Anspruch genommen werden soll - zum Wohle der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 3 GG) objektiv nicht erforderlich, d.h. nicht vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; 84, 123 [BVerwG 21.11.1989 - 9 C 55/89]/130).

  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Ein Abwägungsfehler ist im Rahmen einer solchen gestuften Vorauswahl nicht schon dann gegeben, wenn sich herausstellt, daß eine ausgeschiedene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6; zum AbfallrechtBVerwG, NJW 1980, 953 (954) [BVerwG 20.07.1979 - 7 CB 21/79]; BVerwGE 81, 128 (136) [BVerwG 20.12.1988 - 7 NB 2/88] m. w. N.).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

    Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95

    Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

    Für die Aufhebung eines Verwaltungsakts muß nach den Umständen des Falles stets die konkrete Möglichkeit bestanden haben, daß ohne den Mangel der Inhalt der Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - ).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

    Schließlich ist im Zusammenhang mit den von der Klägerin geltend gemachten Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese, wenn sie entgegen der Auffassung des Senats vorlägen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen könnten, wenn die konkrete Möglichkeit bestünde, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256 (270) [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 (228) [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8)).
  • BGH, 09.07.1987 - III ZR 274/85

    Bundeseigentum an einer Seewasserstraße

    Bei Anwendung der Grundsätze, von denen der Senat - im Anschluß an die Rechtsprechung bereits des Reichsgerichts (vgl. RG PrVBl 1912/13, 895 und 897) - in seinen Urteilen BGHZ 67, 152, 153 [BGH 28.05.1976 - III ZR 186/72]/154 und insbesondere BGHZ 69, 284, 289 f. und 93, 113, 121 ausgegangen ist (vgl. auch BVerwGE 64, 29, 32 und 75, 210, 211 f.), liegt es hiernach so, daß das Brodersbyer Noor - nicht anders als die Große Breite, die den Gegenstand der Entscheidung BGHZ 47, 117 bildet - räumlich der Schlei zuzuordnen ist.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8).
  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 5943/92

    Angaben zur Kreis- und Gemeindezugehörigkeit im Kataster; Beweisanforderungen an

  • BVerwG, 26.04.1996 - 11 VR 47.95

    Recht des Schienenverkehrs: Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt und

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