Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.01.1991

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   BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89   

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BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89 (https://dejure.org/1991,642)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1991 - 8 C 77.89 (https://dejure.org/1991,642)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 8 C 77.89 (https://dejure.org/1991,642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungssicherung - Rechtswidrige Baugenehmigung - Erschließungsvertrag - Erschließungsanspruch - Erschließungsaufgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht, Wirkung des Erlasses eines qualifizierten Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Erschließung (IBR 1992, 108)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 166
  • NJW 1992, 191 (Ls.)
  • NJW 1992, 191 L
  • NVwZ 1991, 1086
  • DVBl 1991, 1304
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 20 (21) und BVerwGE 78, 266 (269) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86]) ist das Berufungsgericht überdies davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Erschließung grundsätzlich nicht besteht (vgl. § 123 Abs. 3 BauGB), es jedoch ausnahmsweise anders ist, wenn sich die allgemeine Erschließungsaufgabe einer Gemeinde (§ 123 Abs. 1 BauGB) zugunsten eines Grundstückseigentümers zu einer strikten Erschließungspflicht verdichtet hat.

    Der Verdichtung vorausgesetzt ist daher, daß die "Baugenehmigung zum Entstehen eines (materiell) rechtswidrigen Zustands führt" (BVerwGE 78, 266 (273) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86], ebenso Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 23 ("wenn sie das Entstehen eines rechtswidrigen Zustands fördert")).

    In diesem Fall trägt die Genehmigung zum Entstehen des Zustands als solchem nichts bei, und dementsprechend fehlt es in dieser Richtung an einer Mitverantwortung der Behörde, die es ihr verwehren könnte, "sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden" (Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. m. weit. Nachw.).

    Das ist richtig (vgl. dazu im einzelnen u. a. Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 22 f.).

    Der erkennende Senat hat namentlich im Urteil vom 6. Februar 1985 (a.a.O. S. 22) dargelegt, daß die Rechtfertigung, den Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans im Einzelfall als Verdichtungsgrund anzuerkennen, darauf beruht, daß § 30 BBauG (nunmehr § 30 Abs. 1 BauGB) die Zulässigkeit einer Bebauung im qualifiziert beplanten Bereich sowohl von der inhaltlichen Übereinstimmung mit dem Plan als auch von der Sicherung der Erschließung abhängig macht.

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Zu Recht hat das Berufungsgericht seiner Beurteilung dieses Begehrens § 123 des am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - zugrunde gelegt (vgl. BVerwGE 78, 266 (269) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86]).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 20 (21) und BVerwGE 78, 266 (269) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86]) ist das Berufungsgericht überdies davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Erschließung grundsätzlich nicht besteht (vgl. § 123 Abs. 3 BauGB), es jedoch ausnahmsweise anders ist, wenn sich die allgemeine Erschließungsaufgabe einer Gemeinde (§ 123 Abs. 1 BauGB) zugunsten eines Grundstückseigentümers zu einer strikten Erschließungspflicht verdichtet hat.

    Der Verdichtung vorausgesetzt ist daher, daß die "Baugenehmigung zum Entstehen eines (materiell) rechtswidrigen Zustands führt" (BVerwGE 78, 266 (273) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86], ebenso Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 23 ("wenn sie das Entstehen eines rechtswidrigen Zustands fördert")).

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Sollte die Beklagte ein solches Angebot ohne zureichenden Grund ablehnen, so verpflichtete sie dies, die Erschließung selbst vorzunehmen (vgl. Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 21 (28 f.)).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Der Eintritt einer Verdichtung setzt dann jedoch voraus, daß durch den Erlaß des Bebauungsplans ein bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigtes, nach Maßgabe des § 35 BBauG/BauGB zulässiges und im Hinblick auf einen außenbereichsgemäßen Erschließungsstandard (vgl. dazu u. a. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 14 (19 f.)) genehmigungsfähiges Vorhaben bebauungsrechtlich unzulässig wird und zugleich die nach dem Plan vorgesehene Nutzung mangels hinreichender Erschließung nicht verwirklicht werden darf.
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung "einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen" ließe (u. a. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 (6)).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Daraus läßt sich schon deshalb keine Aufgabenverdichtung herleiten, weil dies ein Verhalten der Gemeinde voraussetzt, der die Aufgabe der Erschließung obliegt (vgl. u. a. Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 S. 2 (7)).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
    Geboten ist vielmehr eine konkrete Betrachtungsweise, d. h. eine Betrachtungsweise, die darauf abstellt, ob das Inkrafttreten des Bebauungsplans die Durchsetzung eines bis dahin bestehenden Bauanspruchs gesperrt hat (vgl. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 5 (7)).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Beizupflichten ist dem Ansatz, für den sich der Verwaltungsgerichtshof zutreffend auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruft (siehe zum Folgenden die Urteile vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 11 S. 20, vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 52 S. 8 f., vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8 S. 28, vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 27 f., vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 [BVerwG 28.10.1981 - 8 C 4/81] , vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29 S. 21, vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 S. 138 f., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25 S. 6, vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 30/84] , vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86] und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 <169, 171 [BVerwG 03.05.1991 - 8 C 77/89]und 173>; Beschlüsse vom 2. Februar 1978 - BVerwG 4 B 122.77 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 16 S. 7 und vom 8. Mai 1991 - BVerwG 8 B 38.91 - S. 5 ): § 123 Abs. 3 BauGB zieht (ebenso wie die ihm vorangegangene Regelung in § 123 Abs. 4 BBauG) mit seiner Absage an das Bestehen von Ansprüchen auf Erschließung nur die Konsequenz daraus, daß es nach § 123 Abs. 1 BauGB/BBauG an einer (hinreichend substantiierten) Pflicht fehlt, der ein Anspruch korrespondieren könnte.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auch der Gesichtspunkt der "Verdichtung" der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - a.a.O.; Urteil vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 34; Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) greift hier nicht zugunsten des Klägers durch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 3182/08

    Anspruch auf Erschließung entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, BVerwGE 88, 166 = NVwZ 1991, 1086 = juris Rn. 27 f., vom 21. Februar 1986 - 4 C 10.83 -, NVwZ 1986, 646 = BRS 46 Nr. 106 = juris Rn. 17, vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, NVwZ 1985, 564 = BRS 44 Nr. 49 = juris Rn. 13, und vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, NJW 1975, 402 = juris Rn. 34.
  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Aus der Erteilung einer Baugenehmigung kann aber jedenfalls im Zufahrtsrecht kein weitergehender Vertrauensschutz erwachsen, als ihn die Rechtsprechung für die Frage der Erschließungspflicht bei Vorliegen einer Baugenehmigung anerkannt hat (vgl. BVerwG vom 11.11.1987 BVerwGE 78, 266/273; vom 3.5.1991 BVerwG 88, 166/171).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1394/90

    Erschließungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde: kein

    Hat ein Eigentümer die Erschließung seines im Außenbereich gelegenen Grundstücks vertraglich übernommen, fehlt es ihm gegenüber an einer der Verdichtung zu einer aktuellen Erschließungspflicht zugänglichen gemeindlichen Erschließungsaufgabe (wie BVerwG, Urteil vom 3.5.1991 - BVerwG 8 C 77/89 -, NVwZ 1991, 1086).

    Während des Bestehens des Erschließungsvertrags eintretende Umstände sind daher nicht geeignet, zu seinen Gunsten einen Erschließungsanspruch entstehen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1991, BVerwG 8 C 77.89, NVwZ 1991, 1086).

    Aus diesem Grunde wäre es ihm verwehrt, unter Vernachlässigung seiner eigenen Verantwortlichkeit von der Beklagten die Beseitigung von etwaigen, sich aus dem Charakter der Erschließungsanlage als Privatanlage ergebenden Unzuträglichkeiten der Erschließung zu verlangen, die eine Folge an sich der zwischen ihm und der Beklagten getroffenen Vereinbarung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1991, BVerwG 8 C 77.89; Urteil vom 11.11.1987, BVerwG 8 C 4.86).

  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

    vgl. BVerwG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. u.a. Urteile vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, juris Rn. 20 ff., vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, juris Rn. 10 ff., vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, juris Rn. 19 ff., vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, juris Rn. 23 f., und vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, juris Rn. 17 ff., sowie Beschlüsse vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, juris Rn. 4, und vom 6. August 2007 - 9 B 5.07 -, juris Rn. 4 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2006 - OVG 10 B 2.06 -, juris Rn. 32; Hofmann-Hoeppel, Die Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast zur Erschließungspflicht, BauR 1993, 520 ff., 536.

  • BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96

    Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der

    Es ist jedoch anerkannt, daß die Erschließungslast der Gemeinde (vgl. § 123 BauGB) sich u.a. dann zu einer aktuellen Erschließungspflicht gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern verdichtet - und somit die Erschließung aufgrund einer prognostischen Beurteilung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB als "gesichert" angesehen werden kann, was wiederum die Zulässigkeit der entsprechenden baulichen Nutzung im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB begründet (Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 42 Rn. 42 und 43; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 aaO.) -, wenn die Gemeinde das zumutbare Angebot eines Dritten, die Erschließung auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages selbst herbeizuführen, nicht annimmt (st.Rspr. d. BVerwG; vgl. BVerwG BauR 1977, 44; BVerwGE 74, 19; 88, 166; 92, 8, 22 f; Senatsbeschluß vom 18. Mai 1989 - III ZR 254/87 - BGHR BBauG § 44 Abs. 1 Nutzung 1 und Nutzung, zulässige 1; s. jetzt auch die entsprechende Klarstellung in § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB, eingefügt durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466); Bielenberg aaO. Rn. 41 ff; Söfker aaO. Rn. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 204/91

    Irrtum über Kostenbelastung durch Erschließung eines Baugebiets - unbeachtlicher

    Die dagegen eingelegte Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3.5.1991 - 8 C 77.89 - zurückgewiesen.

    Eine Erschließungspflicht der Stadt L hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3.5.1991 - 8 C 77.89 - (NVwZ 1991, 1086) verneint, so daß mit einem Anschluß auch in absehbarer Zeit nicht zu rechnen war.

    Eine solche Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht tritt u. a. dann ein, wenn die Gemeinde das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, ohne zureichenden Grund ablehnt (Urt. v. 10.9.1976 - IV C 5.76 - BRS 37 Nr. 6, Urt. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - BauR 1985, 661 und Urt. v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.10.2003 - 4 B 00.2191

    Leitungsgebundene Erschließung; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung;

    Wenn sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, ist es den daran mitverantwortlichen Behörden verwehrt, es einfach bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden (BVerwG vom 6.2.1985, NVwZ 1985, 564/565; vom 11.11.1987, BVerwGE 78, 266/273 und vom 3.5.1991, BVerwGE 88, 166/171).

    Ein vertraglicher Verzicht auf die Herstellung von Erschließungsanlagen ist möglich (vgl. BVerwG vom 3.5.1991, BVerwGE 88, 166/169 f.).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 8 B 20.1833

    Anspruch auf wegemäßige Erschließung eines Grundstücks in Bayern (Baugenehmigung

    Zwar kann sich ein Erschließungsanspruch ergeben, wenn die Gemeinde ein Bauvorhaben rechtswidrig genehmigt bzw. an dessen Genehmigung einvernehmlich mitgewirkt hat und das Vorhaben verwirklicht worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 = juris Rn. 20; U.v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 = juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 10.02.2016 - Au 4 K 15.1035

    Kein Anspruch auf Erweiterung der vorhandenen Wasserleitungen und Kanäle

  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 81/13

    Verstoß eines Bebauungsplans gegen das Abwägungsgebot im Hinblick auf die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06

    Zurückweisung der Berufung; (kein) Anspruch auf Erschließung;

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid

  • VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 388/13

    Kein Anspruch auf Fertigstellung einer Straße gegen die Kommune, wenn der private

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 89/13

    Was sind "andere Maßnahmen der Innenentwicklung"?

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 10 N 33.10

    Prozesskostenhilfe; PKH für beabsichtigten Zulassungsantrag; Insolvenzverwalter

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582

    Anliegergebrauch verschafft zwar Recht zur angemessenen Nutzung, aber kein

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08

    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur

  • BVerwG, 06.08.2007 - 9 B 5.07

    Anspruch auf Erschließung unter dem Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung wegen

  • VGH Bayern, 17.09.2001 - 26 B 99.2654

    Bauplanungsrecht: Begriff des Einkaufszentrums i.S. von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 1 ZB 15.1897

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vorbescheides (hier: keine wegemäßige Erschließung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12

    Anspruch auf Erschließung bei Aufhebung einer Baugenehmigung, Erteilung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 2 S 2689/91

    Kein Anspruch auf Folgenbeseitigung bei lediglich mittelbaren Schäden;

  • VG Köln, 08.11.2023 - 23 K 6050/20
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02

    Förderungsvoraussetzungen nach dem Extensivierungsprogramm - Bewilligung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2020 - 9 N 103.20

    Grundstück im wirtschaftlichen Sinne; Bebauungsplan; Erschließung; Planstraßen;

  • VG Koblenz, 17.03.2011 - 1 K 1253/10

    Untätigkeitsklage - Dreimonatsfrist; Erschließungsanspruch des Bauherrn

  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 5 K 11.130

    Herstellung eines rückstaufreien Abwasserkanals; Anspruch auf Erschließung

  • VG Gelsenkirchen, 05.04.2023 - 6 K 2003/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2012 - 11 A 2790/10

    Anspruch eines Anliegers auf Erschließung seines Grundstücks in Form eines

  • OLG München, 20.05.1999 - 1 U 6221/98

    Öffentliches Baurecht - enteignender Eingriff - qualifizierter Bebauungsplan -

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
  • VG Würzburg, 18.04.2013 - W 5 K 12.445

    Bebauungsplan; Lärmschutzanlage; Vollziehungspflicht; Erschließungspflicht;

  • VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01

    Erschließungslast; private Zuwegung; Verdichtung der Erschließungspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 8 S 840/92

    Erlangung einer Baugenehmigung durch einstweilige Anordnung bei drohender

  • VG Ansbach, 24.04.2013 - AN 9 K 11.02457

    Baurecht Anspruch auf Herstellung einer bebauungsplangemäßen Erschließung

  • VG Gera, 27.04.2006 - 4 K 621/05

    ; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 2 S 1124/93

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4547
BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89 (https://dejure.org/1991,4547)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1991 - 6 P 7.89 (https://dejure.org/1991,4547)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 6 P 7.89 (https://dejure.org/1991,4547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Arbeitsmittel - Fachzeitschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 1086 (Ls.)
  • DVBl 1991, 708
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.1988 - 6 P 18.86

    Notwendiger Geschäftsbedarf - Personalrat - Personalvertretungsrecht - Kommentar

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - (BVerwGE 79, 361 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 13 = PersV 1988, 394 = PersR 1988, 242 = DVBl. 1988, 1069) ausgeführt hat, gehört zum erforderlichen Geschäftsbedarf im Sinne des § 44 Abs. 2 BPersVG eine geeignete Fachzeitschrift.

    Die inhaltlichen Anforderungen des Kriteriums der Erforderlichkeit erfüllt eine Zeitschrift dann, wenn sie geeignet ist, dem Personalrat die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - , vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

    Der Senat hat in Anwendung dieses Grundsatzes die Geeignetheit sowohl der Zeitschrift "Die Personalvertretung" als auch der Zeitschrift "Der Personalrat" festgestellt, da beide durch Aufsätze und Abdruck gerichtlicher Entscheidungen über Stand und Entwicklung des Personalvertretungsrechts unterrichten (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - und vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - ).

    Dieses Auswahlrecht folgt aus der Unabhängigkeit des Personalrats, dem nicht vom Dienststellenleiter im Falle der Anforderung einer Zeitschrift durch den Personalrat eine bestimmte, vom Dienststellenleiter ausgesuchte Fachzeitschrift zugewiesen werden soll, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben wird, bei der Entscheidung über die Auswahl mitzuwirken (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 10.88

    Kosten und Sachaufwand des Personalrats - Auswahlrecht des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89
    Die inhaltlichen Anforderungen des Kriteriums der Erforderlichkeit erfüllt eine Zeitschrift dann, wenn sie geeignet ist, dem Personalrat die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - , vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

    Dieses Auswahlrecht folgt aus der Unabhängigkeit des Personalrats, dem nicht vom Dienststellenleiter im Falle der Anforderung einer Zeitschrift durch den Personalrat eine bestimmte, vom Dienststellenleiter ausgesuchte Fachzeitschrift zugewiesen werden soll, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben wird, bei der Entscheidung über die Auswahl mitzuwirken (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

  • BVerwG, 12.09.1989 - 6 P 14.87

    Personalrat - Personalvertretungsrechtliche Fachzeitschrift imUmlaufverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89
    Die inhaltlichen Anforderungen des Kriteriums der Erforderlichkeit erfüllt eine Zeitschrift dann, wenn sie geeignet ist, dem Personalrat die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - , vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

    Der Senat hat in Anwendung dieses Grundsatzes die Geeignetheit sowohl der Zeitschrift "Die Personalvertretung" als auch der Zeitschrift "Der Personalrat" festgestellt, da beide durch Aufsätze und Abdruck gerichtlicher Entscheidungen über Stand und Entwicklung des Personalvertretungsrechts unterrichten (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - und vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - ).

  • BVerwG, 12.09.1989 - 6 P 15.87

    Personalrat - Fachzeitschrift - Umlaufverfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89
    Die inhaltlichen Anforderungen des Kriteriums der Erforderlichkeit erfüllt eine Zeitschrift dann, wenn sie geeignet ist, dem Personalrat die für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - , vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - und vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 10.88 - ).

    Der Senat hat in Anwendung dieses Grundsatzes die Geeignetheit sowohl der Zeitschrift "Die Personalvertretung" als auch der Zeitschrift "Der Personalrat" festgestellt, da beide durch Aufsätze und Abdruck gerichtlicher Entscheidungen über Stand und Entwicklung des Personalvertretungsrechts unterrichten (Beschlüsse vom 29. Juni 1988 - BVerwG 6 P 18.86 - und vom 12. September 1989 - BVerwG 6 P 14.87 - und - BVerwG 6 P 15.87 - ).

  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1991 - 6 P 7.89
    Für diesen Fall hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1983 - 6 ABR 70/82 - (BAGE 42, 259 ) für das Betriebsverfassungsrecht einen Anspruch auf die gewünschte Fachzeitschrift bejaht.
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 4402/94

    Zur Verfügung stellen von Fachliteratur für einen Schulbezirkspersonalrat;

    Nicht zuletzt im Hinblick auf die dargelegte, für einen Schulbezirkspersonalrat, der im Hause der u.a. mit einer Bibliothek ausgestatteten Bezirksregierung seinen Sitz hat, ohnehin schon großzügige Literaturausstattung kann dagegen - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - die vom Antragsteller erstrebte weitere Fachliteratur, über die im Beschwerdeverfahren allein zu entscheiden ist, nicht als erforderlicher Geschäftsbedarf i.S.d. § 37 Abs. 4 Nds. PersVG anerkannt werden; Der Antragsteller verkennt bei seiner Argumentation vor allem, daß auch die Personalvertretung dem Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel verpflichtet (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 30.1.1991 - BVerwG 6 P 7.89 - PersR 1991, 213; Nieders. OVG, Beschluß vom 9.9.1994 - 17 L 5825/92 - PersR 1994, 563) und außerdem die Entscheidung über die Erforderlichkeit des Geschäftsbedarfs eines Personalrats mit Blick auf dessen Aufgaben und Befugnisse zu treffen ist (BVerwG, Beschluß vom 19.8.1994, a.a.O.):.

    Zweitens hat das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt, daß dem Bedürfnis eines Personalrats, zeitgerecht von aktuellen Entwicklungen und den dazu erörterten Lösungsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Personalvertretungsrecht Kenntnis zu erlangen, jedenfalls durch die Überlassung einer geeigneten personalvertretungsrechtlichen Fachzeitschrift zum alleinigen Gebrauch Rechnung getragen wird, wobei insofern im übrigen in der Rechtsprechung die Geeignetheit sowohl der Zeitschrift "Die Personalvertretung", als auch der Zeitschrift "Der Personalrat" anerkannt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30.1.1991, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 5825/92

    Fachzeitschrift, personalvertretungsrechtliche

    Allerdings muß es aufgrund des auch für den Personalrat geltenden Gebots der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel insbesondere in kleineren Dienststellen hingenommen werden, daß der Personalrat nicht ein Exemplar der Fachzeitschrift zur alleinigen Nutzung erhält, ihm dieses vielmehr gemeinsam mit der Dienststelle zur Benutzung zur Verfügung steht (BVerwGE 79, 361 [BVerwG 29.06.1988 - BVerwG 6 P 18.86] ; Beschl. v. 30.1.1991 - 6 P 7.89 -, PersR 1991, 213 m.w.N.; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 44 Rn. 42 m.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 18 L 7/90

    Klage eines Personalrats auf Beziehung der Zeitschrift "Der Personalrat" für die

    § 52 Abs. 3 Nds. PersVG unabhängig von der Größe der Dienststelle und der Zahl der Beschäftigten eine geeignete Fachzeitschrift (Beschlüsse v. 29.6.1988 - 6 P 18.86 -, Personalrat 1988, 242; v. 5.10.1989 - 6 P 10.88 -, Personalrat 1990, 11; v. 30.1.1991 - 6 P 7.89 -, Personalrat 1991, 213 = ZBR 1991, 150).
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