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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88   

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BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88 (https://dejure.org/1988,502)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1988 - 4 NB 5.88 (https://dejure.org/1988,502)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1988 - 4 NB 5.88 (https://dejure.org/1988,502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2, § 42 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1752 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 635
  • NVwZ 1989, 553
  • DVBl 1985, 120
  • DVBl 1989, 359
  • DÖV 1985, 239
  • BauR 1985, 173
  • BauR 1989, 304
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren davon abhängig gemacht, daß der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung in einem Interesse verletzt wird, das bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden mußte (Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87).

    Daraus läßt sich zwar entnehmen, daß nicht nur der Eigentümer eines betroffenen Grundstücks, sondern auch ein Mieter antragsbefugt sein kann (vgl. BVerwGE 59, 87 ).

    Ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Senats bereits dann gegeben, wenn ein abwägungsrelevantes persönliches Interesse verletzt wird (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Dies ist sowohl in der Rechtsprechung des Senats wie auch des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.9.1984, a. a. O., juris Rn. 24; Senat, Beschl. v. 10.2.1984 - 1 C 16/82 -, juris = ZfBR 1984, 153 ; Beschl. v. 12.12.2013, a. a. O., juris Rn. 13; Urt. v. 26.3.2014 - 1 KN 1/12 -, juris Rn. 25); auch die diesbezügliche Planrechtfertigung steht angesichts der mit der Zweitwohnnutzung verbundenen Probleme des Leerstands und der Verödung der Siedlungsbereiche, der unzureichenden Auslastung der gleichwohl vorzuhaltenden Infrastruktur und des erheblichen Flächenverbrauchs bei gleichzeitig nur geringfügiger Nutzung nicht in Zweifel (vgl. schon Breuer, NVwZ 1985, 635 ).
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Mit der Nichtvorlagebeschwerde macht der Antragsteller geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von dem Beschluß des Senats vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - (DVBl. 1989, 359 f.) ab.

    Von dem Beschluß des Senats vom 11. November 1988 (a.a.O.) weiche das Normenkontrollgericht nicht ab.

    Die Nichtvorlagebeschwerde ist zulässig und begründet, soweit sie eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 30 = DVBl. 1989, 359 f.) geltend macht.

    Der Senat hat in dem Beschluß vom 11. November 1988 (a.a.O.) ausgeführt, die Anfechtungsbefugnis im Normenkontrollverfahren sei erheblich weiter gefaßt als die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO und schließe Rechtsbeeinträchtigungen im Sinne dieser Vorschrift ohne weiteres mit ein.

    Die Anfechtungsbefugnis im Normenkontrollverfahren ist erheblich weiter gefaßt als die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO und schließt Rechtsbeeinträchtigungen im Sinne dieser Vorschrift ohne weiteres mit ein (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 30 = DVBl. 1989, 359 f.).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15

    Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet;

    Dies ist sowohl in der Rechtsprechung des Senats wie auch des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.9.1984, a. a. O., juris Rn. 24; Senat, Beschl. v. 10.2.1984 - 1 C 16/82 -, juris = ZfBR 1984, 153 ; Beschl. v. 12.12.2013, a. a. O., juris Rn. 13; Urt. v. 26.3.2014 - 1 KN 1/12 -, juris Rn. 25); auch die diesbezügliche Planrechtfertigung steht angesichts der mit der Zweitwohnnutzung verbundenen Probleme des Leerstands und der Verödung der Siedlungsbereiche, der unzureichenden Auslastung der gleichwohl vorzuhaltenden Infrastruktur und des erheblichen Flächenverbrauchs bei gleichzeitig nur geringfügiger Nutzung nicht in Zweifel (vgl. schon Breuer, NVwZ 1985, 635 ).Planerischen Festsetzungen zum Ausschluss von Zweitwohnungen steht § 22 BauGB nicht entgegen.
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 55.85

    Prüfungsbefugnis der Baubehörde bei Erteilung einer

    Die Beurteilung der Abgeschlossenheit und der bauordnungsrechtlichen Qualität der Räumlichkeiten als Wohnung oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume ist insofern unlösbar miteinander verknüpft (vgl. auch Bielenberg, a.a.O. S. 9; Breuer, NVwZ 1985, 635 [BVerwG 07.09.1984 - 4 N 3/84]).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Die Anfechtungsbefugnis im Normenkontrollverfahren ist erheblich weiter gefaßt als die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO und schließt Rechtsbeeinträchtigungen im Sinne dieser Vorschrift ohne weiteres mit ein (BVerwG, Beschluß vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 30 = DVBl. 1989, 359 f.).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist nämlich grundsätzlich geklärt, daß nicht nur die Verletzung subjektiver Rechte, sondern jede Beeinträchtigung von objektiv mehr als geringwertigen und schutzwürdigen Belangen, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans in der diesem vorangehenden Abwägung hätten berücksichtigt werden müssen, einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellen kann (vgl. Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]; vgl. auch Beschlüsse vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 30 = NVwZ 1989, 553 = DVBl. 1989, 359 mit Anmerkung von Dürr, vom 15. März 1989 - BVerwG 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 [BVerwG 15.03.1989 - 4 NB 10/88] und vom 16. August 1989 - BVerwG 4 NB 27.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Das gilt auch für das Antragsrecht nach § 47 Abs. 2 VwGO (vgl. Beschluß des Senats vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 -).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Auf die Nichtvorlagebeschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluß vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - (DVBl. 1989, 359) erkannt, daß einen Antrag auf Entscheidung über die Gültigkeit eines Bebauungsplans auch ein Mieter stellen kann, der erst nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Räume im Planbereich mietet und dem im Hinblick auf die Festsetzungen des Bebauungsplans untersagt werden kann, eine Nutzung aufzunehmen, die dort zuvor nicht ausgeübt worden ist.

    Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 11. November 1988 - BVerwG 4 NB 5.88 - bejaht das Normenkontrollgericht die Antragsbefugnis der Antragstellerin, soweit der Plan das von ihr gemietete Grundstück betreffe.

  • VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12

    Antragsbefugnis einer auf Vermietung und Verwaltung von Grundstücken beschränkten

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluss vom 9. November 1979 (- 4 N 1.78 - juris) für die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren entschieden, dass sich die als Abwägungsmaterial beachtlichen privaten Interessen im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte beschränken, so dass die mit einer Grundstücksnutzung aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zusammenhängenden Interessen bei der planerischen Abwägung allein wegen dieser nur obligatorischen Rechtsposition nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1988 - 4 NB 5/88 - juris; BVerwG, Urteil v. 5.11.1999 - 4 CN 3/99 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 2, 2010, § 10 Rdnr. 267 ff. m.w.N.).

    In seiner Entscheidung vom 11. November 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, ein Mieter könne antragsbefugt im Normenkontrollverfahren sein, wenn er geltend mache, durch die durch den Bebauungsplan verursachte Einschränkung der mit dem Grundeigentum verbundenen Nutzungsrechte, soweit sie ihm durch Mietvertrag übertragen worden sind, betroffen zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.1988 - 4 NB 5/88 - juris, Rdnr. 10).

    Das Bundesverwaltungsgericht, dem der Senat folgt, hat in seinen Entscheidungen vom 11. November 1988 (- 4 NB 5.88 - juris) und 5. November 1999 (- 4 CN 3.99 - juris) darauf abgestellt, dass die dortigen Kläger an einer bestimmten Grundstücksnutzung durch die bauleitplanerischen Festsetzungen gehindert wurden.

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

    Die Befugnis, solche Einwirkungen abzuwehren, fließt damit nicht aus dem Grundeigentum, sondern aus einer eigenen Rechtsposition (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2, 98 -, BVerwGE 107, 205; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87, 101 sowie Beschl. v. 11.11.1988 - 4 NB 5.88 -, NVwZ 1989, 553).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 4 CN 5.14

    Normenkontrolle; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; Antragsbefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2006 - 8 S 997/06

    Nachbarschützender Gehalt bauplanungsrechtlicher Normen; keine Erstreckung auf

  • OVG Sachsen, 28.08.1995 - 1 S 517/94

    2.13 Normenkontrolle; 6.21 Bauleitpläne - Antragsbefugnis; obligatorische

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1993 - 11a NE 53/89

    Bauplanungsrecht: Ermittlung der abwägungsrelevanten Gesichtspunkte erfordert bei

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 NB 2.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2011 - 1 KN 252/08

    Anlage eines Uferwegs zwischen See und Privatgrundstücken

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

  • BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01

    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplan; Innenbereich; Lärmeinwirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1991 - 8 S 14/89

    Bauleitplanung - Zulässigkeitsregelungen für Vergnügungsstätten und

  • BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95

    Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis -

  • VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05

    Genehmigungsfähigkeit einer Betreuungseinrichtung für Behinderte in allgemeinem

  • OVG Saarland, 12.01.1998 - 2 N 4/97

    Verletzung von Rechten; Darlegung; Antragsteller; Subjektives Recht;

  • OVG Thüringen, 08.08.2022 - 1 N 88/19

    Beiladung im Falle eines Normenkontrollantrages bezüglich einer Aufhebungssatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1990 - 8 S 2599/89

    Sichtverbauung in Innenstadtlagen kein Nachteil iS VwGO § 47 Abs 2;

  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Vollgeschoss; Geschosszahl; Dachgeschoß

  • OVG Saarland, 06.10.1989 - 2 N 1/86

    Bebauungsplan; Wirksamkeit; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Änderung;

  • VG Stuttgart, 13.12.2004 - 13 K 4554/04

    Kein vorläufiger Rechtsschutz für Nachbarn gegen Baugenehmigung mangels

  • OVG Niedersachsen, 22.02.1993 - 6 K 3274/91

    Normenkontrolle; Verwirkung; Zulässigkeit; Voreigentümer; Anerkenntnis;

  • VG Regensburg, 10.03.2014 - RO 2 S 14.341

    Vorläufiger Rechtsschutz des Mieters gegen Nachbarbaugenehmigung

  • VG Stuttgart, 19.12.2003 - 13 K 4681/03

    "Giebelflächen" - Regelung für die stirnseitigen Dachflächen von Walmdächern mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1997 - 10a D 181/96

    Rat; Ausschuß; Prüfung der Bedenken; Satzungsbeschluß; Mitteilung der Einwenden;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 5 S 1949/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis eines an das Plangebiet

  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 NB 13.92

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 8 S 3073/91

    Übereinstimmung von tatsächlicher Nutzungsart und Festsetzung im Bebauungsplan -

  • VGH Hessen, 03.07.1995 - 11 N 1432/94

    Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrgebietsverordnung: zur

  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2199/84

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis von Mietern

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 773/93

    Zum Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - lediglich befürchtete Änderung eines

  • OVG Saarland, 31.03.1993 - 2 N 1/91

    Sanierungsgebiet; Gemeindliches Vorkaufsrecht; Nachteilige Auswirkung;

  • BVerwG, 21.08.1990 - 4 NB 3.90

    Rechtsmittel

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.1993 - 1 K 29/91

    Bebauungsplan; Beteiligung Dritter; Informationspflicht; Wirtschaftliche

  • VG Berlin, 29.01.1992 - 19 A 102.91

    Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für Kellerräume; Sinn und Zweck

  • VGH Hessen, 31.08.1989 - 3 N 954/85

    Bebauungsplan - Verstoß gegen Abwägungsgebot - Annahme der Unbebaubarkeit eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 3 S 2254/92

    Umdeutung einer rechtswidrigen Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans in

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3161
BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88 (https://dejure.org/1988,3161)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1988 - 1 B 157.88 (https://dejure.org/1988,3161)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 1 B 157.88 (https://dejure.org/1988,3161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsberatung - Rechtsanwalts-Schutz - Rechtsberatungserlaubnis - Rechtswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1175
  • NVwZ 1989, 553 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88
    Deshalb sieht der Bundesgerichtshof den Wettbewerbsschutz im "Erlaubniszwang"; Rechtsanwälte sind gegenüber denjenigen geschützt, die ohne Erlaubnis oder außerhalb der Grenzen einer Erlaubnis geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen (vgl. BGHZ 48, 12 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65]); sie sind jedoch nicht dagegen geschützt, daß die Erlaubnisbehörde eine objektiv rechtswidrige Rechtsberatungserlaubnis erteilt.
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 147/53

    Unzulässige Rechtsberatung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88
    Wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, stützt sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Anknüpfung an die Begründung des Rechtsberatungsgesetzes (abgedruckt in: Altenhoff/Busch/Kampmann. RBerG, 7. Aufl. 1983, S. 301 ) darauf, daß das Gesetz dem Anwaltsstand Schutz gegen den Wettbewerb solcher die Rechtsberatung ausübender Personen gewähren will, die keinen standesrechtlichen, gebührenrechtlichen oder ähnlichen im Interesse der Rechtspflege gesetzten Schranken unterliegen (BGHZ 15, 315 [BGH 30.11.1954 - I ZR 147/53]).
  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59

    Berufspflichten des Rechtsbeistands

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88
    Denn diejenigen Rechtsberater, die im Rahmen einer ihnen - rechtmäßig oder rechtswidrig - erteilten wirksamen Erlaubnis tätig werden, haben dabei ähnliche Berufspflichten zu beachten wie Rechtsanwälte (vgl. BGHZ 34, 64 [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59]), unterliegen also wie diese gewissen im Interesse der Rechtspflege gesetzten Schranken.
  • BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81

    Selbständig tätiger Handwerksmeister - Ausnahmebewilligung an einen Dritten -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88
    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ergibt sich aus den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ohne weiteres, daß die Frage negativ zu beantworten ist (vgl. dazu Beschluß vom 20. Juli 1983 - BVerwG 5 B 237.81 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 9 = NVwZ 1984, 306).
  • BVerwG, 16.05.1957 - I C 174.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1988 - 1 B 157.88
    Die Beschwerde zitiert aus dem Urteil BVerwGE 5, 74 (77) [BVerwG 16.05.1957 - I C 174/54] einen Satz, der von "der rechtspolitischen Zielsetzung des Gesetzes" spricht, "dem Anwaltsstand im Interesse der Rechtspflege einen gewissen Wettbewerbsschutz gegen die Betätigung von Behörden, sonstigen Dienststellen und öffentlichen Körperschaften auf seinem Arbeitsfeld zu gewähren".
  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Gerade auf dem Gebiet der Berufszulassung existieren zahlreiche begünstigende Verwaltungsakte, die zwar im Einzelfall - objektiv - rechtswidrig und für Dritte tatsächlich (reflexartig) nachteilig sein mögen, aber keine rechtlich geschützten Interessen berühren und daher entsprechend Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1988, 1 B 157/88, NJW 1989, 1175, juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Es gibt - gerade auch auf dem Gebiet der Berufszulassung - zahlreiche begünstigende Verwaltungsakte, die zwar im Einzelfall - objektiv - rechtswidrig und für Dritte tatsächlich nachteilig sein mögen, jedoch keine rechtlich geschützten Interessen berühren und daher entsprechend Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 6.12.1988 - 1 B 157/88 -, NJW 1989, 1175 im Falle einer rechtswidrig erteilten Rechtsberatungserlaubnis.
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit

    Ebenso vermittelt Art. 1 § 1 RBerG einem Rechtsanwalt kein subjektives öffentliches Recht gegen die Zulassung eines Rechtsbeistandes (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1988 -1 B 157/88-, Buchholz 335, RBerG Nr. 43).
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Es gibt - gerade auch auf dem Gebiet der Berufszulassung - zahlreiche begünstigende Verwaltungsakte, die zwar im Einzelfall - objektiv - rechtswidrig und für Dritte tatsächlich nachteilig sein mögen, jedoch keine rechtlich geschützten Interessen berühren und daher entsprechend Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen sind hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 6.12.1988 - 1 B 157/88 -, NJW 1989, 1175 im Falle einer rechtswidrig erteilten Rechtsberatungserlaubnis.
  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

    Ebenso vermittelt Art. 1 § 1 RBerG einem Rechtsanwalt kein subjektives öffentliches Recht gegen die Zulassung eines Rechtsbeistandes (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1988 -1 B 157/88-, Buchholz 335, RBerG Nr. 43).
  • BGH, 07.11.1991 - I ZR 180/89

    Bindungswirkung einer Erlaubnis zur Rechtsberatung als Frachtprüfer

    Die Erlaubnis zur Rechtsberatung beschränkt sich darauf, die Beklagte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vom Verbot der Rechtsberatung freizustellen (BGH, Urt. v. 28.1.1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923; BVerwG NJW 1989, 1175).
  • BGH, 07.11.1991 - I ZR 280/89

    Werbeverbot eines Frachtprüfers - Kontrollieren von Palettenaustauschgebühren als

    Die Erlaubnis zur Rechtsberatung beschränkt sich darauf, die Beklagte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vom Verbot der Rechtsberatung freizustellen (BGH, Urt. v. 28.01.1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923; BVerwG NJW 1989, 1175).
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