Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 21.10.1988 | BVerwG, 21.10.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2095
BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86 (https://dejure.org/1988,2095)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1988 - 8 C 114.86 (https://dejure.org/1988,2095)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1988 - 8 C 114.86 (https://dejure.org/1988,2095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückserschließung - Treppenweg - Unentbehrlichkeit - Städtebau - Schulweg - Innenstadt - Abkürzung - Sammelstraße - Fußgängerverkehr - Anbaustraße - Selbstständige Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße" [Treppenweg]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 570 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 322
  • NVwZ-RR 1989, 497
  • DVBl 1988, 912
  • DÖV 1989, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
    Denn eine Verkehrsanlage erfüllt die an das Merkmal "zum Anbau bestimmt" zu stellenden Anforderungen nur, wenn sie bei verallgemeinernder Betrachtung den anliegenden Grundstücken eine tatsächliche und vom Widmungsumfang gedeckte Anfahrmöglichkeit bietet, d.h. gewährleistet, daß mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 16-19.81 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 36 S. 1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - a.a.O. S. 221) ist dem Begriff des Sammelns nur bei einer Anlage genügt, die aufgrund ihrer Lage und Funktion die Eignung besitzt, Verkehr aus den zum Anbau bestimmten Erschließungsstraßen aufzunehmen und gesammelt weiterzuleiten sowie umgekehrt einen gesammelten Verkehr auf diese Anlagen zu verteilen.

    Ein "Auswechseln" der Rechtsgrundlage läßt insoweit bundesrechtlich den (Aus-)Spruch des Heranziehungsbescheids unberührt; es führt nicht zu dessen Wesensänderung (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - a.a.O. S. 221 f.).

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Sammelstraße notwendig i. S. des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BBauG ist, richtet sich danach, ob es einleuchtende Gründe gibt, die nach städtebaulichen Grundsätzen die Anlegung einer solchen Verkehrsanlage - unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls - als eine zur ordnungsgemäßen verkehrlichen Bedienung des betreffenden Baugebiets angemessene Lösung erscheinen lassen (im Anschluß an Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 ) entschieden, daß eine Sammelstraße - um dem Merkmal der "Notwendigkeit" zu genügen - zur mittelbaren Erschließung eines Baugebiets nicht unerläßlich und schlechthin unentbehrlich zu sein brauche.

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
    Die sich daraus ergebende Bindung tritt nur dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt (vgl. u.a. Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 45 S. 35 ).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
    Angesichts seiner auf den Fußgängerverkehr beschränkten Erschließungsfunktion ist der Treppenweg kein Bestandteil der Anbaustraße "A... B..." (vgl. dazu Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 19 S. 8 ), so daß kein Raum für die Annahme ist, die für die Herstellung des Treppenwegs entstandenen Kosten könnten aus diesem Grunde Kosten im Sinne des § 128 Abs. 1 BBauG sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.1986 - 6 A 22/86
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
    Als eine solche andere Rechtsgrundlage kommt der im Zeitpunkt der Herstellung des Treppenwegs im Jahre 1981 geltende § 8 des Landesgesetzes für die Erhebung kommunaler Abgaben im Land Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBl. S. 306) in Betracht (vgl. in diesem Zusamenhang etwa OVG Koblenz, Urteil vom 9. September 1986 - 6 A 22/86 - KStZ 1987, 75).
  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86
    Vielmehr sei - wie bei Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG) - darauf abzustellen, ob die Sammelstraße nach städtebaulichen Grundsätzen angezeigt und unter diesem Gesichtspunkt notwendig ist (ebenso Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 ).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - ZfBR 1988, 287 = DVBl. 1988, 912).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Es genügt vielmehr, daß der Beitragserlaß nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles vernünftigerweise angezeigt ist, d.h. es für ihn einleuchtende Gründe gibt, die einen (ggf. teilweisen) Beitragsverzicht als eine zur Förderung des in Rede stehenden Verhaltens angemessene Lösung erscheinen läßt (vgl. dazu - im Zusammenhang mit dem Merkmal "notwendig" in § 127 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BBauG - Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 54 S. 27 ).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Danach erfüllt eine Verkehrsanlage "die an das Merkmal 'zum Anbau bestimmt' zu stellenden Anforderungen nur, wenn sie bei verallgemeinernder Betrachtung den anliegenden Grundstücken eine tatsächliche und vom Widmungsumfang gedeckte Anfahrmöglichkeit bietet" (Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 54 S. 27 (28 f.)), und sie verliert dementsprechend ihre Bestimmung zum Anbau dort, wo sie nicht mehr mit Personen- und (jedenfalls) kleineren Versorgungsfahrzeugen befahren werden darf.
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Es genügt vielmehr, daß der Beitragserlaß nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls vernünftigerweise angezeigt ist, d.h. es für ihn einleuchtende Gründe gibt, die einen (ggf. teilweisen) Beitragsverzicht als eine zur Förderung des in Rede stehenden Verhaltens angemessene Lösung erscheinen läßt (vgl. dazu - im Zusammenhang mit dem Merkmal "notwendig" in § 127 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BBauG - Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 54 S. 27 ).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4660/20

