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   BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89   

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BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89 (https://dejure.org/1989,967)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1989 - 7 B 104.89 (https://dejure.org/1989,967)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1989 - 7 B 104.89 (https://dejure.org/1989,967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten - Ungeeignetes Beweismittel - Vorkorrektur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständige im Gerichtsverfahren - "Klärung von Bewertungsfehlern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 464 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 65
  • DVBl 1989, 1195
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
    Hiergegen ist aus bundesrechtlicher Sicht nichts einzuwenden (vgl. BVerwGE 78, 367 ).

    Auch der Hinweis der Beschwerde auf den in BVerwGE 78, 367 erwähnten, vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Fall des Verlusts der gesamten Bearbeitung einer Klausur sowie der Begutachtungen führt nicht auf eine im vorliegenden Verfahren klärungsbedürftige Frage der Beweislastverteilung.

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 80.82

    Begründung der Prüfungsentscheidung - Notenwerte einzelner Prüfungsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
    Für die Beweislastverteilung macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein behaupteter Prüfungsverfahrensmangel sich nicht aufklären läßt oder ob der Mangel feststeht und nur die Auswirkungen des Mangels unaufklärbar sind (vgl. BVerwGE 70, 143 ; ferner Urteil vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 80.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 202).
  • BVerwG, 02.11.1984 - 7 C 27.84

    Rücktritt von einer Ersten juristischen Staatsprüfung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
    Auch der beschließende Senat ist bereits in mehreren Entscheidungen davon ausgegangen, daß der Prüfling für behauptete Prüfungsmängel wie auch für sonstige Umstände, auf die er sich zu seinen Gunsten beruft, die Beweislast trägt (vgl. BVerwGE 66, 213; ferner Urteil vom 2. November 1984 - BVerwG 7 C 27.84 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 421.0 Prüfungswesen Nr. 207).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
    Für die Beweislastverteilung macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein behaupteter Prüfungsverfahrensmangel sich nicht aufklären läßt oder ob der Mangel feststeht und nur die Auswirkungen des Mangels unaufklärbar sind (vgl. BVerwGE 70, 143 ; ferner Urteil vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 80.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 202).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
    Insbesondere verstößt diese Auffassung nicht gegen die für die Beweislastverteilung bestimmenden Verfassungsprinzipien des Gleichheitssatzes, des Rechtsstaatsgrundsatzes und des Gebots der Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes (Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfGE 52, 131 ; 53, 115 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
    Insbesondere verstößt diese Auffassung nicht gegen die für die Beweislastverteilung bestimmenden Verfassungsprinzipien des Gleichheitssatzes, des Rechtsstaatsgrundsatzes und des Gebots der Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes (Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. BVerfGE 52, 131 ; 53, 115 ).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
    Auch der beschließende Senat ist bereits in mehreren Entscheidungen davon ausgegangen, daß der Prüfling für behauptete Prüfungsmängel wie auch für sonstige Umstände, auf die er sich zu seinen Gunsten beruft, die Beweislast trägt (vgl. BVerwGE 66, 213; ferner Urteil vom 2. November 1984 - BVerwG 7 C 27.84 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 421.0 Prüfungswesen Nr. 207).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Ebenso wenig ist es grundsätzlich unzulässig, dass Prüfungsarbeiten durch Assistenten vorkorrigiert werden, sofern dies im Prüfungsverfahren vorgesehen ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 10. Februar 1971 - BVerwG 7 B 33.70 - DÖV 1971, 784 m.w.N.; Beschluss vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 265).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Verwaltungsaktes zu überprüfen ist (vgl. zu Prüfungsbescheiden im Staatsexamen u. a. BVerwG Beschluß vom 31. Juli 1989 - 7 B 104/89 - NVwZ 1990, 65 und vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49/87 - BVerwGE 78, 367), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das

    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so daß der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozeßpartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.99 - , Beschluß vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - ; BVerwGE 80, 290 ; BVerwGE 56, 79 ).
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