Rechtsprechung
VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG
Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 18.08.1989 - V/1 G 512/89
- VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 76 (Ls.)
- NVwZ 1990, 284
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85
Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle
Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Leitbild für diese Entscheidung des Dienstherrn muß stets das öffentliche Interesse an einer wirksamen und störungsfreien Arbeit einer leistungsfähigen und leistungswilligen Beamtenschaft sein; dem Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Aufstieg geht das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstellen vor (st.Rspr. des beschließenden Senats, vgl. z.B. Urteil vom 28.5.1980 -- I OE 59/77 --, Beschluß vom 18.2.1985 -- 1 TG 252/85 --, NJW 1985, 1103 = ESVGH 35, 315 Nr. 172).Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Stelle des Sachgebietsleiters VII für Veranlagung beim Finanzamt M den Antragsteller nicht ermessenswidrig in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 18.2.1985, a.a.O., Beschluß vom 27.3.1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205, und Senatsbeschluß vom 29.1.1987 -- 1 TG 3162/86 --) verletzt.
Wesentliche Grundlage sind die Personalakten der Bewerber, aus denen sich die schulische und berufliche Aus- und Fortbildung einschließlich der Abschluß- und Laufbahnprüfungen, der berufliche Werdegang und insbesondere die Beurteilung von Eignung, Befähigung und bisheriger fachlicher Leistung ergeben (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18.2.1985 -- 1 TG 252/85 -- a.a.O. und vom 12.10.1987 -- 1 TG 2725/87 --).
- VGH Hessen, 29.01.1987 - 1 TG 3162/86
Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei Übertragung der Funktion eines …
Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Stelle des Sachgebietsleiters VII für Veranlagung beim Finanzamt M den Antragsteller nicht ermessenswidrig in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 18.2.1985, a.a.O., Beschluß vom 27.3.1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205, und Senatsbeschluß vom 29.1.1987 -- 1 TG 3162/86 --) verletzt. - VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86
Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter …
Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Der Antragsgegner hat durch die Art und Weise der Auswahl des Beigeladenen für die Stelle des Sachgebietsleiters VII für Veranlagung beim Finanzamt M den Antragsteller nicht ermessenswidrig in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. hierzu Hess.VGH, Beschluß vom 18.2.1985, a.a.O., Beschluß vom 27.3.1986 -- 1 TG 678/86 --, HessVGRspr. 1986, 41 = ZBR 1986, 205, und Senatsbeschluß vom 29.1.1987 -- 1 TG 3162/86 --) verletzt. - VGH Hessen, 12.10.1987 - 1 TG 2724/87
Auswahlgrundsätze bei der Beförderung eines Beamten
Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Hess.VGH, Beschluß vom 12.10.1987 -- 1 TG 2724/87 --) ist vor einer Beförderungsentscheidung ein aktueller Leistungs- und Eignungsvergleich der Bewerber vorzunehmen. - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86
Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz - …
Auszug aus VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.8.1988 -- 2 C 51.86 --, NJW 1989, 538) können das höhere Dienst- und Lebensalter nur dann den Ausschlag geben, wenn die Bewerber im wesentlichen gleich beurteilt worden sind.
- BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02
Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …
Das Dokumentationsgebot ist für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar (vgl. Hess. VGH 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - ZBR 1990, 185; und für Prüfungsentscheidungen BVerwG 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262). - VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …
Ferner werden die nicht berücksichtigten Bewerber/innen in die Lage versetzt, auf Grund einer Einsichtnahme sachgerecht darüber zu befinden, ob sie die zu ihren Ungunsten ausgefallene Auswahlentscheidung akzeptieren oder gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen; vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - mit weiteren Nachweisen, NVwZ 1990, 284; Beschluß vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 -); siehe hierzu ferner jüngst BVerfG JZ 1993, 798 ). - VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung, …
Der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - HessVGRspr. 1990, 63; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, 95).Liegen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine zeitnahen (Regel-)Beurteilungen vor oder bestehen Anhaltspunkte für eine beachtliche Veränderung des aktuellen Leistungs- und/oder Befähigungsbildes eines Bewerbers, so ist aufgrund aktueller Beurteilungen ein Leistungs- und Eignungsvergleich vorzunehmen, der zwar nicht zwangsläufig die Erstellung förmlicher Beurteilungen erfordert (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - a. a. O.), jedoch stets eine so weitgehende Ermittlung der eignungs-, leistungs- und befähigungsrelevanten Merkmale der Bewerber zum Gegenstand haben muss, dass ein umfassender, dem Leistungsprinzip und dem Grundsatz der Chancengleichheit genügender Vergleich der Bewerber untereinander gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2002 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370).
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 Sa 38/09
Partielle Prozessunfähigkeit für bestimmte Verfahren; objektive Beweislast bei …
c) sachgerechte Beurteilung meiner Persönlichkeit im prognostisch orientierten Vergleich hinsichtlich Pflichterfüllung des Stellen-Anforderungsprofils; (BVerfGE 39, 353; 92, 151, 155 usw. 4. festzustellen Fehler im vorliegend nachzuprüfenden Auswahl-Verfahren durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn (Hess. VGH, NVwZ 1990, 284) - § 11 AGG usw. - 5. aufzuheben den Ablehnungsbescheid vom 27.04.2007 (§ 15 IV AGG / § 61 b I ArbGG) 6. der Gegenseite wegen Nichtberücksichtigung meiner Bewerbung Leistungs-, ggf. Unterlassungs- und weitere Pflichten aufzuerlegen; (BVerfG NVwZ 2000, 136 usw. ) 7. der Gegenseite die Kosten des / der Verfahren aufzuerlegen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines …
vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 -, ZBR 1990, 185; Wittkowski, NJW 1993, 817 (821), m.w.N. - VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92
Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Beschluß vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89-, NVwZ 1990, 284 = ZBR 1990, 185 = Hess.VGRspr.Da es für die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung stets darauf ankommt, welche Ermessenserwägungen konkret angestellt werden, ist es - u.a. für eine gerichtliche Überprüfbarkeit des Auswahlverfahrens und der Auswahlentscheidung - grundsätzlich zwingend erforderlich, daß die maßgeblichen Auswahlerwägungen schriftlich festgehalten werden (vgl. hierzu insbesondere den veröffentlichten Senatsbeschluß vom 10.10.1989, a.a.O.).
- VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94
Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …
Eines näheren Eingehens hierauf bedarf es indessen nicht, da der Antragsgegner im Laufe des Beschwerdeverfahrens in zulässiger Weise auf der Grundlage eines aktuellen, schriftlich im Vermerk vom 3. Mai 1994 fixierten Eignungs- und Leistungsvergleichs, der entgegen der Auffassung des Antragstellers unabhängig von der üblichen Beurteilungspraxis der Behörde bei Regel- oder Anlaßbeurteilungen förmliche Beurteilungen ersetzen kann (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1989, 1 TG 2751/89, HessVGRspr.1990, 63 f. = NVwZ 1990, 284; 18. August 1992, 1 TG 1074/92, HessVGRspr.
- LAG Hessen, 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06
Dringlichkeit - einstweilige Verfügung - Ranglistenverfahren - Verfügungsgrund
Deshalb ist das Dokumentationsgebot für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar (…vgl. BAG vom 21. März 2003 a.a.O.; Hess. VGH vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89, ZBR 1990, 185 ; BVerwG vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92, BVerwGE 91, 262 ). - ArbG Düsseldorf, 21.09.2018 - 13 Ca 1518/18
Entfristungsklage - Wirksamkeit sachgrundloser Befristung
Das Dokumentationsgebot ist für die Transparenz der Auswahlentscheidung unverzichtbar (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 - ZBR 1990, 185 und für Prüfungsentscheidungen BVerwG, Urteil vom 09.12.1992 - 6 C 3/92 - BVerwGE 91, 262 = juris). - VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07
Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass grundsätzlich noch vor Mitteilung des Ausgangs des Auswahlverfahrens die wesentlichen Auswahlüberlegungen schriftlich und unter Beachtung des Gebots rationaler, nachvollziehbarer Abwägung niederzulegen sind (so schon Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - ZBR 1990, 185 und Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593). - VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93
Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz …
- VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92
Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Klaglosstellung eines Mitbewerbers
- OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01
Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - B 3 S 391/99
- VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97
Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum …
- VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96
Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger …
- VGH Hessen, 21.03.1995 - 1 TG 2377/94
Mitteilung über den Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen …
- VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes
- VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93
Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93
Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89
Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtsanwalt; Niederlassung als Anwalt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08
Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur …
- VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87
Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle
- VGH Hessen, 07.10.1993 - 1 TJ 1705/93
Gewährung von Akteneinsicht in Personalakte des Mitbewerbers im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2002 - B 3 S 391/99
Zulässigkeit eines gesetzlich nicht geregelten Antrags auf Abänderung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95
Beförderung eines Richters - zum Gebot der Bestenauslese
- VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92
Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die …
- VGH Hessen, 01.11.2002 - 24 DH 411/99
Beamtenrecht, Disziplinarrecht: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen …
- VGH Hessen, 13.08.1992 - 1 TG 924/92
Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens an Gemeindebediensteten als …
- VGH Hessen, 15.05.1992 - 1 TG 2485/91
Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Zuständigkeit zur Rückgängigmachung einer …
- VG Düsseldorf, 16.03.2015 - 26 L 3092/14
Beurteilung; Auswahlgespräch; Dokumentation; externer Bewerber
- VGH Hessen, 08.06.1999 - 1 TG 1829/99
Beamtenrechtliches Auswahlverfahren - Abwägungsbericht
- VG Wiesbaden, 30.01.2003 - 8 G 1624/02
Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches und eines …
- VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 691/91
Zur Begründung einer Eignungsauswahlentscheidung für die Zulassung zur Ausbildung …
- VGH Hessen, 07.01.1993 - 1 TG 1777/92
Begründungspflicht des Ministeriums bei von der Berufungsliste abweichender …
- VG Koblenz, 20.11.2001 - 6 K 1546/01
Beamter: Nebentätigkeitsgenehmigung als Computerhändler
- VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
- VGH Hessen, 06.10.1994 - 1 TG 1319/94
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung: schriftliche Eignungsbeurteilungen und …
- VG Kassel, 22.11.2019 - 1 K 130/17
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Konkurrentenstreitverfahren nach Ernennung …
- VG Wiesbaden, 30.12.2008 - 8 L 1178/08
Nachschieben einer fehlenden Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren; …
- VG Kassel, 06.09.2007 - 1 E 723/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.1996 - B 3 S 193/96
Bewerber ; Beförderungsdienstposten; Beschwerdegericht; Schadensersatzansprüche; …
- VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 TH 69/91
Zur Umsetzung bzw Beförderung eines Beamten auf einen bestimmten Dienstposten
- VG Wiesbaden, 06.08.2008 - 8 L 251/08
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Auswahlentscheidung in einem …
- VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung bei einer beförderungsähnlichen Maßnahme
- VG Kassel, 23.06.2003 - 7 G 1679/02
- VG München, 13.04.2012 - M 21 E 11.5422
Konkurrentenstreit; Arbeitspostenbesetzung bei einem Postnachfolgeunternehmen; …
- VG Gießen, 31.03.1995 - 5 G 1412/94
Besetzung einer Professorenstelle; Anforderungen an die Auswahlentscheidung; zum …
- VG München, 12.10.2010 - M 21 E 10.3312
Konkurrentenstreit um Dienstpostenbesetzung
- VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
Beamtenbeförderung; Vorhandensein weiterer Stellen; Sonderurlaub; …
- VG Gießen, 30.10.2000 - 5 G 2280/00
Beachtung der Altersgrenze - Bewerbung zum Richteramt
- VG München, 13.04.2012 - M 21 E 11.5419
Konkurrentenstreit; Arbeitspostenbesetzung bei einem Postnachfolgeunternehmen; …
- VG München, 13.04.2012 - M 21 E 11.5421
Konkurrentenstreit; Arbeitspostenbesetzung bei einem Postnachfolgeunternehmen; …
- VG Wiesbaden, 12.12.2008 - 8 L 447/08
Einweisung in eine Planstelle nach B2 BBesG im Hessischen Ministerium XXX
- VG Kassel, 16.06.2004 - 7 G 394/04
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen …
- VG Kassel, 03.04.2001 - 7 G 801/00
- VG Würzburg, 26.03.1992 - W 1 K 91.1133
Beförderung eines Soldaten; Anspruch des Soldaten auf ermessensfehlerfreie …
- VG München, 20.03.2009 - M 21 K 07.5051
Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
- VG Wiesbaden, 28.04.2000 - 8 G 2298/99
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Antrag, vorläufig bis zum …
- VG Frankfurt/Main, 19.02.1998 - 9 G 2004/97
Beamtenrechtliche Konkurrentenanträge bei Dienstpostenbesetzung ; Einstweiliger …
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung; Auswahlentscheidung; Ausschluß vielfaltgefährdender mehrfacher Programmveranstaltung; Ausnahmeentscheidung; einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zulassung bei Mehrfachbewerbungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.07.1988 - 3 K 1797/88
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 340
- NVwZ 1990, 284 (Ls.)
- VBlBW 1989, 211
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1986 - 10 S 1190/85
Aufhebung des Sofortvollzugs einer atomrechtlichen Anlagengenehmigung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. die Beschlüsse vom 11.7.1985, ESVGH 35, 278, 279; vom 29.7.1986 -- 10 S 1190/85 -- und vom 1.9.1987 -- 10 S 1596/87 --), daß das Gericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht darauf beschränkt ist, die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde mit der von ihr gegebenen Begründung lediglich auf ihre Richtigkeit -- im Zeitpunkt der Anordnung der sofortigen Vollziehung -- nachzuprüfen und gegebenenfalls aufzuheben, sondern befugt ist, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches selbst wiederherzustellen, wenn es die Voraussetzungen dafür im Zeitpunkt seiner Entscheidung für gegeben erachtet.Dieses hält die Vorschriften des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO und des § 80 Abs. 5 und Abs. 6 VwGO gerade auch deshalb bereit, um über eine gerechte Interessenabwägung den erforderlichen Ausgleich zwischen den insoweit grundsätzlich gleichrangigen Interessen des Dritten und des Genehmigungsempfängers herzustellen (…vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 11.7.1985 aaO und vom 29.7.1986 aaO).
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1985 - 10 S 2596/84
Versuchsanlage im Kernforschungszentrum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. die Beschlüsse vom 11.7.1985, ESVGH 35, 278, 279; vom 29.7.1986 -- 10 S 1190/85 -- und vom 1.9.1987 -- 10 S 1596/87 --), daß das Gericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht darauf beschränkt ist, die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde mit der von ihr gegebenen Begründung lediglich auf ihre Richtigkeit -- im Zeitpunkt der Anordnung der sofortigen Vollziehung -- nachzuprüfen und gegebenenfalls aufzuheben, sondern befugt ist, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches selbst wiederherzustellen, wenn es die Voraussetzungen dafür im Zeitpunkt seiner Entscheidung für gegeben erachtet.Dieses hält die Vorschriften des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO und des § 80 Abs. 5 und Abs. 6 VwGO gerade auch deshalb bereit, um über eine gerechte Interessenabwägung den erforderlichen Ausgleich zwischen den insoweit grundsätzlich gleichrangigen Interessen des Dritten und des Genehmigungsempfängers herzustellen (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 11.7.1985 aaO …und vom 29.7.1986 aaO).
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68
Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Im Hauptverfahren könnte daher die Aufteilungsentscheidung nicht durch eine andere gerichtliche Entscheidung ersetzt werden (vgl. dazu BVerwG Urt. vom 16.12.1971, BVerwGE 39, 197, 204).
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche …
Der Senat hat im Beschluß vom 14.12.1988 (VBlBW 1989, 211) die Frage als entscheidungsunerheblich noch offen lassen können, ob ein Bewerber, der bei der Vergabe beschränkter Übertragungskapazität sein Recht auf chancengleiche Beteiligung übergangen sieht, Rechtsschutz in der Hauptsache mit einer isolierten Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungsklage oder mit einer Kombination beider Klagearten erlangen kann und muß.Damit sind Verfahrensfragen aufgeworfen, die nicht nur für den einstweiligen Rechtsschutz - Antrag nach § 80 Abs. 5 und § 80 a Abs. 3 VwGO, Antrag nach § 123 VwGO bzw. eine Kombination beider Anträge - (vgl. den Beschl. des Senats vom 14.12.1988, a.a.O.), sondern auch für die Durchsetzung des Rechtsschutzbegehrens in der Hauptsache gegen die Mitbewerber von Bedeutung sind.
Wie der Senat im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) dargelegt hat - und daran ist festzuhalten - ergibt sich aus der Struktur der Auswahlentscheidung und der Aufteilungsentscheidung, wie sie durch das Landesmediengesetz bestimmt sind, daß die Zulassung und die Ablehnung - auch die teilweise - bei der Vergabe beschränkter Übertragungskapazitäten ihrem Wesen nach lediglich zwei verschiedene Ausprägungen einer rechtlich als Einheit zu bewertenden Entscheidung darstellen und demgemäß Ablehnung und Zulassung durch die nur einmal zur Verfügung stehende Übertragungskapazität so in ihrem Bestand miteinander rechtlich verknüpft sind, daß sie auch bei der Aufhebung ein rechtlich gemeinsames Schicksal teilen.
Vorrangiges Ziel des Landesmediengesetzes ist es, wie der Senat im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) dargelegt hat, Meinungsvielfalt durch die strukturelle Verfassung der Rundfunkordnung herzustellen.
Der Landesgesetzgeber gibt damit der Herstellung von Meinungsvielfalt durch Außenpluralität - d. h. durch konkurrierende Veranstalter - eindeutig den Vorrang gegenüber der Herbeiführung von Meinungsvielfalt durch entsprechend § 22 LMedienG binnenplural verfaßte Veranstalter (vgl. den Beschl. des Senats vom 14.12.1988, a.a.O., S. 214).
Der Senat ist im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) wegen der strukturellen Verknüpfung der Voraussetzungen einer Auswahlentscheidung mit denen einer Aufteilungsentscheidung, die jeweils unter der Vorgabe der Herstellung von Meinungsvielfalt stehen und deshalb nicht vom Grundsatz des "Alles oder Nichts" bestimmt sein können, davon ausgegangen, daß bei einem Scheitern der Kooperation oder einer Einigung die Auswahlentscheidung mit einer Aufteilungsentscheidung auch kombiniert werden kann.
Wie der Senat im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) im einzelnen dargelegt hat, hat die LfK bei der Zuteilung beschränkter Übertragungskapazität auf einzelne Bewerber komplexen Interessenverhältnissen und Sachverhalten Rechnung zu tragen.
Dies hat den Senat letztlich veranlaßt, bereits im Beschluß vom 14.12.1988 (a.a.O.) nicht vom Prinzip des "Alles oder Nichts" auszugehen.
Mit der Auswahlentscheidung zugunsten zweier oder mehrerer Bewerber ist daher notwendigerweise eine Aufteilungsentscheidung verbunden, die sich an den Prämissen des Abs. 3 zu orientieren hat (vgl. den Beschl. des Senats vom 14.12.1988, a.a.O.).
Zur Begründung dieser Auffassung beruft es sich dafür zu Unrecht auf den Beschluß des Senats vom 14.12.1988 (a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum …
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213).b) Eine die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnende Divergenz legt die Klägerin auch nicht mit ihrer Behauptung dar, das Verwaltungsgericht sei von Rechtssätzen abgewichen, die der Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14.12.1988 - 10 S 2426/88 - (VBlBW 1989, 211) und vom 04.05.1992 (…a.a.O.) zur gerichtlichen Kontrolle von prognostischen Entscheidungen nach dem Landesmediengesetz aufgestellt habe.
- VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07
Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren
Die gleichzeitige Erhebung und Aufrechterhaltung einer Verpflichtungsklage auf Zuteilung eines Skontrenkontingents bzw. auf Neubescheidung des Zuteilungsantrags - die von der Klägerin in erster Instanz erhobene Verpflichtungsklage scheidet als Grundlage für die Fortsetzungsfeststellungsklage aus, da sie durch das Urteil vom 7. Dezember 2006 rechtskräftig abgewiesen worden ist - ist jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Rechtsgrundlage für die Erteilung der beantragten Begünstigung selbst in Frage steht, nicht erforderlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 1988 - 10 S 2426/88 -, NJW 1990, 340).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger …
in DVBl 1986, 1112 ff.; VG Stuttgart, Beschluß vom 29. Februar 1988, 3 K 356/88, Umdruck S. 18; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnr. 33; Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 24 a.E.; Horn, GewA 1985, 73, 81; enger VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 211, 213 sowie BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180: nur § 80 Abs. 5 VwGO; anders Jäde, BayVBl 1990, 183, 184: nur § 123 VwGO).Zuteilungs- und Ablehnungsbescheid nach § 7 Abs. 1 Landesrundfunkgesetz - LRG - sind nämlich - anders als die Aufteilungsentscheidung nach § 18 des baden-württembergischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetzes (vgl. hierzu Bad.- Württ. VGH, VBlBW 1989, 211, 212 bzw. BayVGH, BayVBl 1990, 179, 180) - keine rechtlich als Einheit zu bewertende Gesamtentscheidung, wovon die Antragsgegnerin bei ihrem Bescheiderlaß möglicherweise ausgegangen ist, sondern rechtlich je für sich zu betrachtende Verwaltungsakte, deren Bekanntgabe nach § 41 VwVfG und nicht nur nachrichtliche Mitteilung aus Gründen der Rechtsklarheit je für sich erfolgen muß.
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 10 S 867/89
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Anordnung der sofortigen …
Denn bei der Beteiligungsauflage handelt es sich rechtstechnisch um ein mit einer Genehmigung verbundenes zusätzliches Gebot im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG, das selbständig erzwingbar ist und für den Bestand und die Wirksamkeit der ausgesprochenen Zulassung ohne unmittelbare Bedeutung ist (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211).Im Vergleich hierzu weist das Programmangebot der Beigeladenen Elemente auf, die gemessen an dem in § 14 LMedienG formulierten Ziel, der Meinungsvielfalt Ausdruck zu geben, geeignet sind, den von der Antragsgegnerin in Ausfüllung des ihr vom Gesetzgeber zugestandenen Wertungsspielraums (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 14.12.1988, a.a.O.) gezogenen Schluß geringerer Eigenständigkeit zu rechtfertigen.
- OVG Niedersachsen, 18.04.1996 - 10 M 1162/96
Entscheidung über erstmalige Kabelbelegung;; Kabelbelegungsentscheidung; …
Diese Rechtsauffassung entspricht der überwiegenden Meinung in Rspr. (VGH Bad.-Württ., NJW 1990, S. 340;… BayVGH, BayVBl. 1990, S. 179, 180;… Beschl. v 10.9.1992, BayVBl. 1993, S. 20 m. w. N.;… OVG Berlin, Beschl. v. 5.1.1995 - OVG 8 S 898.94 - Beschl. v 16.8.1991, DVBl. 1991, S. 1265, 1266;… Beschl. v. 1.4.1993, ZUM 1993, S. 495, 496;… OVG Lüneburg, Beschl. v 16.9.1986 - 10 OVG B 2076/86 -, insoweit nicht abgedruckt in DVBI.Im übrigen gilt hier, daß die Rechtsposition des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert ist als diejenige des Drittbetroffenen
;… ein Rechtssatz des Inhalts, daß sich der einen Genehmigungsbescheid anfechtende Dritte gegenüber dem Genehmigungsempfänger von vornherein meiner bevorzugten verfahrensrechtlichen Position befinden müsse, wenn es um die Frage der sofortigen Verwirklichung des Genehmigungsgegenstandes geht, ist aus dem geltenden System des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abzuleiten (BVerfG, GewArch. 1985, S. 16; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, S. 211, 213). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.1992 - 3 S 347/92
Presse, Rundfunk, Fernsehen - Konkurrentenklage; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Das Verwaltungsgericht geht zunächst im Anschluß an die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte, insbesondere des VGH Baden-Württemberg (Beschluß vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211) und des Bayerischen VGH (Beschluß vom 29.11.1989, BayVBl 1990, 179), zutreffend davon aus, daß der begehrte vorläufige Rechtsschutz wegen der Eigenart der hier angefochtenen Auswahl- und Zulassungsentscheidung der Antragsgegnerin vom 28.04.1992, die im Bescheid vom 15.05.1992 ihren Niederschlag gefunden hat, der Antragstellerin als der hierdurch belasteten und bei der Vergabe der Hörfunkfrequenzen nicht zum Zuge gekommenen Konkurrentin nur durch Wiederherstellung der auf schiebenden Wirkung ihrer Klage (§ 80 a Abs. 3 S. 1 i. V. m. § 80 a Abs. 1 Nr. 2 VwGO ) gewährt werden kann.Danach sind die Zulassungsentscheidungen das Ergebnis eines wertenden prognostischen Beurteilungs- und Auswahlvorganges, bei welchem der Zulassungsbehörde eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.12.1988, VBlBW 89, 211 und Urteil vom 04.02.1992 - 10 S 278/91 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 25.06.1992 - 2 B 11182/90 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - 5 A 1816/97
Rundfunk; Landesanstalt für Rundfunk; Änderung des Programmschemas; Örtliche …
vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. Dezember 1988 - 10 S 2426/88 -, NJW 1990, 340, 341; OVG Lüneburg, Beschluß vom 16. September 1986 - 10 B 2076/86 -, DVBl. 1986, 1112, 1114; OVG Berlin, Beschluß vom 16. August 1991 - OVG 8 S 136.91 -, DVBl. 1991, 1268. - VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94
Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen …
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zulassung eines Mitbewerbers kann dem unterlegenen Bewerber bereits nach den §§ 80 a Abs. 3 und 80 Abs. 5 VwGO ausreichend gewährt werden (vgl. d. Beschluß v. 14.12.1988 - 10 S 2426/88 -, NJW 1990, 340 = VBlBW 1989, 211). - VG Stuttgart, 04.05.2006 - 1 K 1365/06
Ausweisung, Ausschreibung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten an einen …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 10 S 437/92
Konkurrentenklage auf Zulassung zu einem privaten UKW-Hörfunkprogramm
- VG Berlin, 27.08.1992 - 1 A 159.92
Vergabe von drahtlos empfangbarer Hörfunkfrequenz in Berlin; Sendeerlaubnis zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 1 M 508/02
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93
Zuteilung weiterer Sendefrequenzen an einen Rundfunkveranstalter ohne …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1991 - 10 S 53/91
Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Glaubhaftmachung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.1991 - 10 S 1212/91
Zugriff auf von anderem Rundfunkveranstalter genutzte Frequenzen
- OVG Sachsen, 24.11.1992 - 3 S 347/92
Auswahlverfahren; Privater Rundfunkanbieter; Einstweiliger Rechtsschutz; …
- VG München, 08.11.2012 - M 17 K 12.386
Spartensender; Zielgruppe; Pflichtprogramm
- VG Schleswig, 15.01.2003 - 15 A 582/98
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 6 A 57/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 10.02.1989 - 1 K 196/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 6 A 57/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 465
- NVwZ 1990, 284 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig
Der Senat verkennt durchaus nicht, dass dem Bezirksschornsteinfegermeister eine Reihe verantwortungsvoller Aufgaben vom Staat übertragen sind, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das Schornsteinfegergesetz für seinen Kehrbezirk der Status eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen ist (OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 9.8.1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465). - VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08
Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?
Da dem Bezirksschornsteinfegermeister verantwortungsträchtige Aufgaben im Bereich des Brand- und Immissionsschutzes (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 SchfG) vom Staat übertragen worden sind, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das SchfG für seinen Kehrbezirk der Status einem mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen worden ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465), muss die Aufgabenerfüllung des Bezirksschornsteinfegermeisters allerdings nicht nur handwerklichen Maßstäben genügen, sondern auch den wesentlichen Anforderungen entsprechen, die der Rechtsstaat an die Träger öffentlicher Gewalt allgemein stellt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, GewArch 1989, 385).In der Art und Weise wie Träger öffentlicher Befugnisse ihre Aufgaben erfüllen, muss für den davon betroffenen Bürger erfahrbar sein, dass er nicht zu deren bloßem Objekt herabgewürdigt wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum …
Dem Bezirksschornsteinfegermeister sind eine Reihe verantwortungsträchtiger Aufgaben vom Staat übertragen, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das SchfG für seinen Kehrbezirk der Status eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen ist (OVG RP, Beschl. v. 09.08.1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465).Zwar gehört es auch zu den Dienstpflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters, mit der staatlichen Aufsichtsbehörde "vertrauensvoll" zusammenzuarbeiten (OVG RP, Beschl. v. 09.08.1989, a. a. O.).
- VG Göttingen, 03.09.1997 - 1 A 1280/95
Festsetzung eines Warnungsgeldes nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 Schornsteinfegergesetz …
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist befugt und verpflichtet, für eine gesetzeskonforme Erfüllung der Pflichten und Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister Sorge zu tragen (…vgl. dazu Musielak-Cordt-Manke, Schornsteinfegergesetz, 4. Auflage, § 26 Rd. Nr. 2,§ 27 Rd. Nr. 1-3; OVG Koblenz, Beschluß vom 09.08.1989 - 6 A 57/89 -, Gewerbearchiv GewArch 1989, 385).Zu den weniger weitreichenden, sich aus dem Wesen der Aufsicht aber zweifelsfrei ableitenden Befugnissen gehört auch das Recht einer Aufsichtsbehörde, dem beliehenen Bezirksschornsteinfegermeister Weisungen zu erteilen, die darauf abzielen, die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherzustellen (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluß vom 09.08.1989, a.a.O).
- VG Braunschweig, 28.02.1995 - 1 A 1068/94
Anordnung der Behörde an einen Bezirksschornsteinfeger in einem fremden …
Der Bezirksschornsteinfegermeister ist insofern im funktionalen Sinn Teil der öffentlichen Verwaltung (OVG Koblenz, Beschl. v. 9.8.1989, in: GewArch 1989, 385, 385).Denn zu einer unparteiischen Amtsausübung eines Trägers öffentlicher Befugnisse gehört auch, dem Bürger gegenüber die Bereitschaft erkennen zu lassen, ihn mit seinen Anliegen ernst zu nehmen und seine Rechte und Pflichten weitgehend im Konsens zu verwirklichen (OVG Koblenz, a.a.O., in: GewArch 1989, 385, 385).
- VG Halle, 25.07.2008 - 1 B 98/08
Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten
Seine Aufgabenerfüllung hat damit nicht nur handwerklichen Maßstäben zu genügen, sondern sie muss auch den wesentlichen Anforderungen entsprechen, die der Rechtsstaat an Träger öffentlicher Gewalt allgemein stellt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, GewArch 1989, 385). - OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 78/91 Die zuständige Aufsichtsbehörde ist befugt und verpflichtet, für eine gesetzeskonforme Erfüllung der Pflichten und Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister Sorge zu tragen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 09.08.1989 - 6 A 57/89 -, GewArch 1989, 385).
- VG Neustadt, 09.01.2014 - 4 K 386/13
Kostentragungspflicht des Schornsteinfegers als beliehener Unternehmer
Er ist insoweit als beliehener Unternehmer tätig und damit im funktionalen Sinn auch Teil der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 8 B 141/89 -, NVwZ-RR 1990, 439; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. August 1989 - 6 A 57/89 -, juris). - VG Augsburg, 24.10.2014 - Au 5 S 14.1379
Feuerstättenbescheid; Verfassungskonformität des SchfHwG; Europarechtskonformität …
Der Antragsgegner ist insoweit als beliehener Unternehmer tätig und damit im funktionalen Sinne auch Teil der öffentlichen Verwaltung (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1989 - 8 B 141/89 - NVwZ-RR 1990, 439; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 9.8.1989 - 6 A 57/89 - GefArch 1989, 385 f.).
Rechtsprechung
OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bs IV 283/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zumutbarkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Hilfesuchenden gegen seinen Vater vor Beantragung von Sozialhilfe; Anspruch auf Übernahme von Prozesskosten aus Mitteln der Sozialhilfe; Berücksichtigung des Nachranggrundsatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.03.1989 - 5 VG 820/89
- OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bs IV 283/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 532
- NVwZ 1990, 284 (Ls.)
- FamRZ 1989, 1202
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71
Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 27.11.1987 - Bs I 162/87
Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme von Prozesskosten durch den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar