Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.01.1990

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   BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87   

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BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87 (https://dejure.org/1989,9)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 (https://dejure.org/1989,9)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 4 C 14.87 (https://dejure.org/1989,9)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorgeschriebene Interessenbewertung - Nachbarschutz gegen eine Baugenehmigung - Verstoß gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen - Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Anbau (IBR 1990, 294)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rücksichtnahmegebot in § 15 Abs. 1 BauNVO: Entsprechende Anwendung verfassungsgemäß? (IBR 1990, 375)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 343
  • NJW 1990, 1192
  • NVwZ 1990, 555 (Ls.)
  • DVBl 1990, 364
  • DÖV 1990, 205
  • BauR 1989, 710
  • ZfBR 1990, 34
 
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Wird zitiert von ... (584)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
    Es ist dabei davon ausgegangen, daß sich ein Nachbar gegen eine Baugenehmigung, die unter Verletzung nicht nachbarschützender Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilt worden ist, nur dann erfolgreich wehren kann, wenn die Baugenehmigung zugleich gegen das in § 15 Abs. 1 BauNVO enthaltene Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwGE 67, 334 ) verstößt.

    Davon ist der Senat schon in seinem Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - (BVerwGE 67, 334 ) ausgegangen.

    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen (BVerwGE 67, 334 ; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 49.82 - ZfBR 1906, 148 ).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
    Zwar hat § 31 Abs. 2 BBauG mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen nach der Rechtsprechung des Senats drittschützende Wirkung (Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - ZfBR 1987, 47).

    Umgekehrt braucht derjenige, der die Befreiung in Anspruch nehmen will, um so weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm verfolgten Interessen sind (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 49.82

    Mischgebiet - Grenze - Reines Wohngebiet - Tankstelle - Erweiterung -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen (BVerwGE 67, 334 ; Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 49.82 - ZfBR 1906, 148 ).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 4 B 94.83

    Nachbarschutz durch öffentlich-rechtliche Normen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
    Allerdings kommt, wie auch im Hinblick auf die möglicherweise mißverständliche Formulierung in den Beschlüssen vom 16. August 1983 - BVerwG 4 B 94.83 - (ZfBR 1983, 290) und vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - (ZfBR 1984, 300) klarzustellen ist, Drittschutz nach Maßgabe des in § 15 Abs. 1 BauNVO konkretisierten Gebotes der Rücksichtnahme nur in analoger Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Betracht.
  • BVerwG, 07.02.1964 - I C 104.61

    Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
    Diese unterschiedlichen Anforderungen sind auch zu beachten, wenn die Baugenehmigungsbehörde von den dem Vorhaben widersprechenden Festsetzungen nicht ausdrücklich befreit hat, sondern ohne Befreiung eine - insoweit deshalb objektiv rechtswidrige (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG 1 C 104.61 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 1) - Baugenehmigung erteilt.
  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
    Allerdings kommt, wie auch im Hinblick auf die möglicherweise mißverständliche Formulierung in den Beschlüssen vom 16. August 1983 - BVerwG 4 B 94.83 - (ZfBR 1983, 290) und vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 181.84 - (ZfBR 1984, 300) klarzustellen ist, Drittschutz nach Maßgabe des in § 15 Abs. 1 BauNVO konkretisierten Gebotes der Rücksichtnahme nur in analoger Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Betracht.
  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65

    Bauen im Bauwich - Zulässigkeit eines Kleingaragenbaus im Bauwich -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
    Sofern eine fehlerhafte Berücksichtigung nachbarlicher Interessen bei Erteilung einer Befreiung zu einer Verletzung von Rechten des Nachbarn führt, gilt dies ebenso, wenn die Baugenehmigung bei gleicher Sachlage entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans ohne die erforderliche Befreiung erteilt wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG 4 C 23.65 - Buchholz 406.42 § 13 RGaO Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1998 - 4 C 14.87 -, juris Rn. 10, und Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2016 - 10 A 1613/14 -, juris Rn. 50 ff., m. w. N., und Beschluss vom 10. September 2018 - 10 B 1228/18 -, juris Rn. 10 ff.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Nach der Schutznormtheorie vermittelt eine Rechtsnorm Drittschutz, wenn sie objektiv-rechtlichen Schutz enthält und in qualifizierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75, juris Rn. 25; Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    (4) Darüber hinaus verletzt die Nichtbeachtung von Nummer 3 der auf § 73 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 LBO 1983 beruhenden bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot, das bei einer unter Verstoß gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB zu beachten ist, wonach eine Befreiung nur ausnahmsweise zulässig ist und damit die nachbarlichen Interessen an der Geltung der betreffenden Festsetzung grundsätzlich einen gewissen Vorrang haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343, juris Rn. 11 ff.).

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen unter Berücksichtigung der Interessenbewertung aus § 23 Abs. 5 BauNVO und § 31 Abs. 2 BauGB das entsprechend § 15 Abs. 1 BauNVO abzuleitende Rücksichtnahmegebot verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343, juris Rn. 11 ff.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90   

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BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90 (https://dejure.org/1990,1029)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1990 - 4 NB 1.90 (https://dejure.org/1990,1029)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 4 NB 1.90 (https://dejure.org/1990,1029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ortsrandlage - Sondergebiet - Gewerbetreibende im Innenbereich - Großflächiger Einzelhandelsbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    BauGB § 1 Abs. 6; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
    Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen im Bauplanungsrecht private Wettbewerbsinteressen berücksichtigt werden? (IBR 1990, 290)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1866 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 555
  • DÖV 1990, 479
  • BauR 1990, 181
  • BauR 1990, 183
  • ZfBR 1990, 207
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90
    Der Senat hat mit Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - (BVerwGE 59, 87) entschieden, daß ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben ist, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Geht es ihr darum, das Gebiet insbesondere davor zu bewahren, daß Einzelhandelsbetriebe auf Kosten von Betrieben des produzierenden Gewerbes überhandnehmen, so bedarf es zur Rechtfertigung dieses Ziels nicht des konkreten Nachweises, daß ohne diese Beschränkung andere Einzelhandelsstandorte gefährdet werden oder das Ortszentrum an Attraktivität verliert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9; Beschluß vom 16. Januar 1990 - BVerwG 4 NB 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45).
  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung

    Vor diesem Hintergrund vermag der Antragsteller seine Antragsbefugnis zwar weder auf die Abwehr unliebsamer Konkurrenz (vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1990 - 4 NB 1.90 - NVwZ 1990, 555 = juris Rn. 5; B. v. 26.2.1997 - 4 NB 5.97 - NVwZ 1997, 683 f. = juris Rn. 6; U. v. 3.4.2008 - 4 CN 4.07 - juris Rn. 19 m. w. N.; BayVGH, U. v. 5.4.2011 - 14 N 09.2434 - juris Rn. 28 ff.; HessVGH, U. v.13.2.2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 23 ff.) noch auf einen möglichen Verstoß gegen § 1 Abs. 4 BauGB i.V. mit Nr. 5.3.1 und /oder Nr. 5.3.2 LEP 2013 zu stützen, wohl aber auf den Umstand, dass es - unter Außerachtlassung der nachträglich durch das Gericht eingeholten Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 31. August 2016 - nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass der Antragsteller im Falle der Umsetzung des Bebauungsplans bei einer Hochwasserlage auf seinem Grundstück deutlicher als vorher beeinträchtigt wird, weil durch den Verlust von Retentionsflächen im Plangebiet sein nahe gelegenes Grundstück stärker von Hochwasser betroffen sein könnte als bisher.
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Daneben kann es auch Interessen geben, denen gegenüber sich die Rechtsordnung, jedenfalls was ihre Relevanz für die Bauleitplanung betrifft, bewußt neutral verhalten will, wie z.B. gegenüber den Wettbewerbsinteressen von Einzelhandelsunternehmen, obwohl sie in tatsächlicher Hinsicht nicht als geringfügig anzusehen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1990 - BVerwG 4 NB 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45 = NVwZ 1990, 555 ).
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