Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.03.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88   

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https://dejure.org/1988,404
BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88 (https://dejure.org/1988,404)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1988 - 4 B 50.88 (https://dejure.org/1988,404)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1988 - 4 B 50.88 (https://dejure.org/1988,404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben - Mündliche Einverständniserklärung - Tennisplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3168 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 730
  • BauR 1988, 332
  • ZfBR 1988, 240
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88
    Grundsätzlich ist zwischen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - ; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - <BVerwGE 44, 294>; Beschluß vom 2. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 145.74 - ).

    Es verpflichtet sie, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten; der Nachbar muß dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, daß er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72], allerdings zur Bedeutung von Treu und Glauben für verfahrensrechtliche Rechte).

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88
    Grundsätzlich ist zwischen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - ; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - <BVerwGE 44, 294>; Beschluß vom 2. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 145.74 - ).
  • BVerwG, 02.12.1974 - IV B 145.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Treuwidrigkeit der Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88
    Grundsätzlich ist zwischen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - ; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - <BVerwGE 44, 294>; Beschluß vom 2. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 145.74 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Zwar ist bei der Verwirkung grundsätzlich zwischen materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen n zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1988 - 4 B 50.88 - NVwZ 1988, 730, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Ein solches materielles Abwehrrecht des Nachbarn und dessen möglicher Verlust durch Verwirkung ist zu unterscheiden von dem verfahrensrechtlichen Recht des Nachbarn, gegen die Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen und nach erfolglosem Vorverfahren mit der Behauptung einer eigenen Rechtsverletzung Klage erheben zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77 = NVwZ 1988, 730 mit weiteren Nachweisen); auch das letztgenannte Recht kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verlorengehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 9 S. 7 ; Beschluß vom 17. Februar 1989 - BVerwG 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87).

    Denn es hat nicht nur die Klage gegen die der Beigeladenen zu 1 erteilte Baugenehmigung ohne weiteres als zulässig behandelt (vgl. dazu Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 mit weiteren Nachweisen), sondern auch für den Beginn eines Zeitraums der Verwirkung die Kenntnis der Kläger von der Baugenehmigung als unerheblich angesehen.

    Damit kann sich die vom Berufungsgericht angenommene Verwirkung nicht auf das verfahrensrechtliche Widerspruchsrecht beziehen, sondern allein auf das dahinterstehende materielle Abwehrrecht; diese materielle Rechtsposition des Nachbarn kann allerdings unabhängig von der Erteilung einer Baugenehmigung und sogar gegenüber einem ungenehmigten Bauvorhaben verwirkt sein (vgl. Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - a.a.O.).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Auch das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ist im öffentlichen Recht eine anerkannte Rechtsfigur (vgl. z.B. BVerwGE 78, 85, 88; 91, 92, 97; BVerwG, BauR 1988, 332, 333; 1991, 597, 598; 2003, 1031, 1032).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88   

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https://dejure.org/1988,1735
BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88 (https://dejure.org/1988,1735)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1988 - 4 B 36.88 (https://dejure.org/1988,1735)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1988 - 4 B 36.88 (https://dejure.org/1988,1735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer behördlichen Nutzungsuntersagung - Rechtmäßigkeit baulicher Veränderungen an einer als Büro genutzten Wohnung - Bestehen der Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung einer baulichen Veränderung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 31 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 65 Abs. 2
    Notwendige Beiladung bei Anfechtung einer Nutzungsuntersagung gegen einen Untermieter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 730
  • DVBl 1988, 855
  • BauR 1988, 335
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88
    Daß Eigentümer und Vermieter gegebenenfalls geltend machen können, durch den angefochtenen Verwaltungsakt ebenfalls in ihren Rechten verletzt zu sein, begründet noch nicht die Notwendigkeit einer einheitlichen gerichtlichen Entscheidung (vgl. auch BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 4 B 120.78

    Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88
    Auf derartige Interessen kommt es indes nicht an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. November 1978 - BVerwG 4 B 120.78 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 17).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88
    Es besteht keine verfassungsrechtliche Pflicht, jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 65 f 293 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 190/56]; 70, 288 ).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88
    Es besteht keine verfassungsrechtliche Pflicht, jedes Vorbringen eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 65 f 293 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 190/56]; 70, 288 ).
  • BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91

    Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige

    Ein Fall notwendiger Beiladung war insoweit jedoch nicht gegeben (vgl. auch Beschluß des Senats vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 89).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Daß zwei Personen geltend machen können, durch den angefochtenen Verwaltungsakt jeweils in ihren Rechten verletzt zu sein, begründet noch nicht die rechtliche Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung (BVerwGE 55, 8 (11); Beschluß vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2016 - 4 B 860/15

    Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1977 - I C 31.74 -, juris, Rn. 25 sowie Beschlüsse vom 4.3.1988 - 4 B 36.88 -, NVwZ 1988, 730 = juris, Rn. 11, m. w. N. und 12.8.1981 - 7 B 195.80 -, juris, Rn. 11 ff.
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

    Das bedeutet aber nicht, daß sie an dem in diesem Rechtsstreit streitigen Rechtsverhältnis beteiligt wären (vgl. BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9 S. 42 f.; Beschlüsse vom 9. März 1977 - BVerwG 1 CB 41.76 - und vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 46 S. 11 bzw. Nr. 89 S. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 4 E 635/19

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im verwaltungsgerichtlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.3.1988 - 4 B 36.88 -, NVwZ 1988, 730 = juris, Rn. 11, m. w. N.
  • VG Augsburg, 28.04.2010 - Au 4 K 09.1748

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage auf Erlass einer

    Denn grundsätzlich ist der Berechtigte eines solchen Anspruchs auf Grund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses gehalten, seine Einwendungen "ungesäumt" geltend zu machen (vgl. BVerwG NVwZ 1988, 730 [731]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2019 - 4 E 424/19

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Mögliche

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.3.1988 - 4 B 36.88 -, NVwZ 1988, 730 = juris, Rn. 11, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 10 E 216/18

    Beiladung als notwendig durch Beteiligung eines Dritten an dem streitigen

    vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG, Beschluss vom 4. März 1988 - 4 B 36.88 -, juris, Rn. 11. Siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 -, juris, Rn. 3.
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 60.93

    Beiladung noch im Revisionsverfahren - Voraussetzungen einer notwendigen

    Daß ein Dritter geltend machen kann, durch den angefochtenen Verwaltungsakt ebenfalls in seinen Rechten verletzt zu sein, begründet nicht die rechtliche Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung, wie sie § 65 Abs. 2 VwGO voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. März 1988 - BVerwG 4 B 36.88 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 89).
  • OVG Saarland, 12.10.1988 - 2 W 472/88

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Aufstellung eines mobilen Verkaufsstandes im

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  • BVerwG, 27.02.1996 - 4 B 26.96

    Notwendigkeit der Beiladung des Grundeigentümers des genutzten Grundstückes -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 4 E 787/18
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