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   BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86   

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BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86 (https://dejure.org/1987,1687)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1987 - 3 C 27.86 (https://dejure.org/1987,1687)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 (https://dejure.org/1987,1687)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung - Genehmigungswiderruf - Rückforderung - Vertrauensschutz - Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1477 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 349
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Entsprechendes gilt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG für den Widerruf eines Verwaltungsakts; hier kommt es auf die vollständige Kenntnis der Behörde vom Widerrufsgrund und ebenso von den für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen an (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360).

    Damit ist unerheblich, ob die Behörde zutreffend von einer Rücknahme- oder einer Widerrufslage ausgegangen ist und ob sie im letzteren Falle den zutreffenden Widerrufstatbestand im Blick gehabt hat (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 5 f.).

    Für den Lauf der Jahresfrist kommt es auch hier allein darauf an, ob die Behörde vollständige Kenntnis vom Aufhebungsgrund sowie von den für die Ermessensausübung objektiv erheblichen Umständen hatte; ob sie aufgrund dieser Kenntnis rechtmäßig gehandelt hat, ist demgegenüber gleichgültig (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 5 f.).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Zu Unrecht beruft sich der Verwaltungsgerichtshof auf das Urteil vom 22. Oktober 1987 (- BVerwG 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 1).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 6.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Entsprechendes gilt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG für den Widerruf eines Verwaltungsakts; hier kommt es auf die vollständige Kenntnis der Behörde vom Widerrufsgrund und ebenso von den für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen an (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360).

    Damit ist unerheblich, ob die Behörde zutreffend von einer Rücknahme- oder einer Widerrufslage ausgegangen ist und ob sie im letzteren Falle den zutreffenden Widerrufstatbestand im Blick gehabt hat (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 5 f.).

    Für den Lauf der Jahresfrist kommt es auch hier allein darauf an, ob die Behörde vollständige Kenntnis vom Aufhebungsgrund sowie von den für die Ermessensausübung objektiv erheblichen Umständen hatte; ob sie aufgrund dieser Kenntnis rechtmäßig Gebrauch gemacht hat, ist demgegenüber gleichgültig (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 5 f.).

  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 7.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Entsprechendes gilt gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG für den Widerruf eines Verwaltungsakts; hier kommt es auf die vollständige Kenntnis der Behörde vom Widerrufsgrund und ebenso von den für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen an (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360).

    Damit ist unerheblich, ob die Behörde zutreffend von einer Rücknahme- oder einer Widerrufslage ausgegangen ist und ob sie im letzteren Falle den zutreffenden Widerrufstatbestand im Blick gehabt hat (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 5 f.).

    Für den Lauf der Jahresfrist kommt es auch hier allein darauf an, ob die Behörde vollständige Kenntnis vom Aufhebungsgrund sowie von den für die Ermessensausübung objektiv erheblichen Umständen hatte; ob sie aufgrund dieser Kenntnis rechtmäßig gehandelt hat, ist demgegenüber gleichgültig (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 5 f.).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde den Grund für den Widerruf des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360; zur Rücknahme vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Wie der Senat in seinen Urteilenvom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - (BVerwGE 74, 357) undvom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - (Buchholz 451.511 § 6 Nr. 2) entschieden hat, sind bei dem derzeitigen Stand der Entwicklung des Europäischen Gemeinschaftsrechts die Rücknahme auf Gemeinschaftsrecht beruhender Verwaltungsakte und die Rückforderung aufgrund von Gemeinschaftsrecht gewährter Prämien und Beihilfen wegen des Fehlens entsprechender genereller und umfassender gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften im Grundsatz nach nationalem Recht zu beurteilen.
  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Rechtsirrtümer, die insoweit trotz umfassender Tatsachenkenntnis unterlaufen, gehen demgemäß zu Lasten der Rücknahmebehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - [Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 5 f. = NVwZ 1988, 349/350]).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 9.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde den Grund für den Widerruf des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360; zur Rücknahme vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 25.05.2022 - 8 C 11.21

    Rechtswidriger Teilwiderruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung

    Sie beginnt jeweils, wenn die Behörde vollständige Kenntnis von dem jeweiligen Widerrufsgrund und den für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen hat (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 4 f., vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 - BVerwGE 164, 237 Rn. 30; Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 ).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 11.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde den Grund für den Widerruf des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360; zur Rücknahme vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 07.10.1998 - 3 B 68.97

    Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung; Rückforderung ohne

  • OVG Brandenburg, 05.04.2001 - 2 A 53/98

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides über einen Zuschuss als Anschubfinanzierung

  • BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88

    Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt -

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 10.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88

    Wilhelm Stäglich

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 6 ZB 21.1259

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Rücknahme eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 4 A 4173/18

    Rücknahme der festgesetzten Bewilligungssumme mit Wirkung für die Vergangenheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 4 B 753/18

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Geeignetheitsbestätigung; Unzulässiges

  • BVerwG, 17.05.1993 - 3 B 25.93

    Ermessensausübung bei Rücknahme der rechtswidrigen Prämienbewilligung -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15

    Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung

  • BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95

    Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender

  • VG München, 27.02.1992 - M 1 K 90.4438

    Rücknahme einer Bescheinigung über das Vorliegen eines außergewöhnlichen

  • VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91

    Nichtvermarktung - Unverzügliche Schlachtung - Einstandspflicht - Prämie

  • BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 46.86

    Rückforderung einer Prämie, die für die Umstellung von Milchkuhbeständen auf

  • OVG Sachsen, 12.09.2019 - 1 A 387/16

    Zuwendung; Widerruf; Widerrufsfrist; Mithaftungsbescheid; GbR;

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1991 - 3 A 344/88

    Rückforderung; Prämienrate; Betriebsumstellung; Agrarsubventionen; Landwirtschaft

  • VG Düsseldorf, 21.10.2011 - 1 K 8429/09

    Verstoß gegen Vergaberecht: Rückforderung von Zuwendung!

  • BVerwG, 04.04.1991 - 3 B 105.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 03.12.1993 - 7 B 104.93

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VGH Hessen, 09.09.1991 - 8 UE 1097/85

    Zum Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung von Subventionen - Beihilfen für

  • VG Stuttgart, 27.10.2006 - A 5 K 11379/05

    Rücknahme der Asylanerkennung und der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Düsseldorf, 16.12.2014 - 6 K 4821/13
  • VG Frankfurt/Main, 20.12.1990 - II/2 E 2447/86
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