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   BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87   

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BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87 (https://dejure.org/1989,2025)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1989 - 2 C 50.87 (https://dejure.org/1989,2025)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1989 - 2 C 50.87 (https://dejure.org/1989,2025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermessensentscheidung des Dienstherrn - Dienstunfähiger Beamter auf Probe - Versetzung in den Ruhestand - Entlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensentscheidung des Dienstherrn; Dienstunfähiger Beamter auf Probe; Versetzung in den Ruhestand; Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 770
  • DVBl 1990, 305
  • DÖV 1990, 393
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 83.86

    Heilung fehlerhafter Prozesshandlung durch spätere Genehmigung gegenstandslos -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Die Entscheidung, mit der der Beklagte den Antrag der Klägerin, sie in den Ruhestand zu versetzen, abgelehnt hat, genügt den Anforderungen, die an eine Ermessensentscheidung gemäß § 49 Abs. 2 LBG zu stellen sind (vgl. Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - m.w.N.).

    Insbesondere ist eine nähere als die vom Beklagten für seine ablehnende Entscheidung gegebene Begründung rechtlich nicht erforderlich (§ 39 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 2 VwVfG; BVerwGE 22, 215 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]; 54, 276 [BVerwG 18.08.1977 - V C 38/76]; 57, 1 ; Urteile vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - <DÖD 1970, 33 (35)> und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - wie Beschluß vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - ).

    Wie der erkennende Senat in den Urteilen vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - (a.a.O.) und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - (a.a.O.) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - (BVerwGE 22, 215) zu entsprechenden Vorschriften anderer Landesbeamtengesetze entschieden hat, besteht der Zweck der Vorschrift darin, den wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Beamten auf Probe eine Versorgung zukommen zu lassen, wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und angemessen erscheint, um damit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen.

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Insbesondere ist eine nähere als die vom Beklagten für seine ablehnende Entscheidung gegebene Begründung rechtlich nicht erforderlich (§ 39 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 2 VwVfG; BVerwGE 22, 215 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]; 54, 276 [BVerwG 18.08.1977 - V C 38/76]; 57, 1 ; Urteile vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - <DÖD 1970, 33 (35)> und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - wie Beschluß vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - ).

    Wie der erkennende Senat in den Urteilen vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - (a.a.O.) und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - (a.a.O.) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - (BVerwGE 22, 215) zu entsprechenden Vorschriften anderer Landesbeamtengesetze entschieden hat, besteht der Zweck der Vorschrift darin, den wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Beamten auf Probe eine Versorgung zukommen zu lassen, wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und angemessen erscheint, um damit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen.

    Der Dienstherr darf ferner haushaltsmäßige Überlegungen in seine Erwägungen einbeziehen (BVerwGE 22, 215 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Der Dienstherr ist selbst dann nicht gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 LBG verpflichtet, einen dauernd dienstunfähigen Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, wenn die sich aus dieser Bestimmung ergebende Frist bereits abgelaufen ist (BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70] m.w.N.).

    Die Verpflichtung, diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist des § 9 Abs. 3 Satz 1 LBG zu treffen, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine solche Entscheidung tatsächlich möglich, die Sache also entscheidungsreif war (vgl. BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; Beschluß vom 27. Juli 1989 - BVerwG 2 B 94.89 - ).

  • BVerwG, 17.07.1969 - II C 34.66

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Insbesondere ist eine nähere als die vom Beklagten für seine ablehnende Entscheidung gegebene Begründung rechtlich nicht erforderlich (§ 39 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 2 VwVfG; BVerwGE 22, 215 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]; 54, 276 [BVerwG 18.08.1977 - V C 38/76]; 57, 1 ; Urteile vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - <DÖD 1970, 33 (35)> und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - wie Beschluß vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - ).

    Wie der erkennende Senat in den Urteilen vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - (a.a.O.) und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - (a.a.O.) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - (BVerwGE 22, 215) zu entsprechenden Vorschriften anderer Landesbeamtengesetze entschieden hat, besteht der Zweck der Vorschrift darin, den wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Beamten auf Probe eine Versorgung zukommen zu lassen, wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und angemessen erscheint, um damit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen.

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 38.76

    Erholungsfürsorge - Häuslicher Lebensunterhalt - Kriegsopferfürsorge -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Insbesondere ist eine nähere als die vom Beklagten für seine ablehnende Entscheidung gegebene Begründung rechtlich nicht erforderlich (§ 39 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 2 VwVfG; BVerwGE 22, 215 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]; 54, 276 [BVerwG 18.08.1977 - V C 38/76]; 57, 1 ; Urteile vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - <DÖD 1970, 33 (35)> und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - wie Beschluß vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Für das Vorliegen einer Dienstbeschädigung trägt indes nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats der Beamte die materielle Beweislast (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81]> m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Aus der Entlassungsverfügung vom 11. April 1983 und dem Widerspruchsbescheid vom 27. Oktober 1983, die am Maßstab des § 133 BGB auszulegen (BVerwGE 60, 223 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 55/79] m.w.N.) auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]), ergibt sich, daß der Beklagte die rechtliche Möglichkeit der Versetzung der Klägerin in den Ruhestand erkannt, Gründe für eine Anwendung der Ausnahmeregelung des § 49 Abs. 2 LBG aber im vorliegenden Falle nicht für gegeben erachtet hat.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Insbesondere ist eine nähere als die vom Beklagten für seine ablehnende Entscheidung gegebene Begründung rechtlich nicht erforderlich (§ 39 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 2 VwVfG; BVerwGE 22, 215 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]; 54, 276 [BVerwG 18.08.1977 - V C 38/76]; 57, 1 ; Urteile vom 17. Juli 1969 - BVerwG 2 C 34.66 - <DÖD 1970, 33 (35)> und vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - wie Beschluß vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - ).
  • BVerwG, 27.07.1989 - 2 B 94.89

    Ausspruch einer Entlassung nach Ablauf von zehn Jahren - Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Die Verpflichtung, diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist des § 9 Abs. 3 Satz 1 LBG zu treffen, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine solche Entscheidung tatsächlich möglich, die Sache also entscheidungsreif war (vgl. BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; Beschluß vom 27. Juli 1989 - BVerwG 2 B 94.89 - ).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87
    Aus der Entlassungsverfügung vom 11. April 1983 und dem Widerspruchsbescheid vom 27. Oktober 1983, die am Maßstab des § 133 BGB auszulegen (BVerwGE 60, 223 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 55/79] m.w.N.) auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]), ergibt sich, daß der Beklagte die rechtliche Möglichkeit der Versetzung der Klägerin in den Ruhestand erkannt, Gründe für eine Anwendung der Ausnahmeregelung des § 49 Abs. 2 LBG aber im vorliegenden Falle nicht für gegeben erachtet hat.
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2019 - 1 L 40/19

    Entlassung eines Probebeamten wegen Dienstunfähigkeit

    Das würde der Regelungssystematik des § 28 Abs. 1 und 2 BeamtStG, wonach Beamte auf Probe nur dann zwingend in den Ruhestand zu versetzen sind, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben, dienstunfähig geworden sind, und speziell dem Zweck des § 28 Abs. 2 BeamtStG, der darin besteht, dem wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausscheidenden Beamten eine Versorgung nur dann zukommen zu lassen, wenn und soweit es nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und angemessen erscheint, um damit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 83.86 -, juris Rn. 21, vom 16. November 1989 - 2 C 50.87 -, juris Rn. 23, und vom 26. Juni 1990 - 2 C 29.88 -, juris Rn. 19), nicht gerecht.

    Eben dieser für die behördliche Ermessensausübung maßgebliche Normzweck (vgl. § 40 VwVfG), der die Einbeziehung verschiedenartiger Erwägungen einschließlich haushaltsmäßiger Überlegungen sowie der Möglichkeit der Gewährung eines Unterhaltsbeitrags verlangt und zulässt, rechtfertigt es, in der Ruhestandsversetzung nach § 28 Abs. 2 BeamtStG eine Ausnahme zu erblicken (so auch zu inhaltlich entsprechenden früheren landesrechtlichen Vorschriften BVerwG, Urteile vom 16. November 1989, a. a. O. Rn. 22 - "Ausnahmeregelung" -, und vom 26. Juni 1990, a. a. O. Rn. 18 f. - "Ausnahmeregelung", "ausnahmsweise" - ebenso Summer, in: Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, Bayerisches Beamtenrecht, Loseblatt-Kommentar, § 28 BeamtStG Rn. 13 - Verweigerung der Versetzung in den Ruhestand als "Regelentscheidung" -).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88

    Versetzung eines dienstunfähigen Probebeamten in den Ruhestand

    Anforderungen an die vom Dienstherrn zu treffende Ermessensentscheidung, einen dienstunfähigen Beamten auf Probe nicht in den Ruhestand zu versetzen, sondern zu entlassen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393>).

    Eine Zurruhesetzung gemäß Abs. 1 dieser Bestimmung scheidet hier schon deshalb aus, weil Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstbeschädigung vom Kläger weder vorgetragen (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81]> und vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393> jeweils m.w.N.) noch sonst ersichtlich sind.

    Wie der Senat zuletzt im Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - (DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393 m.w.N.) ausgeführt hat, besteht der Zweck dieser Vorschrift darin, dem wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausscheidenden Beamten ausnahmsweise dann eine Versorgung zukommen zu lassen, wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und angemessen erscheint, um der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen (Urteil vom 6. April 1989 a.a.O.).

    Der Dienstherr ist selbst dann nicht gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 LBG verpflichtet, einen dauernd dienstunfähigen Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, wenn die sich aus dieser Bestimmung ergebende Frist bereits abgelaufen ist (BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70] m.w.N.; Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393>).

    Die Verpflichtung, diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist des § 8 Abs. 2 Satz 1 LBG zu treffen, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur, wenn bis zu diesen Zeltpunkt eine solche Entscheidung tatsächlich getroffen werden konnte, die Sache also entscheidungsreif war (vgl. BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - m.w.N.).

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Für den Nachweis des von § 36 Abs. 1 BeamtVG geforderten Kausalzusammenhangs trägt der Beamte die materielle Beweislast (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - [Buchholz 232 § 46 Nr. 3] und vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - [Buchholz 237.7 § 34 Nr. 8] jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 2 EO 402/21

    Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Umfang der

    Gründe dafür, dass diese Erwägungen rechtlich zu beanstanden wären, sind weder vorgetragen noch von Amts wegen ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1989 - 2 C 50/87 - Juris, Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

    Lassen sich Ort und Zeit einer Infektion nicht genau feststellen, so geht das zu Lasten des Beamten, der die materielle Beweislast trägt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - und vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 4 S 1891/91

    Entscheidungsfrist bei der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe wegen

    Ansonsten wird der Ablauf der genannten Frist gehemmt und die Pflicht des Dienstherrn zur Entscheidung hinausgeschoben, was insbesondere insoweit gilt, als es aus Gründen einer noch erforderlichen Aufklärung des Sachverhalts an einer Entscheidungsreife fehlt (vgl. BVerwGE 41, 75; ferner BVerwG, Urteil vom 16.11.1989, DVBl. 1990, 305; Urteil des beschließenden Senats vom 12.11.1990 - 4 S 1840/89 -, dazu Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß des BVerwG vom 5.2.1991 - 2 B 17.91 -).

    Die Behörde übte das Ermessen in den angefochtenen Bescheiden anhand der dafür maßgeblichen Gesichtspunkte des Lebensalters, des Dienstalters, der wirtschaftlichen Lage, besonders des Grades der Versorgungsbedürftigkeit des Beamten, seiner Bewährung und Würdigkeit aus (vgl. zu den Anforderungen an die in Rede stehende Ermessensentscheidung etwa BVerwG, Urteil vom 6.4.1989, DVBl. 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 16.11.1989, DVBl. 1990, 305).

  • BVerwG, 24.05.1993 - 2 B 57.93

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionszulassungsgrund -

    Hinsichtlich der Beweislast gilt, daß der Beamte die materielle Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ; vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - und vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 22.90 -).
  • BVerwG, 30.01.1992 - 2 CB 15.90

    Frage und Möglichkeit der Umdeutung eines Widerspruchsbescheids in eine mit einer

    Im übrigen wäre die Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung, unter welchen Voraussetzungen bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit der Beamte auf Probe nicht zu entlassen, sondern in den Ruhestand zu versetzen sei, von den Umständen des Einzelfalles abhängig, wie sie in den Urteilen des beschließenden Senats vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - (Buchholz 237.6 § 37 Nr. 2) und vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - (Buchholz 237.7 § 34 Nr. 8 = DVBl. 1990, 305) dargelegt sind, so daß auch insoweit die Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage zu verneinen wäre.
  • VG Bayreuth, 15.10.2019 - B 5 K 18.736

    Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen und von Unfallruhegehalt

    Lassen sich die den Anspruch begründenden Voraussetzungen trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht klären, so geht dies zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1981 - 2 C 17.81 - Buchholz 232 § 46 Nr. 3 und v. 16.11.1989 - 2 C 50.87 - Buchholz 237.7 § 34 Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 31.01.2001 - 2 A 326/99

    Entlassungsverfahren gegen einen Beamten auf Probe; Unzumutbarkeit der

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  • OVG Sachsen, 23.03.2004 - 2 BS 350/03

    Entlassung eines Probebeamten, Dienstvergehen, Untersuchungsverfahren,

  • VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 178/09

    Tuberkuloseinfektion als Dienstunfall eines Lokführers

  • BVerwG, 23.06.1994 - 2 B 6.94

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Dienstunfähigkeit

  • VG Darmstadt, 30.09.2004 - 1 G 1749/04

    Entlassung eines Probebeamten wegen fortdauernder Dienstunfähigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.1995 - 3 M 85/95

    Entlassung; Beamter auf Probe; Dienstunfähigkeit

  • VG München, 04.02.1992 - M 5 K 91.460

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entlassungsverfügung gegenüber einem

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