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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1987 - 7 A 605/85   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1987 - 7 A 605/85 (https://dejure.org/1987,4161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.1987 - 7 A 605/85 (https://dejure.org/1987,4161)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 1987 - 7 A 605/85 (https://dejure.org/1987,4161)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 659
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten

    OVG, Urteil vom 26.04.2007 - 3 N 699/05 -, juris Rz. 76 ff.; siehe auch zur Unbestimmtheit des Begriffs "innerhalb der geschlossenen Ortslage" OVG NRW, Urteil vom 26.01.1987 - 7 A 605/85 -, NVwZ 1988, 659, sowie Nds. OVG, Urteil vom 27.01.2005 - 11 KN 38/04 -, NordÖR 2005, 179 ) teilt der Senat jedenfalls im vorliegenden Fall nicht.
  • VG Neustadt, 02.07.2004 - 7 K 693/04

    Abschleppen von "eigenem" Behindertenparkplatz rechtswidrig

    Dieses Gebot ist im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar (vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1988, 659).
  • VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90

    Rechtswirkungen einer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilten ersten

    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur seit langem anerkannt, daß unbestimmte Rechtsbegriffe, die dem Gesetzgeber erlaubt sind, in Verwaltungsakten nicht verwendet werden dürfen (OVG Münster, Urteil vom 26.01.1987 7 A 605/85, NVwZ 1988, 659 f.).
  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 2954/86

    Untersagung eines von einer GmbH betriebenen Bordells in einem Sperrgebiet, in

    Schließlich ist die angefochtene Verfügung auch nicht mangels hinreichender Bestimmtheit rechtswidrig (§ 37 Abs. 1 HVwVfG; vgl. zum Erfordernis der Bestimmtheit von Polizeiverfügungen OVG Münster, Urteil vom 26. Januar 1987 -- 7 A 605/85 --, NVwZ 1988, 659).
  • VG Oldenburg, 17.01.2007 - 2 B 5180/06

    Anordnung; Beschränkung; Bestimmtheit; Hund; Inhalt; Leinenzwang;

    Zwar ist, wie dem Wortlaut des § 37 Abs. 1 VwVfG zu entnehmen ist, dem Betroffenen abzuverlangen, dass er in Zweifelsfällen den Willen der den Verwaltungsakt erlassenen Behörde durch Auslegung ermittelt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26. Januar 1987 - 7 A 605/85 -, NVwZ 1988, 658).
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