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   BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 41 - 42.84, 7 C 41.84, 7 C 42.84   

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https://dejure.org/1986,1593
BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 41 - 42.84, 7 C 41.84, 7 C 42.84 (https://dejure.org/1986,1593)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1986 - 7 C 41 - 42.84, 7 C 41.84, 7 C 42.84 (https://dejure.org/1986,1593)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1986 - 7 C 41 - 42.84, 7 C 41.84, 7 C 42.84 (https://dejure.org/1986,1593)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 682
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Begründungslücken oder Fehler des Ableitungszusammenhangs können den Schluß nahelegen, daß das Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung verletzt wurde (so offenbar jetzt auch BVerwG, NVwZ 1987, S. 682 [684] linke Spalte).

    Bei einer unverhältnismäßigen Verminderung der Ausbildungskapazität durch unmittelbare Krankenversorgung seien angemessene Zulassungszahlen unter Berücksichtigung der konkreten Ausbildungs- und Klinikverhältnisse festzusetzen; auf die Festsetzung einer generellen Höchstbegrenzung habe der Verordnunggeber nur deshalb verzichtet, weil er eine übermäßig große Zahl Poliklinischer Neuzugänge als unwahrscheinlich angesehen habe (BVerwG 70, 318 [344 f.]; NVwZ 1987, S. 682 [686]).

    Die hochschulrechtliche Argumentation der Beschwerdeführer, die sich auf § 53 HRG stützt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit eingehender Begründung zurückgewiesen (NVwZ 1987, S. 682 [686] linke Spalte).

  • BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 413/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium

    Begründungslücken oder Fehler des Ableitungszusammenhangs können den Schluß nahelegen, daß das Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung verletzt wurde (so offenbar jetzt auch BVerwG, NVwZ 1987, S. 682 [684] linke Spalte).

    Bei einer unverhältnismäßigen Verminderung der Ausbildungskapazität durch unmittelbare Krankenversorgung seien angemessene Zulassungszahlen unter Berücksichtigung der konkreten Ausbildungs- und Klinikverhältnisse festzusetzen; auf die Festsetzung einer generellen Höchstbegrenzung habe der Verordnunggeber nur deshalb verzichtet, weil er eine übermäßig große Zahl poliklinischer Neuzugänge als unwahrscheinlich angesehen habe (BVerwG 70, 318 [344 f.]; NVwZ 1987, S. 682 [686]).

  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

    Aus der für bundeseinheitliche Kapazitätsnormen abgeleiteten Pflicht zur Bundestreue (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 u. a. -, BVerfGE 33, 303 ; BVerwG, Beschluss vom 18. September 1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77 sowie zum Krankenversorgungsabzug BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 7 C 41.84, 7 C 42.84 -, juris Rn. 8) lässt sich keine Pflicht zur Aufrechterhaltung von Landesverordnungsrecht herleiten, das die inhaltsgleich geltenden Grundrechte der Studienbewerber verletzt.
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