Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.09.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88 (https://dejure.org/1988,1782)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1988 - 1 DB 16.88 (https://dejure.org/1988,1782)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1988 - 1 DB 16.88 (https://dejure.org/1988,1782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Dienst - Unterhaltsbeitrag - Ruhegehalt - Ausbildungszeiten - Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 78
  • NVwZ 1989, 263
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.08.1984 - 1 DB 25.84

    Altersruhegeld - Nachversicherung - Dienstherr - Unterhaltsbeitrag

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Er ist vielmehr dazu bestimmt, den früheren Beamten oder Ruhestandsbeamten selbst und seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen vor einer Notlage zu schützen, ihnen den notwendigen Lebensbedarf zu garantieren, und dem früheren Beamten für einen begrenzten Zeitraum den notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder eine andere Art der gesetzlichen Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge zu erleichtern (BVerwGE 76, 186 ; Beschluß vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 1 DB 46.84 - ; Beschluß vom 23. August 1984 - BVerwG 1 DB 24.84 - ; Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 DB 1, 83 - ).
  • BVerwG, 23.08.1984 - 1 DB 24.84
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Er ist vielmehr dazu bestimmt, den früheren Beamten oder Ruhestandsbeamten selbst und seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen vor einer Notlage zu schützen, ihnen den notwendigen Lebensbedarf zu garantieren, und dem früheren Beamten für einen begrenzten Zeitraum den notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder eine andere Art der gesetzlichen Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge zu erleichtern (BVerwGE 76, 186 ; Beschluß vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 1 DB 46.84 - ; Beschluß vom 23. August 1984 - BVerwG 1 DB 24.84 - ; Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 DB 1, 83 - ).
  • BVerwG, 14.12.1984 - 1 DB 46.84

    Unterhaltsbeitrag - Deckung des notwendigen Lebensunterhalts - Dienstbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Er ist vielmehr dazu bestimmt, den früheren Beamten oder Ruhestandsbeamten selbst und seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen vor einer Notlage zu schützen, ihnen den notwendigen Lebensbedarf zu garantieren, und dem früheren Beamten für einen begrenzten Zeitraum den notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder eine andere Art der gesetzlichen Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge zu erleichtern (BVerwGE 76, 186 ; Beschluß vom 14. Dezember 1984 - BVerwG 1 DB 46.84 - ; Beschluß vom 23. August 1984 - BVerwG 1 DB 24.84 - ; Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 DB 1, 83 - ).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - wurde der frühere Beamte wegen eines Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt; zugleich wurde ihm ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 vom Hundert des erdienten Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten bewilligt.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Mit Rücksicht auf den Justizgewährungsanspruch tritt die Bindungswirkung auch dann ein, wenn die Verweisung sachlich unrichtig ist (vgl. BVerwGE 27, 170; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 A 23.85 - <DVBl. 1988, 735>; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, GVG § 17 Anm. 3 Buchst. B; Zöller, ZPO, 15. Aufl. 1987, GVG § 17 Rz. 15; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl. 1987, GVG § 17 Anm. 5).
  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 56.64

    Rücksichtnahme auf einen während der Vordienstzeit erworbenen Rentenanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Die Entscheidung über die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten wird von jeder Erwägung getragen, die im Hinblick auf den Wortlaut und den Zweck dieser Vorschrift sachgerecht erscheint, weil die in § 12 Abs. 1 BeamtVG und zuvor in § 116 a BBG bezeichneten Vordienstzeiten zu dem späteren Beamtenberuf nur in einer ganz losen, äußerlichen und allein durch die Erfüllung einer notwendigen Voraussetzung für die Wahrnehmung des späteren Amtes hergestellten Beziehung stehen (BVerwGE 27, 275 ; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - <ZBR 1971, 309>; OVG NW; Urteil vom 31. Juli 1980 - 12 A 2477/78 - ; OVG NW, Urteil vom 23. März 1981 - 12 A 1745/79 - ; Bayer. VGH, Urteil vom 30. Juni 1978 - Nr. 356 III 76 - ).
  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Mit Rücksicht auf den Justizgewährungsanspruch tritt die Bindungswirkung auch dann ein, wenn die Verweisung sachlich unrichtig ist (vgl. BVerwGE 27, 170; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 A 23.85 - <DVBl. 1988, 735>; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, GVG § 17 Anm. 3 Buchst. B; Zöller, ZPO, 15. Aufl. 1987, GVG § 17 Rz. 15; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl. 1987, GVG § 17 Anm. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1981 - 12 A 1745/79
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Die Entscheidung über die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten wird von jeder Erwägung getragen, die im Hinblick auf den Wortlaut und den Zweck dieser Vorschrift sachgerecht erscheint, weil die in § 12 Abs. 1 BeamtVG und zuvor in § 116 a BBG bezeichneten Vordienstzeiten zu dem späteren Beamtenberuf nur in einer ganz losen, äußerlichen und allein durch die Erfüllung einer notwendigen Voraussetzung für die Wahrnehmung des späteren Amtes hergestellten Beziehung stehen (BVerwGE 27, 275 ; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - <ZBR 1971, 309>; OVG NW; Urteil vom 31. Juli 1980 - 12 A 2477/78 - ; OVG NW, Urteil vom 23. März 1981 - 12 A 1745/79 - ; Bayer. VGH, Urteil vom 30. Juni 1978 - Nr. 356 III 76 - ).
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 D 55.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Matrosen wegen der Dienstausführung unter

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Vielmehr handelt es sich bei dem Unterhaltsbeitrag um eine das Beamtenverhältnis überdauernde Auswirkung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwGE 53, 237 ; Beschluß vom 18. Mai 1972 - BVerwG 1 DB 4, 72 - ; BDHE 5, 125 ; 4, 80 ; 4, 83 ; Claussen/Janzen, a.a.O., § 77 Rz. 1 a; Behnke, a.a.O., § 77 Rz. 4 und 11; Pschollkowski, PersV 1983, 493 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1980 - 12 A 2477/78
    Auszug aus BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
    Die Entscheidung über die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten wird von jeder Erwägung getragen, die im Hinblick auf den Wortlaut und den Zweck dieser Vorschrift sachgerecht erscheint, weil die in § 12 Abs. 1 BeamtVG und zuvor in § 116 a BBG bezeichneten Vordienstzeiten zu dem späteren Beamtenberuf nur in einer ganz losen, äußerlichen und allein durch die Erfüllung einer notwendigen Voraussetzung für die Wahrnehmung des späteren Amtes hergestellten Beziehung stehen (BVerwGE 27, 275 ; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - <ZBR 1971, 309>; OVG NW; Urteil vom 31. Juli 1980 - 12 A 2477/78 - ; OVG NW, Urteil vom 23. März 1981 - 12 A 1745/79 - ; Bayer. VGH, Urteil vom 30. Juni 1978 - Nr. 356 III 76 - ).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 126.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.10.1966 - VIII C 266.63

    Voraussetzungen für einen vom Truppendienstgericht einem dienstentfernten

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Er ist nicht Ausdruck beamtenrechtlicher Alimentation, die ohne Bezug zu bestimmten Bedürfnissen des Beamten gewährt wird, sondern setzt die Beendigung der Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn gerade voraus (Beschluss vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - BVerwGE 86, 78 ).
  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Der Unterhaltsbeitrag ist im Wehrdisziplinarrecht - ebenso wie im Beamtendisziplinarrecht (vgl. dazu auch u.a. Urteil vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 D 55.76 - BVerwGE 53, 237 ; Beschlüsse vom 11. Juli 1957 - BDH 2 DB 18.57 - BDHE 4, 80 , vom 26. März 1958 - BDH 1 DB 6, 58 - BDHE 4, 83 , vom 13. September 1958 - BDH 1 DB 31.58 - BDHE 5, 125 , vom 18. Mai 1972 - BVerwG 1 DB 4, 72 - DokBer B 1972, 4277 und vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - BVerwGE 86, 78 = NVwZ 1989, 263 f. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - ESVGH 54, 62 ) - Ausdruck einer das Dienstverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil vom 2. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 7.70 - BVerwGE 43, 147 = NZWehrr 1972, 23 und Beschluss vom 27. April 1976 - BVerwG 2 WDB 10.76 - BVerwGE 53, 170 = NZWehrr 1980, 110; Dau, WDO, 5. Aufl. 2009, § 63 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 25.95

    Beamtenrecht: Erstmalige Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags 17 Jahre nach

    Dieser dient allein dazu, einem zur disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme verurteilten Beamten oder Ruhestandsbeamten den durch den Wegfall der Dienst- oder Versorgungsbezüge notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder in eine andere Art der finanziellen Existenzsicherung, z.B. eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge, zu erleichtern und ihn ebenso wie seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen während dieses - vorübergehenden - Zeitraums nicht in Not geraten zu lassen (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 DB 1, 83 - (BVerwG DokBer B 1983, 94) m.w.N.; Beschluß vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - (BVerwGE 86, 78 = BVerwG DokBer B 1988, 319 = NVwZ 1989, 263 = ZBR 1989, 374)).

