Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.01.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GG Art. 6 Abs. 1; RuStAG § 8 Abs. 1

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 80, 233
  • NJW 1989, 1441
  • FamRZ 1989, 503
  • DVBl 1989, 255
  • NVwZ 1989, 673 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88  

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, führt die Transformation eines völkerrechtlichen Vertrages durch ein Zustimmungsgesetz zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer Vertragsnorm, wenn sie nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also dafür keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf (BVerwGE 80, 233 [235] ...).
  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 2495/91  

    Anspruchseinbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Verweigerung der

    Bei diesem Zustimmungserfordernis handelt es sich um innerstaatlich geltendes Recht, das eine zwingende Einbürgerungsvoraussetzung bildet und nicht nur im Rahmen der Ermessensausübung von Bedeutung ist; das o. g. Schlußprotokoll war während des Zweiten Weltkriegs in seiner Anwendung lediglich suspendiert, ist danach wieder anwendbar und verstößt auch bei einer Anwendung auf Einbürgerungsbewerber mit deutschem Ehegatten nicht gegen das Grundgesetz (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87 -, BVerwGE 80, 233 = EZAR 271 Nr. 19 = NJW 1989, 1441 = DVBl. 1989, 255 = InfAuslR 1989, 98).

    auf Einbürgerungsansprüche nicht anwendbar ist und dazu auch die Fälle der Ermessensreduktion auf Null zu zählen sind (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.); denn das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, daß das Einbürgerungsermessen im Falle des Klägers nicht auf Null reduziert ist.

    Der Einbürgerungsbehörde kann in diesem Zusammenhang das Festhalten an dem Zustimmungserfordernis nicht als Ermessensfehler entgegengehalten werden (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

    Zwar verlangt Art. 6 Abs. 1 GG, bei der Ermessensausübung das Ziel einer einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie dahin zu berücksichtigen, daß über eine Einbürgerung unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit nicht engherzig entschieden wird (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - u. - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze eine Verwaltungspraxis gebilligt, die erst nach einem 20-jährigen ununterbrochenen Aufenthalt und einer 15-jährigen Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ohne iranische Zustimmung zuläßt (BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87 - und - 1 C 52.87 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88  
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 81, 164
  • NJW 1989, 2641 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 673



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94  

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Ein Abwehranspruch des von einem kommunalen Mietspiegel betroffenen Vermieters könnte zudem ausschließlich auf eine Beseitigung der Beeinträchtigung seiner eigenen Rechtsposition durch das von der Gemeinde in amtlicher Eigenschaft veröffentlichte Zahlenmaterial gerichtet sein (vgl. allgemein Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 9 S. 17 [19]).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95  

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Dies galt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits für Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG a.F. (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 158.80 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 14; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347; Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 6.91 - BVerwGE 88, 226 ).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93  

    unzutreffende Abgeschlossenheitsbescheidigung

    Das Rechtsschutzinteresse des von einer Kraftloserklärung betroffenen Grundstückseigentümers für eine auf Widerruf dieser Erklärung gerichtete allgemeine Leistungsklage folgt aus dem von ihm geltend gemachten Abwehranspruch gegenüber einer Beeinträchtigung seiner Rechtsposition als durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung Begünstigter (vgl. allgemein Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 9 S. 17 [19]).
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