Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.07.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84   

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BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84 (https://dejure.org/1987,2043)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 8 C 128.84 (https://dejure.org/1987,2043)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1987 - 8 C 128.84 (https://dejure.org/1987,2043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflicht - Einberufungsbescheid - Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 63
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 34.86

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84
    Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß von der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs die Zulässigkeit der Klage (gegen den Erstbescheid) abhängt (vgl. Urteile vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 19 und vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 34.86 - amtl. Umdruck S. 3 f.).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84
    Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß von der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs die Zulässigkeit der Klage (gegen den Erstbescheid) abhängt (vgl. Urteile vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 19 und vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 34.86 - amtl. Umdruck S. 3 f.).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 5.83

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Anrechnung von Ausbildungszeiten -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84
    In seinen Urteilen vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47) und BVerwG 8 C 45.84 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 23 S. 25 ) hat der Senat ausgeführt, daß die Universitätsstudien der Mathematik und der Psychologie gegenüber der Ausbildung am Oberstufengymnasium des Landes Nordrhein-Westfalen selbständige Ausbildungsabschnitte im Sinne der §§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG und 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG darstellen und daß es sich bei der Studienaufnahme in einem fortgeschrittenen Fachsemester um eine Frage der Anrechnung eines außerhalb des Studiums verbrachten Zeitraums handelt.
  • BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 45.84

    Weitgehend geförderter Ausbildungsabschnitt - Berechnung von Ausbildungszeiten -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 128.84
    In seinen Urteilen vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 5.83 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 162 S. 47) und BVerwG 8 C 45.84 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 23 S. 25 ) hat der Senat ausgeführt, daß die Universitätsstudien der Mathematik und der Psychologie gegenüber der Ausbildung am Oberstufengymnasium des Landes Nordrhein-Westfalen selbständige Ausbildungsabschnitte im Sinne der §§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG und 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG darstellen und daß es sich bei der Studienaufnahme in einem fortgeschrittenen Fachsemester um eine Frage der Anrechnung eines außerhalb des Studiums verbrachten Zeitraums handelt.
  • BVerwG, 02.05.2006 - 6 B 53.05

    Einberufungsbescheid; Zurückstellungsgründe; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Zurückstellungsbegehren durch einen bestandskräftig gewordenen Einberufungsbescheid inhaltlich "überholt" und damit materiell gegenstandslos (vgl. Urteil vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 128.84 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 22 S. 4).

    Dass Tatsachen und Erkenntnismittel zur Stützung eines Zurückstellungsgrundes nach § 12 WPflG auch erstmals im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden können, ergibt sich für die in zulässiger Weise erst in diesem Verfahrensstadium vorgebrachten Zurückstellungsgründe (vgl. Urteil vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 128.84 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 22 S. 4) von selbst.

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 38.86

    Verwaltungszustellungsrecht - Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen -

    Die Wahrung der Widerspruchsfrist ist eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (vgl. Urteile vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 19 m.weit.Nachw. und vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 128.84 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 22 S. 2 ).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 119.86

    Zustellung eines Leistungsbescheids im Wohnungsfürsorgebereich des Bundes

    Die Wahrung der Widerspruchsfrist ist eine von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anfechtungsklage gegen den (Erstbescheid) Geldleistungsbescheid (vgl. Urteile vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 19 m.weit.Nachw. und vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 128.84 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 22 S. 2 ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89

    Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird ein Zurückstellungsbegehren durch einen bestandskräftig gewordenen Einberufungsbescheid inhaltlich "überholt" und damit materiell gegenstandslos (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 53 und 54.83 - Buchholz 310 § 70 VwGO Nr. 20 S. 2 und vom 13. Februar 1987 - BVerwG 8 C 128.84 - Buchholz 448.5 § 13 MustV Nr. 22 S. 2 m.weit.Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 4 PA 320/13

    Zulässigkeit einer Klage bei Nichteinhaltung der Widerspruchsfrist gegen einen

    Die Zulässigkeit der Klage hängt daher von der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ab (BVerwG, Urteil vom 13.2.1987 - 8 C 128.84 -).
  • VG Magdeburg, 10.05.2012 - 4 A 261/11

    Klagefrist; Rechtsbehelfsbelehrung; Widerspruchsverfahren; Ausübung des

    Auch die Zulässigkeit der (Verpflichtungs-)Klage hängt davon ab, ob der Widerspruch rechtzeitig erhoben wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 128.84 -, NVwZ 1988, 63).
  • OVG Sachsen, 05.01.2023 - 3 D 30/22

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung ab Beschwerdebegründung; fehlende Erklärung über

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist die Wahrung der Widerspruchsfrist eine unabhängig davon zu prüfende Zulässigkeitsvoraussetzung der Anfechtungsklage (BVerwG, Urt. v. 8. März 1983 - 1 C 34/80 -, juris Rn. 15 m. w. N., Urt. v. 13. Februar 1987 - 8 C 128/84 -, juris Rn. 7, Urt. v. 9. Dezember 1988 - 8 C 38/86 -, juris Rn. 8, und Beschl. v. 2. November 2011 - 3 B 54/11 -, juris Rn. 5).
  • VG Köln, 04.10.2010 - 13 K 8443/09

    Beitragspflicht des Betreibers einer Geflügelschlachterei zum Absatzfonds;

    Die Einhaltung der Widerspruchsfrist (wie der Abschluss des Widerspruchsverfahrens durch einen Widerspruchsbescheid) ist auch eine Zulässigkeitsvoraussetzung der späteren Klage; ihre Einhaltung ist von Amts wegen zu prüfen, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 128.84 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1988, 63; OVG NRW, Urteil vom 26. September 1994 - 22 A 2426/94 -, NVwZ-RR 1995, 623 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 70 Rn. 6 m. w. N.
  • VG Köln, 24.06.2010 - 13 K 5847/09

