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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87   

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BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87 (https://dejure.org/1989,677)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1989 - 2 C 21.87 (https://dejure.org/1989,677)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1989 - 2 C 21.87 (https://dejure.org/1989,677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme - Fachaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BBG § 78 Abs. 3 S. 1; BGB § 852

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 301
  • NJW 1989, 2638
  • NVwZ 1989, 1071 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1151
  • DVBl 1989, 151
  • DÖV 1989, 942
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Daraus ergibt sich auch, daß die Auslegung der in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG enthaltenen Gesetzesbestimmung über die Erlangung der Kenntnis von Tatsachen, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtfertigen, durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356 ff.) nicht auf § 78 Abs. 3 BBG übertragbar sind (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1986 - BVerwG 2 B 115.85 - ).

    § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG betrifft die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts, die - soweit es auf diese Vorschrift ankommt - im Hinblick auf die Gesetzesbindung der Verwaltung bei bloßer Erkenntnis der Rechtswidrigkeit für sich allein den Fristenlauf nicht auszulösen vermag, "sondern hierzu die vollständige Kenntnis des für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsakts erheblichen Sachverhalts nötig ist" (BVerwGE 70, 356 ).

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85

    Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    In diesem Sinne ist auch die Formulierung in dem - einen anders gelagerten Fall betreffenden - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85 - (DÖD 1986, 220 ) zu verstehen, wonach es darauf ankommt, "daß der für die Vorbereitung und Verfolgung der Regreßansprüche zuständige Bedienstete der verfügungsbefugten Behörde die in § 852 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Kenntnis erlangt hat".
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Einen hieraus folgenden Ersatzanspruch kann die Beklagte - wie geschehen - durch Leistungsbescheid gegen den Kläger geltend machen (vgl. BVerwGE 19, 243; ständige Rechtsprechung), auch wenn sie bei dessen Erlaß nicht mehr Dienstherr des Klägers war (BVerwGE 52, 70 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 105/74]).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Da sowohl die Feststellung der Schadensverursachung als auch die des Verschuldens, jeweils Bereiche umfassen, die der einer Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts zuzurechnen sind, vom Revisionsgericht aber zu prüfen wäre, ob das Berufungsgericht diese Rechtsbegriffe zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - mit Hinweis auf das Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ), ist mangels einer vom Berufungsgericht vorgenommenen verbindlichen tatsächlichen und rechtlichen Würdigung eine - wenn auch nur beschränkte - revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich, ob ein Schaden verursacht worden ist und der Kläger schuldhaft gehandelt hat.
  • BVerwG, 08.10.1986 - 2 B 115.85

    Beamtenrecht - Pflichtverletzung - Haftung - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Daraus ergibt sich auch, daß die Auslegung der in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG enthaltenen Gesetzesbestimmung über die Erlangung der Kenntnis von Tatsachen, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtfertigen, durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356 ff.) nicht auf § 78 Abs. 3 BBG übertragbar sind (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1986 - BVerwG 2 B 115.85 - ).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Da sowohl die Feststellung der Schadensverursachung als auch die des Verschuldens, jeweils Bereiche umfassen, die der einer Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts zuzurechnen sind, vom Revisionsgericht aber zu prüfen wäre, ob das Berufungsgericht diese Rechtsbegriffe zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - mit Hinweis auf das Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ), ist mangels einer vom Berufungsgericht vorgenommenen verbindlichen tatsächlichen und rechtlichen Würdigung eine - wenn auch nur beschränkte - revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich, ob ein Schaden verursacht worden ist und der Kläger schuldhaft gehandelt hat.
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Einen hieraus folgenden Ersatzanspruch kann die Beklagte - wie geschehen - durch Leistungsbescheid gegen den Kläger geltend machen (vgl. BVerwGE 19, 243; ständige Rechtsprechung), auch wenn sie bei dessen Erlaß nicht mehr Dienstherr des Klägers war (BVerwGE 52, 70 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 105/74]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Eine solche Kenntnis ist schon dann vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen den Anspruch gegen eine bestimme Person - und sei es nur mit einer Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 23, 166 [BVerwG 26.01.1966 - VI C 112/63]; Soergel, BGB, Komm., 11. Aufl., § 852 Rdnrn. 8 und 9; Münchener Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 852 Rdnr. 9, jeweils mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73

    Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
    Es wäre zu prüfen gewesen, ob und inwieweit es zu den Amtspflichten der in der Fachaufsicht tätigen Bediensteten gehört hätte, die somit bekannten rechtswidrigen Zahlungen zu unterbinden und inwieweit dies bei der Frage eines mitwirkenden Verschuldens (§ 254 BGB) zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 55.73 - ).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Die gemäß § 24 Abs. 3 SG in Verbindung mit § 78 Abs. 2 Satz 1 BBG für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis des Dienstherrn von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen ist erst dann vorhanden, wenn der Dienstherr aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten oder Soldaten eine Schadenersatzklage - sei es auch nur eine Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).

    Die erforderliche Kenntnis muß das für die Verfolgung des Schadenersatzanspruchs zuständige Organ des Dienstherrn erlangt haben (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).

  • VG Frankfurt/Oder, 04.05.2023 - 2 K 1445/19
    Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, wenn der Dienstherr aufgrund der ihm bekannten Tatsachen einen Schadenersatzanspruch gegen einen bestimmten Beamten mit einigermaßen sicherer oder hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C/94 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 1986 - 2 B 115/85 -, juris, Rn. 2).

    Für die Kenntnis des Dienstherrn und den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist maßgeblich auf die Kenntnis des Organs, der Stelle oder des verantwortlichen Amtsträgers abzustellen, das, die oder der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung des Beamten zum Schadenersatz und zur Geltendmachung des Schadenersatzes oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C/94 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 8, 9, 22).

    Wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung muss bei § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG vollständige Kenntnis des für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsakts erheblichen Sachverhalts vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 23).

    Damit können sich die Beklagten auf Verjährung berufen und sind unabhängig von der Frage, ob ein Regressanspruch entstanden ist, was das Gericht offen lassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 20), nicht zur Zahlung verpflichtet.

    Offen bleiben kann aufgrund der Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche auch, ob ein Mitverschulden etwa der W..., der P..., der Kommunalaufsicht des Landrats oder des Ministeriums zu dem späten Zeitpunkt des Abschlusses der verfahrensgegenständlichen Verträge noch gemäß § 254 Abs. 1 und Abs. 2 BGB haftungsbegrenzend wirken könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Der Dienstherr hat die für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen maßgebliche Kenntnis, wenn der einzelne Amtsträger, der zuständig und verantwortlich ist, durch Einberufung des zuständigen Kollegialorgans und Herbeiführung seiner Beschlußfassung (hier: Rat einer Gemeinde) die Durchsetzung des Anspruches vorzubereiten und einzuleiten, Kenntnis von Schaden und Person des Ersatzpflichtigen dergestalt hat, daß aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - [BVerwGE 81, 301]).

    Der Dienstherr hat die erforderliche Kenntnis - auf das Kennenmüssen kommt es nicht an - von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wenn das Organ oder die Stelle, die nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung des Beamten zum Schadensersatz oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist (vgl. BVerwGE 81, 301 [304 ff.] = Buchholz 232 § 78 Nr. 38 m.w.N. und Urteil vom 15. August 1989 - BVerwG 6 C 21.87 - [Buchholz 236.1 § 24 Nr. 14]), aufgrund der ihr bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88   

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https://dejure.org/1988,471
BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88 (https://dejure.org/1988,471)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1988 - 2 C 18.88 (https://dejure.org/1988,471)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1988 - 2 C 18.88 (https://dejure.org/1988,471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung - Beihilfefähige Aufwendungen - Freiwillige Weiterversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    BhV § 5 Abs. 3 S. 4 Nr. 3, § 14 Abs. 4 S. 1, § 15

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 27
  • NJW 1989, 1558
  • NVwZ 1989, 1071 (Ls.)
  • DVBl 1989, 759
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Ein solcher Ausspruch entfällt zwar, wenn ablehnende Bescheide wegen Ungültigkeit einer ihnen zugrundeliegenden Rechtsnorm aufgehoben werden, so daß es für die erforderliche neue Bescheidung einer neuen Regelung durch Rechtsnorm bedarf; demgemäß hat sich der Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1977 - BVerwG 2 C 57.85 - (BVerwGE 77, 331) auf die Aufhebung der dort angegriffenen ablehnenden Bescheide beschränkt, denen eine vom Senat für ungültig erachtete Regelung durch Rechtsverordnung zugrunde lag.

    Der Senat hat in dem vorgenannten Urteil vom 25. Juni 1987 (BVerwGE 77, 331) zu § 12 Abs. 2 a der Beihilfenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Anrechnung der allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln über die zumutbare Eigenbelastung hinaus finanzierten Leistungen einer privaten Krankenversicherung auf die einem Beamten sonst zustehende Beihilfe als rechtswidrig angesehen, weil sie deren Zusammenhang mit den Dienstbezügen, dem Sinn und Zweck der durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geprägten Beihilfe und dem Gleichheitssatz widerspricht.

    Der Dienstherr gewährt diese Beihilfen - neben der eigentlichen Alimentation durch die Dienstbezüge - aufgrund seiner beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht als ergänzende Hilfeleistung, die der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Besoldung voraussetzt (vgl. BVerwGE 77, 331 [BVerwG 25.06.1987 - 2 C 57/85] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Er ändert nichts am Charakter der Leistungen als Leistungen aus öffentlichen Kassen und am grundsätzlichen Unterschied gegenüber der privaten Krankenversicherung (vgl. entsprechend auch BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82] zur Rentenanrechnung).

    Eine Verletzung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG in bezug auf die Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt nicht in Betracht, da diese durch die Anrechnung weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe entwertet oder sonstwie berührt werden, vielmehr von den Betroffenen weiterhin in Anspruch genommen werden können (vgl. entsprechend zur Rentenanrechnung BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82]).

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 17.88

    Anrechnung - Eigenleistung - Private Krankenversicherung - Beihilfe

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Entsprechendes hat der Senat in seinem heutigen Urteil - BVerwG 2 C 17.88 - zu § 15 BhV ausgesprochen.
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Demgegenüber ist die gesetzliche Krankenversicherung dem Beamtenrecht systemfremd (BVerwGE 77, 345 [BVerwG 25.06.1987 - 2 N 1/86]).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Die gesetzliche Krankenversicherung steht im deutlichen Gegensatz zu der auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhenden beamtenrechtlichen Krankenfürsorge (BVerfGE 62, 354 [BVerfG 08.12.1982 - 2 BvL 12/79]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1988 - 2 A 125/86
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Vielmehr neige der Senat dazu - wie im Urteil vom selben Tag im Verfahren 2 A 125/86 zu § 15 Abs. 1 BhV ausgeführt -, diese Regelung für Rechtens zu halten.
  • BVerfG, 12.08.1977 - 2 BvR 1063/76
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Zwar wäre eine nähere Regelung zumindest der Grundzüge der Beihilfegewährung durch Rechtsnormen "rechtsstaatlicher", jedoch genügt die derzeitige Form der Regelung (noch) rechtsstaatlichen Erfordernissen (vgl. BVerfG. Nichtannahmebeschluß vom 12. August 1977 - 2 BvR 1063/76 - <ZBR 1978, 37>).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
    Zwar wäre eine nähere Regelung zumindest der Grundzüge der Beihilfegewährung durch Rechtsnormen "rechtsstaatlicher", jedoch genügt die derzeitige Form der Regelung (noch) rechtsstaatlichen Erfordernissen (vgl. BVerfG. Nichtannahmebeschluß vom 12. August 1977 - 2 BvR 1063/76 - <ZBR 1978, 37>).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfevorschriften, die hinsichtlich ihrer Regelungsform bislang unbeanstandet geblieben sind (vgl. BVerfG , Beschluss vom 12. August 1977 - 2 BvR 1063/76 - ZBR 1978, 37; BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1964 - BVerwG 8 C 23.63 - BVerwGE 19, 48 , vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 18.88 - BVerwGE 81, 27 ), hat die Rechtsprechung bisher dadurch Rechnung getragen, dass sie die Beihilfevorschriften wie revisible Rechtsnormen ausgelegt hat (vgl. Beschluss vom 28. Mai 1973 - BVerwG 2 B 15.73 - Buchholz 238.91 Nr. 5 BhV Nr. 3; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - BVerwGE 72, 119 ; Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 11.96 - Buchholz 270 § 18 BhV Nr. 3; Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 29.98 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1988 (BVerwG 2 C 18.88 BVerwGE 81, 27 = Buchholz 270 § 15 BhV Nr. 3) ausgeführt hat, handelt es sich bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um Leistungen aus öffentlichen Kassen, die der grundsätzlich umfassenden Sicherung des Betroffenen und seiner Familie in Krankheitsfällen dienen.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine mit der Ausgangsentscheidung vom 25. Juni 1987 übereinstimmende Entscheidung vom 24. November 1988 -- 2 C 17.88 -- zu § 15 Abs. 1 BhV und auf zwei weitere Entscheidungen vom 24. November 1988 -- 2 C 18.88 (BVerwGE 81, 27) und 2 C 19.88 -- zur Anrechenbarkeit von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die er für verfassungsgemäß hält.
  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 44.88

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit - Erstattungsgrenze - Höherrangiges Recht

    Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf die die Leistungen einer Ersatzkasse übersteigenden Aufwendungen begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung BVerwGE 81, 27 [BVerwG 24.11.1988 - 2 C 18/88] = NJW 1989, 1558).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 24. November 1988 (BVerwGE 81, 27) ausgeführt, daß die für die Rechtswidrigkeit der Anrechnung von Leistungen einer privaten Krankenversicherung gemäß § 15 BhV auf die Beihilfe maßgeblichen Erwägungen (BVerwGE 77, 331) auf die Berücksichtigung von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, auch bei freiwilliger Versicherung, nicht übertragbar sind, da es sich bei letzteren um Leistungen aus öffentlichen Kassen handelt (BVerwGE 81, 27 ).

    Die gesetzliche Krankenversicherung steht damit in deutlichem Gegensatz zu der auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhenden beamtenrechtlichen Krankenfürsorge und erweist sich dem Beamtenrecht gegenüber als systemfremd (BVerwGE 81, 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Bei beiden Regelwerken handelt es sich zwar um administrative Bestimmungen, die nicht die Eigenschaft von Rechtsnormen haben und im Hinblick auf diese Regelungsform bislang unbeanstandet geblieben sind (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 12. August 1977 a.a.O.; Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 18.88 - BVerwGE 81, 27 und vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 3.95 - Buchholz 236.1 § 30 SG Nr. 7).
  • VG Saarlouis, 16.05.2012 - 6 K 521/11

    Subsidiarität der Beihilfe im Falle der Mitgliedschaft des Beihilfeberechtigten

    (BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, a.a.O.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13.02.2008 - 2 BvR 613/06 -, ZBR 2008, 318 = NVwZ 2008, 1004, zitiert nach JURIS; s. a. BVerwG, Urteil vom 24.11.1988 - 2 C 18.88 -, ZBR 1989, 284; zum Verhältnis zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der beamtenrechtlichen Fürsorge im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts s. a.: Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, 117. Erg.-Lfg., Stand September 2009, Rn. 26 zu § 8 BBhV).

    (so schon BVerwG, Urteil vom 24.11.1988 - 2 C 18.88 -, BVerwGE 81, 27, zitiert nach JURIS).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1988 ( BVerwG 2 C 18.88 - BVerwGE 81, 27 = Buchholz 270 § 15 BhV Nr. 3) ausgeführt hat, handelt es sich bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um Leistungen aus öffentlichen Kassen, die der grundsätzlich umfassenden Sicherung des Betroffenen und seiner Familie in Krankheitsfällen dienen.

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 14.06

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Ausgleichs- oder Abwälzungsanspruch;

    Die allein auf Sozialleistungen beschränkte Regelung des § 105 SGB X ist im Beihilferecht wegen der grundlegenden Strukturunterschiede der verschiedenen Sicherungssysteme der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge einerseits und der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits nicht anwendbar (vgl. Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 18.88 - BVerwGE 81, 27 = Buchholz 270 § 15 BhV Nr. 3 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21 = Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2017 - L 4 KR 5324/15

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beamtin - keine Beitragsreduzierung

    Der Dienstherr kann sich von der Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfall dadurch entlasten, dass er diesen Personenkreis auf solche Leistungen aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist (so schon BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 - 2 C 18/88 - juris, Rn. 15).
  • VG Stade, 25.03.2015 - 3 A 1122/13

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für sein Regio

    Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 24. November 1988 - 2 C 18.88 - BVerwGE 81, 27) ausdrücklich klargestellt.

    "Der erkennende Senat hat im Urteil vom 24. November 1988 (BVerwGE 81, 27) ausgeführt, daß die für die Rechtswidrigkeit der Anrechnung von Leistungen einer p r i v a t e n Krankenversicherung gemäß § 15 BhV auf die Beihilfe maßgeblichen Erwägungen (BVerwGE 77, 331) auf die Berücksichtigung von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, auch bei freiwilliger Versicherung, nicht übertragbar sind, da es sich bei letzteren um Leistungen aus ö f f e n t l i c h e n Kassen handelt (BVerwGE 81, 27 ).".

    Allein die faktische finanzielle Mehrbelastung ändert indes nichts am Charakter der Leistungen als Leistungen aus öffentlichen Kassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1988 - 2 C 18.88 - BVerwGE 81, 27).

  • VGH Hessen, 07.12.2022 - 1 A 3019/19

    Hessische Beihilfenverordnung: Beihilfe für Aufwendungen eines

    Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung; BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 - 2 C 18/88 -, juris Rn. 15 zur freiwilligen Weiterversicherung in der GKV; Bay.VerfGH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - Vf. 3-VII-07 -, juris Rn. 25).

    "Der Dienstherr kann sich bei Bestehen einer Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse von der Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfalle zwar dadurch entlasten, daß er diesen Personenkreis auf solche Leistungen aus einer öffentlichen Kasse verweist (Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 18.88 - <BVerwGE 81, 27, 30 = NJW 1989, 1558 = RiA 1989, 152>).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 10118/91

    Ersatzkasse; Leistungen aus freiwilliger Versicherung; Teilkostentarif;

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 10.97

    Beihilfe (Beamte), Bemessungssatz bei Beitragszuschuß des

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 4 S 911/90

    Beihilfefähige Aufwendungen für Heilkur und Brille bei freiwilligem Mitglied der

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 15.06

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch für geleistete Beihilfeleistungen an

  • BVerwG, 21.12.2009 - 2 B 2.09

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf weitere Beihilfeleistungen auf der Grundlage

  • VG Osnabrück, 06.05.2007 - 3 B 6/07
  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 35.87

    Beihilfe - Leistungsausschluss - Krankenversicherung

  • VG Saarlouis, 14.03.2017 - 6 K 1825/15

    Beihilfeberechnung bei in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten

  • VG Köln, 12.05.2006 - 19 K 2956/04

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Heil-, Hilfs- und Arznei-/Verbandsmittel;

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88

    Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Behandlung durch

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 4 S 2531/05

    Keine Mitversicherung von Lebenspartnern bei der Postbeamtenkrankenkasse

  • OVG Hamburg, 03.02.2010 - 1 Bf 246/09

    Keine Beihilfe für Versorgungsempfänger, bei denen ein Rentenversicherungsträger

  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1985/07

    Gewährung von Beihilfen an andere Personen als Hinterbliebene des verstorbenen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2017 - 4 B 8.16

    Abzug des Festzuschusses von der Beihilfe für eine Zahnarztrechnung bei

  • VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 48.05

    Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht

  • VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 142.05

    Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht

  • VG Köln, 08.04.2005 - 19 K 3329/03

    Beihilferechtliche Ausgestaltung der Erstattung von Aufwendungen für einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - 1 A 4294/01
  • BVerwG, 23.08.1989 - 2 B 97.89

    Erfordernis einer mündlichen Verhandlung bei Zurückweisung einer Berufung auf

  • VG Neustadt, 13.03.2006 - 3 K 954/05

    Bundesbeamte müssen Praxisgebühr zahlen

  • OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 Q 23/02

    Beihilfebemessungssatz; Zuschuss zur privaten Krankenversicherung

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88

    Beihilfeleistungen zugunsten eines freiwillig in der gesetzlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - 3 A 1938/07
  • VG Saarlouis, 06.03.2007 - 3 K 430/06

    Gewährung von Beihilfe an andere als Ehegatten und Kinder eines verstorbenen

  • BVerwG, 06.09.1996 - 2 B 128.96

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrunds der grundsätzlichen

  • BVerwG, 14.03.1994 - 2 B 30.94

    Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels

  • VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 17.197

    Zusammenfallen von Eigenbehalten in der Beihilfe und in der Krankenkasse

  • VG Saarlouis, 15.04.2016 - 2 K 862/14

    Kein Zuschuss zu den Versicherungskosten bei freiwillig gesetzlich

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 5 LB 246/12

    Anrechnung von Leistungen aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1360/90

    Bemessungssatz bei der Beihilfe - Pflichtversicherung eines Angehörigen in der

  • VGH Hessen, 21.09.1992 - 2 UE 3099/90

    Gewährung einer Beihilfe zu den in BhV § 12 Abs 1 S 1 aufgeführten Aufwendungen

  • VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01348

    Festsetzung der Belastungsgrenze bei der Beihilfe - Keine Addition der

  • VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 15 K 09.02255

    Zur Beihilfefähigkeit von Maßnahmen extrakorporaler Befruchtung

  • VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 15 K 08.01410

    Zur Beihilfefähigkeit von Maßnahmen extrakorporaler Befruchtung

  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 13 K 5710/09

    Beihilfe gesetzliche Krankenversicherung Kostenanteile Zuzahlungen Sachleistung

  • VG Hannover, 17.03.2005 - 2 A 2884/04

    Abschlag; Abzugsbetrag; Arzneimittel; Aufwendungen; Befreiung; Behandlungskosten;

  • VG Köln, 01.03.2013 - 19 K 3591/12

    Beihilfe zu Reha-Kosten; 30% Kürzung; Preisvereinbarung; Keine Ungleichbehandlung

  • VG Minden, 02.04.2009 - 4 K 904/08

    Gewährung von Beihilfe unter anderem zu Aufwendungen durch den Erwerb eines

  • VG Münster, 26.10.2006 - 11 K 1412/04
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1488
BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88 (https://dejure.org/1989,1488)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1989 - 1 DB 30.88 (https://dejure.org/1989,1488)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1989 - 1 DB 30.88 (https://dejure.org/1989,1488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat - Nachholbare Mitwirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 140
  • NJW 1990, 136 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1071
  • DVBl 1989, 778
  • DÖV 1989, 683
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.08.1984 - 1 D 21.83

    Unterlassung der Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten vor

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Schließlich ist selbst die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf - vom Dienstherrn erlassene Verwaltungsakte - wegen eines Mangels der vorgesehenen Mitwirkung der Personalvertretung nicht für nichtig, sondern ebenfalls nur für fehlerhaft angesehen (BVerwGE 68, 189 , 197 jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 66, 291) und auch die unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme hat nicht zur Annahme eines nicht behebbaren Verfahrensmangels geführt (Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - ; Urteil vom 22. August 1984 - BVerwG 1 D 21.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Schließlich ist selbst die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf - vom Dienstherrn erlassene Verwaltungsakte - wegen eines Mangels der vorgesehenen Mitwirkung der Personalvertretung nicht für nichtig, sondern ebenfalls nur für fehlerhaft angesehen (BVerwGE 68, 189 , 197 jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 66, 291) und auch die unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme hat nicht zur Annahme eines nicht behebbaren Verfahrensmangels geführt (Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - ; Urteil vom 22. August 1984 - BVerwG 1 D 21.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Schließlich ist selbst die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf - vom Dienstherrn erlassene Verwaltungsakte - wegen eines Mangels der vorgesehenen Mitwirkung der Personalvertretung nicht für nichtig, sondern ebenfalls nur für fehlerhaft angesehen (BVerwGE 68, 189 , 197 jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 66, 291) und auch die unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme hat nicht zur Annahme eines nicht behebbaren Verfahrensmangels geführt (Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - ; Urteil vom 22. August 1984 - BVerwG 1 D 21.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1956 - II C 183.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    daß eine Disziplinarmaßnahme selbst nur durch das Disziplinargericht und erst nach Durchführung des gerichtlichen Verfahrens verhängt werden kann (BVerwGE 4, 73 ).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 5.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Deshalb ändert § 92 Nr. 1 BPersVG den § 82 Abs. 5 BPersVG dahin ab, daß in den Fällen, in denen personelle oder soziale Angelegenheiten von Zivilbeschäftigten militärischer Dienststellen von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung entschieden werden, der bei der Beschäftigungsdienststelle gebildete Personalrat von dem Leiter dieser Dienststelle beteiligt wird, nachdem zuvor zwischen dem Dienststellenleiter der Beschäftigungsdienststelle und der zur Entscheidung berufenen Dienststelle der Bundeswehrverwaltung ein Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt worden ist (Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - ; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, BPersVG K § 92 Rdziff.
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73

    Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Deshalb ändert § 92 Nr. 1 BPersVG den § 82 Abs. 5 BPersVG dahin ab, daß in den Fällen, in denen personelle oder soziale Angelegenheiten von Zivilbeschäftigten militärischer Dienststellen von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung entschieden werden, der bei der Beschäftigungsdienststelle gebildete Personalrat von dem Leiter dieser Dienststelle beteiligt wird, nachdem zuvor zwischen dem Dienststellenleiter der Beschäftigungsdienststelle und der zur Entscheidung berufenen Dienststelle der Bundeswehrverwaltung ein Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt worden ist (Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - ; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, BPersVG K § 92 Rdziff.
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Fehlt es an der erforderlichen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, so ist - unabhängig von der Frage, ob ein Verstoß gegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zur Rechtswidrigkeit der zugrundeliegenden Maßnahme führt (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.1989 - 1 DB 30/88 - juris Rn. 17; B.v. 5.11.1993 - 2 DW 4/93 - juris Rn. 5) - die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nachzuholen; der Disziplinarbehörde ist nach Art. 53 Abs. 3 BayDG eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2008 - 16b D 07.1213 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Das Unterlassen der gebotenen Beteiligung des Personalrats hat nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung der als Verwaltungsakt ergehenden Maßnahme aufgrund einer Anfechtungsklage zur Folge (BVerwGE 66, 291 ; BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; BVerwGE 86, 140 ; Beschluß vom 18. November 1996 - 1 DB 1, 96 - ).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Ungeachtet dessen ist die Einleitungsverfügung jedoch nicht rechtsunwirksam (vgl. auch Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 [BVerwG 08.01.1992 - BVerwG 2 WDB 17.91] = NZWehrr 1992, 74 und vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - BVerwGE 86, 140 [BVerwG 22.03.1989 - BVerwG 1 DB 30.88]).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12

    Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit;

    Der Mangel der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung kann regelmäßig durch eine nachträgliche Durchführung des Mitwirkungsverfahrens geheilt werden (vgl. Beschluss vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - BVerwGE 86, 140 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

    Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ohne die erforderliche Mitwirkung des Personalrats ist zwar fehlerhaft, macht diese aber nicht unwirksam (BVerwG, Beschluss vom 22.03.1989 - 1 DB 30.88 -, BVerwGE 86, 140).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 1 D 67.93

    Disziplinarrecht - Einleitungsbefugnis - Verfassungstreue - Verstoß

    Es ist darin kein schwerer Verfahrensmangel im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 1 BDO zu sehen, der zur Einstellung des förmlichen Disziplinarverfahrens zwingen würde (vgl. BVerwGE 86, 140 ).

    Wenn auch die Einleitungsverfügung als Prozeßhandlung anzusehen ist (BVerwGE 46, 14 ; 86, 140 ), d.h. keinen Verwaltungsakt darstellt, und das Verwaltungsverfahrensgesetz keine unmittelbare Anwendung findet, so können doch aus dessen Regelungen sich ergebende allgemeine Grundsätze über Verfahrensfehler und ihre Auswirkungen auf vergleichbare Sachverhalte anderer Rechtsgebiete übertragen werden.

  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

    Unterbleibt gleichwohl die Anhörung der Vertrauensperson, so ist die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam (vgl. Stauf, SBG, § 27 RdNr. 17; Beschluß vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - <BVerwGE 86, 140 [143] m.w.N.>; Grabendorf/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, § 78 RdNr. 18).

    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

    Indessen berührt die Unterlassung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung die Wirksamkeit der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens nicht (BVerwG, B. v. 05.11.1993 - 2 DW 4.93 -, DokBer. B 1994, 69, unter Berufung auf BVerwG, B. v. 22.03.1989 - 1 DB 30.88 -, BVerwGE 86, 140, u. Claussen/Janzen, a.a.O., § 33, Rdnr. 6a; vgl. ferner Weiß in GKÖD, Bd. II Teil 4, Stand: 54. Lfg. 1995, K § 91, Rdnrn. 37 u. 48; a.A. Köhler/Ratz, a.a.O., § 33, Rdnr. 10).

    Die Einleitungsverfügung beinhaltet nämlich keine endgültige, in das Beamtenverhältnis unmittelbar eingreifende Maßnahme, sondern ist eine auf die Herbeiführung einer späteren Entscheidung abzielende Verfahrenshandlung vorbereitender Art (vgl. BVerwG, B. v. 22.03.1989 - 1 DB 30.88 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 467/13

    Dienstenthebung eines Studienrats wegen Rückfalls in die Alkoholsucht

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1989 - 1 DB 30.88 - juris, Rdnr. 15, und vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44.12 -, juris, Rdnr. 27; OVG NRW, Urteil vom 19. Januar 2005 - 22d A 1433/03.BDG -, juris, Rdnr. 36.
  • VG Meiningen, 23.10.2007 - 6 D 60017/04

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Voraussetzungen einer Lösung von den

    Der Mangel der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung wird durch eine nachträgliche Durchführung des Mitwirkungsverfahrens geheilt (BVerwG, B. v. 18.11.1996 - 1 DB 1/96 -, BVerwGE 86, 140 ff.).

    Der Mangel der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung wird vielmehr durch eine nachträgliche Durchführung des Mitwirkungsverfahrens geheilt (BVerwGE 86, 140 ff., BVerwG, B. v. 18.11.1996, a. a. O.).

  • DGH Baden-Württemberg, 01.02.2016 - DGH 1/15

    Disziplinarverfahren gegen einen badischen Amtsnotar: Selbstvertretungsrecht im

  • DH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

  • BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung,

  • BVerwG, 04.08.2020 - 2 B 41.19

    Streit um die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis;

  • VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22

    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten wegen des Ausrufs "Heil Hitler" -

  • VG Düsseldorf, 26.04.2021 - 35 K 7816/19
  • BVerwG, 07.11.1990 - 2 WDB 4.90

    Verdachtsgrad bei Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen gemäß § 120 Abs. 2

  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - D 6 B 78/14

    Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Beteiligung der

  • VG Düsseldorf, 08.03.2006 - 38 K 3451/05

    Streit über die Einbehaltung von Dienstbezügen eines Ruhestandsbeamten;

  • BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92

    Dienstliches Vergehen - Unterschlagung von Geld - Alkoholsucht als

  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren;

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 DB 15.96

    Einbehaltung eines Drittels des Ruhegehalts des Ruhestandsbeamten - Weitergabe

  • BVerwG, 07.03.1990 - 1 DB 3.90

    Antrag auf Entscheidung des Bundesdisziplinargerichtes - Untersuchungsanordnung

  • VG Meiningen, 03.03.2005 - 6 D 60003/04

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht

  • VG Ansbach, 20.07.2009 - AN 6b D 08.01820

    Disziplinarklage gegen Ruhestandsbeamten; keine Verfahrensfehler, die zur

  • VG Meiningen, 19.02.2002 - 6 D 60001/00

    Einstellung eines förmlichen Disziplinarverfahrens aufgrund einer nicht

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