Rechtsprechung
   BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,993
BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89 (https://dejure.org/1989,993)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1989 - 7 B 47.89 (https://dejure.org/1989,993)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1989 - 7 B 47.89 (https://dejure.org/1989,993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Atomrecht - Kernkraftanlage - Genehmigung - Klage auf Widerruf - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Schutzmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Klage auf Widerruf einer atomrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1170
  • DVBl 1989, 834
  • DÖV 1990, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89
    Sie steht vielmehr im Einklang mit diesem - allerdings zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG ergangenen - Urteil, in dem ausgeführt ist, daß die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung die Exekutive trägt, deren Entscheidungen von den Gerichten nur daraufhin zu überprüfen sind, ob sie auf ausreichenden Ermittlungen und willkürfreien Bewertungen beruhen (vgl. auch Urteil vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - DVBl. 1988, 1171 ; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, UA S. 14).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89
    Es geht - wie ausgeführt - nicht von einem Vorrang des Förderungszwecks vor dem Schutzzweck des Atomgesetzes aus und setzt sich - anders als die Beschwerde meint - insofern nicht in Widerspruch zu den Urteilen vom 16. März 1972 - BVerwG 1 C 49.70 - (Buchholz 451.170 AtG Nr. 1) und vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl-Urteil).
  • BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70

    Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89
    Es geht - wie ausgeführt - nicht von einem Vorrang des Förderungszwecks vor dem Schutzzweck des Atomgesetzes aus und setzt sich - anders als die Beschwerde meint - insofern nicht in Widerspruch zu den Urteilen vom 16. März 1972 - BVerwG 1 C 49.70 - (Buchholz 451.170 AtG Nr. 1) und vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl-Urteil).
  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89
    Die Beschwerde macht weiter geltend, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 - (Buchholz 451.171 AtG Nr. 13 a) ab, indem es für den Widerruf nach § 17 Abs. 5 AtG einen unmittelbar drohenden Schaden verlange.
  • BVerwG, 30.04.1986 - 7 C 8.86
    Auszug aus BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89
    Sie steht vielmehr im Einklang mit diesem - allerdings zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG ergangenen - Urteil, in dem ausgeführt ist, daß die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung die Exekutive trägt, deren Entscheidungen von den Gerichten nur daraufhin zu überprüfen sind, ob sie auf ausreichenden Ermittlungen und willkürfreien Bewertungen beruhen (vgl. auch Urteil vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - DVBl. 1988, 1171 ; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, UA S. 14).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1989 - 7 B 47.89
    Sie steht vielmehr im Einklang mit diesem - allerdings zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG ergangenen - Urteil, in dem ausgeführt ist, daß die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung die Exekutive trägt, deren Entscheidungen von den Gerichten nur daraufhin zu überprüfen sind, ob sie auf ausreichenden Ermittlungen und willkürfreien Bewertungen beruhen (vgl. auch Urteil vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - DVBl. 1988, 1171 ; Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - zur Veröffentlichung vorgesehen, UA S. 14).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so muss sich das Gericht wegen des genannten Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185, 190, 192 f.; Beschl. v. 5.4.1989 - 7 B 47.89 -, NVwZ 1989, 1170).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Der Funktionsvorbehalt zugunsten der Genehmigungsbehörde betrifft vor allem den Inhalt der Risikoabschätzung, der letztlich nur politisch verantwortet werden kann; die Wahrnehmung dieser der Behörde obliegenden Aufgabe ist jedoch gerichtlich darauf zu überprüfen, ob die Behörde ausreichende Daten ermittelt und ihren Bewertungen zugrunde gelegt hat und ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind (BVerwGE 78, 177 ; 85, 368 ); sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so muß sich das Gericht bei der Prüfung, ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind, wegen des genannten Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle beschränken (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Beschluß vom 5. April 1989 - BVerwG 7 B 47.89 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 28 S. 67).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 128/02

    Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so muss sich das Gericht wegen des genannten Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185, 190, 192 f.; Beschl. v. 5.4.1989 - 7 B 47.89 -, NVwZ 1989, 1170).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171); dies hat er jedoch nicht getan.

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171); dies hat er jedoch nicht getan.

  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171); dies hat er jedoch nicht getan.

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171); dies hat er jedoch nicht getan.

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171); dies hat er jedoch nicht getan.

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171); dies hat er jedoch nicht getan.

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171 [BVerwG 05.04.1989 - BVerwG 7 B 47/89] ); dies hat er jedoch nicht getan.

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG vom 5.4.1989, NVwZ 1989, 1170/1171 [BVerwG 05.04.1989 - BVerwG 7 B 47/89] ); dies hat er jedoch nicht getan.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

    Wenn der Gesetzgeber die Forderung aufstellen wollte, dass auch theoretische, abstrakte Möglichkeiten der Schädigung ausgeschlossen sein sollen, dann müsste er den weiteren Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen überhaupt untersagen (BVerwG, Beschluss v. 05.04.1989 - 7 B 47.89 -, NVwZ 1989, 1170 ); dies hat er jedoch nicht getan.
  • VGH Hessen, 28.06.1989 - 8 Q 2809/88

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Stillegung eines Kernkraftwerkes

    Letztlich ist es Sache des Antragsgegners und gehört zu dessen Verantwortungsbereich, ebenso wie nach der Normstruktur des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG (vgl. dazu BVerwG, U. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, 315 ff.; "Wyhl-Entscheidung"; U. v. 09 09.88 - 7 C 3.86 - DVBl. 1988, S. 1171, 1173 f.; "Mülheim-Kärlich"; zu § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG U. v. 19.01.89. - 7 C 31.87 - Entscheidungsabdruck S. 14; "Neckarwestheim") im Rahmen des § 17 Abs. 5 AtG die erhebliche Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (OVG Münster, B. v. 19.12.88 - 21 D 16/88 <21 D 25/88> - Entscheidungsabdruck S. 12; U. v. 19.12.88 - 21 AK 8/88 - Entscheidungsabdruck S. 11; bestätigt durch BVerwG, B. v. 05.04.89 - 7 B 47.89 - Entscheidungsabdruck S. 6).

    21 D 16/88 (21 D 25/88) -) bzw. Verwaltungsgerichtshöfe (VGH Baden-Württemberg, Streitwertbeschluß zum Urteil v. 30.03.82 -X 575/77, X 578/88, X 583/77; B. v. 29.07.86 - 10 S 1190/85 -) und das Bundesverwaltungsgericht (Streitwertbeschluß zum Urteil v. 09.09.88 - 7 C 3.86 - B. v. 05.04.89 - 7 B 47.89 -) - in atomrechtlichen Drittschutzverfahren in der Hauptsache einen Streitwert von 20.000,-- DM für angemessen, den er in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach ständiger Praxis auf die Hälfte herabsetzt.

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes

    Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so muss sich das Gericht wegen des genannten Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185, 190, 192 f.; Beschl. v. 5.4.1989 - 7 B 47.89 -, NVwZ 1989, 1170).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 3083/89

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung: endgültige bzw einstweilige

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 12.96

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 13.96

    Revisionsbegründung; Verfahrensrügen, Aufklärungspflicht; Kernkraftwerk;

  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 22 A 04.40061

    Klageänderung; Sachdienlichkeit Anspruch von Nachbarn auf Widerruf

  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 111/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung - zum Dritten iSd AtG § 17 Abs 5

  • VGH Bayern, 27.11.1990 - 22 A 88.40108

    Antrag auf Aufhebung einer Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Kernkraftwerks;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht