Weitere Entscheidung unten: EuGH, 27.09.1988

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84   

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BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84 (https://dejure.org/1989,32)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens (Multiple-Choice-Verfahren) als Form der Ärztlichen Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - "Beschränkung auf zweimalige Wiederholung verfassungsgemäß"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorprüfung - Arzt - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 1
  • NJW 1989, 2317 (Ls.)
  • NJW 1989, 2939 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 850
  • DVBl 1989, 814
 
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Wird zitiert von ... (572)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Auf die Sprungrevision des Beklagten wies das Bundesverwaltungsgericht durch sein Urteil vom 18. Mai 1982 (BVerwGE 65, 323 = Buchholz 421.0 Nr. 159) die Klage insgesamt ab.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend ausführt, ist damit die wesentliche Entscheidung darüber getroffen, wie einerseits der im Verfassungsrang stehende Gemeinschaftswert der Volksgesundheit geschützt und gefördert werden soll, andererseits das Grundrecht der Berufsfreiheit im Bereich der Ärzteausbildung auszugestalten und einzuschränken ist (BVerwGE 65, 323 (325)).

    Liegt sie von vornherein im Grenzbereich dessen, was viele Studenten bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad normalerweise leisten können, und das ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts für die 60 vom Hundert-Grenze anzunehmen (BVerwGE 65, 323 (340)), so müssen zwangsläufig schon kleine Abweichungen des Schwierigkeitsgrades zu drastischen Schwankungen der Mißerfolgsquote führen.

    Dem Verordnungsgeber gebühre bei einem solchen Sachverhalt ein zeitlicher Anpassungsspielraum, den die Dritte Änderungsverordnung zur Approbationsordnung vom 15. Juli 1981 (AppOÄ 1981) durch eine "Nachbesserung" des § 14 Abs. 5 in verfassungsmäßiger Weise genutzt habe (BVerwGE 65, 323 (341 f.)).

    Daher sei trotz der Schwierigkeiten, Einigkeit über den notwendigen Mindeststandard an Wissen herbeizuführen, unter diesem Gesichtspunkt gegen die absolute Bestehensgrenze nichts einzuwenden (BVerwGE 65, 323 (338)).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Die Ärztliche Prüfung, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 BÄO eine Voraussetzung für die Approbation als Arzt bildet, ist eine subjektive Zulassungsvoraussetzung, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ) eingegriffen wird (grundlegend BVerfGE 7, 377 (406) - Apothekenurteil).

    Obwohl nach Art. 12 Abs. 1 GG strenge fachliche Qualifikationsnachweise verlangt werden dürfen, können die entsprechenden Regelungen nur Bestand haben, wenn sie zu diesem Zweck nicht außer Verhältnis stehen, wenn sie also dafür geeignet, erforderlich und den Betroffenen zumutbar sind (st. Rspr.; BVerfGE 7, 377 (406); 69, 209 (218) m.w.N.).

    a) Subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind Teil der rechtlichen Ordnung eines Berufsbildes (BVerfGE 7, 377 (406); 25, 236 (247)).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 9, 338 (346); 13, 97 (107); 25, 236 (247); 78, 179 (192)).

    Dessen Schutz rechtfertigt bei Ärzten strenge fachliche Maßstäbe und sogar einen gewissen "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen (vgl. BVerfGE 25, 236 (248)).

    a) Subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind Teil der rechtlichen Ordnung eines Berufsbildes (BVerfGE 7, 377 (406); 25, 236 (247)).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Dazu sind sie als Mittel geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 (316)).

    Erforderlich ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. BVerfGE 30, 292 (316); 75, 246 (269)).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Gesetzgeber soll im Bereich der Grundrechtsausübung die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen (BVerfGE 20, 296 (305); 38, 61 (83); 58, 257 (268)).

    Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfGE 19, 17 (30); 58, 257 (277); 62, 203 (210)).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Allerdings müssen sich die gesetzlichen Vorgaben nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm ergeben; es genügt, daß sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des Gesetzes (BVerfGE 19, 17 (30); 58, 257 (277); 62, 203 (210)).

