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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88   

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VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88 (https://dejure.org/1989,2218)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.1989 - 1 S 722/88 (https://dejure.org/1989,2218)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 1 S 722/88 (https://dejure.org/1989,2218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 378
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88
    Erforderlich ist die Darlegung eines schutzwürdigen Interesses rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art; entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Position des Klägers in diesen Bereichen zu verbessern (BVerwGE 53, 134/137 und Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 113 RdNr. 57 m.w.N.).

    Das Interesse, in einer erledigten Streitsache nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und der Wunsch nach Genugtuung reichen dagegen allein nicht aus (BVerwGE 53, 134/138; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.4.1981 -- 4 S 437/80 --; Urt. v. 24.2.1981 -- 10 S 2412/80 --; Beschl. v. 5.7.1983 -- 9 S 303/83 -- und Urt. v. 5.2.1986 -- 1 S 2073/85 --, jew. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1981 - 10 S 2412/80

    Anfechtungsklage gegen Zustimmungserklärung nach Mutterschutzgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88
    Das Interesse, in einer erledigten Streitsache nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und der Wunsch nach Genugtuung reichen dagegen allein nicht aus (BVerwGE 53, 134/138; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.4.1981 -- 4 S 437/80 --; Urt. v. 24.2.1981 -- 10 S 2412/80 --; Beschl. v. 5.7.1983 -- 9 S 303/83 -- und Urt. v. 5.2.1986 -- 1 S 2073/85 --, jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1981 - 4 S 437/80

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88
    Das Interesse, in einer erledigten Streitsache nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und der Wunsch nach Genugtuung reichen dagegen allein nicht aus (BVerwGE 53, 134/138; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.4.1981 -- 4 S 437/80 --; Urt. v. 24.2.1981 -- 10 S 2412/80 --; Beschl. v. 5.7.1983 -- 9 S 303/83 -- und Urt. v. 5.2.1986 -- 1 S 2073/85 --, jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1983 - 9 S 959/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; zur Befreiung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88
    In Konkretisierung dieses Grundsatzes bejaht die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1983, NJW 1984, 1832 m.w.N.) ein berechtigtes Feststellungsinteresse, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht, wenn die begehrte Feststellung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erheblich ist oder wenn der Verwaltungsakt diskriminierende Wirkung hatte und der Kläger ein schutzwürdiges Rehabilitierungsinteresse besitzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 1 S 2073/85

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88
    Das Interesse, in einer erledigten Streitsache nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und der Wunsch nach Genugtuung reichen dagegen allein nicht aus (BVerwGE 53, 134/138; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.4.1981 -- 4 S 437/80 --; Urt. v. 24.2.1981 -- 10 S 2412/80 --; Beschl. v. 5.7.1983 -- 9 S 303/83 -- und Urt. v. 5.2.1986 -- 1 S 2073/85 --, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87

    Verfassungsbeschwerde gegen eine aktive Sterbehilfe untersagende Polizeiverfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88
    Die erhobene Verfassungsbeschwerde verwarf das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 23. Juli 1987 (NJW 1987, 2288), weil die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG für eine sofortige Entscheidung vor Ausschöpfung des Rechtswegs nicht vorlägen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1983 - 9 S 303/83

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Rehabilitationsinteresse bei 4-wöchigem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88
    Das Interesse, in einer erledigten Streitsache nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und der Wunsch nach Genugtuung reichen dagegen allein nicht aus (BVerwGE 53, 134/138; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.4.1981 -- 4 S 437/80 --; Urt. v. 24.2.1981 -- 10 S 2412/80 --; Beschl. v. 5.7.1983 -- 9 S 303/83 -- und Urt. v. 5.2.1986 -- 1 S 2073/85 --, jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Hieraus muss sich eine fortwirkende konkrete und objektive Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Betroffenen ergeben, die gerade durch den gerichtlichen Ausspruch beseitigt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 ; Urteil vom 19.03.1992 - 5 C 44.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 244; Urteil des erkennenden Senats vom 08.05.1989 - 1 S 722/88 -, NVwZ 1990, 378).
  • VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Vorverfahren; Feststellungsinteresse;

    Ein Rehabilitationsinteresse, das in § 43 VwGO ebenso wie in § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO definiert wird, ist dann gegeben, wenn der Adressat einer behördlichen Maßnahme durch die Maßnahme selbst, die Begründung oder die Umstände des Zustandekommens noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in seiner Menschenwürde, seinem Persönlichkeitsrecht oder in seinem beruflichen oder gesellschaftlichen Ansehen objektiv erheblich beeinträchtigt ist und die abträglichen Nachwirkungen nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.1989, Az.: 1 S 722/88, NVwZ 1990, 378 f; Posser/Wolff, VwGO, Kommentar, 2008, § 43 Rn. 87, beide m.w.N.).

    Dabei kommt es auf die objektive Sachlage an, so dass der Umstand, dass sich ein Adressat lediglich durch eine Maßnahme diskriminiert fühlt, nicht für ein Rehabilitationsinteresse ausreicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.03.1976, Az.: I WB 54.74, BVerwGE 54, 134, S. 138; VGH Mannheim, Urt. v. 08.05.1989, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 BV 17.2405

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen

    Das Interesse, nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, wenn der Verwaltungsakt schon erledigt ist, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und der Wunsch nach Genugtuung reichen dagegen nicht aus (VGH BW, U.v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - NVwZ 1990, 378).
  • VG München, 09.04.2019 - M 13 K 18.180

    Feststellungsinteresse bei erledigtem Hausverbot in der Schule

    Das bloße Interesse, in einer erledigten Streitsache nachträglich eine Bestätigung der eigenen Rechtsansicht zu erlangen, das beeinträchtigte Rechtsgefühl und auch der Wunsch nach Genugtuung reichen insoweit nicht aus (vgl. VGH Mannheim, U.v. 15.11.1983 - 9 S 959/82 - NJW 1984, 1832 ; U.v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - juris Rn. 16).

    Vielmehr besteht mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, der Verwaltungsakt also noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 - juris Rn. 25), d.h. ihn in seiner Menschenwürde, seinem Persönlichkeitsrecht oder in seinem beruflichen oder gesellschaftlichen Ansehen objektiv erheblich zu beeinträchtigen, und die abträglichen Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - juris Rn. 28 unter Verweis auf Decker, in: BeckOK, VwGO, Stand: 1.4.2018, § 113 Rn. 87.1; Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 113 Rn. 137; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 92; vgl. auch BayVGH, U.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 20; VGH Mannheim, U.v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - juris Rn. 16).

    Die diskriminierenden Wirkungen müssen dabei grundsätzlich vom erledigten VA selbst, von seiner Begründung oder den Umständen seines Zustandekommens ausgehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.1992 - 5 C 44/87 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 10.7.2018 - 10 BV 17.2405 - juris Rn. 28; OVG Lüneburg, B.v. 7.5.2015 - 11 LA 188/14 - juris Rn. 6; VGH Mannheim, U.v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352

    Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Kläger durch die streitige Maßnahme in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt ist und die abträglichen Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsaktes nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (BVerwG a.a.O.; VGH BW v. 8.5.1989 NVwZ 1990, 378).
  • VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797

    Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist,

    Auch der Wunsch nach Genugtuung reicht nicht aus (BVerwG, B.v. 4.3.1976 - I WB 54/74 - BVerwGE 53, 134; VGH BW, U.v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - NVwZ 1990, 378).
  • VG Leipzig, 26.10.2015 - 3 K 1271/14
    Es kann eine fortwirkende konkrete und objektive Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Betroffenen angenommen werden, die gerade durch den gerichtlichen Ausspruch beseitigt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 7 C 18.79 - ; Urt. v. 19.3.1992 - 5 C 44.87 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1989 - 1 S 722/88 - ).
  • VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00

    Platzverweis und Räumungsverfügung - Zeltlager für Demonstrationsteilnehmer

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes bejaht die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.05.1989, NVwZ 1990, S. 378 m. w. N.) ein berechtigtes Feststellungsinteresse, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht, wenn die begehrte Feststellung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erheblich ist oder wenn der Verwaltungsakt diskriminierende Wirkung hatte und dem Kläger ein schutzwürdiges Rehabilitierungsinteresse zukommt.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung -

    Das aus verletztem Rechtsgefühl geborene Verlangen nach Genugtuung vermag ein Rehabilitationsinteresse jedoch nicht zu begründen (BGHSt 36, 30, 33; BVerwGE 53, 134, 138; VGH Mannheim, Urt. v. 8. Mai 1989 - 1 S 722/88).
  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 2444/09

    Polizeirecht; Rechtmäßigkeit eines Platzverweises,

    Es muss eine fortwirkende konkrete und objektive Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Betroffenen gegeben sein, die gerade durch den gerichtlichen Ausspruch beseitigt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 ; Urteil vom 19.03.1992 - 5 C 44.87 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 244; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.1989 - 1 S 722/88 -, NVwZ 1990, 378).
  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 2356/09

    Polizeirecht; Rechtmäßigkeit eines Platzverweises,

  • VG Sigmaringen, 29.01.2019 - 4 K 5119/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitationsinteresse; Begründungsmangel;

  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 2326/09

    Anerkennung eines Feststellungsinteresses bei Platzverweis; konkrete Gefahr für

  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 3 K 1823/09

    Anerkennung eines Feststellungsinteresses bei Platzverweis

  • VG Würzburg, 27.04.2023 - W 3 K 23.83

    Inobhutnahme, Verwaltungsrechtsweg, Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 9 S 732/92

    Rehabilitierungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage: Raumvergabe an

  • VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 19.00055

    Verpflichtung zur Sicherung einer Güllegrube - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG Köln, 16.09.1991 - 4 K 931/91

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Zusammenhang mit einem

  • VG Neustadt, 07.06.2010 - 4 K 13/10

    Verwaltungsprozessrecht - Fortsetzungsfeststellungsklage, vorprozessual

  • VG München, 19.11.2019 - M 5 K 17.1858

    Erledigung durch Eintritt in den Ruhestand

  • VG Stuttgart, 14.11.2003 - 10 K 4593/02

    Schulausschluss bei Homepage im Internet mit beleidigenden und bedrohenden

  • VG Düsseldorf, 14.08.1998 - 1 K 12848/96
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.10.1989 - 8 B 86.3162   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7866
VGH Bayern, 03.10.1989 - 8 B 86.3162 (https://dejure.org/1989,7866)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.10.1989 - 8 B 86.3162 (https://dejure.org/1989,7866)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 8 B 86.3162 (https://dejure.org/1989,7866)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 378
  • NVwZ 1991, 608 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 173
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90

    Klagebefugnis gegen eine straßenrechtliche Planfeststellung; Streitwert für

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger zu 7 stehe als Ehemann der Grundstückseigentümerin, der Klägerin zu 7, aufgrund der familiären Bindungen, insbesondere wegen des auf dem von der Planung betroffenen Grundstück begründeten gemeinsamen Wohnsitzes - anders als etwa ein Mieter - in so enger Beziehung zu dem vom Straßenbauvorhaben betroffenen Grundstück, daß auch in seiner Person die Klagebefugnis gegen den Planfeststellungsbeschluß zu bejahen sei (insoweit abgedruckt in NVwZ 1990, 378).
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