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   VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86   

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VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86 (https://dejure.org/1989,3610)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.02.1989 - 4 UE 1460/86 (https://dejure.org/1989,3610)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 4 UE 1460/86 (https://dejure.org/1989,3610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1500
  • NVwZ 1990, 679 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.07.1980 - VIII R 160/78

    Ersatzzustellung - Niederlegung an der Wohnungstür - Zugang von Schriftstücken

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86
    Befestigen bedeutet dabei Verbinden des Schriftstücks mit der Wohnungstür in einer Weise, die die Gefahr einer Beseitigung durch Unbefugte oder andere Einwirkungen möglichst gering hält (Bundesfinanzhof -- BFH --, Urteil vom 22.07.1980 -- VIII R 160/78 -- BB 1981, 230).
  • BFH, 17.02.1983 - V R 76/77

    Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86
    1 St 347/62">NJW 63, 600 f.; BSG, Urteil vom 01.02.1967 -- I RA 2366 -- NJW 67, 903; BFH, Urteil vom 17.02.1983 -- VI R 76/77 -- NJW 84, 448).
  • BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66

    Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86
    1 St 347/62">NJW 63, 600 f.; BSG, Urteil vom 01.02.1967 -- I RA 2366 -- NJW 67, 903; BFH, Urteil vom 17.02.1983 -- VI R 76/77 -- NJW 84, 448).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69

    Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86
    Ob ein Bediensteter der Post auch befugt ist, bei einer Ersatzzustellung einen Benachrichtigungszettel in ein Postschließfach einzulegen, kann in diesem Zusammenhang offenbleiben (bejahend Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.02.1971 -- VI C 29/69 -- NJW 71, 1284 (1285); verneinend Bay. ObLG, Urteil vom 10.10.1962 -- RReg I St 347/62 -- …
  • OLG Koblenz, 13.05.2013 - 3 U 479/13

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Bei einem seitlichen Einschieben in den Türspalt ist es nicht ausgeschlossen, dass geringfügige Bewegungen ausreichen, um das seitlich eingeschobene Papierblatt herausfallen zu lassen (Anschluss VGH Kassel, 16. Februar 1989, 4 UE 1460/86, NJW 1990, 1500 und BFH, 22. Juli 1980, VIII R 160/78, DB 1981, 728).(Rn.10).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

    Infolge des fehlenden Tatbestandes und der fehlenden Entscheidungsgründe vermag der Senat nicht zu erkennen, ob der Einzelrichter von der erforderlichen Beweisaufnahme nur deshalb abgesehen hat, weil er (nur) die materielle Rechtslage verkannt hat (error in iudicando), oder unter Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl. insoweit BGH in BeckRS 2007 01776 [Rdn. 7]; NJW 2001, 1500 [1501 zu II.1.]; NJW 93, 538 ff; NJW 1990, 1500; NJW 1986, 2436; NJW 1984, 306 [307]) entscheidungserhebliches Vorbringen übergangen und gemäß § 139 ZPO gebotene rechtliche Hinweise nicht erteilt hat (error in procedendo).
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07

    Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem

    Dies stellt aber einen wesentlichen Verfahrensfehler dar (vgl. BGH in BeckRS 2007 01776 [Rdn. 7]; NJW 2001, 1500 [1501 zu II.1.]; NJW 93, 538 ff; NJW 1990, 1500; NJW 1986, 2436; NJW 1984, 306 [307]).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1999 - 7 U 170/98

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Pflichtverletzungen eines

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht notwendige Hinweise nicht erteilt (§ 139 Abs. 1 ZPO) hat oder den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt hat, daß es den Kern ihres Vorbringens verkannt und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (vgl. BGH NJW 1990, 1500) oder einen wesentlichen Teil des Klagevortrages übergangen hat (vgl. BGH NJW 1986, 2436; NJW 1984, 306, 307).
  • VGH Hessen, 12.01.1993 - 5 TH 2713/91

    Abwasserbeitragspflicht des im Flurbereinigungsverfahren vorläufig eingewiesenen

    Wenn es, wie die Bevollmächtigten des Antragstellers unwidersprochen vorgetragen haben, zutrifft, daß der von der Antragsgegnerin mit der Zustellung beauftragte Bote sich darauf beschränkt hat, das Mitteilungsschreiben am Nachmittag des 30. Dezember 1988 "auf dem Handlauf-Dübel im Hauseingang des Elternhauses des Antragstellers" abzulegen, anstatt das Schreiben an der Eingangstür zur Wohnung des Antragstellers mittels Klebeband oder Reißzwecken zu befestigen (zu diesem Erfordernis: Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 1980 -- VIII R 160/78 -- BB 1981, 230; Hess.VGH, Urteil vom 16. Februar 1989 -- 4 UE 1460/86 --), so fehlte es an einer ordnungsgemäßen schriftlichen Mitteilung; die Zustellung durch Niederlegung bei der Polizeibehörde war dann aus diesem Grunde nicht wirksam.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 10 M 40/89   

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https://dejure.org/1989,7587
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 10 M 40/89 (https://dejure.org/1989,7587)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 (https://dejure.org/1989,7587)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. September 1989 - 10 M 40/89 (https://dejure.org/1989,7587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 679
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

    Danach hat der Richter vor der Anordnung der Durchsuchung zu prüfen, ob die förmlichen und materiellen Voraussetzungen für die Durchsuchung vorliegen und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; Troidl, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl., 2014, § 287 AO RdNr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Auch diese müssen hier vorliegen, denn die Durchsuchung dient der Durchsetzung eines im Verwaltungsvollstreckungsrecht vorgesehenen Zwangsmittels, das als solches rechtmäßig anzuwenden ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103; BayVGH, Beschluss vom 23.04.1987 - 4 C 86.03145 -, BayVBl 1988, 565; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679; BFH, Beschluss vom 12.05.1980 - VII B 9/80 -, BFHE 130, 136 , jeweils zur Vollstreckung von Geldforderungen; Fliegauf/Maurer, Verwaltungsvollstreckungsrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1983, § 6 Rn. 5; Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 287 AO Rn. 17).
  • VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18

    Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte

    Danach hat das Gericht vor Anordnung der Durchsuchung zu prüfen, ob die förmlichen und materiellen Voraussetzungen für die Durchsuchung vorliegen und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, insbesondere ob die Maßnahme den schwerwiegenden Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigt, weil andernfalls der Vollstreckungserfolg gefährdet wäre (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.09.1989 - 10 M 40/89 -, NVwZ 1990, 679).
  • VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13

    Wohnungsdurchsuchung zwecks Vollstreckung eines Tierhaltungsverbotes

    Denn diese Ermächtigung wie auch der richterliche Prüfungsumfang und die Prüfungsmaßstäbe ergeben sich in erster Linie aus gesetzlichen Bestimmungen, welche die Voraussetzungen für die Durchsuchung festlegen (vgl. dazu BVerfGE 57, 346 zu einer Durchsuchungsanordnung auf der Grundlage von § 287 der Abgabenordnung; OVG Lüneburg NVwZ 1990, 679).
  • VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11

    Rechtsschutz gegen Durchsuchung von Wohnräumen

    Dabei erfordert jedoch Art. 13 Abs. 2 GG eine vorherige richterliche Anordnung des Verwaltungsgerichts zum (zwangsweisen) Betreten und Durchsuchen der Wohnräume (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1989 - 10 M 40/89 - Juris Rdnr. 8; Engelhard/App, VwVG, 8. Aufl. 2008, § 12 Rdnr. 4).
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