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   VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88   

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VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88 (https://dejure.org/1989,1291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.1989 - 6 S 2694/88 (https://dejure.org/1989,1291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 1989 - 6 S 2694/88 (https://dejure.org/1989,1291)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1085
  • VBlBW 1990, 297
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Das gilt auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid inhaltliche Rechtsfehler aufweist, die im Ausgangsbescheid noch nicht enthalten waren; denn grundsätzlich hat die Erstbehörde auch Fehler der Widerspruchsbehörde zu tragen (im Anschluß an BVerwGE 62, 80 (81); 78, 3 (5 f.) = NVwZ 1988, 51 = NJW 1988, 436 ; Kopp, VwGO, 8. Aufl. (1989), § 79 Rdnr. 1; Dawin, NVwZ 1987, 872).

    Das gilt auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid inhaltliche Rechtsfehler aufweist, die im Ausgangsbescheid noch nicht enthalten waren; denn grundsätzlich hat die Erstbehörde auch Fehler der Widerspruchsbehörde zu tragen (BVerwGE 62, 80 (81); 78, 3 (5 f.) = NVwZ 1988, 51 = NJW 1988, 436 ; Kopp, VwGO, 8. Aufl. (1989), § 79 Rdnr. 1; Dawin, NVwZ 1987, 872).

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 69.80

    Gegenstand der Anfechtungsklage - Einberufung zum Zivildienst -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Das gilt auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid inhaltliche Rechtsfehler aufweist, die im Ausgangsbescheid noch nicht enthalten waren; denn grundsätzlich hat die Erstbehörde auch Fehler der Widerspruchsbehörde zu tragen (im Anschluß an BVerwGE 62, 80 (81); 78, 3 (5 f.) = NVwZ 1988, 51 = NJW 1988, 436 ; Kopp, VwGO, 8. Aufl. (1989), § 79 Rdnr. 1; Dawin, NVwZ 1987, 872).

    Das gilt auch dann, wenn der Widerspruchsbescheid inhaltliche Rechtsfehler aufweist, die im Ausgangsbescheid noch nicht enthalten waren; denn grundsätzlich hat die Erstbehörde auch Fehler der Widerspruchsbehörde zu tragen (BVerwGE 62, 80 (81); 78, 3 (5 f.) = NVwZ 1988, 51 = NJW 1988, 436 ; Kopp, VwGO, 8. Aufl. (1989), § 79 Rdnr. 1; Dawin, NVwZ 1987, 872).

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Die Entscheidung der Hauptfürsorgestelle steht, wie sich mittelbar aus § 19 SchwbG ergibt, in deren Ermessen (vgl. BVerwGE 8, 46 (51 ff.) = NJW 1959, 998; BVerwGE 8, 68 (69 f.); 29, 140 (141 ff.)), hierbei hat die Hauptfürsorgestelle das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Schwerbehinderten abzuwägen, seinen Arbeitsplatz zu behalten (BVerwGE 29, 140 (141)).

    Das Interesse des Arbeitgebers genießt in der Regel dann den Vorrang, wenn ihm die Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwGE 8, 46 = NJW 1959, 998; BVerwGE 29, 140; 48, 264).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Die Entscheidung der Hauptfürsorgestelle steht, wie sich mittelbar aus § 19 SchwbG ergibt, in deren Ermessen (vgl. BVerwGE 8, 46 (51 ff.) = NJW 1959, 998; BVerwGE 8, 68 (69 f.); 29, 140 (141 ff.)), hierbei hat die Hauptfürsorgestelle das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Schwerbehinderten abzuwägen, seinen Arbeitsplatz zu behalten (BVerwGE 29, 140 (141)).

    Das Interesse des Arbeitgebers genießt in der Regel dann den Vorrang, wenn ihm die Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwGE 8, 46 = NJW 1959, 998; BVerwGE 29, 140; 48, 264).

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Daß sich ein solcher Zusammenhang hier ohne weiteres aufdrängen würde (vgl. dazu BVerwGE 39, 36 (38)), läßt sich im Falle des Kl. schon aus tatsächlichen Gründen keineswegs sagen.
  • BVerwG, 18.09.1989 - 5 B 100.89

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Anforderungen an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Dies ist eine sachgerechte Ermessenserwägung bei der Prüfung, ob und unter welchen Umständen die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber noch zuzumuten ist (vgl. Senat, Urt. v. 5.7.1989 - 6 S 1738/87, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 18.9.1989 - 5 B 100/89; Senat, Urt. v. 17.8.1988 - 6 S 1067/87).
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    (2) Selbst wenn es beantragt worden wäre, kann der Widerspruchsbescheid, außer im Falle des hier nicht einschlägigen § 79 I Nr. 2 VwGO, nur dann allein aufgehoben werden, wenn die besonderen Voraussetzungen des § 79 II VwGO erfüllt sind (BVerwGE 13, 195 (198); 70, 196 (197) = NVwZ 1985, 901; BVerwG, DÖV 1979, 791; VGH Kassel, NVwZ 1988, 743; Kopp, § 79 Rdnr. 5; Dawin, NVwZ 1987, 872 (874)), der Widerspruchsbescheid also auch alleiniger Gegenstand der Anfechtungsklage hätte sein können.
  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Beide Verwaltungsakte hängen zusammen und sind prozessual als eine Einheit anzusehen (BVerwGE 19, 327 (330); Müller, NJW 1982, 1370 (1371)).
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 167.65

    Stellungnahme des Arbeitsamtes als Voraussetzung für Kündigung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Stellungnahme des Arbeitsamts hauptsächlich in dem Sinne für die Willensbildung der Hauptfürsorgestelle entscheidend, als ihr dadurch die für ihre Entscheidung erforderliche Kenntnis der Lage auf dem Arbeitsmarkt vermittelt wird, und als sie dadurch die Ansicht des Arbeitsamts über die Vermittlungsfähigkeit des Schwerbehinderten erfährt (BVerwGE 26, 145 (147)).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
    Das Interesse des Arbeitgebers genießt in der Regel dann den Vorrang, wenn ihm die Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwGE 8, 46 = NJW 1959, 998; BVerwGE 29, 140; 48, 264).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1987 - 9 S 866/87

    Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte -

  • VGH Hessen, 23.02.1988 - 9 UE 1965/85

    Isolierte Aufhebung eines Widerspruchsbescheids wegen Rechtswidrigkeit infolge

  • BVerwG, 17.12.1958 - V C 177.56

    Berücksichtigung der Gruppeninteressen bei der Zustimmung zur Kündigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Etwaige Rechtsfehler bei der Ermessensausübung im Widerspruchsbescheid, die im Ausgangsbescheid noch nicht enthalten waren, wären der Ausgangsbehörde zuzurechnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.1989 - 6 S 2694/88 - VBlBW 1990, 297-298 m.w.N.; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. § 79 Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1996 - 5 S 2104/95

    Berufungszulassung - Klagehäufung - Beschwerdewert; Anordnung zum Entfernen eines

    und 02.08.1993 (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) führt die Entscheidung durch die unzuständige Widerspruchsbehörde hier jedoch nicht; eine ausdrückliche und in solchen Fällen nach § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO grundsätzlich mögliche - gesonderte - Anfechtung des Widerspruchsbescheids (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17.08.1995 - 5 S 71/95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.1989 - 6 S 2694/88 - VBlBW 1990, 297) ist durch den Kläger nicht erfolgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

    Ob die Beklagte in der Tat als Straßenverkehrsbehörde entschieden hat, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, da die Klägerin - was nach § 79 Abs. 2 VwGO möglich wäre - nicht auch die isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids beantragt hat (vgl. zu dieser Möglichkeit VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1989 - 6 S 2694/88 - VBlBW 1990, 297; Urt. v. 14.10.1987 - 9 S 866/87 -); dies wäre angesichts des Erfolgs der Anfechtungsklage gegen den Ausgangsbescheid auch nicht sinnvoll gewesen.
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