Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.02.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,378
BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87 (https://dejure.org/1987,378)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1987 - 7 N 1.87 (https://dejure.org/1987,378)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1987 - 7 N 1.87 (https://dejure.org/1987,378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Normenkontrolle gegenüber Geschäftsordnung

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Fraktionsstärke - Geschäftsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
    Geschäftsordnung eines kommunalen Vertretungsorgans bzw. gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan als Gegenstand einer Normenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1119
  • DVBl 1988, 790
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Sie betrifft den Inhalt des § 47 VwGO selbst und damit die Auslegung revisiblen Rechts (BVerwGE 56, 172 [174]).

    Durch die Möglichkeit einer allgemeinverbindlichen gerichtlichen Entscheidung über die Gültigkeit einer im Range unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift verbessert und beschleunigt es den Rechtsschutz des Bürgers, da der Betroffene nicht gezwungen ist, eine Entscheidung über die Gültigkeit der Rechtsnorm inzidenter in einem Klageverfahren gegen eine auf die Norm gestützte konkrete Verwaltungsentscheidung herbeizuführen; zugleich werden dadurch die Verwaltungsgerichte entlastet (BVerwGE 56, 172 [178]).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.10.1983 - 8 C 2/83

    Religionsbezogene Aylmerkmale; Änderung des Geschäftsverteilungsplanes am

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Im allgemeinen werden dazu Rechtsverordnungen, Satzungen und rechtsetzende Vereinbarungen, teilweise auch gewohnheitsrechtliche Normen gerechnet (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschlus vom 28.10.1983, NJW 1984, 627; Kopp, VwGO, 7. Auflage 1986, § 47 Rdnr. 12; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Auflage 1980, § 47 Rdnrn. 13 ff.; Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Auflage 1987, § 32 III 2. (S. 162).

    Soweit das vorlegende Oberverwaltungsgericht der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg entgegentritt, dass nur solche Hoheitsakte mit förmlichem Normcharakter der Normenkontrolle unterliegen, die als Rechtssätze in Kraft gesetzt worden sind und als solche, wie z.B. Verordnungen, Satzungen und rechtssetzende Vereinbarungen, in der Rechtsordnung anerkannt werden (Beschluss vom 28.10.1983, a.a.O.), ist Anlass zu einer Klarstellung gegeben; die Frage, ob ein gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan im Verfahren nach § 47 VwGO überprüfbar ist, die das Oberverwaltungsgericht mit dieser Begründung verneint hat, wird durch die vorstehenden Ausführungen des Senats nicht entschieden.

  • BVerwG, 07.03.1980 - 7 B 58.79

    Rechtsanspruch auf eine Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Klage von

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Dass solche Organrechte trotz ihrer Zugehörigkeit zum Innenrechtskreis ebenso wie die subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers im Klagewege durchgesetzt werden können, ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anerkannt (vgl. Senatsbeschluss vom 07.03.1980 - BVerwG 7 B 58.79 - [Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179]; Senatsbeschluss vom 9.10.1984 - BVerwG 7 B 187.84 - [NVwZ 1985, 112]).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Dass solche Organrechte trotz ihrer Zugehörigkeit zum Innenrechtskreis ebenso wie die subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers im Klagewege durchgesetzt werden können, ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte anerkannt (vgl. Senatsbeschluss vom 07.03.1980 - BVerwG 7 B 58.79 - [Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179]; Senatsbeschluss vom 9.10.1984 - BVerwG 7 B 187.84 - [NVwZ 1985, 112]).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.81

