Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1990

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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1989 - 12 A 48/89   

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OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1989 - 12 A 48/89 (https://dejure.org/1989,7005)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.1989 - 12 A 48/89 (https://dejure.org/1989,7005)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 12 A 48/89 (https://dejure.org/1989,7005)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1091
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt aufhebt oder ihn durch einen neuen ersetzt (Sodan/Ziekow, VwGO, a.a.O., § 161 Rn 137; OVG R-Pf., Urteil vom 26.10.1989 - 12 A 48/89 - NVwZ 1990, 1091).
  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 B 15.2365

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlage - Windkrafterlass

    Eine derartige konkludente "Novation" des Ausgangsbescheids (vgl. Gerhardt in Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 Rn. 89) ist vor allem dann anzunehmen, wenn dem ursprünglichen Verwaltungsakt ein derart schwerwiegender Fehler anhaftete, dass er seitens des Gerichts ohne die Änderung bzw. Ergänzung vollständig hätte aufgehoben werden müssen" oder wenn es durch die Änderung oder Ergänzung zu einer Wesensänderung des ursprünglichen Verwaltungsakts gekommen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.10.1989 - 12 Abs. 48/89 - NVwZ 1990, 1091; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. Rn. 89).
  • VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe

    Eine derartige konkludente "Novation" des Bescheids (vgl. zu dieser Terminologie Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 Rn. 89) ist vor allem dann anzunehmen, wenn dem ursprünglichen Verwaltungsakt ein Fehler von solcher Schwere anhaftete, dass er seitens des Gerichts ohne die Änderung vollständig hätte aufgehoben werden müssen, oder wenn es zu einer Wesensänderung des ursprünglichen Verwaltungsakts gekommen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.10.1989 - 12 A 48/89 - NVwZ 1990, 1091; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. Rn. 89).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2009 - 15 B 1609/08

    Definition des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinne;

    Dietzel in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Straßenbaubeitragsrecht, G Rn. 165; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen, 6. Aufl., Rn. 233; ebenso für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 31.1.1968 - IV C 29.67 -, DVBl. 1968, 521; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitrage, 8. Aufl., § 21 Rdnr. 32; ebenso für das rheinland-pfälzische Entwässerungsbeitragsrecht OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.10.1989 - 12 A 48/89 -, NVwZ 1990, 1091 f.
  • VGH Bayern, 24.08.2015 - 22 ZB 15.1802

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier auf das Gebiet zweier Gemeinden

    Eine derartige konkludente "Novation" des Ausgangsbescheids (vgl. zu dieser Terminologie Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 Rn. 89) ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Fehler, der dem ursprünglichen Verwaltungsakt anhaftete, so schwer wiegt, dass er seitens des Gerichts ohne die Änderung vollständig hätte aufgehoben werden müssen, oder wenn es hierdurch zu einer Wesensänderung des ursprünglichen Verwaltungsakts gekommen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.10.1989 - 12 A 48/89 - NVwZ 1990, 1091; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. Rn. 89).
  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Eine derartige "Novation" des Bescheids (vgl. zu dieser Terminologie Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 Rn. 89) ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Fehler, der dem ursprünglichen Verwaltungsakt anhaftete, so schwer wiegt, dass er seitens des Gerichts ohne die Änderung umfassend hätte aufgehoben werden müssen, oder wenn es zu einer Wesensänderung des ursprünglichen Verwaltungsakts gekommen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.10.1989 - 12 A 48/89 - NVwZ 1990, 1091; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. Rn. 89).
  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 22 ZB 15.1334

    Klage eines Landwirts gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Eine derartige konkludente "Novation" des Bescheids (vgl. zu dieser Terminologie Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 Rn. 89) ist vor allem dann anzunehmen, wenn dem ursprünglichen Verwaltungsakt ein Fehler von solcher Schwere anhaftete, dass er seitens des Gerichts ohne die Änderung vollständig hätte aufgehoben werden müssen, oder wenn es zu einer Wesensänderung des ursprünglichen Verwaltungsakts gekommen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.10.1989 - 12 A 48/89 - NVwZ 1990, 1091; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier a. a. O. Rn. 89).
  • VG Minden, 17.06.2005 - 9 K 2145/04

    Erledigung der Hauptsache nach Änderung eines klageweise angegriffenen Bescheids

    vgl. zur Klageänderung nach einseitiger Erledigungserklärung: OVG Koblenz, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 A 48/89, NVwZ 1990, 1091; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 13. Auflage, München 2003, § 161 Rn. 20; Neumann, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblatt-Kommentar, Band 4, Baden-Baden, Stand: Januar 2003, § 161 Rn. 153 ff.; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblatt-Kommentar, Band II, München, Stand: September 2004, § 161 Rn. 28; Preusche, Zum Ändern und Ersetzen angefochtener Verwaltungsakte, DVBl. 1992, 797 (802 f.).

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 A 48/89, NVwZ 1990, 1091 (1091); Neumann, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblatt-Kommentar, Band 4, Baden- Baden, Stand: Januar 2003, § 161 Rn. 237; Clausing, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblatt-Kommentar, Band II, München, Stand: September 2004, § 161 Rn. 10; Preusche, Zum Ändern und Ersetzen angefochtener Verwaltungsakte, DVBl. 1992, 797 (803).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1994 - 9 S 653/93

    Sachbefugnis der Widerspruchsbehörde bis zur Zustellung des

    Die dargelegte dogmatische Einordnung von Widerruf und Gewährung einer Abwicklungsfrist als eine einheitliche Verfügung führt aber weiter zu der Feststellung, daß das scheinbare bloße Nachschieben einer Abwicklungsfrist in Wahrheit die Bedeutung einer vollständigen Ersetzung des ursprünglichen rechtswidrigen Widerrufsbescheids durch einen nunmehr (erstmals) mit einer Abwicklungsfrist versehenen originären zweiten Erlaubniswiderruf hat (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 26.10.1989, NVwZ 1990, 1091; Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 79 RdNr. 3: vollständige Beseitigung des ersten fehlerhaften Verwaltungsakts, wenn dieser ohne die Änderung im Ganzen hätte aufgehoben werden müssen).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 ZB 15.1028

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Eine derartige konkludente "Novation" des Bescheids (vgl. zu dieser Terminologie Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 1997, § 113 Rn. 89) ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Fehler, der dem ursprünglichen Verwaltungsakt anhaftete, so schwer wiegt, dass er seitens des Gerichts ohne die Änderung vollständig hätte aufgehoben werden müssen, oder wenn es zu einer Wesensänderung des ursprünglichen Verwaltungsakts gekommen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 26.10.1989 - 12 A 48/89 - NVwZ 1990, 1091; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. Rn. 89).
  • VG Koblenz, 19.09.2019 - 4 K 368/19

    Erledigungs eines Prozessverfahrens gegen Schulausschluss

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2020 - 5 LB 6/20

    Feststellungsstreit bei einseitiger Erledigungserklärung; Beseitigung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1991 - 6 B 10837/91
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1990 - 18 B 23243/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10266
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1990 - 18 B 23243/89 (https://dejure.org/1990,10266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.1990 - 18 B 23243/89 (https://dejure.org/1990,10266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 1990 - 18 B 23243/89 (https://dejure.org/1990,10266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung; Erfolgreiches Beschwerdeverfahren ; Beschwerde ; Nichtzulassung der Berufung ; Schlußentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1091
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