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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,467
BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83 (https://dejure.org/1990,467)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 1 BvR 269/83 (https://dejure.org/1990,467)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 1 BvR 269/83 (https://dejure.org/1990,467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung - Anwaltsgebühren - Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer Unterzeichnung von Schriften und gemeinsamer Terminswahrnehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 387
  • NJW 1990, 2124
  • NVwZ 1990, 855 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 387
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83
    Professor S. sollte für die Bundesregierung Stellung nehmen; Professor Br. war laut d 1 des Urteilsrubrums selbst Beschwerdeführer (1 BvR 420/83) und ist als Beteiligter gehört worden.

    Nach der unter Abschnitt A IV gegebenen Begründung (BVerfGE 65, 1 (35)) ist das gesamte Anhörungsverfahren keiner Beweisaufnahme zugeordnet worden.

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83
    Bei der Anwendung dieser Vorschrift sind vielmehr auch die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 (323) [BVerfG 07.12.1977 - 1 BvR 148/75]).

    Im Gegenteil können im Verfassungsbeschwerdeverfahren - bei sachlich schwierigem und umfangreichem Streitstoff - einer Partei sogar die Kosten für die Vertretung durch zwei Rechtsanwälte als notwendige Auslagen zu erstatten sein (BVerfGE 46, 321 (323 f.) [BVerfG 07.12.1977 - 1 BvR 148/75]).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83
    Wie im Zivilprozeß kann jedoch ein Rechtsanwalt, der sich als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht selbst vertritt, in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 2 Satz 4 ZPO Auslagen in Höhe der gesetzlichen Gebühren eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen (BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1976 - 2 BvR 747/73 u. a. -, AnwBl. 1976, S. 163).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    aa) Die Befürworter der Erstattungsfähigkeit stützen sich auf den Grundsatz, daß für Streitgenossen keine kostenrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten besteht, sich vielmehr jeder Streitgenosse durch einen eigenen Bevollmächtigten vertreten lassen darf (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2124; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, aaO; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdnr. 103 a).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Vielmehr sind die Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ; 87, 270 ; 88, 382 ; 89, 313 ; 98, 163 ).

    Unter die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers im Sinne von § 34a BVerfGG fällt dabei unter anderem die Vergütung eines bevollmächtigten Rechtsanwalts nach der gesetzlich vorgegebenen Höhe (vgl. Barczak, in: ders., BVerfGG, 2018, § 34a Rn. 21; Graßhof, in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 34a Rn. 83 ; ähnlich auch BVerfGE 81, 387 ).

    Diese Regelung ist auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren anwendbar (vgl. BVerfGE 50, 254 ; 81, 387 ).

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer

    Die bloße Anhörung der Verfahrensbeteiligten und der im Verfahren Äußerungsberechtigten oder ihrer Vertreter im Sinne von § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO löst allerdings noch keine Beweisgebühr aus (vgl. BVerfGE 81, 387 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87   

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https://dejure.org/1990,1695
BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87 (https://dejure.org/1990,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1990 - 8 C 69.87 (https://dejure.org/1990,1695)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1990 - 8 C 69.87 (https://dejure.org/1990,1695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2901 (Ls.)
  • MDR 1990, 673
  • NVwZ 1990, 855
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87
    Die Bestimmtheit, die Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG fordert, fehlt nicht bereits deshalb, weil es zur Ermittlung des Entscheidungsgehalts der Auslegung bedarf (vgl. Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG IV C 20.73 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 37 S. 21 ).

    Wenn die erforderliche Bestimmtheit durch Auslegung erreicht werden soll, ist jedoch notwendig, daß jedenfalls die Auslegung zu einer für die Vollziehbarkeit ausreichenden Eindeutigkeit führt (vgl. Urteil vom 30. November 1973, a.a.O. sowie Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 122.81 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1 S. 1).

  • BVerwG, 04.10.1965 - VIII C 112.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87
    Die Zulässigkeit der in dem Bescheid vom 2. August 1982 enthaltenen Ergänzung der Zulassungsbescheide vom 30. Mai 1978 beurteilt sich, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, in erster Linie nach den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 112.64 - BVerwGE 22, 117 [BVerwG 04.10.1965 - VIII C 112/64]).

    Auf die Zulassung als Betreuungsunternehmen nach § 37 II. WoBauG (1976) besteht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1965, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87
    Bei einer Pflicht, etwas "beachten" zu müssen, ist zwar - im Unterschied zu einer Pflicht, etwas zu "berücksichtigen", der häufig bereits dadurch genügt werden kann, daß das zu Berücksichtigende "erwogen" wird (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 ) - eine zumindest für den Regelfall strikte Bindung intendiert; das Wort "Beachten" gibt aber dennoch nicht schon aus sich verläßlich her, ob und unter welchen Umständen im Einzelfall ein Abweichen von dem, was "beachtet" werden muß, erlaubt sein soll.
  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 122.81

    Verwaltungsakt - Bestimmtheitsgrundsatz - Subjektiven Bewertung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87
    Wenn die erforderliche Bestimmtheit durch Auslegung erreicht werden soll, ist jedoch notwendig, daß jedenfalls die Auslegung zu einer für die Vollziehbarkeit ausreichenden Eindeutigkeit führt (vgl. Urteil vom 30. November 1973, a.a.O. sowie Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 122.81 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 87.68

    Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger für den Bereitschaftsfall und

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87
    Auflagen sind, weil "Anordnungen", im Sinne von Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG hinreichend bestimmt nur dann, wenn ihr "Entscheidungsgehalt für den Adressaten nach Art und Umfang aus sich heraus erkennbar und verständlich ist" (Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 87.68 - Buchholz 448.0 § 40 WPflG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Diese Anforderungen gelten ebenso für eine nachträgliche Auflage, deren Entscheidungsgehalt für den Betroffenen nach Art und Umfang aus sich heraus erkennbar und verständlich sein muss (Urteil vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 69.87 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 6).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.760

    Bebauungsplanwidrige Grundstücksteilung; Anordnung der Rückvermessung

    Die bauaufsichtliche Anordnung ist dabei so zu fassen, dass der Adressat erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1990 - 8 C 69/87 - BayVBl 1991, 251; BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).

    Die bauaufsichtliche Anordnung ist dabei so zu fassen, dass der Adressat erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1990 - 8 C 69/87 - BayVBl 1991, 251; BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761

    Rückgängigmachung einer Grundstücksteilung

    Die bauaufsichtliche Anordnung ist dabei so zu fassen, dass der Adressat erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1990 - 8 C 69/87 - BayVBl 1991, 251; BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88   

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https://dejure.org/1989,3148
VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88 (https://dejure.org/1989,3148)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.1989 - 3-VI-88 (https://dejure.org/1989,3148)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 1989 - 3-VI-88 (https://dejure.org/1989,3148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG München - 20 U 5208/87
  • VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1783
  • NVwZ 1990, 855 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

    Auch diesbezüglich ist nicht ansatzweise dargelegt, woraus sich eine solche Vorlagepflicht ergeben könnte und inwiefern der Verwaltungsgerichtshof diese - als Voraussetzung für einen Verstoß gegen Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = NVwZ-RR 2011, 713) - willkürlich verkannt haben könnte.
  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10

    Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB

    b) Auch soweit die Fachgerichte von einer Richtervorlage nach Art. 92 BV oder Art. 100 Abs. 1 GG abgesehen haben, läge ein Verfassungsverstoß nur vor, wenn sie eine Vorlagepflicht willkürlich verkannt oder verletzt hätten (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/9; VerfGH vom 11.7.2011 = NVwZ-RR 2011, 713).
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Dieser Gesichtspunkt der prozessualen Überholung kommt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Tragen (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/67 f.).
  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf

    Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch ein außerordentlicher verfassungsrechtlicher Rechtsbehelf, dessen Zulässigkeitsvoraussetzungen sich allein nach Landesrecht bestimmen (VerfGH vom 27.7.1979 VerfGHE 32, 104; vom 21.4.1989 VerfGHE 42, 65/68; vom 2.4.1993 - Vf. 122-VI-91 - juris Rn. 17 ff.; BVerfG vom 3.12.1986 BVerfGE 74, 78/90).
  • VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen

    Gemäß Art. 120 BV kann ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde nur geltend machen, dass er in "seinen" verfassungsmäßigen Rechten verletzt sei (VerfGH vom 13.12.2002 VerfGHE 55, 189/193 m. w. N.; vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 106); die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt deshalb voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Maßnahmen unmittelbar rechtlich und nicht lediglich mittelbar oder faktisch betroffen ist (VerfGH vom 22.1.1988 VerfGHE 41, 1/3; vom 21.4.1989 VerfGHE 42, 65/68).
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    91 Abs. 1 BV gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/70 f.; VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/63 f.; Wolff, a. a. O., RdNr. 38 zu Art. 91).
  • VerfGH Bayern, 17.02.2012 - 97-VI-11

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 91 Abs 1 Verf BY durch amtsgerichtliche

    Ob an dieser Rechtsprechung, die unter dem Gesichtspunkt der Zubilligung von Verfahrensgrundrechten für jede Partei eines Verfahrens vor einem bayerischen Gericht sowie aus europarechtlichen Gründen (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/68) überprüfungsbedürftig erscheint, festzuhalten ist, kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

    Wer vom Tenor einer Gerichtsentscheidung nicht selbst unmittelbar betroffen ist, kann gegen die Entscheidung grundsätzlich nicht Verfassungsbeschwerde erheben, auch wenn sich Ausführungen in den Entscheidungsgründen auf ihn beziehen (VerfGH vom 21.4.1989 VerfGHE 42, 65/68).
  • VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Ein solcher Verfassungsverstoß liegt aber nur dann vor, wenn die Vorlagepflicht willkürlich verkannt oder verletzt wurde (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 9 Sa 1193/09

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters bei der Deutschen Bahn AG

  • OLG Stuttgart, 11.11.2022 - 6 U 242/20
  • VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 99-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Fahrpreisrückerstattung nach Streik im

  • OLG Stuttgart, 08.11.2022 - 6 U 757/20

    Zulässigkeit einer Berufung bei Entfall der Beschwer durch übereinstimmende

  • VerfGH Bayern, 25.10.2011 - 44-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

  • VerfGH Bayern, 01.04.2009 - 28-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Entscheidungen

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