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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89   

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BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 (https://dejure.org/1989,2548)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 (https://dejure.org/1989,2548)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 (https://dejure.org/1989,2548)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge - Fürsorgepflicht

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 853
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Insoweit kann der Antragsteller auch nicht unter Bezugnahme auf den Kammerbeschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (- 2 BvR 1547/89 -, NVwZ 1990, 853) damit gehört werden, dass die Antragsgegnerin durch die Anordnung des Sofortvollzugs ihre Fürsorgepflicht verletzt und auch diese als Antragstellerinteresse nicht in die Abwägung eingestellt habe.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Entlassung auch allein in Ansehung eines Anteils an der Alimentation gewährt werden kann, wenn sich die zur Hauptsache erhobene Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1972 -VI A 4.72-, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89-, NVwZ 1990, 853; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.6.2006 - 5 ME 8/06 - Beschl. v. 1.8.2007 -5 ME 121/07-, NVwZ-RR 2008 483 ff; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009 - 5 ME 438/08 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

    Sie verpflichtet den Dienstherrn, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, S. 853).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 2 BvR 1574/89 (NVwZ 1990, 853) betrifft den Fall, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entlassung des Probebeamten allein auf fiskalische Gesichtspunkte gestützt war.
  • VG Karlsruhe, 12.11.2014 - 4 K 2369/14

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens

    32 Das Rechtsverhältnis eines Beamtenverhältnisses auf Probe ist dafür geschaffen, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten, Leistung des Beschäftigen zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 - NVwZ 1990, 853).

    Ohne Erfolg beruft sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 - NVwZ 1990, 853), wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels zur Vermeidung einer Notlage und zur vorläufigen Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts des entlassenen Probebeamten jedenfalls dann wiederherzustellen sei, wenn sich der Widerspruch bzw. die Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet erweise.

  • VG Bremen, 20.03.2024 - 6 V 2012/23

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, 6 V 2012/34 - Entlassung aus dem

    Im Rahmen dieser Abwägung darf das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entlassungsverfügung hinsichtlich des Wegfalls der Zahlung der Bezüge nicht allein wegen fiskalischer Gründe bejaht werden, da ansonsten der Fürsorgegedanke nicht hinreichend berücksichtigt wird und somit ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).

    Das Rechtsverhältnis des Beamtenverhältnisses auf Probe ist geschaffen, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten, Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).

    Im Rahmen dieser Abwägung darf das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit einer Entlassungsverfügung hinsichtlich des Wegfalls der Zahlung der Bezüge nicht allein wegen fiskalischer Gründe bejaht werden, da ansonsten der Fürsorgegedanke nicht hinreichend berücksichtigt wird und somit ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung;

    Das Beamtenverhältnis auf Probe ist geschaffen worden, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten und Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).
  • BVerwG, 03.02.2009 - 2 B 29.08

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder

    13 b) Die Klägerin ist außerdem der Auffassung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15. Dezember 1989 2 BvR 1574/89 NVwZ 1990, 853) lege nahe, dass der Beamte dann, wenn er auf der Grundlage der den Dienstherrn treffenden Fürsorgepflicht für die Dauer des gegen die Entlassungsverfügung gerichteten Rechtsschutzverfahrens Bezüge erhalte, diese auch behalten dürfe, sodass das Urteil des Berufungsgerichts von dieser Rechtsprechung abweiche.

    15 Die Beschwerde legt schon nicht dar, von welchem abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 2 BvR 1574/89 (a.a.O.) das Berufungsgericht mit welchem Rechtssatz abgewichen sein soll.

  • VG Bremen, 27.01.2022 - 6 V 2013/21

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder charakterlicher Eignung -

    Das Rechtsverhältnis des Beamtenverhältnisses auf Probe ist geschaffen, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten, Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Entlassung auch allein in Ansehung eines Anteils an der Alimentation gewährt werden kann, wenn sich die zur Hauptsache erhobene Klage nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 25.4.1972 - BVerwG VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 20; BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 16.6.2006 - 5 ME 8/06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 10 S 41.22

