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   VGH Baden-Württemberg, 08.04.1988 - 9 S 708/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2242
VGH Baden-Württemberg, 08.04.1988 - 9 S 708/87 (https://dejure.org/1988,2242)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.1988 - 9 S 708/87 (https://dejure.org/1988,2242)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 1988 - 9 S 708/87 (https://dejure.org/1988,2242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung zu Prüfungen - Durchführung der Prüfung trotz Fehlens einer Voraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 201
  • NVwZ 1989, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1982 - 9 S 129/82

    Feststellung der Prüfungsfähigkeit bei Zulassung zur Ersten Juristischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1988 - 9 S 708/87
    Das Bestimmtheitserfordernis des § 37 Abs. 1 LVwVfG gebietet es wegen der aufgezeigten unterschiedlichen Rechtsfolgen auch, hinreichend klar zum Ausdruck zu bringen, ob als Nebenbestimmung zur Zulassung eine Bedingung oder ein Widerrufsvorbehalt gewollt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29.03.1982 -- 9 S 129/82 -- KMK-HSchR 1982 S. 679).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1988 - 9 S 708/87
    Aus dem Dargelegten folgt zugleich, daß der Standpunkt der Beklagten auch nicht mit der vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 13.04.1983, DÖV 1983, 816) unabhängig von einer speziellen gesetzlichen Ermächtigung anerkannten Rechtsfigur des "vorläufigen Verwaltungsakts" begründet werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15

    Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung

    Ist ein Prüfling wirksam und ohne Vorbehalt zur Prüfung zugelassen worden und erbringt er die vorgeschriebenen Prüfungsleistungen, so kann die Prüfung grundsätzlich nicht deshalb für nicht bestanden erklärt werden, weil eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl. Senatsurteil vom 08.04.1988 - 9 S 708/87 -, NVwZ 1989, 382; s.a. Senatsbeschluss vom 12.02.1988, a.a.O.).

    Die Zulassung ist auch keine bloße Verfahrenshandlung, sondern ergeht als gesonderte Zulassungsentscheidung mit Verwaltungsaktscharakter (vgl. Senatsurteil vom 08.04.1988, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.01.2002 - 2 TZ 3262/01

    Voraussetzungen einer Auflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier durch § 20 BImSchG - an die Festsetzung von Nebenbestimmungen unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft sind (vgl.: VGH Mannheim, Urteil vom 8. April 1988 - 9 S 708/87 -, NVwZ 1989, 382 ; Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 1996, Rdnr. 7 zu § 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 9 S 393/91

    Zur Wirksamkeit einer Schulentlassung aus einer Berufsfachschule wegen

    Wegen der aufgezeigten unterschiedlichen Rechtsfolgen gerade für den Status der Antragstellerin als Schülerin gebietet es aber das Bestimmtheitserfordernis des § 37 Abs. 1 LVwVfG, hinreichend klar zum Ausdruck zu bringen, für welche der möglichen rechtlichen Einordnungen des "Vorbehalts" bei der Aufnahme sich die Schule entschieden hat (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 8.4.1988 -- 9 S 708/87 --, ESVGH 38, 201 = KMK-HSchR 1988, 708).
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