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   BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83   

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https://dejure.org/1987,2212
BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83 (https://dejure.org/1987,2212)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1987 - 4 C 36.83 (https://dejure.org/1987,2212)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1987 - 4 C 36.83 (https://dejure.org/1987,2212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Fernstraßenrecht - Gerichtliche Verfolgung - Planfeststellungsbeschluss - Änderung - Ergänzung - Veräußerung des Grundstücks - Enteignende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFernStrG §§ 17, 18 b, 19

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 436 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 52
  • DVBl 1987, 906
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83
    Die sachlichen Grundlagen dieses Anspruchs - insbesondere der geltend gemachte enteignende Eingriff - waren aber bis dahin schon hinreichend konkretisiert und der Anspruch damit so weit verfestigt, daß seiner Verselbständigung gegenüber dem Eigentumsrecht nichts mehr im Wege stand (vgl. dazu auch BGHZ 97, 114 [BGH 06.02.1986 - III ZR 96/84] und 361 ).
  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 241/84

    Rechtsstellung des Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83
    Diese umfassende rechtsgestaltende Wirkung der Planfeststellung schließt es aus, daß ein Beteiligter von der Anfechtung der ihn belastenden Maßnahme absieht und deren Rechtmäßigkeit - ungeachtet ihrer Unanfechtbarkeit - im Rahmen einer Amtshaftungs- oder Entschädigungsklage zur Nachprüfung stellt (so hinsichtlich des Flurbereinigungsplans: BGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - III ZR 241/84 - DVBl. 1986, 1266; vgl. dazu ferner BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83
    Kann den Belangen des Planbetroffenen durch eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete, jedoch nachholbare Schutzauflage entsprochen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76]).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83
    Diese umfassende rechtsgestaltende Wirkung der Planfeststellung schließt es aus, daß ein Beteiligter von der Anfechtung der ihn belastenden Maßnahme absieht und deren Rechtmäßigkeit - ungeachtet ihrer Unanfechtbarkeit - im Rahmen einer Amtshaftungs- oder Entschädigungsklage zur Nachprüfung stellt (so hinsichtlich des Flurbereinigungsplans: BGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - III ZR 241/84 - DVBl. 1986, 1266; vgl. dazu ferner BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83
    Meint die Planfeststellungsbehörde, diese Belange wegen der gewichtigeren öffentlichen Belange zugunsten des Vorhabens überwinden zu können, muß sie dies - insbesondere die Zulässigkeit der Enteignung - in dem Planfeststellungsbeschluß darlegen und eine Entschädigung zumindest dem Grunde nach vorsehen (BVerwGE 61, 295 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 4/78] und 71, 166 ).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 36.83
    Dies gilt nicht nur für den Fall, daß bei unzumutbaren, anders nicht zu behebenden Beeinträchtigungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 FStrG im Planfeststellungsbeschluß dem Träger der Straßenbaulast die Zahlung einer angemessenen Entschädigung aufzuerlegen ist; auch wenn die Beeinträchtigung schwer und unerträglich ist und damit enteignende Wirkung hat, müssen die so betroffenen Belange des Eigentümers in die Planfeststellung einbezogen und - wenn das Vorhaben trotzdem verwirklicht werden soll - unter Beachtung der Anforderungen des Abwägungsgebots gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG überwunden werden (vgl. auch BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven

    Im Falle der Veräußerung eröffnet § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO dem Kläger die prozessuale Möglichkeit, den Rechtsstreit fortzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 36.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 65 = DVBl. 1987, 906 = UPR 1987, 379).
  • BVerwG, 03.05.1989 - 4 C 33.88

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage

    Das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes fehlt, wenn die Aussichtslosigkeit einer beabsichtigten Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - BVerwGE 72, 172 ; Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 36.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 65 = DVBl 1987, 906 ; Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - DVBl 1987, 1004 ; Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 = NJW 1988, 926 ).
  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

    Insbesondere dann, wenn das Grundstück gerade aufgrund seiner vorhabensbedingten Beeinträchtigungen unter Verlust veräußert wurde und der hiervon wirtschaftlich begünstigte Erwerber kein Interesse an der Fortführung eines solchen Rechtsstreits hat, kann ein rechtliches Interesse an der Entschädigung beim Veräußerer verbleiben, der insoweit auch nach dem Verkauf einen vom Eigentum verselbstständigten Entschädigungsanspruch geltend machen darf (so die Konstellation in BVerwG, Urteil vom 6.3.1987, 4 C 36/83, NVwZ 1988, 52 f., Juris Rn. 8 ff.).
  • BVerwG, 15.08.1989 - 4 B 54.89

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Erforderlichkeit einer

    Ein künftiges Revisionsverfahren ist geeignet, im Anschluß an das Urteil des Senats vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 36.83 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 65 (S. 3) zur weiteren Klärung der Rechtsfrage beizutragen, ob und in welcher Weise bei der Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Anwesens in dem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß eine Regelung über die Entschädigung dem Grunde nach oder hinsichtlich der Übernahme des Betriebes enthalten sein muß.
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