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   BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88   

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BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88 (https://dejure.org/1990,179)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 (https://dejure.org/1990,179)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 4 C 45.88 (https://dejure.org/1990,179)
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Lediglich tatsächliche Zuwegung

§ 35 BauGB, straßenmäßige Erschließung im Außenbereich, ausschließlich bundesrechtlicher Begriff der ausreichenden Erschließung, Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde die fehlende Widmung eines tatsächlich vorhandenen Zuwegs nicht entgegenhalten kann, Erschließungsangebot

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Milderung der Erschließung von Ersatzbauten - Ausnahmsweise Annahme der gesicherten Erschließung von sonstigen Vorhaben im Außenbereich - Gemeinde als Trägerin - Gewidmeter Weg - Anliegerverkehr zum Baugrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 1076
  • DVBl 1991, 217
  • BauR 1991, 217
  • BauR 1991, 55
  • ZfBR 1991, 80
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - (ZfBR 1988, 283 ) ausgeführt:.

    Dagegen bestehen aus bundesrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine gesicherte Zuwegung nicht nur anzunehmen, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, durch Baulast, gesichert ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27. September 1990 - BVerwG 4 B 34 und 35.90 -), sondern beispielsweise auch dann, wenn sie dinglich, durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Als - abschließende - Regelung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG schließt § 35 Abs. 4 BauGB in seinem Regelungsbereich einen Rückgriff unmittelbar auf Art. 14 GG von vornherein aus (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - DVBl. 1990, 1182 ).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 85.77

    Antrag auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung eines zerstörten Wohngebäudes -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Entscheidend ist, daß das neue Gebäude dem alten Gebäude in bodenrechtlicher Beziehung, also im Hinblick auf Standort, Bauvolumen, Nutzung und Funktion, gleichartig ist (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 85.77 - BVerwGE 61, 290 ).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 84.77

    Begriff des "vergleichbaren Gebäudes" i.S. von § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Für das Merkmal der "Geringfügigkeit" der Erweiterung kommt es nicht allein auf das quantitative Verhältnis zwischen dem ursprünglich vorhanden gewesenen Gebäude und dem Ersatzbau an; vielmehr ist von entscheidender Bedeutung, wie sich die Erweiterung auf die vom Ersatzbau betroffenen öffentlichen Belange auswirkt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 84.77 - ZfBR 1980, 242 ).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Zwar besteht zwischen der planungsrechtlich gesicherten Erschließung und der bauordnungsrechtlich ausreichenden Zugänglichkeit eines Grundstücks ein sachlicher Zusammenhang; die Begriffe sind aber nicht gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG 4 C 12.66 - <DVBl. 1969, 259/260, insoweit nicht in BVerwGE 30, 203 abgedruckt).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Denn die bloße Möglichkeit, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf anderen Flächen fortzuführen, läßt noch keinen Schluß auf eine dauerhafte, auf Generationen angelegte und auf Dauer lebensfähige Planung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Denn eine landwirtschaftliche Betätigung ausschließlich oder weit überwiegend auf gepachtetem Boden genügt in aller Regel nicht für die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, weil die erforderliche Nachhaltigkeit des Betriebes regelmäßig nicht gewährleistet ist (BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 4 B 14.89 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 253).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Nach dem das geltende Verwaltungsprozeßrecht tragenden und in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegten, auch für das Rechtsmittelverfahren geltenden verfahrensrechtlichen Grundsatz kann ein Beigeladener nur dann mit einem Rechtsmittel erfolgreich sein, wenn dies auch materiell-rechtlich seiner subjektiven Rechtsstellung entspricht (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 39.86 - BauR 1990, 453).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Zu Unrecht berufen sich die Kläger allerdings auf die Rechtsprechung des Senats, nach der an die Sicherung der Erschließung eines im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Betriebes geringere Anforderungen als etwa an die Erschließung einer größeren Anzahl von Gebäuden oder eines größeren gewerblichen Betriebes zu stellen sind (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - ZfBR 1985, 288).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
    Für nicht privilegierte Wohnbauvorhaben im Außenbereich ist jedoch eine wegemäßige Erschließung zu fordern, die - wenn auch nicht in der Breite, so doch in der Befahrbarkeit des Weges - der im Innenbereich erforderlichen und üblichen Erschließung in etwa entspricht (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Dieser Prüfungsansatz ist ebenfalls zutreffend (Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - BRS 50 Nr. 86).

    Das bedeutet im Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Urteile vom 31. Oktober 1990 a.a.O. und vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 A 11535/17

    Erleichterte Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes

    a) Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine wegemäßige Erschließung im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB - für die sich aus § 35 Abs. 4 BauGB keine Erleichterungen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 45/88 -, juris Rn. 22) - eine gesicherte wegemäßige Zuwegung, die eine Zufahrt von Kraftfahrzeugen einschließlich öffentlicher Versorgungsfahrzeuge erlaubt (vgl. z.B. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger [Hrsg.], BauGB, § 30 Rn. 46 [Stand: Oktober 2017], mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Ausreichend ist es hingegen, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, durch Baulast, oder dinglich, durch eine Grunddienstbarkeit, gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076 [1077] und juris Rn. 19, m.w.N. aus der Rspr.).

    Wann die Gemeinde ausnahmsweise trotz Fehlens förmlicher Sicherungen an einer teilweisen oder vollständigen Sperrung eines nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Weges gehindert ist und sich hieraus in besonders gelagerten Fällen eine rechtliche Sicherung der ausreichenden Erschließung ableiten lässt, ist weitgehend eine Frage des jeweiligen Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076 [1077] und juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1990- 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86 = juris Rn. 30, und vom 23. Mai 1980 - IV C 84.77 -, BauR 1980, 552 = juris Rn. 12.
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