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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85   

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OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85 (https://dejure.org/1986,1252)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.06.1986 - 7 A II 2/85 (https://dejure.org/1986,1252)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 7 A II 2/85 (https://dejure.org/1986,1252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis; Gemeinde; Nachbarschaft; Errichtung; Kernkraftwerk; Selbstverwaltungsrecht

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 71
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 19.11.1985 - 20 CS 85 A.2304

    Eisenbahnrecht: Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen durch eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85
    Wird dieser Betrieb durch eine staatliche Maßnahme beeinträchtigt, so kann sich die Gemeinde deshalb grundsätzlich unter Berufung auf ihr Selbstverwaltungsrecht dagegen zur Wehr setzen (vgl. VGH München, DÖV 1986, 208 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Der Schutz von Leben und Gesundheit der Gemeindeeinwohner, der Bediensteten der Gemeinde und der Angehörigen gemeindlicher Einrichtungen gehört - wie ausgeführt - im Übrigen nicht zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, sondern ist Teil der allgemeinen Schutzpflicht des Staates (vgl. Senat, Beschl. v. 16.1.2004 - 7 MS 242/03 - VGH München, Zwischenurteil v. 9.4.1979 - Nr. 176 VI/77 -, DVBl. 1979, 673; OVG Koblenz, Urt. v. 3.6.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71).

    Die Aufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung auf dem Gebiet der Klägerin ist mithin nicht mehr Gegenstand ihres Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71, 72, das dies sogar für eine lediglich "funktionale Privatisierung", also die Übertragung der bloßen Aufgabenerfüllung auf eine privatrechtlich organisierte Eigengesellschaft entschieden hat).

    Ob dies anders zu beurteilen ist, soweit es um die Abwehr von Gefahren geht, die vom Betrieb der jeweiligen Einrichtungen selbst ausgehen, kann dahinstehen, weil solche Gefahren hier nicht in Rede stehen (vgl. zum Ganzen OVG Koblenz, Urt. v. 3.6.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Im übrigen sei die Gewährleistung von Leben und Gesundheit der Benutzer der gemeindlichen Einrichtung und der dort beschäftigten Mitarbeiter eine Angelegenheit des Staates, nicht indes der Gemeinde (vgl. ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 1986 - 7 A II 2/85 - NVwZ 1987, 71).
  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    In Fällen, in denen eine Gemeinde die öffentliche Wasserversorgung nicht selbst wahrnehme, sondern Dritten - etwa einem Zweckverband - übertrage, scheide eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts aufgrund einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts von vornherein aus.(VGH Kassel, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, BeckRS 2011, 53793; VGH Kassel, Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 -, NVwZ-RR 1991, 537; OVG Koblenz, Urteil vom 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71; OVG Weimar, Urteil vom 24.04.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 2003, 68, 74; VG Kassel, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 L 1092/13 -) Unstreitig habe die Klägerin ihre Wasserversorgung dem Wasserzweckverband Nalbach übertragen.

    Soweit der VGH Kassel im Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 - offen gelassen habe, ob das auch für beherrschte Gesellschaften gelte, betreffe das aufgrund des Verweises auf das Urteil des OVG Koblenz vom 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -(NVwZ 1987, 71) nur von ihr selbst beherrschte, privatrechtlich organisierte Eigengesellschaften, weil bei diesen nicht die Aufgabe, sondern nur die Durchführung der Wasserversorgung übertragen werde.

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Die Klägerin zu 2. hat die Aufgabe der Wasserversorgung wirksam auf den Wasser- und Abwasserzweckverband Landkreis H.-R. übertragen, der sich zur Aufgabenerfüllung eines Privatrechtssubjekts - der E.ON Mitte AG - bedient, die Eigentümerin der Wassergewinnungsanlagen im Gebiet der Klägerin zu 2. ist (vgl. zu einer fehlenden gemeindlichen Klagebefugnis infolge der Übertragung der Aufgabe der Wasserversorgung auf eine von der Gemeinde nicht beherrschte juristische Person: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juni 1986 - 7 A II 285 - NVwZ 1987, 71; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 7 TH 3215/89 - NVwZ-RR 1991, 537).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes

    Die Aufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung auf dem Gebiet der Klägerin ist mithin nicht mehr Gegenstand ihres Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71, 72, das dies sogar für eine lediglich "funktionale Privatisierung", also die Übertragung der bloßen Aufgabenerfüllung auf eine privatrechtlich organisierte Eigengesellschaft entschieden hat).

    Ob dies anders zu beurteilen ist, soweit es um die Abwehr von Gefahren geht, die vom Betrieb der jeweiligen Einrichtungen selbst ausgehen, kann dahinstehen, weil solche Gefahren hier nicht in Rede stehen (vgl. zum Ganzen OVG Koblenz, Urt. v. 3.6.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71).

  • VG Schleswig, 14.06.2004 - 14 A 424/01
    Tatsächlich kann eine Gemeinde geltend machen, dass eine von ihr geschaffene kommunale Einrichtung, welche der öffentlichen Daseinsvorsorge dient, in der Verwirklichung ihrer Aufgabenstellung durch staatliches Handeln gestört wird (OVG Koblenz, NVwZ 1987, 71), weil eine derartige Beeinträchtigung den durch Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Wirkungskreis der Gemeinde berühren kann (BVerwG, NVwZ 1993, 884, 886).

    Dass aber Gemeinden Gesundheitsbeeinträchtigungen ihrer Bürger als eigene Rechtsverletzung geltend machen können, wird überwiegend abgelehnt, weil sie nicht als Sachwalter ihrer Einwohner deren Individualinteressen wahrzunehmen haben (BVerfG, BayVBl. 1981, 185; BVerfGE 84, 209, 213, BauR 1995, 802, 804; BVerwG, NVwZ 1993, 884, 886; OVG Koblenz, NVwZ 1987, 71 und Urteil vom 29.7.1999 - 1 A 11871/98 - VGH Mannheim, NVwZ 1995, 1017; VGH München, DVBl. 1979, 673, 678 f. und DÖV 1986, 208; Johlen, DÖV 1989, 204, 206; ders., DVBl. 1989, 287, 290).

    Entsprechendes gilt für die von der Klägerin angeführten wirtschaftlichen oder gar existenziellen Bedrohungen gewerblicher bzw. fremdenverkehrlicher Betriebe; auch deren Existenzgefährdung könnte nur von den Betroffenen selbst geltend gemacht werden (BVerwG, NVwZ 1993, 884, 886; OVG Koblenz, NVwZ 1987, 71 und NuR 2002, 234 m.w.N. und Verweis auf BVerwG, NVwZ 2000, 560; vgl. auch VG Köln, Beschluss vom 31.05.2000 - 1 L 449/00 -).

  • VG Oldenburg, 22.03.1989 - 7 VG A 172/86

    Anspruch auf Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Schulen durch

    Sie können insbesondere nicht Abwehransprüche zum Schütze der Gesundheit ihrer Bewohner oder der Mitarbeiter oder Benutzer gemeindlicher Einrichtungen geltend machen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3. Duni 1986 - 7 A II 2/85 - NVwZ 1987, S. 71 m.w.N.; Kloepfer, VerwArch.

    Es fehlt nur die grundrechtliche Absicherung oder Überhöhung (so: 0V6 Lüneburg, Urteil vom 16. Mai 1981+ - 7 OVG A 15/B"+ -DVB1.1984, S. 895 m.w.N.; 0V6 Koblenz, Urteil vom 3. Duni 1986 - 7 A II 2/85 - NVwZ 1987, S. 71 m.w.N.; VGH Kassel, Beschluss vom 28. August 1986 - 5 PH 3071/84 - NVwZ 19S7, S. 987/989).

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92

    Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung

    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht in Urteilen vom 3. Juni 1986 - OVG 7 A II 2/85 - (NVwZ 1987, 71 = UPR 1986, 396) und 7. Juli 1987 - OVG 7 A II 2/85 - auf eine von der Klägerin zu 1 geführte Anfechtungsklage gegen die 2. TG (Zweitbescheid) den auch im jetzigen Verfahren eingenommenen Standpunkt vertreten, das grundlegende Sicherheitskonzept der Anlage sei in der 1. TG (ALT) definitiv geregelt.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 63/90

    Planfeststellungsbeschluß; Rastplatz; Schutzanordnung; Bundesautobahn;

    Die Gewährleistung von Leben und Gesundheit der dort Beschäftigten sowie der Benutzer gemeindlicher Einrichtungen im übrigen ist hingegen ebenfalls eine Angelegenheit des Staates, nicht einzelner Gemeinden (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 3.6. 1986 - 7 A II/85 -, NVwZ 1987, 71).
  • OVG Sachsen, 08.07.1999 - 1 S 318/98

    Bodenreinigungsanlage; Eigentum der Gemeinde; Zuständigkeit;

    Zum einen kann sich die Kl. ohnehin nicht auf Beeinträchtigungen der ihr Freibad benutzenden Besucher berufen (vgl. Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, 1180, § 8 Abs. 3 AbfG RdNr. 29 m. w. N.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 3.6.1986, NVwZ 1987, 71).
  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01

    Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1999 - 10 S 2948/98

    Präklusion im atomrechtlichen Verfahren; gemeindliche Einwendungen gegen

  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89

    Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit - Erteilung einer

  • OVG Hamburg, 25.08.1987 - Bs VI 31/87

    Zulässigkeit; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Unzulässigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 10 S 2823/92
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.2022 - 5 L 160/22
  • VG Würzburg, 07.03.2014 - W 5 S 14.152

    Dezentrale Asylbewerberunterkunft; 2. Rettungsweg; Ersetzung des gemeindlichen

  • VG Braunschweig, 25.06.2003 - 1 A 151/01
  • VG Düsseldorf, 01.02.2005 - 3 L 3374/04

    Eingriff in das Selbstverwaltungsrechts einer Gemeinde zum Betrieb einer

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 04.12.1985 - 1 B 37.84   

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https://dejure.org/1985,5592
OVG Berlin, 04.12.1985 - 1 B 37.84 (https://dejure.org/1985,5592)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04.12.1985 - 1 B 37.84 (https://dejure.org/1985,5592)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 1 B 37.84 (https://dejure.org/1985,5592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3223
  • NVwZ 1987, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00

    Feststellung der Identität eines Staatsangehörigen der Elfenbeinküste;

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2018 - 12 N 77.17

    Information zu den exakten geographischen Grenzen in einer polizeilichen

    Abgesehen davon, dass die polizeiliche Bewertung, ob und gegebenenfalls wo und wann sie die Tatbestandsvoraussetzungen des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) ASOG für gegeben erachtet, nicht präjudiziell für das gerichtlich überprüfbare Vorliegen dieser Voraussetzungen ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 1 B 37/84 -, NJW 1986, 3223; VG Berlin, a.a.O. Rn. 19), verlangt das Rechtsstaatsprinzip nicht, dass die jeweils konkrete Maßnahme vorhersehbar ist, sondern nur, dass Betroffene grundsätzlich erkennen können, bei welchen Anlässen und unter welchen Voraussetzungen das Risiko eines Eingriffs gegeben ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 - BverfGE 113, 348, juris Rn. 119 bzgl. den Bürger deutlich schwerer als die Identitätsfeststellung und die Durchsuchung belastende Überwachungsmaßnahmen, ferner Bay VerfGH, Entscheidung vom 28. März 2003 - Vf. 7-VII-00 u.a. - juris Rn. 100).
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