    Schutzbereich - Anordnung - Rechtsqualität - Entscheidungsform

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Insbesondere bedürfen geschäftsordnungsrechtliche Bestimmungen zu ihrer Wirksamkeit nicht der an die Allgemeinheit gerichteten Verkündung, die sonst für die Entstehung förmlich gesetzter Rechtsnormen unerlässlich ist (vgl. zu letzterem BVerfGE 65, 283 [291], BVerwGE 70, 77 [79]).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Ihre Beantwortung ist zur Durchführung des Normenkontrollverfahrens erforderlich (BVerwGE 59, 87 [94]; 65, 131 [132 f.]); denn das Oberverwaltungsgericht kann nur dann über die Gültigkeit der angegriffenen Geschäftsordnungsbestimmung entscheiden, wenn diese eine Rechtsvorschrift im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ist.
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Allerdings wird Verwaltungsvorschriften üblicherweise gerade mit der Begründung die Eigenschaft einer "Rechtsvorschrift" abgesprochen, sie seien lediglich an weisungsunterworfene Bedienstete oder nachgeordnete Behörden gerichtet und entbehrten daher der für eine Rechtsvorschrift charakteristischen Außenwirkung (vgl. BVerwGE 75, 109 [117, 118]; Kopp, a.a.O., § 47 Rdnr. 15; Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 47 Rdnr. 13).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO verbindet Elemente eines objektiven Beanstandungsverfahrens mit solchen der Gewährung individuellen Rechtsschutzes (BVerwGE 68, 12 [14]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Insbesondere bedürfen geschäftsordnungsrechtliche Bestimmungen zu ihrer Wirksamkeit nicht der an die Allgemeinheit gerichteten Verkündung, die sonst für die Entstehung förmlich gesetzter Rechtsnormen unerlässlich ist (vgl. zu letzterem BVerfGE 65, 283 [291], BVerwGE 70, 77 [79]).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
    Ihre Beantwortung ist zur Durchführung des Normenkontrollverfahrens erforderlich (BVerwGE 59, 87 [94]; 65, 131 [132 f.]); denn das Oberverwaltungsgericht kann nur dann über die Gültigkeit der angegriffenen Geschäftsordnungsbestimmung entscheiden, wenn diese eine Rechtsvorschrift im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ist.
  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17

    Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen

    Sie wird darüber hinaus - in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 VwGO - auf Binnenrechtsvorschriften erstreckt, um die Prozessökonomie zu fördern, den Rechtsschutz zu beschleunigen und die Verwaltungsgerichte zu entlasten (BVerwG, Beschluss vom 15. September 1987 - 7 N 1.87 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 17 = juris Rn. 6 ff.; vgl. Urteil vom 20. November 2003 - 4 CN 6.03 - BVerwGE 119, 217 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    Bestimmungen in der Geschäftsordnung eines Gemeinderats, die die Rechte von Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane in abstrakt-genereller Weise regeln, fallen in den Anwendungsbereich des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und können auf Antrag eines Mitglieds des Gemeinderats auf ihre Gültigkeit überprüft werden (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 15.09.1987, NVwZ 1988, S. 1119).

    Nach dem Sinn und Zweck des Normenkontrollverfahrens müssen jedenfalls Bestimmungen, die die Rechte von Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane in abstrakt-genereller Weise regeln, trotz ihres Charakters als bloße Innenrechtssätze in den Anwendungsbereich des § 47 VwGO einbezogen und auf Antrag eines Mitglieds vom Gericht auf ihre Gültigkeit überprüft werden (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 15.09.1987, NVwZ 1988, S. 1119, 1120; Niedersächs. OVG, Urteil vom 20.07.1999, DVBl. 1999, S. 1737; BayVGH, Urteil vom 23.03.1994, BayVBl 1994, S. 530; s. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.01.1978, BWVPr. 1978, S. 88).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Denn § 47 VwGO will, soweit er nicht lediglich auf eine objektive Rechtskontrolle abzielt, den Schutz der subjektiv-öffentlichen Rechte des Bürgers nicht einschränken, sondern verbessern, indem er mögliche Zweifel an der Gültigkeit einer Rechtsnorm in einem ausschließlich der Klärung dieser Zweifel dienenden Verfahren bündelt und so zahlreichen Einzelprozessen gegen auf die Norm gestützte konkrete Verwaltungsentscheidungen vorbeugt, in denen die Gültigkeit der Norm nur als Vortrage überprüft werden kann (BVerwGE 56, 172 [BVerwG 14.07.1978 - 7 N 1/78]; Senatsbeschluß vom 15. September 1987 - BVerwG 7 N 1.87 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1479
BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87 (https://dejure.org/1988,1479)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1988 - 2 BvR 522/87 (https://dejure.org/1988,1479)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 (https://dejure.org/1988,1479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherheitsbeamter - Auskunft - Persönliche Verhältnisse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfung eines Beamten durch den Dienstherrn

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 215 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1119
  • DVBl 1988, 530
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87
    Die Vorschrift läßt in Ausprägung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, insbesondere der Treuepflicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn (vgl. § 52 Abs. 2 BBG sowie BVerfGE 39, 334 [346 ff.]) hinreichend deutlich erkennen, daß der Dienstherr von seinen Beamten die Angaben verlangen kann, die zur Verwirklichung des legitimen und dringenden Ziels, die Sicherheit im Bereich des öffentl. Dienstes zu gewährleisten, geeignet und erforderlich sind, und daß der Dienstherr diese Angaben im Sinne dieses Zweckes verwenden darf.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87
    ... [Im sogen. Volkszählungsurteil in BVerfGE 65, 1 Ä hier: V (510) 101 a-d und 102 a-c] hat das BVerfG dargelegt, daß der Bürger Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen müsse, sie aber nach Art. 2 Abs. 1 GG einer (verfassungsmäßigen) gesetzl. Grundlage bedürften, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergäben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspreche.
  • VG Stade, 05.01.1987 - 4 D 145/86
    Auszug aus BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87
    Dieser Ansicht ist auch das VG Stade (Beschluß Ä 4 D 145/86 Ä v 5.1. 87, in NJW 1987 Heft 49 S. 3148 ); das Gericht billigt dem Dienstherrn jedoch im Hinblick auf die Notwendigkeit der Sicherheitsüberprüfung einen »Übergangsbonus« zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1986 - 1 A 2877/84

    Beamter; Sicherheit; Sicherheitsbereich; Auskunft; Auskunftspflicht; Gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87
    »... Die Ansicht der Fachgerichte [VG Münster, DuR 1985, 214 und OVG Münster, ZBR 1987, 151 Ä hier: V (570) 388 e-g], daß der Dienstherr im Falle des BeschwF.
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Ob nach den Grundsätzen über den Schutz personenbezogener Daten, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelt hat, Amtsträger und andere öffentlich Bedienstete überhaupt vor einer Offenbarung personenbezogener Daten insoweit, als es um ihr dienstliches Handeln geht, in ähnlicher Weise geschützt sind wie Privatpersonen, und besonders ob auch insoweit personenbezogene Daten nur auf gesetzlicher Grundlage erhoben und weitergegeben werden dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht bislang noch nicht entschieden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 -, NVwZ 1988, S. 1119; bejahend wohl BVerwG, NJW 2004, S. 2462 ; verneinend Simitis, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes, in: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Veröffentlichte Gesetzesmaterialien des Parlamentsarchivs, Nr. 23, Februar 1988, S. 140; Rzepka, in: Kammeier, Maßregelvollzugsrecht, 2. Aufl. 2002, Rn. H 31).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563 [BVerfG 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87]; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).