    Veranlagung eines Betriebes der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft zu den

    Die Einhaltung der Widerspruchsfrist (wie der Abschluss des Widerspruchsverfahrens durch einen Widerspruchsbescheid) ist auch eine Zulässigkeitsvoraussetzung der späteren Klage; ihre Einhaltung ist von Amts wegen zu prüfen, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 128.84 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1988, 63; OVG NRW, Urteil vom 26. September 1994 - 22 A 2426/94 -, NVwZ-RR 1995, 623 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 70 Rn. 6 m. w. N.
  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 4793/07

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen eine Beitragsmitteilung bei einer

    Die Einhaltung der Widerspruchsfrist des § 70 VwGO ist als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage von Amts wegen zu prüfen, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. Februar 1987 - 8 C 128.84 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1988, 63; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 26. September 1994 - 22 A 2426/94 -, NVwZ-RR 1995, 623 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007 § 70 Rn. 6 m. w. N.
  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 1157/07

    Erhebung eines Beitrages nach dem Absatzfondsgesetz der deutschen Landwirtschaft

  • VG Schleswig, 22.05.2019 - 4 A 51/19

    Rücknahme eines Gebührenbescheids wegen fehlerhafter Erhebung von

  • VG Köln, 30.04.2009 - 13 K 2293/05

    Erhebung eines Beitrages nach dem Absatzfondsgesetz bezüglich der Verpackung von

  • VG Saarlouis, 25.03.2011 - 10 K 714/10

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

  • VG Köln, 06.02.2012 - 7 K 7348/10

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 28.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2809
BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 28.85 (https://dejure.org/1987,2809)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1987 - 8 C 28.85 (https://dejure.org/1987,2809)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 8 C 28.85 (https://dejure.org/1987,2809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Einberufungssperre - Einberufungsbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 63
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 28.85
    Die in § 4 Abs. 1 VwZG enthaltene Zustellungsfiktion ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat - auch dann maßgebend, wenn der Empfänger den Bescheid schon innerhalb der Dreitagefrist erhalten hat (Urteil vom 23. Juli 1965 - BVerwG VII C 170.64 - BVerwGE 22, 11 [BVerwG 23.07.1965 - VII C 170/64]).

    Das Gesetz macht von der Maßgeblichkeit der Fiktion eine Ausnahme nur dann, wenn das zuzustellende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (s. Urteil vom 23. Juli 1965, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02

    Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme,

    Die in § 3 Abs. 2 Satz 1 KDVG vorgesehene Einberufungssperre als Folge des Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird nämlich auch dann ausgelöst, wenn der Antrag erst in Reaktion auf den tatsächlichen Empfang des am vorangehenden Tag als Einschreiben bei der Post aufgegebenen Einberufungsbescheides gestellt wird (Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 28.85 - Buchholz 448.6 § 3 KDVG Nr. 3).
  • VG Stuttgart, 07.03.2008 - A 5 K 4041/07

    (Ausnahme von Zustellungsfiktion des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG - keine Anwendung von

    Nach der gesetzlichen Fiktion des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG gilt das eingeschriebene Dokument auch dann mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, dass es dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (vgl. BVerwG, Urte. v. 23.07.1965 - VII C 170.64 -, BVerwGE 22, 11 = NJW 1965, 2363 u. v. 03.07.1987 - 8 C 28/85 -, NVwZ 1988, 63).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2006 - 18 Sa 28/06

    Zustellungszeitpunkt bei Zustellung mittels Einschreibens durch die Post;

    Es verbleibt in diesen Fällen bei der Fiktion des § 4 Absatz 1 VwZG BW (BVerwG, 23.07.1965, VII C 170.64, NJW 1965, 2363; BVerwG, 03.07.1987, 8 C 28/85, zitiert nach Juris; LSG Berlin, 16.08.2002, L 4 AL 27/01, zitiert nach Juris).

    Auch hier hat das Bundesverwaltungsgericht, (03.07.1987, a. a. O) den tatsächlich früheren Zugang bei Wahl der Zustellung nach § 4 VwZG BW als unbeachtlich angesehen.

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 17.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Nachdienenspflicht und Verlängerung des

    Denn die Zustellungsfiktion des § 4 VwZG ist auch dann maßgebend, wenn der Empfänger den Bescheid tatsächlich schon innerhalb der Dreitagesfrist erhalten hat (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 28.85 - Buchholz 448.6 § 3 KDVG Nr. 3 S. 4 [5]).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 25.02
    Die in § 3 Abs. 2 Satz 1 KDVG vorgesehene Einberufungssperre als Folge des Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird nämlich auch dann ausgelöst, wenn der Antrag erst in Reaktion auf den tatsächlichen Empfang des am vorangehenden Tag als Einschreiben bei der Post aufgegebenen Einberufungsbescheides gestellt wird (Urteil vom 3. Juli 1987 BVerwG 8 C 28.85 Buchholz 448.6 § 3 KDVG Nr. 3).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 5 K 1041/05

    Fiktion der Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids am dritten Tag nach der

    Dies entspricht der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 1 Satz 2 a.F. VwZG , wonach ein eingeschriebenes Dokument auch dann mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gilt, wenn feststeht, dass es dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (Urteil vom 23.07.1965 - VII C 170.64, BVerwGE 22, 11 ; s. ferner Urteil vom 03.07.1987 - 8 C 28/85, NVwZ 1988, 63 ).
  • VG Berlin, 20.07.1994 - 15 A 574.93

    Gesetzliche Zustellungsfiktion im Zusammenhang mit der Fristwahrung; Zuordnung

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