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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88   

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BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88 (https://dejure.org/1988,63)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1988 - 7 NB 2.88 (https://dejure.org/1988,63)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 7 NB 2.88 (https://dejure.org/1988,63)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - Nachteil

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Antragsbefugnis für die Normenkontrolle von für verbindlich erklärten Abfallbeseitigungsplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 128
  • NVwZ 1989, 458
  • DVBl 1988, 499
  • DVBl 1989, 12
  • DVBl 1989, 512
  • DÖV 1989, 1089
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Die Rechtsprechung zur Antragsbefugnis für die Normenkontrolle von Bebauungsplänen (BVerwGE 59, 87) gilt in den Grundzügen auch für die Normenkontrolle von rechtssatzmäßig für verbindlich erklärten Abfallbeseitigungs(-entsorgungs) plänen.

    Der Senat schließt sich hierfür der vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen entwickelten und in seinen Grundzügen generell für Normen mit Planungscharakter geltenden Rechtsprechung an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87; zuletzt etwa Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - DVBl. 1988, 499).

    Hinsichtlich der von der geplanten Anlage zu erwartenden Immissionen durch Lärm und Luftverunreinigung wird vor allem zu beachten sein, daß derartige Betroffenheiten nur abwägungserheblich sind, wenn sie mehr als geringfügig sind, also eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979, a.a.O. S. 103).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Das Normenkontrollverfahren will aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verfahrensökonomie eine frühzeitige und allgemeinverbindliche Feststellung der Nichtigkeit einer gegen höherrangiges Recht verstoßenden Rechtsvorschrift ermöglichen, damit unter Entlastung der Gerichte eine Vielzahl von Verfahren vermeiden helfen und auf diese Weise auch den Rechtsschutz des Bürgers verbessern und beschleunigen (vgl. den Beschluß des Senats vom 14. Juli 1978, a.a.O. S. 178 sowie BVerwG, Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 [BVerwG 02.09.1983 - 4 N 1/83]).

    Sollten die Feststellungen ein nachteiliges Betroffensein im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ergeben, so scheitert die Zulässigkeit der Anträge nicht deshalb, weil bereits eine Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluß anhängig ist; das Normenkontrollverfahren ist gegenüber der Klage ein aliud (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. September 1983 a.a.O. S. 16 und Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Der beschließende Senat hat den Begriff des Nachteils in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. den eine Abgabensatzung betreffenden Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 [BVerwG 14.07.1978 - 7 N 1/78]) mit der Formel bestimmt, der Antragsteller müsse durch die Norm oder deren Anwendung in seinen rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt werden.

    Das Normenkontrollverfahren will aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verfahrensökonomie eine frühzeitige und allgemeinverbindliche Feststellung der Nichtigkeit einer gegen höherrangiges Recht verstoßenden Rechtsvorschrift ermöglichen, damit unter Entlastung der Gerichte eine Vielzahl von Verfahren vermeiden helfen und auf diese Weise auch den Rechtsschutz des Bürgers verbessern und beschleunigen (vgl. den Beschluß des Senats vom 14. Juli 1978, a.a.O. S. 178 sowie BVerwG, Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 [BVerwG 02.09.1983 - 4 N 1/83]).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Damit bedient sich das Abfallbeseitigungsgesetz des Modells eines mehrstufigen Planungsverfahrens mit abschichtender Problemlösung (vgl. dazu Wahl, DÖV 1975, 373 ; Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, 295; ferner BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 C 13/85]).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung im Fachplanungsrecht, daß sich die Anforderungen des Abwägungsgebotes auch und gerade an das Berücksichtigen von planerischen Alternativen richten (vgl. dazu etwa den Beschluß des Senats vom 20. Juli 1979 a.a.O. S. 7; ferner aus der Rechtsprechung des 4. Senats: Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8. S. 11; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; Urteil vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 253).

  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Die vorbereitende abfallrechtliche Planung ist wie jede andere Planung einerseits durch die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit der zuständigen Planungsbehörde gekennzeichnet, unterliegt aber andererseits bestimmten rechtlichen Bindungen, insbesondere den Anforderungen des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes (vgl. allgemein z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]und speziell zum Abfallrecht Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - sowie Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 7 B 86.86 - in Buchholz 451.22 AbfG Nr. 3 und 21).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung im Fachplanungsrecht, daß sich die Anforderungen des Abwägungsgebotes auch und gerade an das Berücksichtigen von planerischen Alternativen richten (vgl. dazu etwa den Beschluß des Senats vom 20. Juli 1979 a.a.O. S. 7; ferner aus der Rechtsprechung des 4. Senats: Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8. S. 11; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 [BVerwG 22.03.1985 - 4 C 15/83]; Urteil vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 253).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Sollten die Feststellungen ein nachteiliges Betroffensein im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ergeben, so scheitert die Zulässigkeit der Anträge nicht deshalb, weil bereits eine Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluß anhängig ist; das Normenkontrollverfahren ist gegenüber der Klage ein aliud (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. September 1983 a.a.O. S. 16 und Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 [BVerwG 28.08.1987 - 4 N 3/86]).
  • BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87

    Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtvorlagebeschwerde; Besetzung der Richterbank beim

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Sie ist binnen eines Monats nach Zustellung der mit der erforderlichen Rechtsmittelbelehrung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 3.87 - BVerwGE 78, 305) versehenen Urteilsausfertigung und damit fristgerecht erhoben worden (§ 17 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 7 B 86.86

    Abfallbeseitigungsplan - Abweichungen - Wohl der Allgemeinheit

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Die vorbereitende abfallrechtliche Planung ist wie jede andere Planung einerseits durch die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit der zuständigen Planungsbehörde gekennzeichnet, unterliegt aber andererseits bestimmten rechtlichen Bindungen, insbesondere den Anforderungen des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes (vgl. allgemein z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]und speziell zum Abfallrecht Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - sowie Beschluß vom 27. Mai 1986 - BVerwG 7 B 86.86 - in Buchholz 451.22 AbfG Nr. 3 und 21).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 7 B 21.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung einer Deponie für

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Sind sie gemäß § 6 Abs. 1 Satz 6 AbfG für verbindlich erklärt, entfalten sie Rechtswirkungen in der Weise, daß sie auf einer vorgelagerten Planstufe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1983 - BVerwG 7 B 21.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 10) die abfallrechtliche Zulassung einzelner Anlagen nach §§ 7 ff. AbfG unmittelbar beeinflussen.
  • OVG Bremen, 15.12.1987 - 1 N 2/87

    Rechtsnatur eines Entsorgungsplans

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88
    Ihre Anträge, diesen Teilplan vom 27. Januar 1984 in der am 12. Mai 1986 fortgeschriebenen Fassung für nichtig zu erklären, soweit unter Ziffer 7.3, Nr. 10 das Gebiet H., A. H.damm, Planquadrat V 91, als Standort aufgenommen worden ist, hat das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 15. Dezember 1987 (DVBl. 1988, 546 = DÖV 1988, 568 = NVwZ 1988, 1051) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen ernsthaft in Betracht kommende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128 ; Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Kommen Alternativlösungen ernsthaft in Betracht, so hat die Planungsbehörde sie als Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange unter Einschluß des Gesichtspunkts der Umweltverträglichkeit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128 ; Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84   

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BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84 (https://dejure.org/1988,1356)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1988 - 5 C 5.84 (https://dejure.org/1988,1356)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 5 C 5.84 (https://dejure.org/1988,1356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Anordnung; Anordnung, vorläufige; Aufgaben; Begründungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde; Dienstbarkeit; Flurbereinigungsbehörde; Förderung; Landentwicklung; Landeskultur; Stromleitung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigung - Vorläufige Anordnung - Begründung einer Grunddienstbarkeit - Aussiedlerhof - Energieversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 9
  • NVwZ - RR 1989, 165
  • NVwZ 1989, 458 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 165
  • DÖV 1988, 1060
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.08.1970 - IV C 61.67

    Nichteintragung der strittigen Fahrgerechtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Im Urteil vom 19. August 1970 - BVerwG 4 C 61.67 - (RdL 1971, 43 = Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 5 = RzF § 37 II S. 37) wurde an dieser Auffassung festgehalten und entschieden, § 37 Abs. 1 Satz 2 bilde in Verbindung mit § 1 FlurbG (F. 1953) die Grundlage dafür, daß im Flurbereinigungsverfahren auch durch Flurbereinigungsmaßnahmen jeder Art die etwa notwendig werdenden dinglichen Rechte neu geschaffen werden können.

