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   VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88   

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VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88 (https://dejure.org/1989,1583)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.09.1989 - 5 S 3099/88 (https://dejure.org/1989,1583)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. September 1989 - 5 S 3099/88 (https://dejure.org/1989,1583)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 784
  • VBlBW 1990, 232
  • DÖV 1990, 394
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1988 - 5 S 2908/87

    Klage gegen eine Anordnung zur Duldung von Untersuchungsmaßnahmen zur Ermittlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Er hat lediglich in dem Urteil vom 13.2.1985 ( 5 S 1380/83 - DÖV 1985, 687; ebenso Urteil vom 23.6.1988 - 5 S 2908/87 - NuR 1989,660 = NVwZ-RR l989, 400) entschieden, daß ein GrundstUckseigentümer Probebohrungen zur Erforschung ' einer festgestellten Grundwasserverunreinigung dulden muß.

    Bei der Beantwortung der in diesem Verfahren streitigen Frage ist auszugehen von der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 13.2.1985 und 23.6.1988 - a.a.O.), daß nämlich nach § 82 Abs. 3 WG a.F. bzw. 82 Abs. 1 Satz 3 WG n.F. die Wasserbehörde die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Erforschung des Umfanges und der Ursache einer festgestellten Verunreinigung des Grundwassers durchführen darf; dies ist zwischen den Beteiligten auch nicht streitig.

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Nach der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4.5.1984 - 8 C 93.82 - NJW 85, 876) und BGH (Urteil vom 7.2.1980 - III ZR 153.78 - NJW 1980, 1679) ist das für einen Amtshaftungsanspruch erforderliche Verschulden des Beamten zu verneinen, wenn ein Kollegialgericht seine Rechtsanwendung für rechtmäßig erachtet hat.
  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Nach der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4.5.1984 - 8 C 93.82 - NJW 85, 876) und BGH (Urteil vom 7.2.1980 - III ZR 153.78 - NJW 1980, 1679) ist das für einen Amtshaftungsanspruch erforderliche Verschulden des Beamten zu verneinen, wenn ein Kollegialgericht seine Rechtsanwendung für rechtmäßig erachtet hat.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.1.1989 - 8 C 30.87 - DÖV 1989, 641) begründet die Absicht, einen Amtshaftungsanspruch wegen der durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt verursachten Schäden vor dem dafür zuständigen Zivilgericht geltend zu machen, nur dann ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, wenn die Erledigung des Rechtsstreits erst nach Klagerhebung eintritt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Die Ansicht der Klägerin, daß die Beklagte diese Kosten selbst tragen müsse, weil sie anläßlich der von der Beklagten nach § 24 :VwVfG im Rahmen der Amtsermittlung durchgeführten Maßnahmen zur Erforschung des Umfangs und der Ursache der Grundwasserverunreinigung in Stuttgart-Bad Cannstatt angefallen seien, trifft nicht zu "Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise die Ansicht vertreten, daß die Behörde für derartige Maßnahmen,zur Gefahrerforschung selbst kostenpflichtig sei, wenn ein Störer, dem die Kosten auferlegt werden könnten, nicht bzw. noch nicht bekannt sei (so OVG Koblenz Beschluß vom 25.3.1986 - 1 B 14/86 - NVwZ 1987, 214; Drews-Wacke-Vogel-Martens, Gefahrenabwehr, 9. Auflage S. 678; Papier, Altlasten und polizeirechtliche Störerhaftung, S. 15 sowie NVwZ 1986, 256; Schink DVBl. 1986, 165).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Er hat lediglich in dem Urteil vom 13.2.1985 ( 5 S 1380/83 - DÖV 1985, 687; ebenso Urteil vom 23.6.1988 - 5 S 2908/87 - NuR 1989,660 = NVwZ-RR l989, 400) entschieden, daß ein GrundstUckseigentümer Probebohrungen zur Erforschung ' einer festgestellten Grundwasserverunreinigung dulden muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1985 - 5 S 1738/85

    Grundwasserverunreinigung - Unmittelbare Ausführung von Maßnahmen zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Das Urteil des Senats vom 11.10.1985 ( 5 S 1738/85 - NVwZ 1986, 325), betraf eine andere Fallgestaltung; die dortige Klägerin wurde für Kosten von Probebohrungen in Anspruch genommen, nachdem feststand, daß der Boden ihres Grundstückes mit CKW verunreinigt war.
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88
    Demgegenüber geht die Gegenmeinung davon aus, daß die Behörde zwar selbst die erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen durchführen müsse und nicht etwa die Grundstückseigentümer hierzu verpflichten könne, wenn ein Verursachungs- oder Zustandsstörer nicht bekannt sei, gleichwohl aber die Kosten derartiger Maßnahmen nachträglich demjenigen auferlegt werden könnten, der sich aufgrund der von der Behörde durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen als Störer herausstellt (so BayVGH Beschluß v. 13.5.1986 - 20 CS 86.00338 - NVwZ 1986, 942; Breuer, NVwZ 1987, 754 und Gedächtnisschrift für Martens, 1987 S. 450; Wolf, VBlBW 1988, 209; Kloepfer NuR 1987, 18; Pietzcker JuS 1986, 722).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit

    Bestätigt wird dieses Normverständnis, wenn der für das allgemeine Polizeikostenrecht vertretenen Auffassung von der Begrenzung der Haftung des Anscheinsstörers auf der sog. Sekundärebene (vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 915 m.w.N.; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471) im Bereich des baden-württembergischen Feuerwehrrechts Geltung beigemessen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

    Dabei kann dahinstehen, ob die für das allgemeine Polizeikostenrecht vertretene Auffassung von der Begrenzung der Haftung des Anscheinsstörers auf der sog. Sekundärebene (vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 915 m.w.N.; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471) im Bereich des baden-württembergischen Feuerwehrrechts überhaupt Geltung beanspruchen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, die Grundsätze der Anscheinsgefahr auch anzuwenden, wenn das Vorhandensein fehlerhafter oder aus Rechtsgründen nicht mehr verwertbarer Informationen auf dem Handeln einer anderen Behörde beruht und dem handelnden Beamten - am obigen Maßstab gemessen - kein Vorwurf gemacht werden kann, dass er diese Informationen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (zur Möglichkeit der "Kompensation" auf der sog. Sekundärebene in solchen Fällen vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNrn. 867, 868, 915 m.w.N.; Wolf/Stephan, a.a.O., § 55 RdNr. 11; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471).
  • OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96

    Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für

    Dementsprechend können die allgemeinen polizeirechtlichen Vorschriften auch im Wasserrecht herangezogen werden, soweit das Hamburgische Wassergesetz keine eigenständigen Regelungen enthält (ebenso zum badenwürttembergischen Wassergesetz, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.9.1989, DÖV 1990 S. 394, 395; vgl. auch Schink, Wasserrechtliche Probleme der Sanierung von Altlasten, DVBl. 1986 S. 161, 168).

    Den entgegengesetzten Standpunkt vertritt der VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 10.3.1994, VBlBW 1995 S. 64, 66, Urt. v. 8.9.1989, DÖV 1990 S. 394, 395, Urt. v. 11.10.1985, NVwZ 1986 S. 325, Beschl. v. 30.8.1990, NVwZ 1991 S. 491; offengelassen vom OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.3.1996, DVBl. 1996 S. 1444, 1445).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2001 - 10 S 259/01

    Altlastenverdacht: Kostenerstattung für Gefahrerforschungsmaßnahme

    Der Beklagte kann seine hiervon abweichende Rechtsauffassung auch nicht auf den Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 08.09.1989 (- 5 S 99/88 -, NVwZ 1990, 784 = DÖV 1990, 394) stützen.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07

    Bauvorhaben; Bombe; Bombenblindgänger; Emden; Emdener Hafen;

    Bestätigt sich dagegen der Gefahrenverdacht, sind die Kosten für die (dann notwendige) Beseitigung der Gefahr ebenso wie die Kosten für die (vorangegangene) Gefahren-erforschungsmaßnahme grundsätzlich von dem jeweiligen Störer zu tragen (vgl. Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., 2007, E 51; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.9.1989 - 5 S 3099/88 -, NVwZ 1990, 784).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Nach der rechtsgrundsätzlichen Entscheidung des Senats in seinem Urteil vom 8.9.1989 (5 S 3099/88 -- BWVPr 1990, 63) handelt es sich insoweit nicht mehr um Kosten, die gemäß § 24 LVwVfG im Rahmen der Amtsermittlung angefallen und mithin von der Behörde selbst zu tragen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89

    Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Einschreiten gegen den Zustandsstörer jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang eine Haftung bestimmter Personen als Handlungsstörer in Betracht komme (Beschl.v. 11.9.1986 -- 5 S 2295/86 --; Urt.v. 8.9.1989 -- 5 S 3099/88 --; Beschl.v. 21.9.1989 -- 5 S 2388/89 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1998 - 20 A 5664/96

    Zu den Möglichkeiten und Grenzen, Kostenerstattung für behördliche

    Soweit für sogenannte Gefahrerforschungseingriffe unter unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen in Betracht gezogen wird, die Behörde könne die Erstattung ihr entstandener Kosten von Maßnahmen für die Sachverhaltsermittlung beanspruchen, wenn sich durch diese Maßnahmen der Gefahrverdacht bestätige, vgl. OVG NW, Urteil vom 26. März 1996 - 5 A 3812/92 -, DVBl. 1996, 1444; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. September 1989 - 5 S 3099/88 -, ZfW 1990, 459, knüpft diese Meinung an die angenommene Befugnis der Behörde an, bei einem bloßen Gefahrenverdacht den potentiellen Störer zur Aufklärung des Sachverhaltes heranziehen zu können.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1990 - 5 S 2753/89

    Wassergefährdung - zur Auswahl zwischen Verursachungsstörer und Zustandsstörer -

    Der Senat hat im Urteil vom 8.9.1989 ( 5 S 3099/88 -, VBlBW 1990, 232 = BWVPr 1990, 63) entschieden, dass dem Eigentümer eines mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigten Grundstücks die Kosten von Bodenuntersuchungen auch dann auferlegt werden können, wenn diese Untersuchungen zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, zu dem noch nicht bekannt war, ob das Grundstück an einer festgestellten Verunreinigung des Grundwassers mit chlorierten Kohlenwasserstoffen ursächlich beteiligt ist.
  • VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13

    Erstattung der Kosten für den Einsatz der Wasserbehörde zum Zwecke der

  • OVG Hamburg, 15.11.2000 - 5 Bf 41/96

    Verhältnis der wasserrechtlichen Generalklausel des § 64 Hamburgisches

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1991 - 1 A 11081/90

    Voraussetzungen für die Abwälzung der Kosten der Gefahrerforschung auf den

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 2742/88

    Zur Zustandshaftung eines Lagerhallenuntermieters

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