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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,579
BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87 (https://dejure.org/1987,579)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1987 - 4 B 71.87 (https://dejure.org/1987,579)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1987 - 4 B 71.87 (https://dejure.org/1987,579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baunutzung - Gewerbegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen der zulässigen Art der baulichen Nutzungen, Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 970
  • DVBl 1987, 904
  • ZfBR 1987, 262
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 17.85

    Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG)

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör von einem Verfahrensbeteiligten nicht mehr gerügt werden, der die Möglichkeit hatte, sich in der Tatsacheninstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, hiervon aber keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87
    Ein die §§ 108 Abs. 2, 104 Abs. 1 und § 86 Abs. 3 VwGO verletzendes Überrasschungsurteil ist aber nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, seine beabsichtigte Entscheidung bzw. die sie tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Er macht selbst nicht geltend, dass sich der Senat in den von ihm zitierten Beschlüssen vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - (NVwZ 1987, 970) und vom 30. März 1990 - BVerwG 4 B 16.90 - (WUR 1990, 36) zu dem Festsetzungsmodell, das dem angegriffenen Bebauungsplan zugrunde liegt, ausdrücklich oder auch nur mittelbar geäußert habe.

    Ein solches "eingeschränktes Gewerbegebiet" entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach noch dem Typus eines Gewerbegebiets (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - a.a.O.).

    Wegen des typischerweise geringeren Störpotenzials von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden stellt es in ähnlicher Weise wie ein "eingeschränktes Gewerbegebiet", das die im Senatsbeschluss vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - (a.a.O.) genannten Merkmale aufweist, ein typenkonformes Gliederungs- bzw. Festsetzungsmittel dar, das ein störungsarmes Nebeneinander von Gewerbe- und von Wohnnutzung ermöglicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Denn auch ein derartiges Gebiet entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach dem Typus eines Gewerbegebiets (BVerwG, Beschluss vom 15.04.1987 - 4 B 71.87 - NVwZ 1987, 970; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.1997 - 10 S 2815/96 - NVwZ 1999, 439 (440)).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LA 47/02

    Ausnahme; Baugebiet; Bauherr; Betriebskonzept; Betriebsleiterwohnung;

    Als Gliederungskriterium kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 15.4.1987 - 4 B 71.87 -, ZfBR 1987, 262 = BRS 47 Nr. 55 = DVBl 1987, 904, sowie vom 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, BRS 50 Nr. 25 = DVBl 1991, 442 = NVwZ 1991, 881) das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen in Betracht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,584
BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86 (https://dejure.org/1987,584)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1987 - 3 C 2.86 (https://dejure.org/1987,584)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1987 - 3 C 2.86 (https://dejure.org/1987,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung - Pflanzenschutzmittel

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 102
  • NVwZ 1987, 970
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 C 15.14

    Straßenverkehrsbehörde; Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung; sachliche

    § 32 StVO ist somit rechtssystematisch als spezialrechtliches Gefahrenabwehrrecht einzuordnen, das hinsichtlich erforderlicher Eingriffsermächtigungen einen Rückgriff auf die allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Befugnisnormen offen lässt (ebenso zur Durchsetzung von Verbotsvorschriften nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das selbst keinen entsprechenden Maßnahmenkatalog enthielt: BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102 ; vgl. zu diesem Problemkreis allgemein: Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1986, S. 166 ff.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Zur Rechtskrafterstreckung bedürfte es der Beiladung der Mieter (§§ 121, 63 Nr. 3 VwGO), die nur so in einem nachfolgenden Zivilprozeß an den Inhalt des rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteils gebunden werden könnten (vgl. etwa Urteile vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 u.2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 1, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 [22] und vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102 [106]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

    Es kann hier offen bleiben, ob es für die materielle Beschwer darauf ankommt, dass infolge der Bindung des Beigeladenen an die angegriffene Entscheidung nach § 121 Nr. 1 VwGO dessen rechtlich geschützte Interessen beeinträchtigt sind, so BVerwG, Urteile vom 31. August 2011 - 8 C 15.10 -, BVerwGE 140, 290 = juris Rn. 13, vom 23. August 1974 - IV C 29.73 -, BVerwGE 47, 19 = juris Rn. 25 f., und vom 31. Januar 1969 - IV C 83.66 -, BVerwGE 31, 233 = juris Rn. 11; Beschluss vom 29. August 2005 - 7 B 12.05 -, juris Rn. 9; Kautz/Schäfer, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, § 124 VwGO Rn. 29, oder darauf abzustellen ist, dass der Rechtsmittelführer geltend machen können muss, aufgrund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils präjudiziell und unmittelbar in seinen subjektiven Rechten verletzt zu sein, so BVerwG, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048 = juris Rn. 14, vom 12. März 1987 - 3 C 2.86 -, BVerwGE 77, 102 = juris Rn. 35, und vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256 = juris Rn. 24; Beschlüsse vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 -, NVwZ 2017, 568 = juris Rn. 6, vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 -, juris Rn. 5, vom 10. Oktober 2012 - 3 B 56.12 -, Buchholz 310 § 133 (n. F.) VwGO Nr. 98 = juris Rn. 4, vom 31. Mai 2010 - 3 B 29.10 -, Buchholz 310 § 66 VwGO Nr. 15 = juris Rn. 4, und vom 21. April 2010 - 7 B 39.09 -, NVwZ 2010, 1159 = juris Rn. 29; Bay. VGH, 11. Januar 2018 - 20 ZB 17.1391 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 -, NordÖR 2018, 179 = juris Rn. 24; OVG S.-A., Beschluss vom 6. März 2018 - 2 M 88/17 -, NVwZ-RR 2018, 683 = juris Rn. 5; Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Juli 2019, § 132 Rn. 7; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vorb.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86   

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https://dejure.org/1987,1711
BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86 (https://dejure.org/1987,1711)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1987 - 4 C 2.86 (https://dejure.org/1987,1711)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 4 C 2.86 (https://dejure.org/1987,1711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2694
  • NVwZ 1987, 970 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 C 486.82

    Verletzung der Rechte eines Verfahrensbeteiligten durch die Durchführung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Bleibt bei nichtordnungsgemäßer Ladung ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung unvertreten, so liegt darin nur dann ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 4 VwGO, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter wegen nichtordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - <BVerwGE 66, 311> und - BVerwG 9 CB 748.80 - ; zur mit §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO inhaltsgleichen Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 11. April 1978, BFHE 125, 28; ständige Rechtsprechung).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Prozeßbevollmächtigte wegen falscher oder ungenügender Bezeichnung des Beteiligten in der Ladung nicht wissen konnte, daß in der Sache seines Mandanten verhandelt werde oder wenn ein Beteiligter deshalb unvertreten bleibt, weil die mündliche Verhandlung zu einem anderen als dem in der Ladung bestimmten Zeitpunkt durchgeführt wird (Urteile vom 1. Dezember 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 CB 748.80

    Verhinderung an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen einer nicht

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Bleibt bei nichtordnungsgemäßer Ladung ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung unvertreten, so liegt darin nur dann ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 4 VwGO, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter wegen nichtordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - <BVerwGE 66, 311> und - BVerwG 9 CB 748.80 - ; zur mit §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO inhaltsgleichen Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 11. April 1978, BFHE 125, 28; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Bleibt bei nichtordnungsgemäßer Ladung ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung unvertreten, so liegt darin nur dann ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 4 VwGO, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter wegen nichtordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - <BVerwGE 66, 311> und - BVerwG 9 CB 748.80 - ; zur mit §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO inhaltsgleichen Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 11. April 1978, BFHE 125, 28; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Es ist daher im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrnehmung verhinderten Partei, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darzutun" (Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - BVerwGE 50, 275 ; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - BVerwGE 44, 307).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Es ist daher im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrnehmung verhinderten Partei, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darzutun" (Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - BVerwGE 50, 275 ; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - BVerwGE 44, 307).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Prognoseentscheidung bei der Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts; Antrag

    Der Beteiligte muss aufgrund des Fehlers bei der Ladung an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verhindert sein (vgl. BVerwG, NJW 1987, 2694 f.).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Eine Partei, die von einer ihr insoweit eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann sich später nicht darauf berufen, ihr sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. etwa Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 6.90

    Anforderungen an die Begründung der zulassungsfreien Verfahrensrevision -

    So verhält es sich aber nur dann, wenn ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß geladen worden ist und deshalb - namentlich wegen darauf beruhender Unkenntnis des Verhandlungstermins - weder er selbst noch ein Bevollmächtigter an der mündlichen Verhandlung hat teilnehmen können (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 ).

    Denn die Revisionsbegründung legt nicht in hinreichender Weise dar, daß das Berufungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gehalten gewesen wäre, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben, zu verlegen oder die Verhandlung zu vertagen (vgl. dazu Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.weit.Hinw.; s. auch Beschluß vom 22. Dezember 1986 - BVerwG 7 CB 90.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245 S. 28 ).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung

    Auch der Fehler hinsichtlich der Ladungsfrist kann unbeachtlich sein, wenn der Beteiligte, der etwa von dem öffentlichen Aushang tatsächlich Kenntnis genommen hat, nichts ihm Zumutbares unternommen hat, um sich rechtliches Gehör in mündlicher Verhandlung zu verschaffen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.11.2014 - 4 Bf 270/13

    Ladung zum Verhandlungstermin bei Anwaltswechsel

    Dessen ungeachtet legt der Kläger eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zum anderen deshalb nicht dar, weil er nicht alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wahrgenommen hat, um seine prozessualen Rechte wahrzunehmen und sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.2.1987, 4 C 2.86, NJW 1987, 2694, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30794

    Keine Verfahrensfehler durch verhinderten Prozessbevollmächtigten

    Denn der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694; U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - NJW 1985, 340 m.w.N.).

    Denn die Feststellung eines Gehörsverstoßes erfordert es, dass der Prozessbeteiligte alles ihm Zumutbare getan hat, um einen Verfahrensfehler abzuwenden (BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694; B.v. 22.12.1986 - 7 CB 90.86 - juris).

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 7.90

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Darlegung eines Vertretungsmangels

    So verhält es sich aber nur dann, wenn ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß geladen worden ist und deshalb - namentlich wegen darauf beruhender Unkenntnis des Verhandlungstermins - weder er selbst noch ein Bevollmächtigter an der mündlichen Verhandlung hat teilnehmen können (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 ).

    Denn die Revisionsbegründung legt nicht in hinreichender Weise dar, daß das Berufungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gehalten gewesen wäre, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben, zu verlegen oder die Verhandlung zu vertagen (vgl. dazu Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.weit.Hinw.; s. auch Beschluß vom 22. Dezember 1986 - BVerwG 7 CB 90.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245 S. 28 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17

    Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren

    Unbeschadet dessen ist Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher und zumutbarer Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1985 - 3 C 17.85 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175; vom 04.02.1987 - 4 C 2.86 -, NJW 1987, 2694; vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857; vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1993, 3185; sowie Beschluss vom 21.07.2016 - 10 BN 1.15 -, EnWZ 2016, 524 Rn. 8; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 138 VwGO Rn. 19, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 BN 54.09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung der Verlegung

    Das ist der Fall, wenn sich der Beteiligte in der verbleibenden Zeit nicht ausreichend auf den Termin vorbereiten konnte oder ihm die Teilnahme wegen der Frist unmöglich war und er den Rechtsverlust auch nicht anderweitig verhindern konnte (Urteil vom 6. Februar 1987 BVerwG 4 C 2.86 NJW 1987, 2694 und vom 27. März 1998 a.a.O; Eichberger, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO, § 138 Rn. 102).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 8 A 11701/19

    Anreise; Aufleuchten der Motorkontrollleuchte; erheblicher Grund; Erscheinen zum

    Eine Partei oder ihr Bevollmächtigter ist gehalten, dass ihre dazu beizutragen, sich für den Termin bereitzuhalten und so das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1987 - 4 C 2.86 -, NJW 1987, 2694 und juris, Rn. 12; Urteil vom 10. Dezember 1985 - 9 C 84.84 -, NJW 1986, 1057).
  • BSG, 25.09.2015 - B 13 R 97/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Durchführung der mündlichen

  • BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05

    Anforderungen an das Darlegungsgebot; Geltendmachung eines Verfahrensmangels;

  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 33.14

    Vorliegen einer dienenden Funktion für einen landwirtschaftlichen Betrieb bei

  • BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs; Verletzung

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Gehörsverstoßes

  • BVerwG, 19.10.2005 - 7 B 46.05

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Inanspruchnahme zum

  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 9 ZB 16.30049

    Missachtung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung durch das Gericht

  • VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen unzulässiger Verkürzung der

  • BVerwG, 09.04.2003 - 8 B 62.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.12.1996 - 8 B 145.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf

  • BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verfahrensfehlers -

  • OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21

    Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit; rechtliches

  • BVerwG, 14.10.1997 - 8 B 210.97

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 23.05.1997 - 8 B 109.97

    Verweigerung der beantragten Fristverlängerung durch das Berufungsgericht für die

  • BVerwG, 06.11.1997 - 8 B 183.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendung der Grundsätze der positiven

  • VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 3 K 1137/03

    Auswirkungen einer verabredeten Unterschreitung der Ladungsfrist, Folgeantrag bei

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