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   VGH Bayern, 04.10.1989 - 21 B 89.1969   

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VGH Bayern, 04.10.1989 - 21 B 89.1969 (https://dejure.org/1989,23428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.1989 - 21 B 89.1969 (https://dejure.org/1989,23428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 21 B 89.1969 (https://dejure.org/1989,23428)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 180
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG München, 28.02.2014 - M 7 K 13.5618

    Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg und im Sicherheitsbereich eines

    Die auf Art. 9 i.V.m. Art. 11 PAG gestützte Versetzungsanordnung war rechtmäßig (vgl. BayVGH, U. v. 4. Oktober 1989 - 21 B 89.1969 - NVwZ 1990, 180/181 zur Rechtsgrundlage für eine Versetzung).
  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.5641

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme wegen eines Schwertransports

    Die auf Art. 9 i. V. m. Art. 11 PAG gestützte Versetzungsanordnung war rechtmäßig (vgl. BayVGH, U. v. 4. Oktober 1989 - 21 B 89.1969 - NVwZ 1990, 180/181 zur Rechtsgrundlage für eine Versetzung).
  • VG Gera, 25.09.2020 - 2 K 364/20

    Abgrenzung von Sicherstellung und Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges

    Für die rechtliche Einordnung des Abschleppens eines auf einen Verwahrplatz gebrachten Fahrzeugs als Sicherstellung kommt es nicht darauf an, ob die Behörde das Fahrzeug in erster Linie in Gewahrsam nehmen will, es also in ihrem Besitz haben will, oder ob der amtliche Gewahrsam lediglich sekundär gleichsam als Nebenfolge eintritt, weil es der Behörde primär darum geht, das Fahrzeug von seinem gegenwärtigen Ort zu entfernen und eine dort bestehende Gefahr zu beheben (vgl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Oktober 1989 - 21 B 89.1969 -, juris).
  • VG München, 03.04.2013 - M 7 K 12.6147
    Die auf der Grundlage von Art. 9 i.V.m. Art. 11 PAG angeordnete Versetzung war rechtmäßig (vgl. BayVGH, U. v. 4. Oktober 1989 - 21 B 89.1969 - NVwZ 1990, 180 [181] zur Rechtsgrundlage für eine Versetzung).
  • VG München, 16.11.2012 - M 7 K 12.2812
    Rechtsgrundlage für die Anordnung, das auf dem Behindertenparkplatz stehende Fahrzeug zu versetzen, ist Art. 9 i.V.m. Art. 11 PAG (vgl. BayVGH, U. v. 4. Oktober 1989 - 21 B 89.1969 - NVwZ 1990, 180 [181] zur Rechtsgrundlage für eine Versetzung).
  • VG München, 16.11.2011 - M 7 K 11.3487
    Rechtsgrundlage für die Anordnung, das auf dem Behindertenparkplatz stehende Fahrzeug zu versetzen, ist Art. 9 i.V.m. Art. 11 PAG (vgl. BayVGH, U. v. 4. Oktober 1989 - 21 B 89.1969 - NVwZ 1990, 180 [181] zur Rechtsgrundlage für eine Versetzung).
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