Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,552
BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84 (https://dejure.org/1988,552)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1988 - 5 C 38.84 (https://dejure.org/1988,552)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1988 - 5 C 38.84 (https://dejure.org/1988,552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Beitrag; Stundungsvereinbarung; Säumniszuschläge; Verzugszinsen

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 334
  • NJW 1989, 3031 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 870
  • DVBl 1989, 1114 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Dies würde nicht nur die Teilnehmergemeinschaft mit Kosten belasten, die durch den eigentlichen Zweck des Flurbereinigungsverfahrens, wie er in § 1 FlurbG umschrieben ist, nicht gerechtfertigt sind, sondern auch und vor allem mit dem grundrechtlichen Freiheitsanspruch der Teilnehmer aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 89 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]; 38, 281 ) in Konflikt geraten.

    Art. 2 Abs. 1 GG stellt die Anordnung öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft unter die freiheitssichernde Herrschaft des Verhältnismäßigkeitsprinzips (vgl. BVerfGE 38, 281 ).

    Er schützt den einzelnen davor, durch Zwangsmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden (BVerfGE 38, 281 unter Hinweis auf BVerfGE 10, 89 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Dies würde nicht nur die Teilnehmergemeinschaft mit Kosten belasten, die durch den eigentlichen Zweck des Flurbereinigungsverfahrens, wie er in § 1 FlurbG umschrieben ist, nicht gerechtfertigt sind, sondern auch und vor allem mit dem grundrechtlichen Freiheitsanspruch der Teilnehmer aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 89 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]; 38, 281 ) in Konflikt geraten.

    Er schützt den einzelnen davor, durch Zwangsmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden (BVerfGE 38, 281 unter Hinweis auf BVerfGE 10, 89 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58]).

  • BFH, 17.01.1964 - I 256/59 U

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1952 und

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Denn selbst wenn man unterstellt, daß im vorliegenden Fall die Voraussetzungen gegeben sind, unter denen die Auslegung von Willenserklärungen durch das Tatsachengericht vom Revisionsgericht überprüft werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - <NVwZ 1982, 196 f.>), und daß diese Überprüfung als Inhalt des Stundungsantrags ein - durch Gewährung der Stundung von der Beklagten angenommenes - Angebot zur Zahlung von Stundungszinsen ergibt, erweist sich das vom Flurbereinigungsgericht gefundene Ergebnis als zutreffend (vgl. § 144 Abs. 4 VwGO).
  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Mit der Bekanntgabe dieser Bescheide wird der Beitrags-(Vorschuß-)Anspruch der Teilnehmergemeinschaft fällig, und zwar, wenn der Heranziehungs- bzw. Erhebungsbescheid keine Zahlungsfrist einräumt, mit sofortiger Wirkung (vgl. § 271 Abs. 1 BGB sowie auch BVerwGE 25, 72 [BVerwG 21.09.1966 - V C 155/65]), ansonsten mit Ablauf der eingeräumten Frist.
  • BVerwG, 10.04.1975 - III C 78.73

    Verzinsung eines Erstattungsanspruchs - Ausgleichsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der es keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts gibt, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet; vielmehr gilt für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Staates der in § 233 Satz 1 AO 1977 zum Ausdruck gekommene abgabenrechtliche Grundsatz, daß Zinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BVerwGE 37, 239 [BVerwG 17.02.1971 - IV C 17/69]; 48, 133 sowie Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 7 C 67.72 - , vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 66.76 - , vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - 7 C 70/83]> und vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - DVBl. 1988, 347>).
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68

    Säumnissteuergesetz (StSäumG) auch im Bereich der Gemeinden als Bundesrecht -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BFH, 08.11.1955 - V 90/55 S

    Haftung bezüglich Säumniszuschlägen - Einordnung von Steuersäumniszuschlägen als

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71

    Ausschluss der Schadensfeststellung bei Nichtantrittsschäden -

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84
    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

  • BVerwG, 28.06.1972 - V C 2.72

    Erhebung von Beiträgen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 24.72