    Sie hat es auch bisher dem BfV in hinreichend konkreter Form gestattet, für die in der Bestimmung genannten Zwecke unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch vorsorgend personenbezogene Daten zu erheben, aufzubewahren und zu verwenden (ebenso für die Sicherheitsüberprüfung nach § 3 Abs. 2 BVerfSchG BVerfG, Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; für den Austausch gesammelter Informationen zwischen den Verfassungsschutzbehörden BVerwGE 69, 53 (63) [BVerwG 21.02.1984 - 1 C 37/79]).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 9 S 838/18

    Evaluationssatzung an Hochschule

    Grundsätzlich steht es nicht nur Privatpersonen, sondern auch den Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - juris; OVG NRW, Urteil vom 21.04.2005 - 1 A 265/04 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Beamte die entsprechende Auskunftspflicht durch seinen freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis aus freiem Entschluss übernommen hat; er kann sich ihr jederzeit dadurch entziehen, dass er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt (zu §§ 52 55 BBG a.F. vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 -, NVwZ 1988, 1119) oder sich nicht um die Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Wegen der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person muß der Einzelne vielmehr Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfG a.a.O. S. 43 f.; Kammerbeschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; Beschluß vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87 - NJW 1990, 563; BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - NJW 1988, 1863).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - DL 16 S 1/07

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst

    Insofern geht auch der Hinweis auf das Recht eines außerhalb der Verwaltung stehenden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1) ersichtlich an der Sache vorbei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.02.1988, NVwZ 1988, 1119).

    Eine solche Auskunftspflicht hat der Beamte schließlich durch seinen freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis aus freiem Entschluss übernommen; dieser hätte er sich auch jederzeit wieder dadurch entziehen können, dass er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hätte (vgl. wiederum BVerfG, Beschl. v. 10.02.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.1991 - 1 D 44.90

    Weigerung eines Beamten zur Unterziehung einer Sicherheitsüberprüfung

    Bei einer weiteren Besprechung im Rahmen der Vorermittlungen am 1. August 1988 erhielt der Beamte einen Abdruck des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 -.

    In seinem Beschluß vom 10. Februar 1988 - 2 BvR 522/87 - hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte seien nicht verletzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 1 A 265/04

    Übertragung der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten einer Gemeinde nach dem

    BVerfG, Beschluss vom 10.2.1988 - 2 BvR 522/87 - DVBl. 1988, 530; OVG NRW, Urteil vom 2./9.10.1986 - 1 A 2877/84 - ZBR 1987, 151; Kathke, a.a.O., Rdnr. 20; Werres, Das Outsourcing der Beihilfebearbeitung aus verfassungsrechtlicher Sicht, ZBR 2001, 429 (432).
  • VG Osnabrück, 17.12.2014 - 3 A 45/12

    Folgepflicht; Gehorsamspflicht; Informationelle Selbstbestimmung; Signaturkarte

    Auch wenn dieses Recht nicht nur Privatpersonen, sondern auch Beamten gegenüber ihren Dienstherren zusteht (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1988, - 2 BvR 522/87 -, DVBl. 1988, 530), ist es vorliegend nicht betroffen.

    Es ist in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (Beschluss vom 10. Februar 1988, - 2 BvR 522/87 -, DVBl. 1988, 530 - 531) und der des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Juni 1991, - BVerwG 1 D 44.90 -, juris), der sich die Kammer überzeugt anschließt, anerkannt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist, und dass der Einzelne vielmehr nicht ein Recht in dem Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten hat.

  • LAG Sachsen, 06.07.1993 - 5 Sa 141/92

    Zulässigkeit eines Fragebogens - Stasi- und Parteitätigkeit - Sachsen

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

  • LAG Hessen, 26.11.1996 - 15 Sa 1749/92
  • VG Berlin, 17.04.2013 - 7 K 7.13

    Vorbereitung einer polizeiärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit

  • VG Düsseldorf, 09.05.2003 - 1 K 1183/01

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von "Tagebuchaufzeichnungen"

  • VG Berlin, 28.07.2020 - 1 K 240.18
  • VG Wiesbaden, 08.06.1998 - 8 G 526/98

    Vorlage von Personalakten an ein Prüfungsamt; Durchführung einer

  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 3 CS 09.375

    Abordnung; Gehorsamspflicht; Pflicht des Beamten, sich einer

  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 3 CS 09.377

    Abordnung; Gehorsamspflicht; Pflicht des Beamten, sich einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht