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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88   

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BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88 (https://dejure.org/1989,362)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1989 - 4 NB 18.88 (https://dejure.org/1989,362)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - 4 NB 18.88 (https://dejure.org/1989,362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Interessen - Fesetsetzung einer Verkehrsfläche - Geltungsbereich des Bebauungsplans - Lärmimmissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den Abwägungsvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1192 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 256
  • BauR 1989, 580
  • ZfBR 1989, 276
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
    Es liegt auf der Hand, daß hinsichtlich der von einer festgesetzen Verkehrsfläche ausgehenden Immissionen (hier: Verkehrslärm) die vom Abwägungsgebot geforderte Berücksichtigung gegenläufiger Interessen der betroffenen Grundeigentümer nicht an den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans haltmachen und die jenseits dieser Grenzen ausgelösten Konflikte ganz außer Betracht lassen darf (vgl. Urteile vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 und vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71]).

    Die von der Antragsgegnerin auf S. 4 und 5 der Beschwerdeschrift aufgeworfenen Fragen, wie bei einer Kollision von Belangen des beplanten Gebietes und der außerhalb des Planungsbereichs gelegenen Gebiete die Abwägung zu vollziehen sei und ob ohne Verletzung des Abwägungsgebotes durch die Planung entstehende Nachteile in einem anderen Gebiet bewußt in Kauf genommen werden könnten, betreffen demgegenüber die der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials nachfolgenden Stufen der Abwägung sowie das Abwägungsergebnis; auf sie kam es nach der für die Vorlagepflicht gemäß § 47 Abs. 5 VwGO grundsätzlich maßgeblichen Rechtsauffassung des Normenkontrollgerichts für dessen Entscheidung nicht an (vgl. hierzu im übrigen BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71]).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
    Die Antragsgegnerin macht geltend, von derartigen Werten sei das Bundesverwaltungsgericht nur in seiner Rechtsprechung zu § 17 FStrG ausgegangen (vgl. BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]; 77, 285 ); für die Aufstellung von Bebauungsplänen liege eine Reihe abweichender Urteile anderer Oberverwaltungsgerichte vor.

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - (BVerwGE 77, 285 ) ausgeführt, entgegen einer sich in der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte abzeichnenden Tendenz könnten aus den in dem gescheiterten Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes enthaltenen Werten keine geeigneten Beurteilungsmaßstäbe für die Zumutbarkeit von Verkehrslärm abgeleitet werden.

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
    Denn es liegt auf der Hand und bedarf deshalb auch keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht, daß für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Verkehrslärm keine verschiedenen Maßstäbe gelten können je nachdem, ob die Verkehrsanlage ihre Grundlage in einem Planfeststellungsbeschluß oder in einem Bebauungsplan hat (vgl. hierzu auch den Beschluß des Senats vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - BVerwGE 80, 184 [BVerwG 07.09.1988 - 4 N 1/87] = NJW 1989, 467).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
    Die Antragsgegnerin macht geltend, von derartigen Werten sei das Bundesverwaltungsgericht nur in seiner Rechtsprechung zu § 17 FStrG ausgegangen (vgl. BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74]; 77, 285 ); für die Aufstellung von Bebauungsplänen liege eine Reihe abweichender Urteile anderer Oberverwaltungsgerichte vor.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
    Welche von den Festsetzungen eines Bebauungsplans außerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs berührten Belange hiervon ausgehend "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören (vgl. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]) und unter welchen Voraussetzungen Immissionen, die ein Grundstück treffen, nicht mehr als unmittelbar durch die Festsetzung ausgelöst gewertet und deshalb auch dem Bebauungsplan und der ihm vorangehenden Abwägung nicht mehr zugeordnet werden können, läßt sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter maßgeblicher Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Planungsziels beantworten (vgl. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
  • BVerwG, 28.03.1988 - 4 NB 7.88

    Prüfungsgegenstand der Nichtvorlagebeschwerde im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
    Soweit die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang rügt, das Normenkontrollgericht sei von unrichtigen Feststellungen ausgegangen und habe zu Unrecht nicht den beantragten Augenschein eingenommen, kann auch dies die Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Normenkontrollsache nicht zum Erfolg führen; auf Verfahrensmängel kann die Beschwerde gemäß § 47 Abs. 7 VwGO nicht gestützt werden (vgl. Beschluß vom 28. März 1988 - BVerwG 4 NB 7.88 - NVwZ 1988, 728).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88
    Es liegt auf der Hand, daß hinsichtlich der von einer festgesetzen Verkehrsfläche ausgehenden Immissionen (hier: Verkehrslärm) die vom Abwägungsgebot geforderte Berücksichtigung gegenläufiger Interessen der betroffenen Grundeigentümer nicht an den räumlichen Grenzen des Bebauungsplans haltmachen und die jenseits dieser Grenzen ausgelösten Konflikte ganz außer Betracht lassen darf (vgl. Urteile vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 und vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71]).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    c) Das Normenkontrollgericht ist weder vom Senatsbeschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - (NVwZ 1990, 256) noch von den Senatsurteilen vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - (BVerwGE 51, 15) und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - (BayVBl 1994, 278) abgewichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

    Welche Belange "nach Lage der Dinge" zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, lässt sich nicht grundsätzlich, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Situation und des von der Planung verfolgten konkreten Ziels beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.07.1989 - 4 NB 18.88 - NVwZ 1990, 256, juris Rn 4).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

    Denn die Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gehört zu den im Sinne des § 1 Abs. 6 BauGB abwägungserheblichen Belangen auch dann, wenn die betroffenen Grundstücke außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 42).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89   

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https://dejure.org/1989,1364
BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89 (https://dejure.org/1989,1364)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1989 - 7 B 62.89 (https://dejure.org/1989,1364)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1989 - 7 B 62.89 (https://dejure.org/1989,1364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anbringen innerörtlicher Wegweiser zu Gewerbebetrieben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 400
  • NVwZ 1990, 256 (Ls.)
  • NZV 1989, 486
  • DÖV 1989, 1040
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Insofern bezwecken die genannten Eingriffsbefugnisse in dem Umfang (auch) den Schutz individueller Interessen, wie ihre Schutzgüter individualisiert sind und Gefahren für Rechte und Rechtsgüter einzelner umfassen (vgl. Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, 41. EL Juli 2021, VwGO § 42 Abs. 2 Rn. 89; speziell zu § 45 Abs. 1 siehe BVerwG, Beschl. 02.08.1989 - 7 B 62.89, juris Rn. 2 und Urt. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84, juris Rn. 10; zur polizeilichen Generalklausel Goldhammer, in: Möstl/Schwabenbauer, BeckOK PolR. Bay., 20. Ed. 01.10.2022, PAG Art. 5 Rn. 71 und Sodan/Ziekow, Grundkurs ÖffR, 5. Auflage 2012, § 71 Rn. 12).

    Der Einzelne kann jedoch auf dieser Grundlage einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein verkehrsregelndes Einschreiten der Behörde haben, wenn die Verletzung seiner öffentlich-rechtlich geschützten Individualinteressen, insbesondere seiner Gesundheit und seines Eigentums in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschl. 02.08.1989 - 7 B 62/89, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Der einzelne besitzt aber einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen, wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]; BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 7 B 141.85 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16

    Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen

    Da Richtzeichen (nur) besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs geben (§ 42 Abs. 1 Satz 1 StVO), sind bei ihrer Anbringung Individualinteressen regelmäßig noch weniger berührt als bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nach § 45 Abs. 1 StVO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 1989 - 7 B 62.89 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2003 - 12 LA 467/03

    Mindeststandard für linksseitige Radwege; Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Auszugehen ist davon, dass verkehrsbehördliche Anordnungen nach § 45 StVO nicht, zumindest nicht vornehmlich der Wahrung der Interessen einzelner (Bürger) dienen, sondern regelmäßig auf den Schutz der Allgemeinheit ausgerichtet sind (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, s. z. B. Urt. v. 22.1.1971 - BVerwG VII C 48.69 - , BVerwGE 37, 112(113) u. Beschl. v. 23.12.1980 BVerwG 7 CB 119.80 - , Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 10 sowie v. 2.8.1989 - BVerwG 7 B 62.89 - , Buchholz, aaO, Nr. 19 = DVBl. 1989, 1040 und ebenfalls st. Rspr. des Senats, s. etwa Urt. v. 24.9.1992 - 12 L 78/89 -).

    Werden allerdings grundrechtlich geschützte Rechtspositionen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) oder das Eigentumsrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) betroffen, so kann auch dem einzelnen Bürger im Rahmen des § 45 StVO ein - aber nur auf ermessenfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde begrenzter - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zustehen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, s. etwa die Beschl. v. 2.8.1989, aaO u. v. 2.4.1993 - BVerwG 11 B 11.93 - , Buchholz, aaO, Nr. 25 sowie Senat, Urt. v. 10.8.1992 - 12 L 236/89 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06

    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der

    Denn die gegenüber dem schlichten Straßenbenutzer gefestigtere Rechtsposition des Straßenanliegers reicht jedenfalls nur soweit, wie eine angemessene Nutzung des Eigentums am Anliegergrundstück die Benutzung der Straße erfordert (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - BVerwG IV C 112.68 -, DVBl. 1973, 496, 497; Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 7 B 62.89 -, Buchholz 442.151, Nr. 19 zu § 45 StVG; Grote, a.a.O., Kap. 25, Rn. 29 f; Wendrich, a.a.O., § 14 Rn. 10; ablehnend zur Ableitung des Anliegergebrauchs aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08

    Hinweisschild auf Autogastankstelle muss angebracht werden

    Ein Anspruch auf eine bestimmte verkehrsrechtliche Regelung kommt demgegenüber nur in Frage, wenn im Falle der Ablehnung der Regelung ausnahmsweise eine Rechtsposition des Antragstellers verletzt sein kann, etwa das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Anliegerrecht (vgl. BVerwG NJW 1990, 400).
  • VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88

    Zur Klagebefugnis eines Anwohners bei einer Anfechtungsklage gegen die

    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 45 Abs. 1 StVO umfaßt nicht nur die Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), sondern - im Vorfeld der Grundrechte - insbesondere auch den Schutz vor Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1980 - 7 CB 119.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 10; Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 = Buchholz a.a.O. Nr. 16 NJW 1986, 2655 f.; Beschluß vom 2. August 1989 - 7 B 62.89 - Buchholz a.a.O. Nr. 19).
  • VG Lüneburg, 25.07.2006 - 2 A 8/06
    Auszugeben ist davon, dass verkehrsbehördliche Anordnungen nach § 45 StVO nicht, zumindest nicht vornehmlich der Wahrung der Interessen einzelner (Bürger) dienen, sondern regelmäßig auf den Schutz der Allgemeinheit ausgerichtet sind (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, s.z.B. Urt.v. 22.1.1971 - BVerwG VII C 48.69 -, BVerwGE 37, 112(113) u. Beschl.v. 23.12.1980 BVerwG 7 CB 119.80 -, Buchholz 442 151 § 45 StVO Nr. 10 sowie v. 2.8.1989 - BVerwG 7 B 62.89 -, Buchholz, aaO, Nr. 19 = DVBI.

    Werden allerdings grundrechtlich geschützte Rechtspositionen wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) oder das Eigentumsrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) betroffen, so kann auch dem einzelnen Bürger im Rahmen des § 45 StVO ein - aber nur auf ermessenfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde begrenzter - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zustehen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, s. etwa die Beschl.v. 2.8.1989, aaO u. v. 2.4.1993 - BVerwG 11 B 11.93 -, Buchholz, aaO, Nr. 25 sowie OVG Lüneburg, Urt.v. 10.8.1992 -12 L 236/89 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1997 - 25 A 4997/96
    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234; Beschluß vom 31. März 1988 - 7 B 52.88 - Beschluß vom 2. August 1989 - 7 B 62.89 -, NJW 1990, S. 400; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 29. März 1994 - 5 S 1781/93 -, VBlBW 1994, 415; VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 1995 - 11 A 568.93 -, NVwZ-RR 1996, 257; Manssen, Anordnungen nach § 45 StVO im System des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozeßrechts, DVBl. 1997, S. 633 (638).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92

    Straßenverkehrsbehörde; Anordnung; Verkehrsbeschränkung; Verkehrsverbot; Umfang;

    Der Einzelne hat aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 - BVerwGE 37, 112 (113); U. v. 29.06.1983 - 7 C 102.82 - NVwZ 1983, 610 (611); U. v. 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 (235 f.); B. v. 03.07.1986 - 7 B 191/85 - NJW 1987, 1096; B. v. 02.08.1989 - 7 B 62.89 - …
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1993 - 12 L 39/90

    Vorschriftszeichen; Widerruf; Verwaltungsakt

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1994 - 12 L 5104/93

    Straße; Teieinziehung; Umleitung des Verkehrs; Verlagerung der Verkehrsströme;

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 11 CE 11.1571

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Sperrung eines schmalen Gehwegs)

  • VGH Hessen, 05.08.1992 - 2 TH 2476/91

    Sonderparkplätze für Anwohner; hier: zur Aufrechterhaltung von Parkraum für

  • VG Düsseldorf, 06.09.2012 - 6 L 1093/12

    Wegweiser Verwaltungsvorschriften VwV-StVO Gleichheitssatz Glaubhaftmachung

  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 92.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Düsseldorf, 24.08.2019 - 6 K 1400/18

    Halteverbot Anlieger Wiederaufstellung Unzumutbarkeit Ermessensfehlerfreie

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 12 LA 228/14

    Parkhaus; Richtzeichen; Wegweisung

  • VG Schleswig, 27.06.2017 - 2 B 27/17

    Umbau und Erweiterung eines ehemaligen Seenot-Rettungsschuppens; Rüge der

  • VG Bremen, 19.12.2008 - 5 K 2158/06

    Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen

  • OVG Bremen, 03.02.2011 - 1 A 61/09
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1738
BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87 (https://dejure.org/1989,1738)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1989 - 7 C 91.87 (https://dejure.org/1989,1738)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1989 - 7 C 91.87 (https://dejure.org/1989,1738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Landtagsabgeordneter - Einkommen - Vollalimentation - Entschädigung - Anrechnung - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - Begriffsbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 462
  • NVwZ 1990, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Von dieser Rechtsprechung ist das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. September 1987 zu § 55 BeamtVG (BVerfGE 76, 256 ) teilweise abgerückt.

    Unter diesen Umständen steht das Interesse des Klägers an der Gewährung von Vertrauensschutz hinter dem - hoch zu bewertenden (BVerfGE 76, 256 ) - Interesse des Staates an der Einsparung sachlich nicht gerechtfertigter Doppelbezüge zurück.

  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 34.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Das Berufungsgericht hat den im vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Begriff des Verbands von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamten- bzw. Soldatenrecht (vgl. BVerwGE 22, 225 ; 39, 300 ; 72, 174 ) wie folgt ausgelegt: Gemeint sind nicht nur die Verbände von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die selbst öffentlich-rechtlich verfaßt sind, sondern auch solche in privatrechtlicher Rechtsform.

    - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht mithin nicht allein auf der privatrechtlichen Organisationsform des Arbeitgebers des Versorgungsempfängers, sondern darüber hinaus - zumindest gleichgewichtig - auf dessen Tätigkeit als ein mit anderen Wirtschaftsunternehmen konkurrierender und den Gesetzen des Markts unterworfener Teilnehmer am Wirtschafts- und Erwerbsleben (vgl. BVerwGE 39, 300 ; BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1988, a.a.O. S. 4 f.).

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 52.85

    Soldatenversorgung - Übergangsgebührnisse

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Wegen des gleichen Regelungszwecks der beamtenrechtlichen Anrechnungsvorschriften ist es ferner nicht bedenklich, daß der Landesgesetzgeber zur Ausfüllung des Begriffs des öffentlichen Dienstes auf die im Beamtenrecht einschlägige Vorschrift des § 53 Abs. 5 BeamtVG verwiesen hat, die vom Bundesverwaltungsgericht in ihrem Anwendungsbereich in ständiger Rechtsprechung als verfassungsgemäß und daher rechtsgültig behandelt wird (vgl. zuletzt zu dem mit § 53 Abs. 5 BeamtVG gleichlautenden § 53 Abs. 5 SVG: Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 52.85 - Buchholz 239.2 § 53 SVG Nr. 7).

    - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht mithin nicht allein auf der privatrechtlichen Organisationsform des Arbeitgebers des Versorgungsempfängers, sondern darüber hinaus - zumindest gleichgewichtig - auf dessen Tätigkeit als ein mit anderen Wirtschaftsunternehmen konkurrierender und den Gesetzen des Markts unterworfener Teilnehmer am Wirtschafts- und Erwerbsleben (vgl. BVerwGE 39, 300 ; BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1988, a.a.O. S. 4 f.).

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Mit seiner Anfechtungsklage hat der Kläger geltend gemacht, § 21 Abs. 1 LAbgG sei, wie sich aus dem sog. Diäten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296) ergebe, wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nichtig.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem sog. Diäten-Urteil vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296 ) näher dargelegt hat, hat sich das Wesen der Abgeordnetenentschädigung im Bund und in den Ländern unter den Bedingungen der modernen parlamentarischen Demokratie gewandelt.

  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 64.83

    Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage des Mitgliedes des Abgeordnetenhauses von

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Auf die Sprungrevision des Klägers hat der erkennende Senat mit Urteil vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 64.83 - (NJW 1985, 2344) die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bejaht, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das Berufungsgericht hat die Klage, für die nach dem Urteil des Senats vom 11. Juli 1985 - BVerwG 7 C 64.83 - der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, ohne Verletzung revisiblen Rechts als unbegründet abgewiesen.

  • BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Sieht der Gesetzgeber die Anrechnung vor, so liegt ihr nicht anders als den entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen das Motiv zugrunde, die öffentliche Hand, die als Einheit gesehen wird, nicht durch den Unterhalt des Einkommensbeziehers und seiner Familie doppelt zu belasten (vgl. zu § 53 BeamtVG: BVerwG, Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6 m.w.N.).

    Dieses Regelungsmotiv rechtfertigt nicht nur die Anrechnung überhaupt, sondern zugleich auch die Beschränkung der Anrechnungsmöglichkeit auf Einkommen aus anderen öffentlichen Kassen (BVerwG, Urteil vom 10. März 1987, a.a.O. S. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.03.1986 - 7 B 35.86

    Rundfunkgebührenbefreiung - Einkommensgrenze - Revision - Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Das Berufungsgericht hat auch nicht revisibles Landesrecht angewendet, soweit es über die vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses angenommene Verwendung des Klägers im öffentlichen Dienst nach § 53 Abs. 5 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG -) vom 24. August 1976 - BGBl. I S. 2485 - entschieden hat; denn diese Bestimmung, auf die das Landesabgeordnetengesetz in § 26 verweist, ist im vorliegenden Fall aufgrund des Normbefehls des Landesgesetzgebers und infolgedessen nicht als Bundes-, sondern als Landesrecht anzuwenden (vgl. BVerwGE 57, 204 ; BVerwG, Beschluß vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 86.83

    Soldatenversorgung - Ruhensregelung - Beschäftigung bei einer Gesellschaft des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Das Berufungsgericht hat den im vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Begriff des Verbands von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamten- bzw. Soldatenrecht (vgl. BVerwGE 22, 225 ; 39, 300 ; 72, 174 ) wie folgt ausgelegt: Gemeint sind nicht nur die Verbände von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die selbst öffentlich-rechtlich verfaßt sind, sondern auch solche in privatrechtlicher Rechtsform.
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Von einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung, bei der die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts möglicherweise entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 125.86 - Buchholz 442.01 § 45 a PBefG Nr. 2; Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - NVwZ 1989, 247), kann in Anbetracht des bundesverfassungsrechtlichen Hintergrunds des Streitfalls nicht die Rede sein.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 125.86

    Personenbeförderung - Kostensätze - Verlustausgleich - Pauschalierte Begünstigung

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87
    Von einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung, bei der die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts möglicherweise entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 125.86 - Buchholz 442.01 § 45 a PBefG Nr. 2; Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 15.85 - NVwZ 1989, 247), kann in Anbetracht des bundesverfassungsrechtlichen Hintergrunds des Streitfalls nicht die Rede sein.
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 15.10.1965 - VI C 164.62

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 32.06

    Beamtenversorgung; Ruhensberechnung; Emeritenbezüge; Doppelbelastung öffentlicher

    Er darf nicht konkurrierend mit anderen Wirtschaftsunternehmen am Marktgeschehen teilnehmen (Urteile vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 34.70 - BVerwGE 39, 300 = Buchholz 237.90 § 168 LBG Schleswig-Holstein Nr. 2, vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 52.85 - Buchholz 239.2 § 53 SVG Nr. 7 und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - Buchholz 120 Recht der Abgeordneten Nr. 6).

    Weitere Vorgaben für die Verfasstheit des Verbandes enthält § 53 Abs. 8 Satz 1 und 2 BeamtVG nicht (Urteile vom 15. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 164.62 - BVerwGE 22, 225 und vom 28. Juli 1989 a.a.O.).

    Ihre Vertreter hatten die Stellung weisungsgebundener Treuhänder (§ 8 Abs. 2 Buchst. a, vgl. zur Vertretung durch Treuhänder: Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - Buchholz 120 Recht der Abgeordneten Nr. 6).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Zwar können die statusrechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Bundesministern, zumindest seit dem Inkrafttreten des BMinG 1971 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ) eine Ungleichbehandlung und Privilegierung der besondern Amtsverhältnisse bei deren Ruhensregelungen gegenüber den Beamten rechtfertigen, sie gebieten sie jedoch nicht (vgl. ebenso: Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - Buchholz 120 Recht der Abgeordneten Nr. 6).
  • BSG, 18.10.2023 - B 5 R 49/21 R

    Linken-Politiker Ernst scheitert: Keine volle Rente für Abgeordnete

    Das BVerfG hält also die Berücksichtigung der Renten zwar nicht für verfassungsrechtlich geboten, wohl aber für zulässig (vgl auch BVerwG Urteil vom 28.7.1989 - 7 C 91/87 - NJW 1990, 462, 463; Austermann in Austermann/Schmahl, Abgeordnetenrecht, 2. Aufl 2023, § 29 AbgG RdNr 67 ff, 72) .
  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 C 22.07

    Abgeordneter; Abgeordnetenentschädigung; Anrechnung; Deutscher Bundestag;

    Gewährt der Staat dem Abgeordneten eine Entschädigung, die auf eine volle Alimentation des Abgeordneten und seiner Familie gerichtet ist, so ist es immerhin naheliegend, für den Fall des Zusammentreffens der Abgeordnetenentschädigung mit Bezügen aus anderen öffentlichen Kassen ähnlich wie im Beamtenrecht deren Anrechnung vorzusehen (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - Buchholz 120 Recht der Abgeordneten Nr. 6; BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ).
  • BVerwG, 21.03.1991 - 7 B 170.90

    Abgeordneter - Landtag - Beamtenbezüge - Übergangsgeld - Überzahlung

    Das gilt auch insoweit, als sich der Verwaltungsgerichtshof zur weiteren Absicherung seines Auslegungsergebnisses auf das in Art. 19 BayAbgG für entsprechend anwendbar erklärte Beamtenversorgungsgesetz bezogen hat, weil dieses Gesetz in dem hier interessierenden Sachzusammenhang aufgrund des Normbefehls des Landesgesetzgebers und infolgedessen nicht als Bundes-, sondern als irrevisibles Landesrecht anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - Buchholz 120 Recht der Abgeordneten Nr. 6 S. 2 f.).

    Der Senat hat sich bereits in seinem mehrfach zitierten Urteil vom 28. Juli 1989 (a.a.O.) mit der Anrechnung von Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auf die Abgeordnetenentschädigung befaßt.

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96

    Abgeordneter, Zuschuß zu Krankheitskosten eines ehemaligen -; statusrechtlicher

    So teilt auch der aufgrund des Normanwendungsbefehls in § 19 Abs. 1 Satz 1 HessAbgG F. 1985 sinngemäß anzuwendende § 2 Abs. 5 HBeihVO dessen rechtliche Qualifizierung als irrevisibel (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - m.w.N. sowie Beschluß vom 21. März 1991 - BVerwG 7 B 170.90 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - L 12 AS 246/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ;

    Zu dieser ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass sie als Vollalimentation konzipiert ist (vgl. BVerwG Urteil vom 28.07.1989, 7 C 91/87, Rn. 12f., juris; BVerfG Urteil vom 05.11.1975, 2 BvR 193/74).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - L 12 AS 223/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ;

    Zu dieser ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass sie als Vollalimentation konzipiert ist (vgl. BVerwG Urteil vom 28.07.1989, 7 C 91/87, Rn. 12f., juris; BVerfG Urteil vom 05.11.1975, 2 BvR 193/74).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2006 - 13 K 4588/04
    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 91/87 -, NJW 1990, 462, und Urteil vom 3. Februar 1988 - 6 C 52.85 -, ZBR 1988, 348.

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juli 1989 a.a.O.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Juli 2006 a.a.O. S. 12 f. des Entscheidungsabdrucks.

  • BVerwG, 14.08.1995 - 8 NB 2.95

    Rechtsmittel

    Ist aber eine Streitsache nach Landesrecht zu beurteilen und enthält das maßgebende Landesrecht Verweisungen oder Bezugnahmen auf Rechtssätze des Bundesrechts, hier die Abgabenordnung, so finden die in Bezug genommenen Normen des Bundesrechts nicht als revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, sondern - weil sie kraft landesgesetzlicher Anordnung gelten - als Landesrecht Anwendung (stRspr, vgl.Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 160 S. 10, Urteile vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 91.87 - Buchholz 120 Recht der Abgeordneten Nr. 6 S. 1 undvom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]).
  • BVerwG, 13.12.1993 - 8 B 152.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 12 U 104/02

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Geltung der Ruhensvorschrift bei

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 14 U 104/02

    Geltung der Ruhensvorschrift i.R.d. Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei

  • BVerwG, 16.12.1993 - 8 B 153.93

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1989 - 7 B 48.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4536
BVerwG, 22.08.1989 - 7 B 48.89 (https://dejure.org/1989,4536)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1989 - 7 B 48.89 (https://dejure.org/1989,4536)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1989 - 7 B 48.89 (https://dejure.org/1989,4536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Postsendung - Politischer Inhalt - Beförderungsausschluss

  • Juristenzeitung

    Zur Zulässigkeit politischer Vermerke auf der Aufschriftenseite von Postsendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 464
  • MDR 1990, 302
  • NVwZ 1990, 256 (Ls.)
  • DVBl 1990, 48
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.1985 - 7 C 55.84

    Verbot politischer Vermerke - Aufschriftseite von Postsendungen -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1989 - 7 B 48.89
    Ein Vermerk politischen Inhalts auf dem für Meinungsäußerungen freigegebenen Teil der Aufschriftseite einer Postsendung führt nur dann zum Ausschluß der Sendung von der Beförderung, wenn sich nach den Umständen des Falles nicht ausschließen läßt, daß der Vermerk der Bundespost zugeschrieben wird oder daß er den Postverkehr mit dem Ausland stört (im Anschluß an BVerwGE 72, 183).

    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 24. Oktober 1985 - BVerwG 7 C 55.84 - (BVerwGE 72, 183) entschieden, daß das in § 13 Abs. 1 Nr. 3 PostO enthaltene Verbot, auf der Aufschriftseite von Postsendungen Vermerke politischen Inhalts anzubringen, als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG gegenüber dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Bestand hat, soweit es derartige Vermerke verbietet, bei denen nicht auszuschließen ist, daß sie der Bundespost zugeschrieben werden oder daß sie den Postverkehr mit dem Ausland stören.

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