    Die Fürsorge- und Alimentationspflicht endet mit der Entfernung aus dem Dienst (vgl. Beschluß vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2003 - DL 17 S 2/03

    Versagung des Unterhaltsbeitrags - Loslösung von Dienstherrn

    Dieser Unterhaltsbeitrag ist Ausdruck einer das Beamtenverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerwG NVwZ 1989, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - DB 17 S 6/03

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst

    Der Unterhaltsbeitrag ist Ausdruck einer das Beamtenverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil des Senats vom 7.7.2003 - DL 17 S 2/03 - unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 1989, 263).
  • BVerwG, 22.08.2001 - 1 DB 19.01

    Früherer Beamter; rückwirkende Entziehung des Unterhaltsbeitrags wegen

    Er ist vielmehr dazu bestimmt, den früheren Beamten oder Ruhestandsbeamten selbst und seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen übergangsweise vor einer Notlage zu schützen, ihnen den notwendigen Lebensbedarf zu garantieren und dem früheren Beamten für einen begrenzten Zeitraum den notwendig gewordenen Übergang in einen anderen Beruf oder eine andere Art der gesetzlichen Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge zu erleichtern (stRspr, z.B. Beschluss vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - BVerwGE 86, 78, 82 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2008 - 1 DB 2.08

    Frühere Postbeamtin (an chronischer Neurodermitis leidend); nach fünf

    Er ist nicht Ausdruck beamtenrechtlicher Alimentation, die ohne Bezug zu bestimmten Bedürfnissen des Beamten gewährt wird, sondern setzt die Beendigung der Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn gerade voraus (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 1988 BVerwG 1 DB 16.88 BVerwGE 86, 78 ).
  • BVerwG, 21.09.2004 - 2 WD 11.04

    Unterhaltsbeitrag; Nicht-Würdigkeit.

    Der Unterhaltsbeitrag ist im Wehrdisziplinarrecht - ebenso wie im Beamtendisziplinarrecht (vgl. dazu auch u.a. Urteil vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 D 55.76 - <BVerwGE 53, 237 [238]>; Beschlüsse vom 11. Juli 1957 - BDH 2 DB 18.57 - , vom 26. März 1958 - BDH 1 DB 6, 58 - , vom 13. September 1958 - BDH 1 DB 31.58 - , vom 18. Mai 1972 - BVerwG 1 DB 4, 72 - ; und vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - <BVerwGE 86, 78 = NVwZ 1989, 263 [f.]> m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - < ESVGH 54, 62 [LS]>) - Ausdruck einer das Dienstverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil vom 2. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 7.70 - <BVerwGE 43, 147 = NZWehrr 1972, 23> und Beschluss vom 27. April 1976 - BVerwG 2 WDB 10.76 - <BVerwGE 53, 170 = NZWehrr 1980, 110>; Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 63 RNr. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 1364/99

    Voraussetzungen der prozessrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens einer

    vgl. zur Verweisung disziplinarrechtlicher Streitigkeiten näher: BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 1 DB 1/97 - Buchholz 235 Nr. 1 zu § 119 BDO; Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 1 DB 34/92 -, NVwZ 1995, 84; Beschluss vom 31. Oktober 1988 - 1 DB 16/88 - BVerwGE 86, 78 sowie Ehlers, in: Schoch u.a., Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Rz. 693 zu § 40.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - 21d A 571/07

    Aberkenntnis eines Ruhegehaltes wegen eines Dienstvergehens unter gleichzeitiger

    BVerwG, Beschluss vom 31.10.1988 - 1 DB 16.88 -, NVwZ 1988, 263; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29.5.1996 - 1 DB 25.95 -, DokBer B 1996, 261.
  • BVerwG, 27.10.2005 - 2 WD 4.05

    Unterhaltsbeitrag; Unwürdigkeit; Aberkennung des Ruhegehalts.

  • VG Arnsberg, 24.08.2012 - 13 K 3278/11

    Klage eines ehemaligen Ruhestandsbeamten gegen Rückforderung von zu Unrecht

  • VG Stuttgart, 28.05.2008 - DB 23 K 3/07

    Nachträgliche Neubewilligung eines Unterhaltsbeitrags

  • VG Trier, 17.08.2016 - 3 K 622/16

    Anspruch auf Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags; Ausschluss eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1988 - 6 B 40.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3829
BVerwG, 07.09.1988 - 6 B 40.88 (https://dejure.org/1988,3829)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 6 B 40.88 (https://dejure.org/1988,3829)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 6 B 40.88 (https://dejure.org/1988,3829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Schriftliche Stellungnahme - Mündliche Verhandlung - Übersendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 C 60.86

    Pflicht - Gericht - Schriftsätze - Schriftlicher Verfahrensteil - Rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 6 B 40.88
    Das Verwaltungsgericht genügt seiner Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs, § 108 Abs. 2 VwGO, wenn es eine ausführliche schriftliche Stellungnahme eines Beteiligten der Gegenseite vier Tage vor der mündlichen Verhandlung zur Kenntnisnahme übersendet (Abgrenzung z.B. zum Urteil vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 C 60.86 - <BVerwGE 78, 30> = <NVwZ 1987, 1071>).