    Es ist ein Gebot der Praktikabilität, die Aufstellung etwa von Prüfungsstoffkatalogen dem Verordnungsgeber zu überlassen, der sich dabei an dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Prüfung orientieren muß (vgl. BVerfGE 62, 203 (212) mit Beispielen, unter anderem § 4 Abs. 1 BÄO).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1982 - 9 S 1863/81

    Arzt; Prüfung; absolute Bestehensgrenze; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Hingegen verpflichtete der Verwaltungsgerichtshof den Beklagten des Ausgangsverfahrens, die Vorprüfung des Beschwerdeführers für bestanden zu erklären (DÖV 1982, S. 507).

    Das hat der Verwaltungsgerichtshof im Ausgangsverfahren des Beschwerdeführers zu 2) zutreffend dargetan (DÖV 1982, S. 507).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
    Der Verordnungsgeber hätte eine entsprechende Tendenz jedenfalls rechtzeitig beseitigt und damit den zeitlichen Anpassungsspielraum genutzt, der ihm bei komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten zuzubilligen ist (vgl. BVerfGE 33, 171 (189 f.); 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

    Voraussetzung ist vielmehr, daß ausreichende Erfahrungen und Erkenntnisse fehlten, als die Norm geschaffen wurde (BVerfGE 37, 104 (118); 43, 291 (321); 54, 173 (202)).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    aa) Die weitgehende oder vollständige Freistellung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel gleich wirksam erreichen oder fördern kann (entsprechend für Eingriffskonstellationen vgl. BVerfGE 80, 1 ; 117, 163 ; 121, 317 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Die Leistungsanforderungen in einer solchen Prüfung und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die Prüfungsschranke darf nach Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 80, 1 [24]).

    Aber auch die Bestehensgrenze, also der Maßstab für ungenügende Prüfungsleistungen, läßt sich nicht starr und ohne den Blick auf durch schnittliche Ergebnisse bestimmen (zu einer ähnlichen Problematik bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren vgl. BVerfGE 80, 1 [26 ff.]).

    Auszugehen ist von dem Zweck, dem eine Prüfung als Berufszugangsschranke dient und den sie nach Art. 12 Abs. 1 GG nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verfolgen darf (vgl. BVerfGE 80, 1 [24 ff.]).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Da das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG schon durch die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts verletzt worden ist, ist die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, um eine Verkürzung des Rechtsweges zu vermeiden (vgl. BVerfGE 80, 1 [34]).
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Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.1988 - 302/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1001
EuGH, 27.09.1988 - 302/87 (https://dejure.org/1988,1001)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 302/87 (https://dejure.org/1988,1001)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 302/87 (https://dejure.org/1988,1001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 4 und 173 Absatz 2
    1.Nichtigkeitsklage - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen nach Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag - Keine Inanspruchnahme durch das Parlament

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch das Europäische Parlament gegen Handlungen des Rates oder der Kommission; Befugnisse und Kompetenzen des Europäischen Parlaments; Abgrenzung zwischen einer Untätigkeitsklage und einer Nichtigkeitsklage; Notwendigkeit eines ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 145; ; EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 203; ; EWG-Vertrag Art. 184; ; EWG-Vertrag Art. 155; ; Beschluss 87/373 EWG

  • rechtsportal.de

    1.Nichtigkeitsklage - Klagerecht natürlicher oder juristischer Personen nach Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag - Keine Inanspruchnahme durch das Parlament

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2188
  • NVwZ 1989, 850 (Ls.)
  • DVBl 1989, 608
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.07.1988 - 377/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 302/87
    Juli 1988 in der Rechtssache 377/87 ( Europäisches Parlament/Rat, Slg . 1988, 0000 ) zeigt, solange der Rat noch keinen Haushaltsentwurf vorgelegt hat, ein Urteil erlangen, das die Untätigkeit des Rates feststellt, während der Entwurf, der eine vorbereitende Handlung darstellt, nicht nach Artikel 173 angefochten werden könnte .
  • EuGH, 03.07.1986 - 34/86

    Rat / Parlament

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 302/87
    Juli 1986 in der Rechtssache 34/86 ( Rat/Europäisches Parlament, "Haushalt", Slg . 1986, 2155 ) ließen den Schluß zu, daß der Gerichtshof dem Europäischen Parlament stillschweigend die Befugnis zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage zuerkannt habe .
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 302/87
    Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 ( Roquette Frères/Rat, Slg . 1980, 3333 ) und in der Rechtssache 139/79 ( Maïzena GmbH/Rat, Slg . 1980, 3393 ) sowie vom 22 .
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 302/87
    Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 ( Roquette Frères/Rat, Slg . 1980, 3333 ) und in der Rechtssache 139/79 ( Maïzena GmbH/Rat, Slg . 1980, 3393 ) sowie vom 22 .
  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 302/87
    Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 ( Europäisches Parlament/Rat, "Verkehr", Slg . 1985, 1513 ) festgestellt habe, seien von der Nichtigkeitsklage unabhängig .
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 302/87
    April 1986 in der Rechtssache 294/83 ( Parti Écologiste "Les Verts"/Europäisches Parlament, Slg . 1986, 1339 ) noch das Urteil vom 3 .
  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    5 Zur Begründung der Einrede hat der Rat im schriftlichen Verfahren zu einem Zeitpunkt, als das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 ( Europäisches Parlament/Rat, "Ausschußwesen", Slg. 1988, 5615 ) noch nicht ergangen war, ähnliche Argumente vorgetragen, wie er sie zur Stützung seiner Unzulässigkeitseinrede in der Rechtssache 302/87 entwickelt hatte.

    Es hat geltend gemacht, die vorliegende Rechtssache enthalte gegenüber der Rechtssache 302/87 ein neues Element.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1991 - C-284/90

    Rat der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäisches Parlament. -

    Das Parlament könnte ausserdem nicht einen Ratsbeschluß zur Festlegung des Entwurfs eines Haushaltsplans zum Gegenstand einer Klage machen: vgl. Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615, Randnr. 23).

    Dennoch ist das Parlament der Auffassung, daß die Handlung der Annahme des Haushaltsplans durch das Parlament nicht Gegenstand eines Anfechtungsverfahrens sein könne, und verweist dazu auf die oben erwähnte Rechtssache 34/86 (Rat/Parlament) und die Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat, die oben unter Nr. 60 erwähnt wurde).

    In der Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat) ging es darum, ob das Parlament gemäß Artikel 173 EWG-Vertrag eine Nichtigkeitsklage erheben kann.

    Mit der Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat) lässt sich also meines Erachtens nicht belegen, daß die Handlung der Annahme des Haushaltsplans durch das Parlament nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein kann.

  • EuGH, 23.11.2017 - C-596/15

    Bionorica v Commission - Rechtsmittel - Öffentliche Gesundheit -

    Gegenstand einer Unterlassungsklage kann also nicht nur die Unterlassung einer Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet ist, die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung zu berühren, sein, sondern auch die Unterlassung einer vorbereitenden Handlung, die Voraussetzung für den Fortgang eines Verfahrens ist, das mit einer Handlung mit verbindlichen Rechtswirkungen abgeschlossen werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Parlament/Rat, 302/87, EU:C:1988:461, Rn. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

    95 Vgl. z. B. Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat - Tschernobyl (C-70/88, EU:C:1990:217, Rn. 16), in Bezug auf das Urteil vom 27. September 1988, Parlament/Rat - Komitologie (302/87, EU:C:1988:461), oder Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905), in Bezug auf das Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral (Cassis de Dijon) (120/78, EU:C:1979:42).

    101 Vgl. z. B. Urteil vom 22. Mai 1990, Parlament/Rat - Tschernobyl (C-70/88, EU:C:1990:217), in Bezug auf das Urteil vom 27. September 1988, Parlament/Rat - Komitologie (302/87, EU:C:1988:461), wo die beiden Urteile nur 20 Monate auseinanderliegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91

    Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen

    Dagegen hindert nichts die Erhebung einer Untätigkeitsklage mit dem Antrag auf Feststellung, daß der Rat oder die Kommission es entgegen dem Vertrag unterlassen hat, einen solchen vorläufigen Rechtsakt zu erlassen, vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 (Europäisches Parlament/Rat [ Komitologie ], Slg. 1988, 5615, Randnr.16).

    (13) ° Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 (Europäisches Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-650/18

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Klage Ungarns abweisen, die sich

    25 Vgl. z. B. in diesem Sinne, was das Haushaltsverfahren betrifft, Urteil vom 27. September 1988, Parlament/Rat (302/87, EU:C:1988:461, Rn. 23 und 24).
  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

    Dies ergebe sich aus den Urteilen vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 6/70 (Borromeo u. a./Kommission, Slg. 1970, 815), vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513), vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87 (Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615) und vom 16. Februar 1993 in der Rechtssache 107/91 (ENU/Kommission, Slg. 1993, I-599).
  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    259 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Einzelne nach dem Gemeinschaftsrecht Anspruch auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz hat (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P[R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36) und dass mit dem Vertrag ein umfassendes System des Rechtsschutzes gegen Handlungen der Gemeinschaftsorgane geschaffen werden sollte, die Rechtswirkungen entfalten können (Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des

    2 - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615.3 - Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (sogenannte "Tschernobyl"-Verordnung; ABl. L 371, S. 11).

    Zu Recht hat Generalanwalt Darmon in der Rechtssache "Ausschußwesen" darauf hingewiesen, daß in allen diesen Fällen mit Ausnahme des letztgenannten an 5 - Urteil in der Rechtssache 13/83, Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513, Randnr. 18: "Die Tatsache, daß das Europäische Parlament zugleich das Organ der Gemeinschaften ist, das die Aufgabe hat, das Handeln der Kommission und in gewissem Umfang auch das Handeln des Rates auf politischer Ebene zu kontrollieren, läßt die Auslegung der Vorschriften des Vertrages, in denen die Klagemöglichkeiten der Organe geregell sind, unberührt." Siehe aber das Urteil "Ausschußwesen", Randnr. 12, wo dies implizit aufgegeben oder zumindest abgeschwächt wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-295/90

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Richtlinie

    Die einzige Vertragsvorschrift, die die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen Akte des Rates beim Gerichtshof zulässt, ist Artikel 173. Bekanntlich erwähnt dieser Artikel in seiner gegenwärtigen Fassung das Europäische Parlament nicht, und zweimal hat der Gerichtshof festgestellt, daß das Parlament gemäß Artikel 173 nicht klageberechtigt sei: vgl. Rechtssache 302/87 (Europäisches Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615); Rechtssache C-70/88 (Europäisches Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041).

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs erinnert daran, daß der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache 302/87 zur Begründung der Auffassung, das Parlament habe keine Befugnis zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage nach Artikel 173 EWG-Vertrag, unter Randnummer 27 festgestellt hat, daß "Artikel 155 EWG-Vertrag ... der Kommission die Aufgabe [überträgt], über die Beachtung der Prärogativen des Parlaments zu wachen und hierzu die gegebenenfalls erforderlichen Nichtigkeitsklagen zu erheben".

  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 15.10.2004 - T-193/04

    DER RICHTER IM VERFAHREN DES VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES IST NACH SUMMARISCHER

  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

  • EuGH, 16.07.1992 - C-65/90

    Parlament / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-282/95

    Guérin automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 27.06.1995 - T-186/94

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12

    Rat / Kommission

  • EuG, 12.12.2007 - T-308/05

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn.

  • EuG, 11.07.2002 - T-107/01

    Lormines / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-267/95

    Merck & Co. Inc., Merck Sharp & Dohme Ltd und Merck Sharp & Dohme International

  • EuGH, 05.09.2023 - C-137/21

    Die Kommission war nicht verpflichtet, die Befreiung von der Visumpflicht für

  • EuG, 08.05.2019 - T-541/18

    Changmao Biochemical Engineering / Kommission

  • EuG, 16.12.2015 - T-521/14

    Die Kommission hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass sie keine Rechtsakte

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-213/91

    Abertal SAT Ltda und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 18.09.1992 - T-28/90

    Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • VG Cottbus, 21.10.2016 - 1 L 397/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1993 - C-314/91

    Beate Weber gegen Europäisches Parlament.

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