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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1986 - 22 A 780/85   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1986 - 22 A 780/85 (https://dejure.org/1986,6147)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.1986 - 22 A 780/85 (https://dejure.org/1986,6147)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 22 A 780/85 (https://dejure.org/1986,6147)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 458
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1987 - 22 A 908/86
    Ob der Bewerber in solchen Fällen seine Rechte nur durch Rücktritt nach Maßgabe des § 18 AppOÄ wahren kann (so zur inhaltsähnlichen Vorschrift des § 11 der Approbationsordnung für Apotheker vom 23.08.1971, BGBl. I S. 1377: BVerwG, Beschl. v. 08.08.1979 - 7 B 11.79 Buchholz 421.0 Nr. 120; kritisch dazu Haas, VBlBW 1985, 161 [163]) oder - falls § 18 AppOÄ auf Fälle dieser Art keine Anwendung findet - nach dem das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben gehalten ist, seine Rüge unverzüglich vorzubringen, so daß eine verspätet vorgebrachte Rüge dem Prüfungsbescheid nicht mehr einredeweise entgegengehalten werden kann (vgl. hierzu Urt. des Senats v. 05.12.1986 - 22 A 780/85), bedarf keiner Stellungnahme.

    Denn bis zum Ablauf dieser Frist mußte der Bekl. ohnehin mit einer Anfechtung seiner Entscheidung rechnen (vgl. OVG NW, Urt. v. 05.12.1986 - 22 A 780/85).

  • VG Saarlouis, 03.03.2015 - 1 K 2029/13

    Verstoß gegen das Fairnessgebot bei Verwendung eines Smartphones durch einen

    entsprechend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.1986 - 22 A 780/85 -, NVwZ 1988, 458.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1987 - 22 B 3064/87

    Prüfung; Prüfungsbehörde; Täuschungsversuch; Prüfungsverfahren; Chancengleichheit

    § 10 Abs. 1 JAO ist damit, wie der beispielhaft genannte Fall der Krankheit (§ 10 Abs. 3 JAO) verdeutlicht, auf Fälle zugeschnitten, in denen der vorgesehene Ablauf des Prüfungsverfahrens an Gründen scheitert, die aus der Sphäre des Prüflings stammen (vgl. Urt. des Senats v. 05.12.1986 - 22 A 780/85 - Beschl. des Senats v. 08.10.1986 - 22 B 1310/86 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 14 A 2490/06

    Verstoß gegen das Fairnessgebot durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission in

    vgl. Urteil vom 5.12.1986 - 22 A 780/85 -, NVwZ 1988, 458.
  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 B 5.02
    Zwar macht die Beschwerde mit gewichtigen Gründen geltend, dass sich die vorliegende Fallgestaltung nicht wesentlich vom Eintritt eines Befangenheitsgrundes während der mündlichen Prüfung unterscheidet (vgl. dazu Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, Rn. 195 m.w.N.), und verweist darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Münster eine der vorliegenden entsprechende Fallgestaltung abweichend beurteilt hat (OVG Münster, NVwZ 1988, 458).
  • VG Berlin, 23.03.2021 - 12 K 228.19
    Daher war es dem Kläger in dieser kritischen Situation, in der er sich sowohl auf die Abhaltung der beiden Unterrichtsstunden als auch auf das anschließende Analysegespräch konzentrieren musste, nicht zuzumuten, sich der Erhöhung der nervlichen Anspannung, die mit einer solchen Rüge einhergehen könnte, auszusetzen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 22 A 780/85 - NVwZ 1988, 458; Sächsisches OVG, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 - juris Rn. 16).
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