    Anders nämlich als z.B. in dem vom Senat mit Urteil vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 C 60.86 - (BVerwGE 78, 30) entschiedenen Fall, in dem das Verwaltungsgericht eine kurz vor der mündlichen Verhandlung eingegangene ausführliche schriftliche Stellungnahme des Klägers der Beklagten nicht mehr vor der mündlichen Verhandlung zur Kenntnis gegeben und dennoch als solche zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hatte, hat hier das Verwaltungsgericht die bei ihm am 28. Januar 1988 eingegangene schriftliche Stellungnahme des Klägers bereits am 29. Januar 1988 der Beklagten übersandt, so daß diese - wie sie selbst vorträgt - jedenfalls vier Tage vor der mündlichen Verhandlung am 5. Februar 1988 im Besitz dieser Stellungnahme war.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Ein einwöchiger Zeitraum zwischen Schriftsatzeingang und vorgesehenem Verhandlungstermin reicht zur Stellungnahme grundsätzlich aus; die gerichtliche Verpflichtung, das Urteil nur auf Tatsachen zu stützen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), wird dadurch nicht verletzt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 207 für einen viertägigen Zeitraum).
  • BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 5.19

    Streit um Regelungen des brandenburgischen Kindertagesstättengesetzes;

    Überdies hätte sie nötigenfalls substantiiert auf eine (weitere) Beweiserhebung hinwirken oder eine Frist zu einer weiteren Stellungnahme beantragen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 1988 - 6 B 40.88 - NVwZ 1989, 263 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 6 B 58.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ähnlich wie in anderen Fällen von Beschwerden der Beklagten gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg - Kammern Osnabrück - (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - , vom 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 - und vom 25. Januar 1989 - BVerwG 6 B 30.88 -) konnte hier das Verwaltungsgericht trotz der angekündigten Abwesenheit eines Vertreters der Beklagten auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung über das Anerkennungsbegehren des Klägers zu dessen Gunsten entscheiden.
  • BVerwG, 23.02.1989 - 6 B 82.88

    Rechtliches Gehör - Verlesung von Schriftsätzen - Mündliche Verhandlung -

    Das Verwaltungsgericht genügt seiner Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs, § 108 Abs. 2 VwGO, wenn es die schriftliche Stellungnahme eines Beteiligten, die erst kurz vor der mündlichen Verhandlung eingegangen ist, dadurch zumindest auch zum mündlichen Vortrag macht, daß es sie in der mündlichen Verhandlung, zu der die Beteiligten rechtzeitig und ordnungsgemäß geladen worden sind, vollständig verlesen läßt (Abgrenzung zumUrteil vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 C 60.86 - (BVerwGE 78, 30), im Anschluß anBeschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - undvom 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 -).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 6 B 57.88

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Schriftliche Stellungnahme -

    Das Verwaltungsgericht genügt seiner Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs, § 108 Abs. 2 VwGO, wenn es die schriftliche Stellungnahme eines Beteiligten, die kurz vor der mündlichen Verhandlung eingegangen ist, dadurch zumindest auch zum mündlichen Vortrag macht, daß es sie in der mündlichen Verhandlung, zu der die Beteiligten rechtzeitig und ordnungsgemäß geladen worden sind, vollständig verlesen läßt (Abgrenzung zum Urteil vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 C 60.86 - <BVerwGE 78, 30> und Ergänzung zum Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 -).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 30.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Unter diesen Umständen war eine weitere Begründung des Verwaltungsgerichts dafür, daß und warum es die Voraussetzungen für eine Aktenlageentscheidung gemäß § 14 Abs. 3 KDVG als erfüllt angesehen hat, nicht erforderlich, so daß insgesamt die vom Verwaltungsgericht für die Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gegebene Begründung den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 6 B 40.88 - und 11. November 1988 - BVerwG 6 B 57.88 -), auch wenn eine genauere Begründung der Anwendung des § 14 Abs. 3 KDVG zum besseren Verständnis der Entscheidung für die in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten gewesene Beklagte hätte beitragen können.
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