Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 14.03.1990 | EuGH, 05.10.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,184
BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88 (https://dejure.org/1989,184)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1989 - 8 C 88.88 (https://dejure.org/1989,184)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1989 - 8 C 88.88 (https://dejure.org/1989,184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 336
  • NVwZ 1990, 651
  • DVBl 1990, 433
  • DÖV 1990, 207
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88
    Das Ausgangsverfahren bildet mit dem Widerspruchsverfahren eine Einheit und wird erst mit einem etwaigen Widerspruchsbescheid abgeschlossen (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 81.83 - Buchholz 316 § 3 VwVfG Nr. 2 S. 1 ).

    Das Vorverfahren ist somit (jedenfalls) auch Verwaltungsverfahren (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 81.83 - a.a.O. m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 12.73

    Grunderwerbsteuerfreiheit bei dem Erwerb eines Gebäudes - Anwendung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88
    Diese Ansicht des Verwaltungsgerichts verletzt Art. 10 BayKAG, der hier kraft der gemäß Art. 97 BayVwVfG revisiblen Vorschrift des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG heranzuziehen und deshalb seinerseits revisibel ist (vgl. dazu etwa Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG VIII C 12.73 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 69 S. 26 zum darin gleichliegenden Fall der Verweisung einer irrevisiblen Vorschrift auf eine Vorschrift des revisiblen Rechts).
  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 81.81

    Kostenerstattung im isolierten Vorverfahren - Anwendbarkeit des § 80

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88
    Die Annahme, Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG schließe u.a. für kommunalabgabenrechtliche Widerspruchsverfahren die Anwendung des Art. 80 BayVwVfG mit der Folge aus, daß mangels einer entsprechenden Vorschrift in der Abgabenordnung und mangels Anwendbarkeit des § 80 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes vom 25. Mai 1976 (vgl. dazu Beschluß vom 12. August 1981 - BVerwG 8 B 81.81 - Buchholz 316 § 1 VwVfG Nr. 1 S. 1 f.) ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines erfolgreichen kommunalabgabenrechtlichen Vorverfahrens nicht besteht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1979 - III A 169/78
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88
    Das rechtfertigte indes den Schluß des Verwaltungsgerichts lediglich dann, wenn angenommen werden dürfte, der bayerische Landesgesetzgeber habe durch die Exemtionsklausel des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG - anders als etwa die Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil des OVG Münster vom 7. März 1979 - III A 169/78 - KStZ 1979, 151) und in Hessen (vgl. Urteil des VGH Kassel vom 13. Juli 1978 - V OE 100/77 - HSGZ 1978, 404) durch die entsprechenden Exemtionsklauseln - die Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht in seiner Gesamtheit, sondern nur insoweit ausschließen wollen, als Rechtsvorschriften der Abgabenordnung mit einem den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes vergleichbaren Regelungsgehalt tatsächlich anzuwenden sind.
  • BVerwG, 29.03.1979 - 5 C 32.78
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88
    Folglich kann die Ausgangsbehörde dem Widerspruch auch noch nach Weiterleitung des Widerspruchs an die Widerspruchsbehörde gemäß § 72 VwGO abhelfen (vgl. Urteil vom 29. März 1979 - BVerwG 5 C 32.78 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 9 S. 1 ).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88
    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Bürger in den verschiedenen Vorverfahren kostenrechtlich gleichzustellen; es gibt keinen allgemeinen verbindlichen Rechtsgedanken des Inhalts, dem in einem Widerspruchsverfahren obsiegenden Bürger sei stets ein Anspruch auf Erstattung seiner Kosten zuzubilligen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 20. Juni 1973 - 1 BvL 9, 10/71 - BVerfGE 35, 283 ).
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Demzufolge wird Betroffenen zugemutet, Kosten der Rechtsverfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von § 63 SGB X - und entsprechend von § 80 VwVfG - auch im Erfolgsfall ausschließlich selbst zu tragen; insoweit hat die Rechtsprechung die entsprechende Anwendung von § 63 SGB X stets verneint (vgl letztens BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 38/14 R - BSGE 119, 170 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 23, RdNr 23 mwN ; ebenso zu § 80 VwVfG etwa BVerwG vom 27.9.1989 - 8 C 88.8 - BVerwGE 82, 336, 342).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 83.88

    Widerspruch - Aufhebung eines Bescheides - Vorabhilfe - Notwendigkeit der

    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil vom 27. September 1989 - BVerwG 8 C 88.88 - (BVerwGE 82, 336) entschieden, Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG stehe der Geltung des Art. 80 BayVwVfG im kommunalabgabenrechtlichen Vorverfahren entgegen.
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Das Ausgangsverfahren bildet mit dem Widerspruchsverfahren eine Einheit und schließt erst mit einem etwaigen Widerspruchsbescheid ab (Urteil vom 27. September 1989 - BVerwG 8 C 88.88 - BVerwGE 82, 336 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2829
BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 (https://dejure.org/1990,2829)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 (https://dejure.org/1990,2829)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 (https://dejure.org/1990,2829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unsubstantiierter Nichtzulassungsbeschwerde im Berufungsrechtszug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Prozeßordnungsgemäße Form

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 651
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Bereits im fachgerichtlichen Verfahren muß der Beschwerdeführer seine Angriffe gegen den beanstandeten Hoheitsakt so deutlich (substantiiert) vortragen, daß ihre Prüfung in diesem Verfahren gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 79, 174 [190]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Hiernach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (BVerfGE 22, 287 [290] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Dadurch soll der von ihm geltend gemachten Grundrechtsbeschwer nach Möglichkeit schon durch die Fachgerichte abgeholfen werden (vgl. BVerfGE 9, 3 [7]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Namentlich Verfahrensfehler müssen, auch wenn es sich um Verfassungsverstöße handeln sollte, in ordentlicher Form gerügt werden, damit sie vom Fachgericht nachgeprüft werden können (vgl. BVerfGE 16, 124 [127]).
  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Demgemäß soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die fristgerechte 1Entscheidungsfindung, die § 116 Abs. 2 VwGO gebietet, den Beteiligten gewährleisten, daß ihr schriftliches und mündliches Vorbringen vom Gericht nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern bei der Entscheidungsfindung auch tatsächlich in Erwägung gezogen wird (BVerwG, Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16 [S. 3], § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 19 [S. 3]; vgl. schon BVerwGE 39, 51 [52 f.]; 50, 278 [279]; Eyermann/Fröhler, VwGO , 9. Aufl. 1988, Rdnr. 12 zu § 116 ).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Demgemäß soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die fristgerechte 1Entscheidungsfindung, die § 116 Abs. 2 VwGO gebietet, den Beteiligten gewährleisten, daß ihr schriftliches und mündliches Vorbringen vom Gericht nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern bei der Entscheidungsfindung auch tatsächlich in Erwägung gezogen wird (BVerwG, Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16 [S. 3], § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 19 [S. 3]; vgl. schon BVerwGE 39, 51 [52 f.]; 50, 278 [279]; Eyermann/Fröhler, VwGO , 9. Aufl. 1988, Rdnr. 12 zu § 116 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet zumindest, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet zumindest, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Vielmehr wird sich dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilen, wobei dem Ausmaß der Fristüberschreitung eine wichtige Indizfunktion zukommt (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - a.a.O.; gegen eine Automatik offenbar auch: BVerfG, Beschluß vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 - NVwZ 1990, 651).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    § 116 Abs. 2 VwGO dient somit der Sicherung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschluss vom 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 -, Juris Rn. 8; BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 25 ff., und vom 25.01.1985 - 4 C 34.81 -, Juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 09.08.2002 - 2 BvR 1605/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Dies erfordert es, sich an dem fachgerichtlichen Verfahren angemessen zu beteiligen und die dortigen Möglichkeiten zur Korrektur der angegriffenen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung wahrzunehmen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, NVwZ 1990, 651 und vom 5. Februar 1998 - 2 BvR 1885/95 -, JURIS sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2001 - 2 BvR 1459/99 - JURIS).
  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 3 ZKO 25/00

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zustellung; Zweiwochenfrist

    Wird im Fall der beschlossenen Zustellung erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung das Urteil gefällt, begründet dies einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, ohne daß es regelmäßig der Prüfung bedarf, ob das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 - NVwZ 1990, 651; BVerwG, Beschluß vom 6. Mai 1998 - 7 B 437.97 - DVBl. 1998, 1080 = BayVBl. 1998, 636).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren - Wiedereröffnung der mündlichen

    Indem sie den notwendigen Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil wahrt, gewährleistet sie zugleich, dass das schriftliche und mündliche Vorbringen der Beteiligten vom Gericht nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch bei der Entscheidungsfindung tatsächlich in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13

    Vorbeugende Unterlassungsklage eines Dritten gegen Vollstreckungsmaßnahmen;

    Die Vorschrift dient somit der Sicherung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1988 - 210/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1634
EuGH, 05.10.1988 - 210/87 (https://dejure.org/1988,1634)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 210/87 (https://dejure.org/1988,1634)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 210/87 (https://dejure.org/1988,1634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Padovani u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Verordnung Nr . 1697/79 des Rates
    Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Agrarabschöpfungen - Fehlen einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung - Anwendung des innerstaatlichen Rechts - Grenzen - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Vertrauensschutz ...

  • EU-Kommission

    Padovani u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • Wolters Kluwer

    Nacherhebung eines Mehrbetrags einer Agrarabschöpfung der Gemeinschaft; Gemeinschaftsrechtlicher Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 120/67 Art. 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 177; VO Nr. 120/67 Art. 15 Abs. 1
    Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Agrarabschöpfungen - Fehlen einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung - Anwendung des innerstaatlichen Rechts - Grenzen - Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Vertrauensschutz ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nacherhebung eines noch nicht erhobenen Agrarabschöpfungsmehrbetrags - Anwendbarkeit des Grundsatzes des Vertrauensschutzes.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 969
  • NVwZ 1990, 651 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.06.1976 - 113/75

    Frecasseti / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 05.10.1988 - 210/87
    4 Diese Auslegung wurde später durch die Vorabentscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache Frecassetti ( Urteil vom 15 . Juni 1976 in der Rechtssache 113/75, Slg .

    September 1976, dem Tag der Veröffentlichung des Tenors des Urteils in der Rechtssache 113/75 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ( Abl . C 214, S . 14 ).

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