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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90 (https://dejure.org/1990,2346)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.06.1990 - 5 M 22/90 (https://dejure.org/1990,2346)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 (https://dejure.org/1990,2346)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 42 Abs. 1 S. 3 BBG; § 35 Abs. 1 VwVfG; § 80 Abs. 1 VwGO; § 44a VwGO
    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1194
  • DVBl 1990, 882
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90
    Außerdem hat das BVerwG die auf § 3 II StVZO gestützte Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nicht als Verwaltungsakt gewertet (BVerwGE 34, 248 [250] = NJW 1970, 1989); es hat allerdings in einer späteren Entscheidung die Feststellungsklage gegenüber einer einen Beamten betreffenden Anordnung, sich dienstärztlich untersuchen zu lassen, für zulässig gehalten und in diesem Urteil (BVerwG, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14, S. 4) ausgeführt: "Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Anordnung der dienstärztlichen Untersuchung ein Verwaltungsakt oder eine behördeninterne Maßnahme ist (vgl. hierzu: BVerwGE 60, 144 = Buchholz 232 § 26 BGB Nr. 20 = NJW 1981, 67 = DVBl 1980, 882).

    Auf diesen Unterschied hat das BVerwG in der bereits erwähnten, die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, betreffenden Entscheidung ausdrücklich hingewiesen (BVerwGE 34, 248 [250] = NJW 1970, 1989).

    Sowohl bei der Überprüfung der Eignung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren als auch bei der Überprüfung der Eignung eines Beamten auf Probe in gesundheitlicher Hinsicht sieht das materielle Recht eine dem § 42 I 3 BBG entsprechende Pflicht, deren Nichtbefolgung Sanktionen unterliegt, nicht vor (vgl. BVerwGE 34, 248 [250 f.] = NJW 1970, 1989; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.5.1980 - 5 OVG B 27/80, 5-5749 [2024], S. 4).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90
    Außerdem hat das BVerwG die auf § 3 II StVZO gestützte Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nicht als Verwaltungsakt gewertet (BVerwGE 34, 248 [250] = NJW 1970, 1989); es hat allerdings in einer späteren Entscheidung die Feststellungsklage gegenüber einer einen Beamten betreffenden Anordnung, sich dienstärztlich untersuchen zu lassen, für zulässig gehalten und in diesem Urteil (BVerwG, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14, S. 4) ausgeführt: "Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Anordnung der dienstärztlichen Untersuchung ein Verwaltungsakt oder eine behördeninterne Maßnahme ist (vgl. hierzu: BVerwGE 60, 144 = Buchholz 232 § 26 BGB Nr. 20 = NJW 1981, 67 = DVBl 1980, 882).

    Nach dieser die Rechtsnatur der Umsetzung betreffenden Entscheidung vom 22.5.1980 (BVerwGE 60, 144 = Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20 = NJW 1981, 67 = DVBl 1980, 882) schließt die unmittelbare rechtliche Außenwirkung einer Regelung als unverzichtbare Voraussetzung ihrer Eigenschaft als Verwaltungsakt es aus, Maßnahmen mit nur mittelbaren Außenwirkungen eine derartige Qualität beizumessen.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1980 - 5 B 27/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90
    Allerdings hat der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 7.5.1980 (5 OVG B 27/80, 5-5749 [2024]) die an einen Beamten auf Probe gerichtete Anordnung, sich zwecks Feststellung seiner Dienstfähigkeit stationär begutachten zu lassen, nicht als Verwaltungsakt angesehen und unter anderem ausgeführt, es bedürfte keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Senats zur Rechtsnatur der gegenüber einem Beamten auf Lebenszeit ergehenden Anordnung nach § 54 I 3 NdsBG (vgl. § 42 I 3 BBG), sich amtsärztlich bzw. stationär begutachten zu lassen, aufrechtzuerhalten ist.

    Sowohl bei der Überprüfung der Eignung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren als auch bei der Überprüfung der Eignung eines Beamten auf Probe in gesundheitlicher Hinsicht sieht das materielle Recht eine dem § 42 I 3 BBG entsprechende Pflicht, deren Nichtbefolgung Sanktionen unterliegt, nicht vor (vgl. BVerwGE 34, 248 [250 f.] = NJW 1970, 1989; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.5.1980 - 5 OVG B 27/80, 5-5749 [2024], S. 4).

  • OVG Hamburg, 12.03.1987 - Bs I 15/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90
    Letztlich ist auch die auf § 42 I 3 BBG beruhende Anordnung, sich untersuchen zu lassen, nicht zwangsweise durchsetzbar und kann die Nichtbefolgung ebenfalls zu Beweisnachteilen im Rahmen des Zwangspensionierungsverfahrens führen (vgl. OVG Hamburg, DVBl 1987, 1176 m. w. Nachw.), jedoch ist die durch die Anordnung nach § 42 13 BBG konkretisierte Pflicht im Gegensatz zu den anderen genannten Maßnahmen kraft des zugrundeliegenden materiellen Rechts (§ 42 I 3 BBG) als Dienstpflicht ausgestaltet, die unmittelbare rechtliche Auswirkungen für den betroffenen Beamten hat, weil eine Nichtbeachtung dieser Pflicht disziplinarrechtlich geahndet werden kann.
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bezüglich der Dienstfähigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90
    Zwar ist in dem Beschluß vom 2.4.1968 (BVerwG, ZBR 1969, 49) ausgeführt, der betroffene Beamte könne sich gegenüber Untersuchungsanordnungen schon im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren hinreichend schützen, jedoch kann dem nicht entnommen werden, daß es sich bei dieser Untersuchungsanordnung um einen Verwaltungsakt handelt.
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    In Rechtsprechung und Literatur wird die Frage nach der Verwaltungsaktqualität einer Weisung im Sinne von § 45 Abs. 3 Satz 1 BBG unterschiedlich beantwortet (vgl., auch zu § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG und entsprechendem Landesrecht, VGH Kassel, Urteil vom 23. Februar 1994 - 1 UE 3980/88 - <NVwZ-RR 1995, 47 [48]> m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 - <DVBl 1990, 882 [882 ff.] = ZBR 1991, 154 [154 f.]> m.w.N.; BayVGH, Beschluß vom 9. März 1999 - 3 CS 98.3596 - <BayVBl 2000, 180>; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., § 45 Rn. 4; Summer in: Fürst, a.a.O., K § 42 Rn. 23; Battis, BBG, 2. Aufl., § 45 Rn. 4; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 35 Rn. 66 und 86; Obermayer, a.a.O., § 35 Rn. 65; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 35 Rn. 87).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    Der Senat hält insoweit an seiner gegenteiligen, im Beschluss vom 13. Juni 1990 (- 5 M 22/90 -, juris) geäußerten Rechtsauffassung nicht mehr fest (zuletzt hat der erkennende Senat diese Rechtsfrage offen gelassen, vgl. Beschl. v. 06.11.2008 - 5 ME 331/08 -, juris).

    Für die Bejahung der Vollstreckbarkeit genügt es, wenn auf die Befolgung einer Verfahrenshandlung mittels Disziplinarrechts hingewirkt werden kann (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, juris; siehe auch Hess. VGH, Urt. v. 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 44a Rn. 8; Bader/ Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, § 44a Rn. 10; offen BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - BVerwG 2 C 33.96 -, juris).

  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05

    Untersuchungsanordnung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Treue- und

    Wohl überwiegend wurde und wird die Verwaltungsaktqualität mit der Begründung bejaht, dass die Anordnung den Beamten im Schwerpunkt als Grundrechtsträger betreffe und ggf. selbstständig disziplinarrechtlich verfolgbar sei (vgl. zu § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG: OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, NVwZ 1990, 1194; offen gelassen zu Art. 59 Abs. 1 BayBG: BayVGH, Beschl. v. 9.3.1999, NVwZ-RR 2000, 35; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 42 RdNr. 23; Battis, BBG, 2. Aufl. 1997, § 42 RdNr. 7; Woydera/Summer/Zängl, SächsBG, § 52 Anm. 19.c; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35 RdNr. 66 und 86).

    Ohne Einfluss ist sie hingegen auf die Prüfung der unmittelbaren Außenwirkung als Begriffsmerkmal des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2000, aaO; a.A.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10458/14

    Anordnung der Nachprüfung der beamtenrechtlichen Dienstfähigkeit

    Soweit ersichtlich, wird auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchweg die Auffassung vertreten, die Pflicht eines Beamten, sich wegen des Verdachts auf eine konstitutionell bedingte Leistungsschwäche, deren Ursache der Dienstherr im psychomentalen Bereich vermutet, einer Untersuchung durch einen Psychiater und/oder Neurologen zu unterziehen, sei mit disziplinarrechtlichen Mitteln und damit im weiteren Sinne zwangsweise durchsetzbar (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. September 1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl. 1988, 358; OVG Nds, Beschluss vom 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 -, NVwZ 1990, 1194; SaarlOVG, Beschluss vom 18. September 2012, - 1 B 225/12 -, NVwZ-RR 2013, 477; OVG NRW, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 -, NVwZ-RR 2013, 198).
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 222/05

    Nachweisverlangen, amtsärztliches Attest

    Wohl überwiegend wurde und wird die Verwaltungsaktqualität mit der Begründung bejaht, dass die Anordnung den Beamten im Schwerpunkt als Grundrechtsträger betreffe und ggf. selbstständig disziplinarrechtlich verfolgbar sei (vgl. zu § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG: OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, NVwZ 1990, 1194; offen gelassen zu Art. 59 Abs. 1 BayBG: BayVGH, Beschl. v. 9.3.1999, NVwZ-RR 2000, 35; Summer in: Fürst, GKÖD I, K § 42 RdNr. 23; Battis, BBG, 2. Aufl. 1997, § 42 RdNr. 7; Woydera/Summer/Zängl, SächsBG, § 52 Anm. 19.c; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35 RdNr. 66 und 86; vgl. zu § 92 Abs. 2 SächsBG entsprechenden Nachweisverlangen: Battis, aaO § 73 RdNr. 6; Woydera/Summer/Zängl, aaO § 92 Anm. 10; Lopacki , ZBR 1992, 193; Köhler, DÖD 1987, 145 jeweils m.w.N).

    Ohne Einfluss ist sie hingegen auf die Prüfung der unmittelbaren Außenwirkung als Begriffsmerkmal des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.6.2000, aaO; a.A.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 4 S 1631/21

    Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung im beamtenrechtlichen

    Die Frage der Rechtsnatur einer gegenüber einem Beamten oder Ruhestandsbeamten ergehenden Untersuchungsanordnung und die Bedeutung von § 44a VwGO in diesem Zusammenhang wird seit langem in der Rechtsprechung erörtert (vgl. bereits den Senatsbeschluss vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 - Ls. bei Juris sowie aus der älteren Rechtsprechung OVG Nds., Beschluss vom 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, Juris Rn. und Hess. VGH, Urteil vom 23.02.1994 - 1 UE 3980/88 -, Juris Rn. 34 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 5 ME 61/07

    Rechtmäßigkeit einer Weisung des Dienstherrn zur amtsärztlichen Untersuchung;

    Die Weisung begründet eine Dienstpflicht, deren Nichtbefolgung zwar disziplinarrechtlich verfolgt werden kann, die aber - und hierauf kommt es vorliegend entscheidend an - auf die Art und Weise der Durchführung und des Ausgangs des Zwangspensionierungsverfahrens keinen Einfluss hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, NVwZ 1990, 1194).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.1992 - 5 M 2709/91

    Fortführung des Verfahrens; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit;

    Mit seinen Anträgen zu 1. und 2. begehrt der Antragsteller inhaltlich die in Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Feststellung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990 - 5 M 22/90 -, 5-8249 (2533); Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., RdNr. 695, 700, jeweils mit weiteren Nachweisen), daß die von ihm erhobenen Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung mit der Folge haben, daß weder die Fortführung des Zwangspensionierungsverfahrens noch die Einbehaltung der das Ruhegehalt übersteigenden Dienstbezüge vor einer Entscheidung über die Rechtsbehelfe oder einer Anordnung des Sofortvollzuges (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) der Fortführungsentscheidung vom 23. August 1991 erfolgen dürfen.

    Hierdurch unterscheidet sie sich von der auch von dem beschließenden Senat als Verwaltungsakt gewerteten, im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens auf § 42 Abs. 1 Satz 3 BBG gestützten Anordnung, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen (vgl. Beschl. v. 13.6.1990 - 5 M 22/90 -, DVBl 1990, 882).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2009 - 1 B 264/09

    Frage des Darstellens der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines

    Zu der umstrittenen, hier indes nicht entscheidungserheblichen Frage, ob die auf § 45 Abs. 1 Satz 3 LBG NRW a.F. bzw. - seit dem 1. April 2009 - auf § 33 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW oder aber auf entsprechende Regelungen des Bundes oder anderer Länder gestützte Weisung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, materiell einen Verwaltungsakt i.S.v. § 35 Satz 1 VwVfG darstellt oder aber als eine bloß innenrechtliche Maßnahme ohne intendierte Außenwirkung bzw. eine unselbständige behördliche Verfahrenshandlung ohne Regelungscharakter zu qualifizieren ist, vgl. - den Verwaltungsaktscharakter wohl zutreffend bejahend - insbesondere OVG Lüneburg, Beschluss 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 -, NVwZ 1990, 1194, und OVG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 4 S 5/01 -, NVwZ-RR 2002, 762, jeweils m.w.N., auch zur Gegenansicht; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 35 Rn. 153, 200; Kopp/Ramsauer, § 35 Rn. 66, 86; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, Rn. 220 mit Fn. 39; vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 6 B 2718/06 -, juris, wonach Überwiegendes dafür spricht, dass die Weisung an den Beamten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, einen Verwaltungsakt darstellt; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 2. Mai 2007 - 1 B 70/07 - anderer Ansicht etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246 = ZBR 2000, 384, zu einer an einen Ruhestandsbeamten gerichteten Weisung.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2000 - 5 M 4574/99

    Aufgabenbereich; Aufgabengebiet; Aufgabenänderung; Bekenntnisbindung;

    Ein Verwaltungsakt liegt vor, wenn eine Anordnung den Beamten in seiner persönlichen dienstrechtlichen) Stellung, nicht lediglich hinsichtlich seiner Amtsausübung betrifft (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. II, 5. A. 1987, § 117 Rdnr. 9; OVG Lüneburg, B. v. 13.06.1990 - 5 M 22/90 -, DVBl. 1990, 883).
  • OVG Berlin, 21.12.2001 - 4 S 5.01

    Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1999 - 8 B 902/99

    Verwaltungsakt; Aufschiebende Wirkung; Ausschluss durch Bundesgesetz; Formelles

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2003 - 2 B 11956/02

    Beamtenrecht, Ruhestandsbeamter, Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten,

  • VG Karlsruhe, 14.09.2004 - 2 K 651/04

    Die Aufforderung an einen Beamten, sich zur Feststellung seiner Dienstfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 1 B 787/09

    Verwaltungsaktqualität einer wegen Zweifel über die Dienst(un)fähigkeit gegenüber

  • VG Saarlouis, 17.02.2010 - 2 K 594/09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch den Dienstherrn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 6 B 2718/06

    Weisung des Dienstvorgesetzten an den Beamten zur Durchführung einer ärztlichen

  • VG Cottbus, 03.09.2009 - 5 L 162/09

    Abgrenzung Dienstleistungsüberlassung - Umsetzung - Zuweisung; Beamtin der

  • VG München, 07.04.2011 - M 5 S 11.961

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs; Weisung; stationäre

  • VG Braunschweig, 25.01.2000 - 7 A 7572/98

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand

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