    Aufhebung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses - Zuständigkeit

  • BVerwG, 28.03.1969 - IV B 2.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76

    Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für

  • BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74

    Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 67.72

    Verwaltungsaufgaben - Bundeseigene Verwaltung - Ausführung von Bundesgesetzen -

  • BVerwG, 15.11.1973 - IV B 148.73

    Aufrechnung gegen eine Erschließungsbeitragsforderung

  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2245/14

    Einsicht in Patientenakten durch nahe Angehörige bzw. Erben; Bezahlung

    Einen Anspruch nach Verzugsgrundsätzen (Verzug mit der unverzüglichen Gewährung von Akteneinsicht) steht der Klägerin nicht zu, da es insoweit im hier maßgeblichen öffentlichen Recht an einer Regelung fehlt (vgl. für Verzugszinsen: BVerwG, Urt. v. 03.11.1988 - 5 C 38/84 -, Rn. 8, juris und Urt. v. 24.09.1987 - 2 C 3/84 -, Rn. 16, juris).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

    Dem entspricht im Ergebnis die ständige, wesentlich aus der Regelung des § 233 Satz 1 Abgabenordnung 1977 abgeleiteten Rechtsprechung des BVerwG, dass in den von seiner Rechtsprechung erfassten Gebieten des öffentlichen Rechts Verzugs- und andere materiellrechtliche Zinsen grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung beansprucht werden können (vgl BVerwGE 37, 239, 241; 80, 334, 335; 81, 312, 317; 96, 45, 59; 114, 61 mwN).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Während Verzugs- und andere materiellrechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (vgl. BVerwGE 14, 3; 15, 81; 21, 44; 37, 239 ; 48, 133 ; 58, 326; 71, 93; 80, 334 ; 81, 312 ; 96, 45 ), ist die Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Prozesszinsen - wie eingangs dargelegt - grundsätzlich anders: Prozesszinsen sind nur dann ausgeschlossen, wenn das einschlägige Fachrecht eine Regelung enthält, die den allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts außer Kraft setzt (vgl. zuletzt BVerwGE 107, 304 ).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Die - regelmäßig zu verneinende - Frage, ob durch Vertrag begründete Rechte und Pflichten ohne eine besondere gesetzliche Grundlage durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden dürfen (vgl. dazu Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 44.74 - BVerwGE 50, 171 [BVerwG 13.02.1976 - IV C 44/74] und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 15 S. 2 ), stellt sich hier nicht.
  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00

    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.

    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet (BVerwGE 80, 334/335; 81, 312/317).
  • BVerwG, 04.07.2003 - 7 B 130.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Rückzahlung eines

    Werden öffentlich-rechtliche Geldforderungen nicht erfüllt, können Zinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden (Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - BVerwGE 80, 334 ).

    b) Der Kläger entnimmt den Urteilen vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - (BVerwGE 37, 239), vom 10. April 1975 - BVerwG 3 C 78.73 - (BVerwGE 48, 133) und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - (BVerwGE 80, 334) den abstrakten Rechtssatz, es gebe keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichte; vielmehr gelte für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Staates der in § 233 Satz 1 AO 1979 zum Ausdruck kommende abgabenrechtliche Grundsatz, dass Zinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden könnten.

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Verzugszinsen unbeschadet des Grundsatzes, daß Zinsen für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (BVerwGE 80, 334 (335) [BVerwG 03.11.1988 - 5 C 38/84]; Urteil vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 82, S. 49), dann beansprucht werden, wenn die Geldleistung eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht, und der Gläubiger seinen Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen so zu führen hat, daß die Erträge die Aufwendungen decken (BVerwGE 81, 312 (318) [BVerwG 15.03.1989 - 7 C 42/87]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - L 23 SO 106/10

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Leistungsgewährung als Darlehen durch