    Drittanfechtungsklage gegen abfallrechtliche Ausnahmezulassung zur Beseitigung

    Hierzu gehört - in rechtlicher Hinsicht - die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.06.1988 - 8 C 114.86 -, juris Rn. 22; vom 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 12 ff.; vom 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, juris Rn. 20 und vom 12.04.1991 - 8 C 92.89 -, juris Rn. 9 ff.).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4542/20

    Verpflichtungsklage auf Abgabe einer Annahmeerklärung zur Beseitigung von

    Hierzu gehört - in rechtlicher Hinsicht - die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.06.1988 - 8 C 114.86 -, juris Rn. 22; vom 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 12 ff.; vom 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, juris Rn. 20 und vom 12.04.1991 - 8 C 92.89 -, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 28.08.1989 - 8 B 123.89

    Nichtanwendbarkeit des BauGB im Erschließungsbeitragsrecht bei landesrechtlich

    Schon der Wortlaut des § 242 Abs. 4 Satz 2 BauGB, nach dem das Baugesetzbuch nicht anwendbar ist, wenn "vor dem 1. Juli 1987 eine Beitragspflicht nach Landesrecht entstanden" ist, spricht für die Annahme, abzustellen sei auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen (Ausbau-)Beitragspflicht, nicht aber - wie die Beklagte meint - auf den Zeitpunkt der Erhebung des Beitrags, d.h. den Zeitpunkt, in dem durch den Erlaß eines Beitragsbescheids die persönliche Beitragspflicht entsteht (vgl. auch Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 54 S. 27 ).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4536/20

    Erteilung einer Ausnahmezulassung zur Beseitigung von Abfällen ohne Antrag und

    Hierzu gehört - in rechtlicher Hinsicht - die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.06.1988 - 8 C 114.86 -, juris Rn. 22; vom 19.08.1988 - 8 C 29.87 -, juris Rn. 12 ff.; vom 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, juris Rn. 20 und vom 12.04.1991 - 8 C 92.89 -, juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 2 ZB 10.2996

    Beseitigungsanordnung; Verunstaltung; Ermessensausübung

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 30.6. 1989 Az. 4 C 40/88 BVerwGE 82, 185; vom 3.6. 1988 Az. 8 C 114/86 NVwZ-RR 1989, 322; vom 3.6. 1983 Az. 8 C 70/82 BVerwGE 67, 216) haben die Verwaltungsgerichte vielmehr umfassend zu prüfen, ob das materielle Recht die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung trägt oder nicht.
  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4365/99
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Sammelstraße notwendig im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 BauGB ist, richtet sich danach, ob es einleuchtende Gründe gibt, die nach städtebaulichen Grundsätzen die Anlegung einer solchen Verkehrsanlage unter der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine zur ordnungsgemäßen verkehrlichen Bedienung des betreffenden Baugebiets angemessene und bedarfsgerechte Lösung erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1988 - 8 C 114/86 -, NVwZ-RR 1989, 322).
  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4390/99
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2021 - 2 K 516/20
  • VG Regensburg, 19.12.2013 - RN 5 S 13.1958

    1. Zur Durchsetzung des Rauchverbots geht § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG der

  • OVG Saarland, 13.06.1991 - 1 R 88/87

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Erschließungsbeitragsfreiheit für

  • BVerwG, 25.01.1991 - 8 B 12.91

    Einordnung einer im Außenbereich liegenden Straße als beitragsfähige Sammelstraße

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1991 - 6 B 10837/91
  • VG München, 18.07.2012 - M 7 K 11.5750
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,960
BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87 (https://dejure.org/1988,960)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1988 - 8 C 56.87 (https://dejure.org/1988,960)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1988 - 8 C 56.87 (https://dejure.org/1988,960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückserschließung durch Anbaustraßen im Sinne des § 131 Abs. 1 Baugesetzbuch (BBauG) - Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsrechts vom Bebauungsrecht - Nichtüberfahrbarer Grünstreifen auf dem Straßengrund als tatsächliches Hindernis - Erschlossensein im Sinne des § ...

  • rechtsportal.de

    BBauG § 131 Abs. 1; BBauG § 133 Abs. 1
    Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf dem Straßengrund als tatsächliches Hindernis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 570
  • ZMR 1989, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
    Er hat dies aus der Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsrechts vom Bebauungsrecht hergeleitet und namentlich in dem Urteil vom 18. April 1986 (- BVerwGE 74, 149 ) ausgeführt, das Bebauungsrecht mache in allen seinen Vorschriften die Zulässigkeit der Ausführung baulicher Anlagen von der Sicherung u.a. der verkehrlichen Erschließung der Grundstücke abhängig (§§ 30 ff. BBauG).

    Läßt das Bebauungsrecht für die bauliche (oder sonstwie beitragsrechtlich relevante) Grundstücksnutzung einen Zugang ausreichen, wie es etwa der Fall ist, wenn der Bebauungsplan ein nach seinen Festsetzungen nur zugängliches Grundstück als bebaubar ausweist, ist ein solches Grundstück kraft dieser Zugänglichkeit bebauungsrechtlich wegemäßig hinreichend erschlossen und deshalb bebaubar mit der Folge, daß es ungeachtet der mangelnden Erreichbarkeit in Form einer (unmittelbaren) Zufahrt erschlossen auch im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG ist (vgl. BVerwGE 74, 149 ).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
    nämlich der Erschließung des klägerischen Grundstücks durch den Illbachweg, vertretbar ist, beseitigt und dann eine hinreichend verkehrssichere Überfahrmöglichkeit angelegt werden könnte (vgl. etwa Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).

    Denn durch eine Anbaustraße im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG erschlossen ist ein Anliegergrundstück - unterstellt, das Bebauungsrecht forderte eine Heranfahrmöglichkeit - erst dann, wenn ein im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG beachtliches Heranfahrenshindernis (rechtlicher oder) tatsächlicher Art ausgeräumt worden ist (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - a.a.O., S. 46).

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
    "Der erkennende Senat hat im Zusammenhang mit ... Grundstücken in Wohngebieten bereits mehrfach entschieden, das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG durch eine Anbaustraße setze - unabhängig davon, ob es sich um eine Ersterschließung oder (wie hier) eine Zweiterschließung handelt - 'grundsätzlich die Erreichbarkeit des Grundstücks in der Form einer (unmittelbaren) Zufahrt voraus, d.h., es verlange grundsätzlich, daß - ggf. bei Hinterliegergrundstücken unter Inanspruchnahme eines vermittelnden (privaten) Zuwegs - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks herangefahren und es von da ab betreten werden kann' (Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).

    Infolgedessen läßt sich nicht ausschließen, daß es sich um ein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG beachtliches Hindernis handelt, d.h. ein Hindernis, das "bei verständiger Würdigung eines unbefangenen Betrachters auf Dauer zur Unzumutbarkeit des Heranfahrens an die Grundstücksgrenze führt" (Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
    Erschließung in diesem Sinne erfordere (bei Straßen) grundsätzlich, daß von der Straße zum Grundstück Zufahrt genommen werden könne, weil - im Grundsatz - nur so gesichert sei, 'daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung erreichbar 'sind (Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 136 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
    Das ergibt sich - wie bereits im Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - (BVerwGE 78, 237 [BVerwG 03.11.1987 - 8 C 77/86]) ausgeführt ist - aus folgenden Überlegungen:.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
    Die Beantwortung der Frage, ob - wie der Kläger meint - der angefochtene Bescheid rechtswidrig ist oder nicht, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87
    Das führt zu der vom erkennenden Senat wiederholt zum Ausdruck gebrachten Erkenntnis, daß - bezogen auf Anbaustraßen - für das bebauungsrechtliche und in der Folge das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein von Grundstücken in Wohngebieten die Möglichkeit, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an deren Grenze heranzufahren, grundsätzlich 'erforderlich, aber auch ausreichend' ist (BVerwGE 66, 69 ).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Mit anderen Worten: Erschlossen i.S.v. § 133 Abs. 1 BauGB ist ein Grundstück in der Regel erst, wenn ein entgegenstehendes rechtliches oder tatsächliches Hindernis nicht nur - wie für § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB ausreichend - ausräumbar, sondern ausgeräumt ist (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 , vom 26. September 1983 a.a.O. S. 46 f. und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 559/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erk. Senat angeschlossen hat, bestimmen sich die Anforderungen an das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG nach dem Bebauungsrecht, nämlich dem Bauplanungsrecht einerseits und dem Bauordnungsrecht andererseits, wobei eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinwegzudenken ist (BVerwG Urteil vom 14.1.1983 -- 8 C 81.81 -- DVBl. 1983, 904; Urteil vom 26.9.1983 -- 8 C 86.81 -- DVBl. 1984, 184; Urteil vom 18.4.1986 -- 8 C 51, 52.85 -- DVBl. 1986, 774; Urteil vom 20.8.1986 -- 8 C 58.85 -- NVwZ 1987, 56; Urteil vom 3.11.1987 -- 8 C 78.86 -- DVBl. 1988, 242; Urteil vom 29.4.1988 -- 8 C 24.87 -- NVwZ 1988, 1134; Urteil vom 15.1.1988 -- 8 C 111.86 -- BWGZ 1988, 485; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --; VGH Bad.-Württ. Beschluß vom 3.11.1987 -- 2 S 325/87 -- VBlBW 1988, 343; Urteil vom 4.1.1988 -- 2 S 503/87 --).

    Es hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß zwar die Erreichbarkeit des (Wohn-)Grundstücks in der Form einer unmittelbaren Zufahrt an die Grundstücksgrenze grundsätzlich erforderlich und ausreichend sei, sich aber aus dem Bebauungsrecht ein "Weniger", nämlich eine unmittelbare Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang) oder ein "Mehr", nämlich eine Erreichbarkeit in der Form eines mit Kraftwagen auf das Grundstück "Herauffahrendürfens" ergeben könne (BVerwG Urteile vom 20.8.1986, 3.11.1987, 29.4.1988 und 21.10.1988 aaO).

    Im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG ist freilich ein Zufahrtshindernis -- schlechthin -- unbeachtlich, wenn es vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks willkürlich geschaffen worden ist, also weder auf den Zustand der Erschließungsanlage noch allein auf die natürlichen Geländeverhältnisse zurückzuführen ist (vgl. zu straßenbedingten Zufahrtshindernissen: BVerwG Urteile vom 26.9.1983, 20.8.1986 und 21.10.1988 aaO; zu grundstücksbedingten Zufahrtshindernissen BVerwG Urteil vom 29.4.1988 aaO).

    In diesem Sinne angemessen und deshalb einem Grundeigentümer zumutbar sind finanzielle Mittel, die ein "vernünftiger" Eigentümer aufbringen würde, um durch entsprechende Maßnahmen auf seinem Grundstück dessen Bebaubarkeit herzustellen, wobei eine etwaige anderweitige verkehrsmäßige Erschließung außer acht zu lassen ist (BVerwG Urteile vom 29.4.1988 und vom 21.10.1988 aaO).

    Sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht daher die sachliche Beitragspflicht zu Lasten eines Grundstücks gemäß § 133 Abs. 1 BBauG erst dann, wenn ein im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG an sich beachtliches Zufahrtshindernis rechtlicher oder tatsächlicher Art ausgeräumt worden ist (BVerwG Urteile vom 26.9.1983 und vom 21.10.1988 aaO).

    Im übrigen wäre das Grundstück der Kläger im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG auch dann nicht erschlossen, wenn hierfür ein geringerer Grad der Erreichbarkeit ausreichte, nämlich in der Form einer unmittelbaren Zufahrt an die Grundstücksgrenze verbunden mit der Möglichkeit, es von da ab zu betreten (BVerwG Urteile vom 20.8.1986 und vom 21.10.1988 aaO).

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    b) Da das klägerische Grundstück nach den Feststellungen des Berufungsgerichts unmittelbar an das öffentliche Straßenland angrenzt und darüber hinaus die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt vom Straßenland auf das klägerische Grundstück unstreitig besteht, ist das Grundstück erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - a.a.O. S. 3 und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 - insoweit in Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 76 S. 19 f. nicht abgedruckt).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erk. Senat angeschlossen hat, bestimmen sich die Anforderungen an das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG nach dem Bebauungsrecht, nämlich dem Bauplanungsrecht einerseits und dem Bauordnungsrecht andererseits, wobei eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinwegzudenken ist (BVerwG Urteil vom 14.1.1983 -- 8 C 81.81 -- DVBl. 1983, 904; Urteil vom 18.4.1986 -- 8 C 51, 52.85 -- DVBl. 1986, 774; Urteil vom 20.8.1986 -- 8 C 58.85 -- NVwZ 1987, 56; Urteil vom 3.11.1987 -- 8 C 78.86 -- DVBl. 1988, 242; Urteil vom 29.4.1988 -- 8 C 24.87 -- NVwZ 1988, 1134; Urteil vom 15.1.1988 -- 8 C 111.86 -- BWGZ 1988, 485; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --; VGH Bad.-Württ. Beschluß vom 3.11.1987 -- 2 S 325/87 -- VBlBW 1988, 343).

    Es hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß zwar die Erreichbarkeit des (Wohn-) Grundstücks in der Form einer unmittelbaren Zufahrt an die Grundstücksgrenze grundsätzlich erforderlich und ausreichend sei, sich aber aus dem Bebauungsrecht ein "Weniger", nämlich eine unmittelbare Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang) oder ein "Mehr", nämlich eine Erreichbarkeit in Form eines mit Kraftwagen auf das Grundstück "Herauffahrendürfens" ergeben könne (BVerwG Urteile vom 20.8.1986, 3.11.1987, 29.4.1988 und 21.10.1988 aaO).

    Im übrigen hat das festgesetzte Zu- und Ausfahrtsverbot -- mittelbar -- zur Folge, daß von der Sch-straße auch nicht unmittelbar an die Grundstücke des Klägers, d.h. an deren Grundstücksgrenze, mit Kraftfahrzeugen herangefahren werden kann, sie also nicht einmal den Mindestanforderungen genügt, die in bauplanungsrechtlicher Hinsicht an Erschließungsstraßen in Wohngebieten regelmäßig zu stellen sind (vgl. BVerwG Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --).

    Solange das Zu- und Ausfahrtsverbot nicht beseitigt ist, sind die Grundstücke des Klägers auch nicht im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG erschlossen und ist auch aus diesem Grunde eine sachliche Beitragspflicht nicht entstanden (BVerwG Urteil vom 26.9.1983 -- 8 C 86.81 -- Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 70; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    Im Ansatz zutreffend ist freilich, daß ein Grundstück, dessen Bebaubarkeit bebauungsrechtlich einer bestimmten Art der Erreichbarkeit bedarf, durch eine Anbaustraße in der Regel erst dann im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG erschlossen ist, wenn diese Erreichbarkeit verwirklicht, also ein (etwa) entgegenstehendes rechtliches oder/und tatsächliches Hindernis auf dem Straßengrund (nicht nur - wie für § 131 Abs. 1 BBauG ausreichend - ausräumbar, sondern) ausgeräumt ist (vgl. Urteile vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 f. und vom 26. September 1983, a.a.O. S. 46 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 2 S 696/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erk. Senat angeschlossen hat, bestimmen sich die Anforderungen an das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG nach dem Bebauungsrecht, nämlich dem Bauplanungsrecht einerseits und dem Bauordnungsrecht andererseits, wobei eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinwegzudenken ist (BVerwG Urteil vom 14.1.1983 -- 8 C 81.81 -- DVBl. 1983, 904; Urteil vom 26.9.1983 -- 8 C 86.81 -- DVBl. 1984, 184; Urteil vom 18.4.1986 -- 8 C 51, 52.85 -- DVBl. 1986, 774; Urteil vom 20.8.1986 -- 8 C 58.85 -- NVwZ 1987, 56; Urteil vom 3.11.1987 -- 8 C 78.86 -- DVBl. 1988, 242; Urteil vom 29.4.1988 -- 8 C 24.87 -- NVwZ 1988, 1134; Urteil vom 15.1.1988 -- 8 C 111.86 -- BWGZ 1988, 485; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --; VGH Bad.-Württ. Beschluß vom 3.11.1987 -- 2 S 325/87 -- VBlBW 1988, 343; Urteil vom 4.1.1988 -- 2 S 503/87 --).

    Es hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß zwar die Erreichbarkeit des (Wohn-) Grundstücks in der Form einer unmittelbaren Zufahrt an die Grundstücksgrenze grundsätzlich erforderlich und ausreichend sei, sich aber aus dem Bebauungsrecht ein "Weniger", nämlich eine unmittelbare Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang) oder ein "Mehr", nämlich eine Erreichbarkeit in der Form eines mit Kraftwagen auf das Grundstück "Herauffahrendürfens" ergeben könne (BVerwG Urteile vom 20.8.1986, 3.11.1987, 29.4.1988 und 21.10.1988, aaO).

    Sofern alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht daher die sachliche Beitragspflicht zu Lasten eines Grundstücks gemäß § 133 Abs. 1 BBauG erst dann, wenn ein im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG an sich beachtliches Zufahrtshindernis rechtlicher oder tatsächlicher Art ausgeräumt worden ist (BVerwG Urteil vom 26.9.1983 -- 8 C 86.81 -- Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53, S. 70; Urteil vom 21.10.1988 -- 8 C 56.87 --).

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands,

    Der erkennende Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß § 30 BBauG - mit entsprechenden Konsequenzen für das Erschließungsbeitragsrecht - bei qualifiziert beplanten Wohngebieten als wegemäßige Erschließung in der Regel nur verlangt, daß mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze bzw. (allenfalls durch einen zur öffentlichen Straße gehörenden Geh- und/oder Radweg getrennt) bis fast an die Grenze der einzelnen Baugrundstücke herangefahren werden kann (Urteile vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 136 , vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51.85 u.a. - BVerwGE 74, 149 ), vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 , vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 -BVerwGE 78, 237 , vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 76 S. 19 und vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 84 S. 56 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 4165/99

    Erschließungsbeitragspflicht eines Grundstücks; Baurechtliche Bedeutsamkeit einer

    BVerwG, Urteile vom 26.9.1983 - 8 C 86.81 -, DVBl. 1984, 184, vom 20.8.1986 - 8 C 58.85 -, NVwZ 1987, 57, und vom 21.10.1988 - 8 C 56.87 -, NVwZ 1989, 570; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 23 Rdn. 22 f.
  • VG Köln, 10.11.2015 - 17 K 7898/13
    vgl. BVerwG, Urteile vom 03.11.1987 - 8 C 77.86 -, juris; vom 21.10.1988 - 8 C 56.87 -, juris; vom 08.05.2002 - 9 C 5.01 -, juris; Beschluss vom 31.05.2000 - 11 B 10.00 -, juris.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88

    Angrenzung eines bebaubaren Grundstücks an eine Anbaustraße - Verlust der

    Dafür genügt jedenfalls in einem Gebiet, das wie das hier in Rede stehende im einschlägigen Bebauungsplan als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) ausgewiesen ist, regelmäßig, wenn die Straße die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen unmittelbar an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von da zu betreten (vgl. statt vieler Urteil vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 f. m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 76.89

    Erschließungsbeitragspflicht - Erschlossensein eines Grundstücks - Ausräumung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Verkehrsanlage, Anlage, Betrachtungsweise,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 36/90

    Erschlossensein eines Grundstücks - Grundstückszufahrt

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 5 TH 3227/87

    Straßenbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; Baulast der Gemeinde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 57.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8564
BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 57.87 (https://dejure.org/1988,8564)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1988 - 8 C 57.87 (https://dejure.org/1988,8564)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1988 - 8 C 57.87 (https://dejure.org/1988,8564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließung - Wohngebiete - Fußgänger - Rechtliche Hindernisse - Tatsächliche Hindernisse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 131

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 570
  • ZMR 1989, 73
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht