Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89   

Lebensmittelgeschäft

Zu den zulässige Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB, Schallschutz;

§ 47 Abs. 5 VwGO, Teilnichtigkeit: Grundsätze der Teilbarkeit eines Bebauungsplans, Gesamtnichtigkeit bei unwirksamer Gebietsfestsetzung

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite unwirksamer Festsetzungen von Baugebieten

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1988 - 8 S 2053/88
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1990, 931 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1103
  • BauR 1989, 695
  • NVwZ 1990, 159
  • ZfBR 1989, 274
  • ZfBR 1990, 168



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Wird zitiert von ... (139)  

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07  

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 17 = UPR 1989, 451) hat die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung nur dann nicht deren Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07  

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Ein Bebauungsplan, in dem die Gemeinde unterschiedliche Baugebiete festgesetzt hat, ist an den Gebietsgrenzen teilbar, wenn das jeweilige Baugebiet mit den weiteren für dieses Gebiet geltenden Festsetzungen für sich betrachtet eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan für nur eines der Baugebiete beschlossen hätte (Beschlüsse vom 18. Juli 1989 a.a.O. S. 232, vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = BRS 49 Nr. 35, vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 = BRS 52 Nr. 36 und vom 6. Dezember 2000 a.a.O.).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07  

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleibt und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (vgl. z.B. Beschluss vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 17; Beschluss vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
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