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde gesundheitliche und

    Hinsichtlich der anzulegenden Maßstäbe, an denen sich eine auf § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG gestützte Entlassung von Probebeamtinnen und -beamten messen lassen muss, ist in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerde von Folgendem auszugehen: Das Beamtenverhältnis auf Probe ist geschaffen worden, um dem Dienstherrn die Möglichkeit zu geben, Eignung, Fähigkeiten und Leistung des Beschäftigten zu erproben und sich von ihm ohne Schwierigkeiten zu trennen, wenn er den Ansprüchen und Erwartungen des Dienstherrn nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89-, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung aufgrund mangelnder

  • VG Gelsenkirchen, 05.08.2009 - 12 L 721/09

    Technischer Beigeordneter der Stadt Marl weiterhin im Amt

  • VG Gelsenkirchen, 07.08.2019 - 1 K 12795/17

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen charakterlicher Ungeeignetheit;

  • VG Freiburg, 31.05.2017 - 3 K 2065/17

    Erfolgreicher Eilantrag des Frittlinger Bürgermeisters gegen sofortige Entlassung

  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang

  • BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 1261/99

    Keine Verletzung der Fürsorgepflicht gemäß GG Art 33 Abs 5 durch Rücknahme der

  • BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00

    Entlassung eines Probebeamten wegen Tätigkeit für das Ministerium für

  • VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91

    Ernennung eines Richters auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2022 - 4 S 10.22

    Entlassung eines sich nicht bewährt habenden Probebeamten

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2012 - 9 L 297/12

    Zur Feststellung der persönlichen Eignung eines Hochschullehrers bei der

  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 S 10.02444

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2003 - 1 B 1124/03

    Rechtmäßigkeit einer beamtenrechtlichen Entlassungsverfügung wegen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2008 - 21 A 983/06
  • VG Magdeburg, 26.10.2023 - 5 B 309/23

    Veröffentlichung eines frauenverachtenden Bildes in Sozialem Medium als

  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 5 B 293/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Düsseldorf, 06.11.2019 - 13 L 2423/19
  • VG Gelsenkirchen, 23.06.2008 - 12 L 533/08

    Beamter auf Probe, Entlassung, Zurruhesetzung, Bewährung, Dienstunfähigkeit,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2002 - 1 B 963/02

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Rückwirkung einer zulässigen Umdeutung

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2005 - 12 L 1488/05

    Versorgungsbezüge, Erwerbseinkommenseinkünfte, Kapitalvermögen, Steuerbescheid,

  • OVG Berlin, 24.09.2002 - 4 S 32.02
  • VG Braunschweig, 29.01.2007 - 7 B 485/06

    Anwärterbezüge; Arglist; arglistige Täuschung; Beamter; Begründung; Bezüge;

  • VG Braunschweig, 06.07.2004 - 7 A 704/02

    Beamter; Besoldung; Billigkeitsentscheidung; Rückforderung; Sonderzuwendung

  • OVG Sachsen, 31.05.2000 - 2 BS 58/00
  • VG Potsdam, 29.03.1995 - 2 L 68/95

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder Bewährung; Alkoholproblem mit

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.09.1989 - 1 BvR 1310/84   

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BVerfG, 28.09.1989 - 1 BvR 1310/84 (https://dejure.org/1989,5524)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1989 - 1 BvR 1310/84 (https://dejure.org/1989,5524)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1989 - 1 BvR 1310/84 (https://dejure.org/1989,5524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handlungsfreiheit - Ausländer - Persönlichkeitsentfaltung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2250 (Ls.)
  • NJW 1990, 2541 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 853
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 22.11.2001 - 8 TZ 2949/01

    Studienkolleg; zur Aufnahme von Nicht-EU-Ausländern

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG wird nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur deutschen Staatsangehörigen gewährleistet und gilt daher nicht für ausländische Staatsbürger (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179-ff., 196, und vom 28. September 1989 - 1 BvR 1310/84 - NVwZ 1990, 853 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem letztgenannten Fall die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 1989. - 1 BvR 1310/84 - NVwZ 1990; 853 f.).

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Sollten sich die Normen z.B. wegen eines Verstoßes gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit als nichtig erweisen, könnten sie auch dem Kläger zu 3.) nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 1989 - 1 BvR 1310/84 -, NvWZ 1990, 853 f., und vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 -, BVerfGE 78, 179 [196 f.]; siehe auch grundlegend BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 [Elfes] -, BVerfGE 6, 32 ff.).
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