    Zutreffend geht das Sozialgericht davon aus, dass Zinsen durch Verwaltungsakt nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, 9a RV 3/90; BVerwGE 37, 239, 240f.; 80, 334, 335, jeweils m.w.N., zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 2 S 721/09

    Heranziehung zu Kosten für die Reparatur eines Wasserrohrbruchs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet; vielmehr gilt für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Staates der in § 233 S. 1 AO zum Ausdruck gekommene abgabenrechtliche Grundsatz, dass Zinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BVerwG, Urt. vom 3.11.1988 - 5 C 38.84 - NVwZ 1989, 870 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 2 S 633/00

    Umlegungswertausgleich - Beitragsfiktion - Anwendung des

  • VG Stuttgart, 23.03.2010 - 5 K 631/08

    Ertragsanteil des Jagdgenossen; Notwendige Aufwendungen der Jagdgenossenschaft;

  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 21.91

    Erforderliche Intensität für eine Verfolgung im Sinne des Asylrechts -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18

    Flurbereinigung; verjährungsrechtliche Wirkung der anspruchsvernichtenden

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 33.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • OVG Brandenburg, 29.01.2004 - 4 A 20/00

    Tierseuchenentschädigung; Berufung; Auslegung von Schreiben als Antrag auf

  • BSG, 30.01.1991 - 9a RV 3/90

    Verzinsung bei Stundung eines Erstattungsanspruchs

  • VG Halle, 28.07.2016 - 5 A 238/15

    Widerspruch eines Beamten gegen eine altersdiskriminierende Besoldung;

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5305/98

    Verzinsung von Erstattungsforderungen des Trägers der Sozialhilfe gegen den

  • VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1997 - 8 S 931/95

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Abwasserkanals durch Benutzer;

  • BVerwG, 27.09.1990 - 3 C 56.88

    Zinspflicht für rückständige Beiträge zur Insolvenzsicherung

  • VG Hannover, 27.02.2002 - 6 A 1660/01

    Annahmeerklärung; Eltern; Klassenfahrt; Kostenbeteiligung; Kostenübernahme;

  • VG Aachen, 26.08.2014 - 7 K 2689/13

    Agrarinvestitionsförderungsprogramm; Auszahlungsmitteilung; Rückforderung; GbR;

  • BVerwG, 19.05.1992 - 3 B 85.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10

    Kostenerstattung nach Fallübernahme, hier: gewöhnlicher Aufenthalt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 12 N 13.21

    Verzugszinsen - Finanzausgleichsumlage - Ermessen - Ermessensfehler -

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 8 ME 113/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde ohne einen entsprechenden Antrag

  • VG Osnabrück, 26.07.2001 - 2 A 142/99

    Zahlung von Zinsen auf rückerstattete Beträge der Abfallabgabe;

  • VGH Hessen, 17.04.1991 - 5 UE 3455/87

    Vergütungsanspruch des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs;

  • VG Stuttgart, 05.11.2008 - 12 K 978/08

    Beihilfefähigkeit eines refraktiven Linsenaustauschs unter Berufung auf mündliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1994 - 7 A 11150/93

    Träger des Jugendamtes; Ungedeckte Personalkosten eines Kindergartens;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1994 - 7 A 11149/93

    Einzugsbereich der Kindertagesstätte; Gemeinden ; Ungedeckte Personalkosten;

  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 13 A 18.1125

    Beitragsvorschuss anlässlich eines Flurbereinigungsverfahrens

  • VG Schleswig, 16.04.2007 - 1 A 209/04
  • VGH Bayern, 21.01.1999 - 13 A 98.300
  • VG Göttingen, 06.07.1994 - 3 A 3020/93

    Nutzungsentgelt bei Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung in

  • VG Berlin, 22.11.2012 - 1 K 262.10

    Herausgabeverlangen eines bei einem Bezieher von Asylbewerberleistungen

  • VG Düsseldorf, 16.07.2001 - 23 K 7326/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Architekten auf Gewährung

  • VG Berlin, 05.03.2007 - 10 A 229.05

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verzugszinsen im Verwaltungsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht