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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1987 - 21 A 1136/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1987 - 21 A 1136/87 (https://dejure.org/1987,4915)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.06.1987 - 21 A 1136/87 (https://dejure.org/1987,4915)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 (https://dejure.org/1987,4915)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 178
  • NVwZ 1989, 800 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178 (179); Boisserée/ Oels/Hansmann/Denkhaus, Immissionsschutzrecht, Stand: Mai 2020, § 9 LImSchG NRW Rn. 1 und § 10 LImSchG NRW Rn. 2.
  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15

    Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes;

    Dabei ist die Lärmsituation unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der angestrebten Betätigung und des Schutzbedürfnisses der von Störungen betroffenen Nachbarn eingehend und sorgfältig zu würdigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178).

    Ohne näher darauf einzugehen, ob die Betriebszeit von seltenen Veranstaltungen, die - wie hier - mehr als zehnmal pro Kalenderjahr stattfinden, überhaupt über 24 Uhr hinaus für die Nachbarn zumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 1 B 124/87 -, NVwZ 1989, 755 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178 zu einem auf drei Tage beschränkten Schützenfest, bei dem die Veranstaltungszeit über 24 Uhr hinaus festgesetzt wurde; vgl. auch VG Gera, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 K 1399/12 Ge -, juris, wonach eine Verschiebung der Nachtzeit auf 1 Uhr in sehr seltenen Fällen wie z.B. beim Maibaumsetzen in Betracht kommt), führt die Ziffer 4.4.2 b) der 3. Freizeitlärm-Richtlinie hierzu aus, Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 dB(A) nach 24 Uhr sollten vermieden werden.

  • VG Aachen, 21.05.2010 - 6 L 198/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die

    Die vom Antragsgegner demnach zu Recht festgesetzten Zeiten liegen schließlich auch im Rahmen dessen, was das OVG NRW in ständiger Rechtsprechung als zulässig erachtet, vgl. OVG NRW, u.a. Urteil vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 -, NVwZ 1986, 64 (revisionsgerichtlich bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 03. März 1987 - 1 C 15.85 -, NVwZ 1987, 494), sowie Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, a.a.O. (revisionsgerichtlich bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 07. Oktober 1987 - 1 B 124.87 -, NVwZ 1989, 755), und Urteil vom 29. Juli 1983 - 4 A 1063/82 -, NVwZ 1984, 531.

    Das OVG NRW hat unter Berücksichtigung der zuvor dargelegten Grundsätze bei einer mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren dreitägigen Festveranstaltung die jeweils über 24 Uhr hinausreichende Veranstaltungszeit unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht beanstandet, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, a.a.O.; im Ergebnis ebenso: Urteil vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 -, a.a.O.

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Hinzu kommt, dass dieses der Pflege der dörflichen Gemeinschaft dienende Fest nur einmal jährlich und seit 1995 nicht mehr an vier, sondern nur noch an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet (vgl. zur Beschränkung auf drei Tage OVG NW, Urteile vom 29. Juli 1983 - 4 A 1063/82 - NVwZ 1984 S. 531 f., vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 - NVwZ 1986 S. 64 ff. und vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 - NVwZ 1988 S. 178 f.); zudem wird die Altstadtkirmes auch nicht in der Sommerzeit, sondern im Winterhalbjahr veranstaltet, in dem nicht nur die Neigung der Besucher zum abendlichen Aufenthalt im Umfeld des Festzeltes, sondern insbesondere auch das Bedürfnis der Anwohner sich abends im Freien aufzuhalten und ihre Fenster insbesondere nachts geöffnet zu halten, deutlich geringer sein dürfte als im Sommer (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 a. a. O.).
  • VG Minden, 19.11.2014 - 11 K 3329/13

    Klage gegen Mindener Oktoberfest 2013 erfolglos

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.06.1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178.
  • VG Mainz, 24.02.2016 - 3 K 433/15

    Musikfestival "Jazz & Joy" in Worms verletzt keine Nachbarrechte

    Dabei ist die Lärmsituation unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der angestrebten Betätigung und des Schutzbedürfnisses der von Störungen betroffenen Nachbarn eingehend und sorgfältig zu würdigen (vgl. OVG NW, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178).
  • VG Düsseldorf, 15.01.2002 - 3 K 3905/01

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung eines Schützenfestes auf

    Dabei kann davon ausgegangen werden, dass selbst ohne entsprechende planungsrechtliche Grundlage auf einem von Wohnbebauung umgebenen Platz eine viertägige Veranstaltung zulässig ist, die im Durchschnitt nicht über 24.00 Uhr hinaus festgesetzt wird, bei einem Schützenfest, das sich auf drei Tage beschränkt, auch eine jeweils über 24.00 Uhr hinausreichende Veranstaltungszeit noch nicht beanstandet werden kann (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 755 und OVG NRW, NVwZ 1988, 178).
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