    Ferner, daß die abschließende Ermächtigung, "alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, durch welche die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert werden, der Arbeitsaufwand vermindert und die Bewirtschaftung erleichtert wird", auch die Begründung von dinglichen Rechten nur ermöglicht, wenn die in der vorgenannten Formulierung erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil vom 19. August 1970 a.a.O.).

    Die Vorschrift gab vielmehr eine Ermächtigung zur Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse im Flurbereinigungsgebiet nur insoweit, als es sich um Maßnahmen handelte, zu denen die Flurbereinigungsbehörde aufgrund anderer Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes befugt war (BVerwG, Urteil vom 19. August 1970, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Denn die leitungsgebundene Stromversorgung im Verfahrensgebiet ist grundsätzlich Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen, für die eine allgemeine, gegenüber "jedermann" bestehende Anschluß- und Versorgungspflicht gesetzlich festgelegt ist (§ 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Energiewirtschaft vom 13. Dezember 1935 - Energiewirtschaftsgesetz - - EnWG - vgl. hierzu BVerfGE 66, 248 [BVerfG 20.03.1984 - 1 BvL 28/82]) und die auch die für die Stromversorgung nötigen Anlagen und Energieleitungen selbst planen und - erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme der in § 11 Abs. 1 und 2 EnWG eingeräumten Rechte zur Ausführung von Vorarbeiten und zur Beschränkung von Grundeigentum - errichten.

    Auch das gemeindliche Interesse an der Stromversorgung des durch die Erweiterung des Baugebiets zu erschließenden Ortsteils ermächtigt die Beklagte nicht zu dem beanstandeten Vorgehen, weil die im öffentlichen Interesse liegende Versorgung der Gemeinde mit Strom keine eigenständige Aufgabe der Flurbereinigung ist, die die Beigeladene zu erledigen hätte, sondern als zum Bereich der Daseinsvorsorge gehörende Aufgabe den öffentlich-rechtlich tätigen oder privatrechtlich organisierten Energieversorgungsunternehmen durch das Energiewirtschaftsgesetz zugewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 66, 248 [BVerfG 20.03.1984 - 1 BvL 28/82]).

  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 43.65
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Zwar trifft es zu, daß im Urteil vom 10. Februar 1967 (BVerwGE 26, 173 = Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 2 = RzF § 37 I S. 9 = RdL 1967, 186) ausgeführt ist, zur Ordnung der rechtlichen Verhältnisse im Sinne des § 37 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 FlurbG (F. 1953) könne auch die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Wasserbezugsrechts und dessen privatrechtliche Sicherung durch eine Grunddienstbarkeit gehören.

    Aus diesen Entscheidungen ergibt sich aber außerdem, daß den "sonstigen Maßnahmen" im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 2 FlurbG insoweit Grenzen gesetzt sind, als sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den klassischen Flurbereinigungsmaßnahmen stehen müssen, die in § 1 FlurbG beschrieben sind (vgl. Urteil vom 10. Februar 1967 a.a.O. S. 175 f.).

  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Daß diese Einschränkung sich nicht schon aus dem Urteilsausspruch der angefochtenen Entscheidung ergibt, steht der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen (BGHZ 48, 134 [BGH 29.06.1967 - VII ZR 266/64]), wenn - wie hier - die Beschränkung zulässig ist und aus der Begründung der Zulassung eindeutig hervorgeht (BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - <BVerwGE 41, 52/53 = VerwRspr. Bd. 25, S. 379> und 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - ).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Daß diese Einschränkung sich nicht schon aus dem Urteilsausspruch der angefochtenen Entscheidung ergibt, steht der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen (BGHZ 48, 134 [BGH 29.06.1967 - VII ZR 266/64]), wenn - wie hier - die Beschränkung zulässig ist und aus der Begründung der Zulassung eindeutig hervorgeht (BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - <BVerwGE 41, 52/53 = VerwRspr. Bd. 25, S. 379> und 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - ).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Demzufolge liegen die Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO nicht vor (vgl. BVerwGE 55, 8 ).
  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 14.78

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Zulassung der Revision - Aufhebung der

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Daß diese Einschränkung sich nicht schon aus dem Urteilsausspruch der angefochtenen Entscheidung ergibt, steht der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen (BGHZ 48, 134 [BGH 29.06.1967 - VII ZR 266/64]), wenn - wie hier - die Beschränkung zulässig ist und aus der Begründung der Zulassung eindeutig hervorgeht (BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - <BVerwGE 41, 52/53 = VerwRspr. Bd. 25, S. 379> und 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - ).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg";

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Ihre Aufgabe ist vielmehr darauf beschränkt, durch Bodenordnung die Durchführung der außerhalb des konkreten Flurbereinigungsverfahrens erfolgenden Fremdplanungen zu erleichtern, hierzu beizutragen (vgl. BVerwGE 71, 108 [BVerwG 14.03.1985 - 5 C 130/83]).
  • BVerwG, 14.05.1985 - 5 C 38.82

    Flurbereinigungsrecht - Fischereirechte - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    An dieser Bedeutung hat sich nichts dadurch geändert, daß die genannte Regelung durch das schon erwähnte Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15. März 1976 als Satz 4 in § 37 Abs. 1 FlurbG aufgenommen worden ist (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 49.82 - und 14. Mai 1985 - BVerwG 5 C 38.82 - ).
  • BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84
    Eine Beiladung ist nur notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden betroffen werden (vgl. BVerwGE 51, 268 [BVerwG 04.11.1976 - V c 73/74]; 67, 341 ).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 75.71

    Durch das Ausgleichsamt bewilligtes Aufbaudarlehen im Rahmen des

  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 1.72
  • BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58

    Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde

  • BVerwG, 16.11.1972 - V C 3.72
  • BVerwG, 16.07.1984 - 5 ER 301.84

    Anwendbarkeit der Grundsätze des einstweiligen Rechtschutzes gemäß § 80 Abs. 6

  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82

    Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens - Teilnehmergemeinschaft - Teilnehmer

  • BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 49.82

    Wegerecht auf Grund der Anordnungen eines Zusammenlegungsplans nach

  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 1.92

    Flurbereinigung - Hoffläche - Landwirtschaft

    Die Flurbereinigungsbehörde ist vielmehr auf die Wahrnehmung der ihr durch das Flurbereinigungsgesetz zugewiesenen Aufgaben beschränkt und muß sich dabei in jedem Fall auf eine gesetzliche Vorschrift stützen können, die die konkret beabsichtigte Maßnahme zuläßt (vgl. Urteil vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 49.82 - ; BVerwGE 79, 9 , jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Daran hat sich durch den Funktionswandel in der Landwirtschaft und den Umstand, daß die in § 1 FlurbG niedergelegten Zwecke der - hier angeordneten - Regelflurbereinigung durch die Flurbereinigungsnovelle vom 15. März 1976 (BGBl. I S. 533) erweitert worden sind, nichts geändert (BVerwGE 79, 9 ).

    Mit Recht ist das Flurbereinigungsgericht davon ausgegangen, daß sich der "Handlungsrahmen" (BVerwGE 79, 9 ) für die der Beklagten gestatteten Neugestaltungsmaßnahmen nach § 37 FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) bestimmt.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Maßnahmen der Flurbereinigungsbehörden durch § 37 Abs. 1 FlurbG nur insoweit gedeckt, als sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den in § 1 FlurbG beschriebenen Flurbereinigungsaufgaben stehen (BVerwGE 79, 9 ; Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 5 B 25.90 - ).

  • BVerwG, 03.07.1990 - 5 B 25.90

    Umfang der Wahrnehmung der Aufgaben von Flurbereinigungsbehörden

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. zuletzt BVerwGE 79, 9 [BVerwG 21.01.1988 - 5 C 5/84] mit weiteren Nachweisen), gehört nicht jegliche Maßnahme, für deren Durchführung die Flurbereinigung eine willkommene Gelegenheit bietet, zum Zweck der Flurbereinigung.

    Diese Aufgaben ergeben sich im Fall der sogenannten Regelflurbereinigung, wie sie hier ausweislich der vom Flurbereinigungsgericht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten gegeben ist, aus den §§ 1, 37 FlurbG, wobei in § 1 FlurbG der Zweck der Flurbereinigung für eine umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft festgelegt und in § 37 FlurbG der Handlungsrahmen für die Neugestaltungsmaßnahmen abgesteckt ist, letzteres mit der Maßgabe, daß die nach § 37 Abs. 1 FlurbG zulässigen und zweckerforderlichen Maßnahmen sich jeweils aus dem konkret angeordneten Flurbereinigungsverfahren ergeben oder darauf beziehen, also ausschließlich dessen Verwirklichung dienen müssen (BVerwGE 79, 9 [BVerwG 21.01.1988 - 5 C 5/84]).

    Maßnahmen der Flurbereinigungsbehörden sind deshalb nur insoweit durch § 37 Abs. 1 FlurbG gedeckt, als sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den klassischen Flurbereinigungsaufgaben stehen, wie sie in § 1 FlurbG beschrieben sind (so in bezug auf "sonstige Maßnahmen" im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 2 FlurbG schon BVerwGE 79, 9 [BVerwG 21.01.1988 - 5 C 5/84]).

  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 C 6.95

    Recht der Landwirtschaft: Zuweisung von Neuanpflanzungs- oder

    Die Flurbereinigungsbehörden müssen vielmehr auf die Wahrnehmung der ihnen durch das Flurbereinigungsgesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben beschränkt bleiben (vgl. BVerwGE 79, 9 [BVerwG 21.01.1988 - 5 C 5/84]).

    Auch § 37 Abs. 1 Satz 4 FlurbG, wonach die rechtlichen Verhältnisse durch die Flurbereinigungsbehörde zu ordnen sind, stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine selbständige Grundlage für eine derartige Maßnahme dar (vgl. BVerwGE 79, 9 [BVerwG 21.01.1988 - 5 C 5/84]).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10

    Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren;

    Im Rahmen der materiellrechtlichen Prüfung wird das Oberverwaltungsgericht unter anderem nunmehr der Frage nachgehen müssen, ob gesetzlich vorgesehene Zwecke der Flurbereinigung den Eingriff in das Jagdausübungsrecht der Klägerin rechtfertigen können (vgl. Urteile vom 14. Juni 1972 - BVerwG 5 C 1.72 - BVerwGE 40, 143 und vom 21. Januar 1988 - BVerwG 5 C 5.84 - BVerwGE 79, 9 ; Beschluss vom 27. Februar 1991 - BVerwG 5 B 40.91 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 63 S. 20 f.).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 13.11

    Regelflurbereinigung; vorläufige Anordnung; Wege- und Gewässerplan; Vorausbau des

    Gegenstand einer vorläufigen Anordnung können vielmehr alle nach § 37 Abs. 1 FlurbG zulässigen und zweckerforderlichen Maßnahmen sein (vgl. Urteil vom 21. Januar 1988 - BVerwG 5 C 5.84 - BVerwGE 79, 9 ).
  • BVerwG, 27.02.1991 - 5 B 40.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15. März 1976 (BGBl. I S. 533) nichts geändert (vgl. auch BVerwGE 79, 9 [BVerwG 21.01.1988 - 5 C 5/84]).

    Unverändert gilt deshalb auch, daß nicht jede Maßnahme, die wegen ihres öffentlichen Interesses dem Wohl der Allgemeinheit förderlich ist und für deren Durchführung die Flurbereinigung eine einmalige Gelegenheit bietet, von den Flurbereinigungsbehörden vorgenommen werden kann (BVerwGE 79, 9 [BVerwG 21.01.1988 - 5 C 5/84] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84

    Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage -

    Belastet die Flurbereinigungsbehörde, um - wie hier - die Gleichwertigkeit einer Abfindung herzustellen, im Verfahrensgebiet belegenen Grundbesitz durch Bestellung einer (privatrechtlichen) Grunddienstbarkeit (vgl. hierzu BVerwGE 26, 173 [BVerwG 10.02.1967 - IV C 43/65]; 79, 9 sowie Urteil vom 19. August 1970 - BVerwG 4 C 61.67 - RdL 1971, 43/45>), so bestimmen sich, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 49.82 - (Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 17) ausgeführt hat, von dem Zeitpunkt an, in dem der neue Rechtszustand eingetreten (§ 61 Satz 2 in Verbindung mit den §§ 62 bis 64 FlurbG, die nach Maßgabe der §§ 92 Abs. 2 und 101 FlurbG auch im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren gelten) und mit ihm die im Flurbereinigungsplan (Zusammenlegungsplan) vorgesehene Dienstbarkeit rechtlich entstanden ist, die Beziehungen zwischen den daraus Berechtigten und Verpflichteten ausschließlich nach bürgerlichem Recht.
  • BGH, 07.03.1989 - VI ZR 191/88

    Haftung einer Gemeinde für Schäden an einer Bundesstraße durch die Überführung

    Insbesondere kann dahinstehen, ob und inwieweit eine konstitutive Umgestaltung der Privatrechtsverhältnisse zulässiger Gegenstand derartiger Planungsfestlegungen sein kann (vgl. - einschränkend für Stromversorgungsleitungen im Flurbereinigungsverfahren - BVerwG Urteil vom 21. Januar 1988 - 5 C 5.84 - WF 1988, 144, 145).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 70 A 3.09

    Flurbereinigungsverfahren; Hebung von Vorschüssen auf die Teilnehmerbeiträge;

    Wirtschaftliche Bedürfnisse der Gemeindeeinwohner oder Aufgaben, die der Gemeinde als einer öffentlichen Körperschaft obliegen, genügen insoweit nicht (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 26. November 1981 - 5 C 72.80 -, BVerwGE 64, 232 ff. m.w.N.; zur Zweckerforderlichkeit für das konkrete Flurbereinigungsverfahren vgl. auch Urteil v. 21. Januar 1988 - 5 C 5.84 -, BVerwGE 79, 9 ff., hier zit. nach juris Rn 20 ff., 27 f.).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 10 B 42.06

    Gründe für die vorläufige Besitzänderung als ausreichend zur Rechtfertigung der

    Dies setzt zum einen voraus, dass die Anordnung eine Maßnahme betrifft, die Gegenstand eines Flurbereinigungsverfahrens sein kann (vgl. Urteil vom 21. Januar 1988 BVerwG 5 C 5.84 BVerwGE 79, 1 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 7 S 1452/92

    Flurbereinigung: Eingriff in eine Hoffläche durch Landbereitstellung für eine

  • VGH Bayern, 16.03.2006 - 13 A 04.515
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2015 - 70 A 10.12

    Bodenordnungsverfahren; Ausführungskosten; Vorschuss; erforderliche Aufwendungen;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 70 S 2.08

    Ausbau einer Gemeindestraße - vorläufiger Rechtsschutz von Anliegern gegen

  • BVerwG, 24.11.1989 - 5 ER 604.88

    Beendigung des Streitgegenstandes Kellerzufahrt beim Anwesen im Rahmen eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1994
BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1994)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1988 - 3 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1994)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1988 - 3 C 62.86 (https://dejure.org/1988,1994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behörde - Klaglosstellung - Verfahrenskosten - Freistellung - Wohngrundstück - Schadensgebiet - Finanzgericht - Wegnahme - Wirtschaftliche Auszehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 152
  • NVwZ 1989, 458 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 218
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 55.76

    Schadensgebiet des BFG - Förmlicher Entzug des Eigentums - Verfügungsbeschränkung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Ausnahmsweise könne auch eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks eine Wegnahme darstellen, wenn sie so hoch sei, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich ist, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr decken (vgl. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 und BVerwG 3 C 53.75 - ).
  • BVerwG, 14.09.1978 - 3 C 38.77

    Stellung eines Eigentümers oder in sonstiger Weise verfügungsberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verlangt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BFG einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 -, vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - und vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 16.80 - ).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79

    Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    In diesem Sinn ist auch schon entschieden worden, daß eine wirtschaftliche Auszehrung von Grundeigentum die Annahme eines Wegnahmeschadens rechtfertigt; dies sei z.B. der Fall, wenn Grundstücke im Zuge von behördlich angeordneten Aufbaumaßnahmen in Anspruch genommen werden und keine oder nur eine Entschädigung unter 50 v.H. des Einheitswertes gewährt worden ist (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - ).
  • BVerwG, 15.01.1981 - 3 C 16.80

    Wegnahme von Erbanteilen - Rechtsgeschäftliche Übertragung - Psychischer Zwang -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verlangt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BFG einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 -, vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - und vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 16.80 - ).
  • BVerwG, 13.11.1987 - 3 B 14.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Zum Wegnahmebegriff hat der erkennende Senat zahlreiche Entscheidungen getroffen und zusammenfassend immer wieder betont, daß es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängt, wann ein Wegnahmeschaden angenommen werden kann (vgl. zuletzt Beschluß vom 13. November 1987 - BVerwG 3 B 14.87 - ).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 88.63

    Anforderungen an das Vorliegen einer Altsparanlage - Sicherung einer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Diese Kostenentscheidung kann hier jedoch zusammen mit dem Urteil über die Hauptsache der Klägerin zu 1) erfolgen, weil es sich um ein einheitliches Verfahren in Form der subjektiven Klagenhäufung handelt, das nur teilweise seine Erledigung gefunden hat (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juni 1965 - BVerwG 5 C 88.63 - ; Kopp. Kommentar zur VwGO, 6. Aufl. 1984, Anmerkung 5 zu § 161 sowie Eyermann-Fröhler. Kommentar zur VwGO, ö. Aufl. 1980. Anmerkung 3 zu § 161 ).
  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 53.75

    Grundvermögen - Schadensgebiet des BFG - Ausreisebestimmungen - Ständiger

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Ausnahmsweise könne auch eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks eine Wegnahme darstellen, wenn sie so hoch sei, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich ist, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr decken (vgl. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 und BVerwG 3 C 53.75 - ).
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 12.75
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats verlangt eine Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BFG einen auf das Wirtschaftsgut gerichteten einseitigen Zugriffsakt einer im Schadensgebiet des BFG tätigen Stelle, die mit Zwangsbefugnissen ausgestattet ist, durch den dem Eigentümer oder sonstigen Rechtsinhaber des Wirtschaftsgutes ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 -, vom 14. September 1978 - BVerwG 3 C 38.77 - und vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 16.80 - ).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 1. September 1988 (BVerwG 3 C 62.86 BVerwGE 80 S. 152 ) angenommen, wenn eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks so hoch war, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich war, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr deckten.
  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96

    Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen;

    Die in der Maßnahme objektiv erkennbar werdende "Anknüpfung" (so die Konkretisierung des vom Bundesverfassungsgericht eingeführten Kriteriums der "Gerichtetheit" der Maßnahme durch das Bundesverwaltungsgericht, s. BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 - BVerwGE 80, 152 = InfAuslR 1991, 145 ) bezieht sich auf den konkreten Verdacht der LTTE-Unterstützung, nicht aber auf asylrelevante Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Religion und politische Überzeugung.
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 16.98

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wegnahme;

    Der Senat hat einen Wegnahmeschaden in seinem Urteil vom 1. September 1988 (BVerwG 3 C 62.86 BVerwGE 80, 152 ) bereits angenommen, wenn beispielsweise eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks so hoch war, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich war, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr deckten.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 3 B 41.06

    Faktische Entziehung als vermögensrechtliche Enteignung; Anspruch auf

    5 b) Ebenso wenig ist eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Senats vom 1. September 1988 BVerwG 3 C 62.86 (BVerwGE 80, 152) feststellbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2006 - 18 A 2463/05

    Außergewöhnliche Härte Aufenthaltserlaubnis Lebenshilfe Familienmitglied

    - vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1988 - 3 C 62.86 -, Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 45 = BayVBl. 1989, 316 = NVwZ-RR 1989, 218 (nur LS); Senatsbeschluss vom 21. Juli 2005 - 18 B 2228/04 -.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 7 C 29.00

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Beruht die Klaglosstellung bei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unverändertem Sachverhalt allein auf einer geänderten Rechtsauffassung der Beklagten, so ist es billig, ihr die Verfahrenskosten aufzuerlegen (Urteil vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 62.86 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 45 S. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 18 A 1299/08

    Befristung Sperrwirkung Streitwert Bescheidungsantrag Neubescheidung Auffangwert

    vgl. zu derartigen Konstellationen BVerwG, InfAuslR vom 1. September 1988 - 3 C 62.86 -, Buchholz 427.6 § 4 BFG InfAuslR 45; Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2008 - 18 B 1962/07 - mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 18 A 3662/06

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens nach übereinstimmender Erledigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1988 - 3 C 62.86 -, Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 45 = BayVBl. 1989, 316 = NVwZ-RR 1989, 218 (nur LS); Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2002 - 18 B 1563/01 -, vom 10. Februar 2005 - 18 A 3780/04 - und vom 24. August 2006 - 18 A 2801/05 -.
  • BVerwG, 02.12.1994 - 2 B 4.94

    Kostenentscheidung bei einvernehmlicher Erledigung des Rechtsstreits in der

    Sie ist durch ihre Bereitschaft, dem Kläger die beantragte Beihilfe zu gewähren und ihn klaglos zu stellen, seinem Klagebegehren in vollem Umfang nachgekommen und hat sich damit in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. u.a. Urteil vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 62.86 - ).
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