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   VGH Hessen, 22.03.1990 - 4 TG 724/90   

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https://dejure.org/1990,3820
VGH Hessen, 22.03.1990 - 4 TG 724/90 (https://dejure.org/1990,3820)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.1990 - 4 TG 724/90 (https://dejure.org/1990,3820)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 1990 - 4 TG 724/90 (https://dejure.org/1990,3820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 149 Abs 1 S 2 VwGO, § 173 VwGO, § 572 Abs 2 ZPO, § 146 Abs 1 VwGO
    Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 976
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Hessen, 07.08.2003 - 9 Q 1781/03

    Das Beschwerdegericht kann die Vollziehung eines angefochtenen

    Voraussetzung für eine solche ausnahmsweise Aussetzung der Vollziehung ist, dass sich die angegriffene Entscheidung aufgrund des rechtzeitigen Beschwerdevorbringens, nach dem sich gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO der Gegenstand und der Umfang der rechtlichen Überprüfung im Beschwerdeverfahren bestimmt, als offenkundig fehlerhaft erweist, jedoch nicht zugleich abschließend entschieden werden kann, oder dass unter Berücksichtigung aller für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände zu erkennen ist, dass die vorzeitige Vollziehung den unterlegenen Verfahrensbeteiligten unzumutbar belastet (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1990 - 4 TG 724/90 -, NVwZ 1990, 976).

    Infolgedessen kann es für die Frage der Unzumutbarkeit auf Seiten des Beigeladenen nicht allein auf dessen wirtschaftliche Interessen ankommen (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1990 - 4 TG 724/90 -, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - L 23 B 167/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Ein Anordnungsgrund muss auch noch zum Zeitpunkt der Entscheidung im Beschwerdeverfahren vorliegen (OVG Hamburg, NVwZ 1990, 976; OVG Bautzen, Sächsische Verwaltungsblätter 994, 114; Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rn. 480).
  • OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 14/06

    Aussetzung der Vollziehung des erstinstanzlichen Beschlusses im

    Vgl. zum Beispiel VGH Kassel, Beschluss vom 22.3.1990 - 4 TG 724/90 - NVwZ 1990, 976.
  • VGH Hessen, 20.03.1991 - 2 TH 317/91

    Statthaftigkeit der Beschwerde - einstweilige Aussetzung der Vollziehung -

    Da das Gesetz eine derartige Bestimmung hinsichtlich verwaltungsgerichtlicher Aussetzungsentscheidungen nicht -- insbesondere auch nicht in § 146 Abs. 2 VwGO -- enthält, sind entsprechende Beschlüsse mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angreifbar (so auch der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 22. März 1990 -- 4 TG 724/90 --, Leitsatz in DVBl. 1990 Seite 722, mit zahlreichen Nachweisen).

    Die durch Satz 2 der Vorschrift zugelassene Durchbrechung dieses Grundsatzes kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich einerseits dann, wenn bereits bei der in diesem Verfahrensstadium allein möglichen summarischen Vorabprüfung offenkundig ist, daß die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtsfehlerhaft ist, andererseits dann, wenn unter Berücksichtigung aller für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände zu erkennen ist, daß die vorzeitige Vollziehung -- vorliegend mit der Folge eines sofortigen Bauverbots für das 1988 begonnene Straßenbauvorhaben -- entweder den unterlegenen Antragsgegner unzumutbar belastet oder sonst die Wahrung besonders gewichtiger und eindeutiger überwiegender Interessen der Allgemeinheit oder eines sonstigen Beteiligten vereitelt (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rz. 348, 804; Kopp, a.a.O.; Beschluß des 4. Senats des Hess. VGH vom 22. März 1990, a.a.O.; Beschluß des 6. Senats des Hess. VGH vom 2. Oktober 1985 -- Ma 41 G 4381/84 T --).

  • OVG Saarland, 26.09.2006 - 3 W 15/06

    Antrag an das Beschwerdegericht, die Vollziehung des erstinstanzlichen

    zum Beispiel VGH Kassel, Beschluss vom 22.3.1990 - 4 TG 724/90 - NVwZ 1990, 976.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische

    Ist das Verfahren in der Beschwerdeinstanz anhängig, so ist der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.03.1994 - 6 S 115/94 - und vom 12.10.1994 - 6 S 2002/94; Bayerischer VGH, Beschluß vom 11.01.1994 - 12 CE 92.3726, FEVS Bd. 45 S. 233 [234] = BayVBl 1995 S. 116; OVG Hamburg, Beschluß vom 04.04.1990 - Bs IV 8/90, NVwZ 1990 S. 976).
  • OVG Thüringen, 17.03.1999 - 4 ZEO 1076/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Zwischenentscheidung;

    Im Beschwerdeverfahren ist eine Zwischenentscheidung trotz des gesetzlich festgelegten Grundsatzes der Vollziehbarkeit i.S.d. § 149 Abs. 1 Satz 1 VwGO dann geboten, wenn dem Antragsteller anderenfalls bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts Nachteile drohen, die im Falle eines späteren Obsiegens im Beschwerdeverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären (vgl. BayVGH, Beschluß v. 03.08.1993 - 5 CE 93.2281 -, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluß v. 27.11.1990 - 1 TG 2527/90 -, NVwZ 1992, 195 f. und v. 22.03.1990 - 4 TG 724/90 -, NVwZ 1990, 976 f.; VGH Bad.-Würt., Beschluß v. 04.07.1985 - 3 S 1652/85 -, a.a.O.; BezG Dresden, Beschluß v. 06.03.1992 - II S 50/92 -, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 14.09.2012 - 2 B 240/12

    Vollstreckungsaufschub für Stubu - bestimmender Einfluss; Gaststättenerlaubnis;

    Zudem darf die Beschwerde nicht offensichtlich aussichtslos oder rechtmissbräuchlich sein (vgl. zum Maßstab - mit Abweichungen im Einzelnen - VGH BW, Beschluss vom 4. Juli 1985 - 3 S 1652/85 -, NVwZ 1985, 922; HessVGH, Beschluss vom 22. März 1990 - 4 TG 724/90 -, NVwZ 1990, 976; HessVGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 8 TG 1562/07 -, NVwZ-RR 2008, 61; ThürOVG, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 ZEO 1076/97 -, NVwZ 1999, 892; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2011, Rn. 1154; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 149 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 275/08

    Vorläufige Aussetzung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses i.F. offenkundiger

    vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 1990 - 4 TG 724/90 -, NVwZ 1990, 976; Beschluss vom 7. August 2003 - 9 Q 1781/03 -, NVwZ-RR 2004, 388; ähnlich: OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 M 139/02 -, NVwZ-RR 2003, 534; zu § 173 VwGO i. V. m. § 572 Abs. 3 ZPO: VGH München, Beschluss vom 3. August 1993 - 5 CE 93.2281 -, NJW 1993, 3090; s. a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 149 Rdn. 4; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 149 Rdn. 9, jeweils m. w. N.
  • VGH Bayern, 08.04.2009 - 3 CE 09.795

    Änderung der Geschäftsverteilung eines Gerichts; Präsidium des Gerichts für

    Für eine solche Entscheidung ist nur dann Raum, wenn der angefochtene erstinstanzliche Beschluss offenkundig fehlerhaft ist oder eine sofortige Vollziehbarkeit eine unzumutbare Belastung bewirkt (Hessischer VGH vom 22.3.1990 NVwZ 1990, 976; Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl., RdNr. 5 zu § 149).
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